ÖR-Rundfunkanstalten zocken mit Zwangsgebühren

Nichts ist leichter als das Geld anderer Leute auszugeben. Unsere Polit-Darsteller beweisen es täglich. Nun machen es auch die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Bis Ende 2016 soll sich bei diesem Selbstbedienungsladen ein Überschuss von 1,5 Milliarden angesammelt haben. Was also machen mit soviel Geld?

Einen Betrag von 37,50 Euro an die ca. 40 Millionen Haushalte zurückzahlen? Viel zu aufwendig und würde das Akzocksystem in Frage stellen. Schließlich sollen die abGEZockten Bürger nicht erfahren, dass die Rundfunkanstalten im Geld schwimmen. eine andere Variante wäre, die Intendanten fette jährliche Gehälter zu zahlen. Dies ist bereits seit Jahren der Fall.

Wenn das noch nicht reicht, das Geld von den Zwangsgebührenzahlern auszugeben, werden auch gerne hohe Sonderrenten ausGEZahlt. Der WDR-Intendant Tom Buhrow erhält jährlich 343.632 Euro zuzüglich 14.700 Euro für die private Nutzung des Dienstwagens. “Der Barwert der Pensionsverpflichtung gegenüber Tom Buhrow liegt nun bei 2,871 Millionen Euro…“ (Quelle).

Laut Paragraph eins des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags ist eine Rückzahlung der Überschüsse ausgeschlossen. Stattdessen müssen Überschüsse gewinnbringend angelegt werden. Da haben sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und die Rundfunkpolitiker der Länder ja was ganz tolles einfallen lassen! Der Zwangsgebührenzahler zahlt nicht nur die fetten Gehälter und Sonderrenten, sondern sorgt auch noch für Zinserträge, die die Rundfunkanstalten mit Überschüssen erwirtschaften.

Wer sich dieses System ausgedacht hat ist ein Genie, und ca. 40 Millionen Haushalte fallen auf diesen Trick herein.  Es gibt keinen besseren Weg, sich mit Hilfe der Politverbrecher zu bereichern. Hinzu kommt auch noch, dass die Rundfunkanstalten nur das senden, was der Staatspropaganda dienlich ist. Eine perfekte Symbiose.

Der Clou aber zu den gewinnbringenden Überschüssen: Bereits im Herbst 1999 hat der MDR-Chef mündlich auf eine gefloppte Ecuador-Anleihe hingewiesen, bei der die Rundfunkanstalt 2,6 Millionen Mark verlor. Aber was soll’s. Im Gegensatz zu den acht Milliarden Euro jährliche Einnahmen aus den Zwangsgebühren sind diese Verluste nur Peanuts!

Entziehen Sie diesem Selbstbedienungsladen endlich Ihre Einzugsermächtigung und zahlen Sie keine Zwangsgebühren mehr. Je mehr Haushalte die Einzugsermächtigung widerrufen und durch alle Instanzen gehen (Widerspruch, Zahlungsaufforderung … usw.), desto früher muss dieser Selbstbedienungsladen Insolvenz anmelden. Tipps und Hinweise zur Vorgehensweise gibt es im Netz reichlich.

Nutzen Sie Ihr Recht (Menschenrecht, Art. 20; 2)

Artikel 20

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

 

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