Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig

von Thomas Röper (anti-spiegel)

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil verkündet, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist. Was eigentlich ein Skandal in allen deutschen Medien sein sollte, wird jedoch totgeschwiegen.

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig und Deutschland damit kein Rechtsstaat ist. Was von manchen als „Verschwörungstheorie“ belächelt wurde, hat nun der Europäische Gerichtshof bestätigt.

Wie kam es dazu?

In Irland haben sich einige Männer gegen ihre Auslieferung auf Grundlage von europäischen Haftbefehlen gewehrt und sind vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Es ging um zwei Litauer und einen Rumänen, die von deutschen bzw. litauischen Behörden per europäischem Haftbefehl gesucht wurden und in Irland gegen ihre Auslieferung geklagt haben.

Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass Litauen europäische Haftbefehle ausstellen darf, Deutschland aber nicht, da die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive, sprich der Regierung, ist. Deutschland darf also erst einmal keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.

Warum ist die Justiz in Deutschland nicht unabhängig?

In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.

Wie ausgiebig die Justizminister von diesem Weisungsrecht Gebrauch machen und den Staatsanwaltschaften vorschreiben, in welchen Fällen sie ermitteln dürfen und in welchen nicht, habe ich erst vor wenigen Tagen aufgezeigt. Dieser Artikel hat einen Leser dazu gebracht, mir eine Email zu schreiben und mich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aufmerksam zu machen, um das es hier geht. Die Sache wurde von den Medien so hinter dem Berg gehalten, dass ich sie auch übersehen habe und daher erst mit zwei Monaten Verspätung berichte. Aber besser spät als nie.

Wir lernen immer wieder, dass das Justizsystem in einem Rechtsstaat unabhängig von der Regierung sein muss. Die Regierung soll nicht auf Strafverfahren Einfluss nehmen können. In Deutschland ist das jedoch offensichtlich nicht gegeben, wie nun auch der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. In dem Urteil ging es um die Frage der „ausstellenden Behörde“ von Europäischen Haftbefehlen. Dafür ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft zuständig und die ist in Deutschland nicht unabhängig. Im Urteil heißt es auf Juristendeutsch:

„Der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ (…) über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (…) ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.“

Nun müsste man meinen, dass die Politik reagiert und endlich die Unabhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden sicherstellt. Aber weit gefehlt. Im Handelsblatt konnte man zwei Wochen nach dem Urteil lesen, dass es weitergehen wird, wie bisher:

„Bund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. „Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden“, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dem Handelsblatt. Mehr sei „nicht veranlasst“.“

Und besonders bemerkenswert ist folgende Argumentation, die man in dem Artikel lesen kann:

„Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilte auf Anfrage mit: „Das Weisungsrecht ist verfassungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf.““

Das ist Realsatire, denn „demokratische Legitimation“ hat nichts damit zu tun, dass ein Justizminister entscheiden darf, wer ungestraft gegen Gesetze verstoßen darf. Das ist aber heute der Fall, wenn Justizminister entscheiden dürfen, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf und in welchen nicht. Besonders deutlich wird das, wenn man sich an den November 2016 erinnert. Damals wurde bekannt, dass es bei der SPD eine Preisliste für Treffen mit Ministern gab. Lobbyisten mussten nur eine bestimmte Summe an die SPD überweisen und schon hatten sie Zugang zu einem SPD-Minister ihrer Wahl.





Das erfüllt mindestens den Anfangsverdacht der Korruption und der illegalen Parteienfinanzierung. Nur ermitteln durften die Staatsanwaltschaften nicht, weil der damalige Justizminister Heiko Maas es nicht wollte. Wenig verwunderlich, war er doch selbst ein Betroffener, der sich für Geld mit Lobbyisten getroffen hat. So hat die „demokratische Legitimation“ dafür gesorgt, dass der Justizminister strafrechtliche Ermittlungen gegen sich selbst verbieten konnte.

Natürlich liest man das nie in den deutschen „Qualitätsmedien“. Das Handelsblatt hat das Problem zwar angesprochen, aber nicht aufgezeigt, dass es tatsächlich ein in der täglichen Praxis existierendes Problem ist:

„Das Weisungsrecht ist umstritten. Die Befürchtung: Bei Regierungskriminalität oder in anderen Fällen könnte der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen, nicht so genau hinzuschauen. Dies wäre auch indirekt und informell auf Zuruf möglich. Oder der Minister könnte ein Ermittlungsverfahren anordnen, wo gar keines nötig wäre.“

Und diesen Zustand will Deutschland auch nicht ändern, wie man im Handelsblatt lesen kann:

„Deutschland will also nicht die Ursache für das Urteil beseitigen, sondern lediglich das Prozedere für das Fahndungsinstrument ändern. Möglich macht das die Strafprozessordnung. Sie lässt offen, ob ein Richter oder die Staatsanwaltschaft eine „Ausschreibung zur Festnahme“ veranlasst.“

In Deutschland ist lediglich die Unabhängigkeit der Richter gesetzlich festgeschrieben. Der Trick ist also, dafür zu sorgen, dass ein Verbrechen nicht vor Gericht kommt, indem man dem Staatsanwalt verbietet, ein Verfahren zu eröffnen oder in einem Fall auch nur zu ermitteln. Und genau das wird mit der in den Paragrafen 146 und 147 GVG getroffenen Regelung erreicht.

