EZB – Europäische Zocker Bank

„Der Karlspreis, eigentlich Internationaler Karlspreis der Stadt Aachen (seit 1988 Internationaler Karlspreis zu Aachen), wird alljährlich in Aachen für Verdienste um die Europäische Einigung verliehen“ (wikipedia). In 2011 wurde dieser Preis dem EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet verliehen. Für Verdienste um die Europäische Vereinigung?
Na, dann schauen wir doch mal, welche Verdienste ihm gebühren.

Am 1. November 2003 trat Jean-Claude Trichet das Amt des Präsidenten der EZB an.
Die Aufgabe der EZB besteht in erster Linie darin, für Preisstabilität in der Euro-Zone zu sorgen und nicht etwa im Erwerb von Staatsanleihen der EU-Mitgliedsstaaten und der Entsorgung von Schrottpapieren europäischer Banken.

Bezüglich desVertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat Jean-Claude Trichet gleich in mehrerer Hinsicht verstoßen. Oder doch nicht? Wurden etwa die Gesetze so luschenhaft ausgelegt, dass der EZB-Präsident nach gutdünken handeln kann? Zumindest scheint es so, wenn man sich die Art. 123 AEUV und Art. 125 Abs. 1 AEUV etwas genauer anschaut.

Art. 123 AEUV – Das Schuldtitelerwerbsverbot

Hinsichtlich des Verhaltens der Europäischen Zentralbank ist Art. 123 AEUV zu beachten, der ein Verbot der Finanzierung mitgliedstaatlicher Haushalte durch die EZB statuiert. Dazu werden direkte Zentralbankkredite ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln, das heißt Staatsanleihen.

Die EZB umgeht dieses Verbot zur Zeit, indem sie die Anleihen der betroffenen Staaten nicht direkt von den öffentlichen Emittenten übernimmt, sondern mittelbar am Kapitalmarkt erwirbt. Auch hierfür gilt jedoch: Das Wort „unmittelbar“ ist bewusst in Art. 123 AEUV aufgenommen worden, um der Zentralbank eine Offenmarktpolitik ohne größere Begrenzungen zu ermöglichen. Man kann es nicht nachträglich im Wege der Interpretation wieder aus dem Vertrag streichen.

Der Rettungsschirm ist damit in allen seinen Aspekten von europäischem Recht gedeckt. Dennoch bleibt ein gewisses Unwohlsein zurück: Die gegenwärtige Krise zeigt, dass die Währungsunion nicht zum Nulltarif zu haben war. Der in Art. 125 Abs. 1 AEUV festgeschriebene Haftungsausschluss behält zwar seinen Sinn – aber es wird deutlich, dass dieser nur in der Gewährleistung eines Notausgangs besteht.

Wenn alle Stricke reißen, können die einzelnen Mitgliedstaaten aus der Währungsgemeinschaft flüchten, ohne die Schulden der anderen mitnehmen zu müssen. Umgekehrt wird die Gemeinschaftswährung jedoch nur so lange Bestand haben, wie sich die Mitgliedstaaten – wie soeben geschehen – politisch nach außen als Haftungsgemeinschaft definieren.

Es ist nicht zu leugnen, dass das bei der Vereinbarung des Maastrichter Vertrages so nicht gesehen oder jedenfalls nicht so dargestellt wurde. Inwieweit das ökonomisch als positiv oder negativ zu bewerten ist, ist eine andere Frage. Das Recht entscheidet diese Frage aber nicht. Vielmehr überlassen die europäischen Verträge diese Beurteilung bewusst den politischen Entscheidungsorganen. Und die Politik wird auch die Verantwortung zu tragen haben, wenn es schiefgeht.

Art. 125 Abs. 1 AEUV – Die „No-Bail-Out“-Klausel

Soweit die Euro-Staaten wie im Falle Griechenlands bilaterale Hilfen in Form von Krediten bzw. Garantien gewähren, kommt ein Verstoß gegen Art. 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Betracht. Nach dieser Vorschrift haften die Mitgliedstaaten wechselseitig nicht für ihre jeweiligen Verbindlichkeiten und treten auch nicht dafür ein.

Daraus wollen einzelne Stimmen ein grundsätzliches Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung innerhalb der Eurozone herleiten. Gegen die Griechenland-Hilfe ist auch bereits eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die gleichzeitig mit dieser beantragte einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwar mit Beschluss vom 7. Mai abgelehnt – allerdings nur aufgrund einer pauschalen Interessenabwägung mit der Begründung, die Nachteile für die Allgemeinheit wögen zu schwer, falls die Hilfe jetzt untersagt und später für rechtmäßig befunden würde.

