M A S T E R P L A N: “International Refugee Camp Organization”

M A S T E R P L A N

International Refugee Camp Organization”

( I. R. C. O. – IRCO )

Written by René Schneider, Münster

© 2016, Aktualisiert am 12. September 2019

Der Präsident der Republik Türkei, S. E. Herr Recep Tayyip Erdoğan, hatte im März 2016 seine Idee kommuniziert, eine „Stadt für Flüchtlinge“ auf syrischem Staatsgebiet nahe der türkischen Grenze zu bauen:

Konkrete Pläne für die „Flüchtlingsstadt“ die eine Fläche von bis zu 4.500 Quadratkilometern einnehmen könnte, gibt es allerdings noch nicht. Auch Zeitpläne, bis wann die Stadt fertiggestellt werden soll oder wann mit dem Bau begonnen wird, sind nicht bekannt. Seit längerem fordert Ankara allerdings schon eine rund 10 Kilometer breite Schutzzone entlang der syrischen Grenze, um so den Flüchtlingsstrom einzudämmen. Derzeit sollen sich in der Türkei rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufhalten.“

(Zitiert nach „Heute.at“ vom 5. März 2016, URL: http://www.heute.at/news/welt/Tuerkei-will-Stadt-fuer-Fluechtlinge-bauen;art23661,1264564

Der Ministerpräsident von Ungarn, S. E. Herr Viktor Orbán, hat im September 2016 vorgeschlagen,

»mehr als eine Million illegale Flüchtlinge in Lager außerhalb Europas zu stecken. […] „Alle, die illegal gekommen sind, sollte man einsammeln und wegbringen“, forderte er gegenüber dem ungarischen Nachrichtenportal „Origo“. „Aber nicht in andere (EU-) Länder, sondern in Gebiete außerhalb der EU“.

Außerhalb der EU sollte man „von bewaffneten EU-Kräften gesicherte, mit EU-Geld finanzierte große Flüchtlingslager“ errichten, schlug Orbán vor. Die Betroffenen sollten dort Asylanträge stellen können und erst dann weitergelassen werden, wenn sie ein EU-Land aufnehme. „Bis dahin müssen sie sich aber in den großen, außerhalb der EU gelegenen Lagern aufhalten. Es kann eine Insel sein oder irgendein Abschnitt der nordafrikanischen Küste.“«

(Zitiert nach „SPIEGEL ONLINE“ vom 22. September 2016, 11:44 Uhr, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/ungarn-orban-will-mehr-als-eine-million-fluechtlinge-aus-europa-abschieben-a-1113434.html)

Infolge dessen hatte ich mit einem Schreiben vom 26. September 2016 – No. 26831 […] vorgeschlagen, eine internationale Organisation zu gründen, welche auf neutralem Boden ein „International Camp in Northern Cyprus“ (ICNC) – nach dem Vorbild der „Internationalen Zone von Tanger“ (1923-1956) – einrichtet.

 

Meinen Vorschlag konkretisiere ich wie folgt:

I R C O – M a s t e r p l a n ”

1.) Die Republik Türkei und die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) gründen eine internationale Organisation nach dem Vorbild der „Internationalen Zone von Tanger“ (1923-1956), der später weitere Länder – zum Beispiel Australien und die Visegrád-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn – beitreten können. Die Organisation führt den Namen „International Refugee Camp Organization“ (IRCO).

2.) Die TRNZ oder ein einderer Staat verpachtet an die IRCO ein ausbaufähiges Gebiet, welches durch die IRCO nach ihrem Satzungsrecht verwaltet wird und im Verhältnis zum Verpächter-Staat und Drittstaaten exterritorial ist.

3.) Die IRCO errichtet auf einem Gebiet, vorzugsweise auf einer Insel, welches ihr nach dem Pachtvertrag für 25, 50 oder 99 Jahre als „neutrales Territorium“ überlassen wird, ein befestigtes Lager, das sie nach ihren Statuten und unabhängig von dem Recht der Länder, welche die Organisation gegründet haben oder ihr später beitreten, verwaltet.

4.) Die IRCO wird durch ihre Mitgliedstaaten finanziert, außerdem erhebt sie Gebühren von Ländern, welche Migranten in die IRCO abschieben dürfen, wenn diese kein Recht auf Asyl, internationalen Flüchtlings-Status oder subsidiären Schutz haben, und entweder staatenlos sind oder aus anderen Gründen nicht unverzüglich in ihre Heimat-oder Herkunftsländer abgeschoben werden können.

5.) Die IRCO errichtet innerhalb ihres ganz genau abgegrenzten und scharf bewachten Gebietes angemessene Wohnhäuser für illegale Migranten, bis diese entweder ein Vi-sum für die Einreise in ein Land ihrer Wahl haben oder mit Sammeltransporten in ihre Heimat- oder Herkunftsländer zurückreisen können.

6.) Die Häuser, Zimmer und Einrichtungen der IRCO für Migranten entsprechen den menschenwürdigen Verhältnissen in deutschen Justizvollzugsanstalten, dasselbe gilt für die Gemeinschaftsverpflegung aus den IRCO-Küchen.

7.) Niemand soll hungern oder frieren, aber auch niemand soll glauben, daß seine illegale Migration honoriert wird und ihn im Verhältnis zu seinen Landsleuten, die zu Hause oder in einem sicheren Drittstaat bleiben, für seine nationalen und internationalen Rechtsbrüche belohnt.

 

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