Übrigens sind die Richter von dieser Regelung gar nicht begeistert, wie man ebenfalls im Handelsblatt lesen kann:

„Der Deutsche Richterbund (DRB) hält das Vorgehen von Bund und Ländern für eine „schnelle Notlösung“, bei der die Justizminister aber nicht stehen bleiben dürften. „Die richtige Reaktion darauf muss sein, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten aufzugeben“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt.“

Aber das wollen die Politiker nicht, weil sie dann befürchten müssten, dass man gegen sie selbst ermitteln kann. Das würde nämlich dazu führen, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, die seit 1998 im Bundestag gesessen haben, wegen Verstoßes gegen Paragraf 80 StGB bzw. Paragraf 13 VStGB lebenslang ins Gefängnis wandern würden.

Daher ist es ausgeschlossen, dass Deutschland in absehbarer Zeit zu einem vollwertigen Rechtsstaat wird.

Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland (BRD)!

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9 Kommentare

  1. Deutschland KANN gar kein Rechtstaat sein, da Deuschland gar kein STAAT – sondern nur eine Treuhandgesellschaft im Handesrecht ist!

  2. „In Deutschland ist lediglich die Unabhängigkeit der Richter gesetzlich festgeschrieben.“

    In Deutschland hat die Legislative ein perfid krankes Bevörderungssystem für Richter eingeführt.
    Welcher Richter will da hinten anstehen?
    In Hamburg, vor allen im Sozialbereich(Sozialgericht), gibt es Rechrsbeugungen wie sonst nirgendwo.

    TW

  3. Die BRD ist und bleibt – so lange sie noch besteht – ein staatsrechliches Novum mit dem  hier vorgeschlagenen neuen  Namen  einer Allgewalteneinheitstyrannis.

    Anstelle einer nominell vorgeschriebenen Demokratie, allerdings ohne die hierfür unabdingbare, streng organisierte Gewaltentrennung,  mit gegenseitiger Kontrolle aller Staatsinstitutionen, haben sich bei uns die Altparteien, die von ihnen bisher gelenkte "freie" Presse und ein Großteil unserer politischen Superopportunisten in den höchsten Staatsämtern seit langem zu einem Politikversteckspiel der besonderen Sorte vereint.

    Deshalb findet Justiz so nur noch  "systemkonform" statt.  Alle Systemrichter in Karlsruhe und anderswo wissen genau, was und wie sie entscheiden dürfen und verhalten sich entsprechend.

    Die Altparteien ernten also heute verschämt, aber sehr erfreut die Früchte ihrer jahrelangen handverlesenen Richterauswahl in vollends undemokratischen Auswahlverfahren.

    Wer also durch permanente Ämterpatronage, natürlich als bewährter und besonders ausgesuchter Rechtsbrecher und bisheriger Systemrichter  sich in der hier voll politisierten Rechtsfindung einen "guten" Namen gemacht hat, darf mit dem Segen von "oben" letztinstanzlich mitmischen.

    Natürlich wäre es mehr als unschicklich, diese tatsächlichen Jammergestalten im roten Talar , die nur ein durch Parteienpatronage hohes Systemamt bekleiden und damit keine eigene  Meinung mehr haben dürfen, fachlich  grundsätzlich zu kritisieren..

    Wer dies je versuchte, wäre und wird mit dem Makel des unverbesserlichen und deshalb fachlich nicht ernst zu nehmenden Außenseiters gebrandmarkt.

    Um diesen zutiefst aber um so fester geformten antidemokratischen Grundblock, der jeden individuellen Rechtsschutz in grundsätzlicher Sache gegen das System unmöglich macht,  bauen sich dann zur Komplettierung des so abgesicherten durchaus kriminellen "Ganzen" neben einer längst sich in die Unfreiheit geflüchteten, voll gelenkten Presse, alles Politische, namentlich unsere Altparteien. 

    Deren Mitglieder befinden sich natürlich alle voll  im Würgegriff der von den wenigen Oberen und von ihnen alleine definierten politischen correctnes. 

    Wer es dann trotzdem wagt, Grundsatzkritik zu üben, wird sofort als Spinner, Verschwörungstheoretiker, Krimineller oder  echt Geisteskranker abgetan.

    Das solche Verhältnisse, die den normalen, üblichen freien Diskurs wir in einer rabiaten Diktatur mit roher Gewalt völlig unterdrücken,  zuletzt an sich und an ihren vielen politischen Fehlentscheidungen selbst zugrunde gehen müssen, sollte niemanden verwundern.