Diese weitgehende Interpretation der Norm – als ein grundsätzliches Verbot finanzieller Unterstützung der Euro-Staaten untereinander – würde jedoch den Rahmen von Art. 125 AEUV sprengen. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, alle Formen des finanziellen Einstehenmüssens der Euro-Mitglieder füreinander auszuschließen. Die Betonung dabei liegt aber auf dem Wort „müssen“. Gläubiger von Euro-Staaten sollen wissen, dass sie im Falle eines Forderungsausfalls keinen anderen Staat der Eurozone haftbar machen können.

Freiwillige Beistandsleistungen werden dadurch nicht ausgeschlossen. Alles andere würde zu dem sinnwidrigen Ergebnis führen, dass etwa Deutschland jedem Staat der Welt nach freiem politischem Ermessen Kredite und andere finanzielle Hilfen gewähren könnte – nur nicht denjenigen Partnern, mit denen es am engsten verbunden ist und von deren Wohlergehen es am meisten abhängt. Quelle: Legal Tribune

Fakt ist, dass die EZB in 2010 und 2011 am Sekundärmarkt Staatsanleihen von EU-Mitgliedsstaaten aufgekauft hat, obwohl dies laut Art. 123 AEUV verboten ist. Somit war es Geschäftsbanken und Versicherungen möglich, ihre griechischen Anleihen (Schrottpapiere) an die EZB zu veräußern, wodurch das Risiko einer griechischen Insolvenz zu einem guten Teil an die EZB überging. Im Klartext heißt das: der Steuerzahler haftet!

Die EU-Diktatur will es so, denn sie baut darauf, dass sich die Bürger der EU ausplündern lassen wollen. Jedenfalls unternehmen die EU-Bürger nichts dagegen.

Die EZB ist pleite

Das zumindest ist die Meinung von James Turk. „Die EZB hält schätzungsweise EUR 440 Milliarden an wertlosen Giftmüllpapieren und dubiosen Staatsanleihen. Sollte Griechenland offiziell die Zahlungsunfähigkeit erklären, würde dies die Eigenkapitalreserven der Bank auslöschen. Für die Steuerzahler wird es jetzt richtig teuer.“
Mit dieser Meinung steht er allerdings nicht alleine da.

Die folgende Tabelle verdeutlicht in der Tat, dass die EZB auf einen großen Haufen Müll sitzt.

 Quelle: markusgaertner

DER SPIEGEL legt in seiner Ausgabe, Nr. 23/2011, S. 62, sogar noch ein paar Mrd. drauf und schreibt: „Für rund 480 Milliarden Euro hat die EZB strukturierte Wertpapiere, sogennante Asset-Backed Securities (ABS), angenommen, weitere 360 Milliarden stehen als „nicht marktfähige Finanzinstrumente“ in den Büchern.“

Als Hüterin des Euro ist die EZB inzwischen zu einer Bad Bank verkommen. Europäische Banken dürfen dort ihre ihre Schrottpapiere entsorgen, wobei letztendlich, wie immer, der Steuerzahler dafür haftet. Die Risiken in den Büchern der EZB werden sowohl von den verantwortlichen der EZB und aus der Politik gerne verdrängt.

Kein Wunder, dass der frisch gekürte Karlspreis-Träger, Jean-Claude Trichet, kein Interesse an einer griechischen Umschuldung hat. Dann nämlich könnte die EZB einen Großteil der griechischen Schrottpapiere abschreiben. Und was ist mit Irland, Portugal … etc.?

Ob Trichet wohl sehr erleichert sein wird, wenn er das Chaos, das er bei der EZB angerichtet hat, an seinem Nachfolger abgeben kann? Bei seinen Handlungen wird Trichet sicherlich auch gedacht haben: nach mir die Sintflut. Als Geldvernichter der EZB wird er aber allemal in die Geschichte eingehen! Da hilft auch kein Beten mehr, Herr Trichet!

Volksverdummung

Und dieser Mann wurde für die „Verdienste um die Europäische Einigung“ ausgezeichnet? Hat das Aachner Karlspreis-Komitee wirklich noch alle Tassen im Schrank oder wollten die genauso ins Fettnäpfchen treten wie seinerzeit das Nobelpreis-Komitee bei der Verleihung des Friedensnobelpreises an Obama?

Für wie dumm soll das Volk eigentlich noch verkauft werden? Die Masse der Deutschen werden es wohl nie begreifen, dass sie auf Dauer immer mehr verarmen. Die Politiker interessieren sich schon lange nicht mehr für das Wohlergehen des Volkes.

Das Grundgesetz, Artikel 20, wird ausgehebelt, denn „die Staatsgewalt geht nicht vom Volke aus sondern von Banken, Konzernen, Medien und Politikern, die ihre gemeinsamen Interessen gegen den Willen des Volkes durchsetzen. Ihre Autorität über das Leben der Menschen wächst dank der Struktur des Geldsystems immer weiter, während der Staat systematisch immer tiefer in die Schuldenfalle getrieben wird“ (steuerboykott).

Wahrscheinlich reagiert das Volk erst dann, wenn das Fass bereits übergelaufen und das Chaos nicht mehr zu vermeiden ist.

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