Alle Parteien machen mit

ACCADEMIA ED ISTITUTO PER LA RICERCA SOCIALE
VERONA
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Im Juli / August 2017

Pressemitteilung

Alle Parteien machen mit

Merkels „Sozial“- Beitragsstaat

Selbst die Wahrheitspresse spottet inzwischen über die Steuersenkungsideen der Berliner Einheitsparteien: „Alle wollen ein bisschen entlasten“ ätzt der Tagesspiegel.

In der Tat: Linke und Grüne genauso wie CDU, CSU und SPD summen Merkels steuerpolitischen Einschläferungssingsang von der „Mitte der Gesellschaft“ mit, die man entlasten müsse. Und selbst Parteien, die erstmals in der Berliner >Glaskugel Platz nehmen möchten oder die ihre alten Plätze dort wieder haben möchten, machen mit.

Mit der Reduzierung der Steuererleichterungsdebatte auf die „Mitte der Gesellschaft“ ist das Thema Steuern allerdings am ganz falschen Ende aufgezäumt: Nämlich von der „Veranlagten Einkommensteuer“ her. Diese Steuerart machte aber im vergangenen Jahr gerade einmal 8 Prozent aller Steuereinnahmen des Staates aus – ist also „Peanuts“. Im Vergleich: Über die Lohnsteuer finanzierten die abhängig Beschäftigten 26 Prozent der Steuerwegnahmen durch den Staat. Und über die Mehrwertsteuer finanzierte die inländische Bevölkerung 31 Prozent der Steuereinnahmen des Systems.

Wenn also die Einheitsparteien sich auf die veranlagte Einkommensteuer versteifen und Merkel dafür als Obergrenze für Steuererleichterungen 15 Milliarden Euro vorgibt, dann ist klar: Hier wird eine Scheindebatte veranstaltet, hier wird das Publikum getäuscht. Es wird von Steuerbelastungen geredet, während die eigentlichen Belastungen von den hohen und steigenden Sozialbeiträgen ausgehen. Eine Rinnsal-Steuer wird groß aufgeblasen, damit das Sozial-Beitragshochwasser nicht wahrgenommen wird.

Vergleicht man die so genannte Einkommensteuer-Quote mit der Sozialbeitrags-Quote, d.h. das Aufkommen dieser Abgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, dann wird das Lieblingsthema der Parteipolitiker noch lächerlicher. 2015 betrug die veranlagte Einkommensteuer-Quote gerade einmal 1,7 Prozent, die vor abgezogene Sozialbeitrags-Quote hingegen knapp 17 Prozent – d.h. das zehnfache.

Und wenn man sich die Beitrags- und die Steuer-Quoten der zurückliegenden Jahrzehnte ansieht, dann werden die Einkommensteuer-Änkündigungen der Parlaments-parteien und Merkels „Mitte“-Geschwätz nachgerade zu einer politischen Unverschämtheit.

Die veranlagte Einkommensteuer, im Kaiserreich eingeführt und damals die wichtigste Steuer,ist mittlerweile zu einem Rinnsal verkommen. Dafür sind aber die Sozialbeiträge neben der Mehrwertsteuer und der Lohnsteuer zur wichtigsten Staatseinnahmenquelle geworden.

Wenn man das Jahr 2016 betrachtet: Mit einem Mehrwertsteueraufkommen von 217 Milliarden Euro und einem Lohnsteueraufkommen von 185 Milliarden Euro bei insgesamt 705 Milliarden Euro Gesamtsteueraufkommen und mit nochmals über 600 Milliarden Euro Sozialbeitragsaufkommen gehört den Leuten längst der ganze Staat samt Sozial-Staat.

Das ist der Grund, weshalb das Regime und seine „Opposition“ die Schmierenkomödie „Einkommensteuergerechtigkeit“ aufführt. Die Leute, denen längst der ganze Laden gehört, sollen nicht merken, dass sich der Parteienstaat zwischenzeitlich bevorzugt aus den Sozial-Beiträgen finanziert. Der Fachbegriff dafür heißt „Versicherungsfremde Leistungen“. Dieser Begriff bezeichnet den Umstand, dass der Staat Aufgaben, die er mit Steuern finanzieren müsste, in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung verlagert und von den zwangsversicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bezahlen lässt oder dafür die Leistungen kürzt. So ist das mit der so genannten „Wiedervereinigung“ gelaufen und so läuft das gerade mit den „Flüchtlingskosten“.

Aufgepasst also:

Wenn Merkel vom „Sozial-Staat“ redet, dann meint sie selbstverständlich ihren Sozial-Beitrags-Staat und wenn Merkel von „Entlasten“ redet, dann meint sie selbstverständlich Verlagern – von den Steuern auf die Beiträge.

ACCADEMIA ED ISTITUTO PER LA RICERCA SOCIALE
Autorengemeinschaft Steuerkultur

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Zum Abdruck mit unverändertem Inhalt frei

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Verant. i.S.d. Pressegesetzes: Prof. (Gast) Albrecht Goeschel

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