    So wird auch diese uns als vermeintlich beste und wahre angepriesene Demokratie, die wir angeblich je in Deutschland hatten,  die tatsächlich indes in der Fratze einer uns staatlich vollends bevormundenden und so lähmenden  Allgewalteneinheitstyrannis  sehr bald den Weg allen Irdischen gehen.

    Dann aber gilt das alte Wort von Justinus Kerner:  Noch sitzt ihr da oben, verächtliche Gestalten, ……… 

    Nach dem geltenden § 81 a StGB  warten auf alle die  Politiker im Lande, die jenes perverse politische Versteckspiel seit Jahrzehnten mit uns Bürgern betreiben und uns stets 

       Pseudodemokratie und Pseudorechtsstaat als völlig vergiftete und bewusst pervertierte Staatsideale verkauft haben, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ….   anstelle der ihnen bisher leider ausnahmslos  zukommenden lebenslänglichen  Alimentierung mit üppigsten Pensionen.  

    Mal sehen, wie lange sich diese feige Politikerbrut mit diesen Aussichten noch da oben hält. 

    Denn, ohne in eine weite Zukunft zu schauen, wenn der Euro erst krachend fällt, sollten diese Figuren besser weit außer Landes sein und dort politisches Asyl beantragen können.

    Mit einer seit Jahrzehnten aufgestauten berechtigten Volkswut ist nicht zu spaßen.

     

      

     

      

  4. der Richter ist nur dann Richter wenn er den Saal betritt,davor und danach ist er besoldeter Beamter der jeweiligen Behörde und damit nicht unabhängig.In einem eventuellen Verfahren mit dieser Behörde ist der Richter Partei  und damit nicht zum rechtsprechen befugt,niemand kann Richter in eigener Sache sein.

    Wenn also die Unabhängigkeit der Richter festgeschrieben ist,dann muss der Richter aus einem anderen Rechtskreis kommen,denn im selben Rechtskreis kann niemand  mehr Rechte vergeben als er selber hat.Ist auch logisch weil der Richter der selben Rechtsprechung  unterworfen ist wie ein Angeklagter auch.

    Er ist eben auch weisungsgebunden und zwar dahingehend das eine Gesetzesänderung durch die Ministerien von Gesetzes wegen bedingungslos befolgt wird, selbst wenn sie überpositives Recht,also unechtes Recht, beinhalten sollte und eigentlich deshalb nicht beachtet werden braucht .Der Richter fragt also nicht ob die Gesetzesänderung ein gesetzlicher Teil der früheren Vereinbarung  mit dem Volk war und heute mit dieser übereinstimmt,sondern folgt bedingungslos diesen Anweisungen.In soweit fehlt auch dort die Unabhängigkeit, da die Vergabe von mehr Rechten auf Zeit wie sie bei Wahlen vergeben werden nicht automatisch dazu führt das der Wähler Rechte abzugeben hat,denn seine Rechte waren zuerst da.

    Soweit zur Unabhängigkeit

     

     

     

  5. Ausgerechnet der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF hat geurteilt, darf man lachen.

    Wie kommen sie darauf das es eine unabhängige deutsche Justiz bzw selbst ernann-

    te Richter in diesem Land etwas zu sagen haben. Wir haben jetzt das so gepriesene

    DIGITALE Zeitalter und hier bestimmt die COMPUTERSPRACHE mit, d,h,

    Wo nichts ist kann nichts sein,oder einfach: wo eine 0 ist gibt es keine 1, kapiert?

    Wo kein Staat keine Gesetze, keine Richter, keine Beamten, keine Abgaben wie 

    Steuern oder Gebühren. Alles wird uns durch die Matrix aufs Auge gedrückt.

    • Nein Frank.

      Naja, vielleicht doch: Diese Reichsbürger-Ansprache eines SPD-Mitgliedes (HöHö!) ist 71 Jahre her. Das sind bummelig 3 Generationen, die NICHTS, aber auch GAR NICHTS von dem umgesetzt haben wovon er da spricht. Das bedeutet also, unsere Polit-Clowns benutzen dieses Fragment bis heute absichtlich zu ihrem persönlichen Vorteil? Privater Reichtum, Gesetzlosigkeit etc. Ist doch cool! Oder aber sie haben Rede noch nie gehört & kennen die Gesetze und Besatzungsstatuten überhaupt nicht? Wie sicherlich die Meißten. Wie wahrscheinlich ist das? Die Beamten wissen auch nicht, daß sie gar keine Beamten sind. Gerichtsvollzieher sind Schauspieler! Privatpersonen, wie Du und ich.

      Bin da gelegentlich mit meinem Vaddi in Diskussion wenn ich ihn frage, sind die so doof oder tun die nur so? Er sagt die sind so doof. Ich glaube das nicht. Es ist Vorsatz. Also, jedenfalls bei den Politikern. Meine Schwester ist Beamtin; die wußte das auch alles nicht.

      Man müßte sich mal selbst in so eine Partei rein-infiltrieren…so undercover. enlightened

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