Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen des Vorabkaufvertrages zwischen EU und BioNTech/Pfizer bei Internationalem Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht

PRESSEMITTEILUNG 2. Dezember 2023

 

Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen des Vorabkaufvertrages

zwischen EU und BioNTech/Pfizer bei Internationalem Strafgerichtshof

in Den Haag eingereicht

Der Vorabkaufvertrag zwischen Pfizer/BioNTech und der EU wurde von Nanette
Cocero, Globale Präsidentin (Impfstoffe) bei Pfizer und Stella Kyriakides, EU-
Kommissarin für Gesundheit, im Namen der EU-Länder am 20. November 2020
unterschrieben. Es ist längst bekannt, dass die Impfstoffe unzureichend getestet
und geprüft und viel zu schnell und überhastet zugelassen wurden. Die EU-
Kommission und die Regierungen weigerten sich aber bisher, den Vertrag
offenzulegen. Nun ist klar warum: Denn in diesem Vertrag kann nun jeder
nachlesen, wie bedenkenlos die EU-Kommission und die Regierungen der EU mit
dem Leben ihrer 451 Millionen Bürger gespielt haben. Seit kurzem wurde der erste
geheime Kaufvertrag zwischen der EU und den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer

geleakt. Der ganze Vertrag ist unter diesem Link zu entnehmen:

 

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Deshalb haben die zwei Vertreter der Menschenrechtsorganisation United For
Freedom, Marianne Grimmmenstein-Balas und Uwe Kranz, am 28. November 2023
eine Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieses Vertrages bei dem
Internationalen Strafgerichtshof Den Haag eingereicht. Auf der Grundlage der
verfügbaren Informationen besteht Grund zur Annahme, dass zahlreiche Verstöße
gegen den Nürnberger Kodex, Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
das
Verbrechen des Völkermords und Kriegsverbrechen durch mehrere Personen
begangen wurden. Die folgenden Personen werden beschuldigt:

  • Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation TEDROS ADHANOM
  • GHEBREYESUS,
  • Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA,
  • Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK,
  • Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE,
  • ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group, NANETTE
  • COCERO
  • Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WLLIAM „BILL“ GATES
    III,
  • EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES,
  • Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN und
    andere

Die EU-Kommission erklärt in diesem Vertrag, dass der Gebrauch des Impfstoffes
„unter der alleinigen Verantwortung der Mitgliedsstaaten der EU“ erfolgt. Nicht die
EU-Kommission, nicht BioNTech/Pfizer sind für die Anwendung verantwortlich,
sondern die Mitgliedsstaaten der EU. Die Pharmafirmen haften also für gar nichts.
Die EU akzeptiert, dass die Herstellung des Impfstoffes „erheblichen Risiken und
Ungewissheiten“ unterliegt. Damit hat die EU-Kommission die hohen Risiken und
Unsicherheiten bei der Herstellung des Impfstoffs anerkannt und gleichzeitig die
Mängel der Impfstoffproduktion gebilligt.
Auf Seite 25 des Kaufvertrages legen EU-Kommission und BioNTech/Pfizer sogar
fest, für welche Impfschäden die Schadloshaltung des Pharmakonzerns gilt. Das
sind: für Todesfälle, körperliche Schäden, mentale oder emotionale Schäden,
Krankheiten, Behinderungen, Verlust oder Beschädigung von Eigentum,
wirtschaftliche Verluste oder Geschäfts-Unterbrechungen.

Ferner bestätigen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit den von EU ausgehandelten
Bestellungsverträgen, dass die Langzeit-Wirkungen und die Wirksamkeit des
Impfstoffs nicht bekannt sind und nicht bekannte Nebenwirkungen auftreten
können. Und das bei einem Impfstoff, mit dem Gesunde (!) geimpft werden sollten!
Alle acht Personen haben mit ihren Entscheidungen das Leben von 451 Millionen
EU-Bürger aufs Spiel gesetzt und gewissenlos für Forschungszwecke freigegeben.
Sie haben mit ihren Handlungen ermöglicht und unterstützt, dass ein Impfstoff,
dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt ist, dessen Produktion mit großen
Risiken verbunden ist, der laut Vertrag zu Tod, Krankheit und Behinderung führen
kann, von der EMA bedingt zugelassen wurde und in weiterer Folge Alten, Kranken,
Gesunden, Kindern, Babys und Schwangeren geimpft wird.
Am 18. Oktober 2023 hat die EMA auf eine Anfrage mehrerer EU-Abgeordneten
bestätigt, dass „die COVID-19-Impfstoffe nicht dafür zugelassen sind, die
Übertragung von einer Person auf die andere zu verhindern“.
s.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/12/2023_10_18_Letter_to_MEP_Marcel_de_Graaff_Request_for_the_direct.pdf
Die Regierungen wussten, dass die Vakzine die Ausbreitung des Virus nicht
verhindern würden. Sie gaben dieses Wissen jedoch nicht an die Bürger weiter und
sie haben trotz dieser Tatsache für einige Bevölkerungsgruppen die Impflicht
eingeführt. Sie haben alle damit den Nürnberger Kodex und die Allgemeinen
Menschenrechte missachtet.
Unter diesem Link findet man die ganze Strafanzeige:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/12/Voelkerrechtsstrafanzeige.pdf

Kontakt:
Marianne Grimmenstein-Balas                    Uwe Kranz
kontakt@gemeinwohl-lobby.de                    u.kranz@uff-org.com


Team GemeinWohlLobbyEMail: kontakt@gemeinwohl-lobby.dewww.gemeinwohl-lobby.deTel.: 07551 9378989

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Und, was denkt Ihr, lommt dabei raus?

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