GEZ: Verfassungsrichter wird wegen Befangenheit abgelehnt

Im Streit um die Rundfunkgebühr lehnen zwei Kläger den Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ab. Der Grund: sein Bruder. Das Handelsblatt berichtet.

Sein Bruder, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhoff, war derjenige, dem wir die neue grundgesetzwidrige Rundfunk-Zwangsgebührenordnung ab dem Jahr 2013 zu verdanken haben. In einem Interview im Januar 2013 äußerte er sich zu dieser Selbstbedienungsmentalität der ÖR-Sendeanstalten folgendermaßen:

„Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen. Das alte System der Geräteabgabe verleitete die Bürger zur Illegalität und unterwarf sie empfindlichen Kontrollen in ihrer Privatsphäre. Jetzt wird es auch billiger für die meisten.“

Das komplette Interview kann ich nur empfehlen.

Hoch interessant seine Antworten auf die Fragen:

Wofür genau bezahlen wir eigentlich die Rundfunksender?

Wie rechtfertigen Sie den Zwang?

Mehr Fragen und Infos zu dem Thema:

Wozu brauchen wir den öffentlich rechtlichen Rundfunk?

ARD und ZDF – ein Geldverbrennungsmonster

Bei den GEZ-Zwangsgebühren wird von offizieller Seite gerne verschwiegen, dass ein Großteil davon allein für Pensionsverpflichtungen für bereits fürstlich bezahlte Intendanten u.a. Mitesser draufgeht.

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