Rußland – IGH – Syrien

An
S. E. Herrn Serge J. Netschajew,
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Russischen Föderation,
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Nur per Telefax (0 30) 22 99 397

und an

Herrn Geschäftsträger a. i. Bashar Alassaed,
Botschaft der Arabischen Republik Syrien,
Rauchstraße 2510787 Berlin
Nur per Telefax (0 30) 50 17 73 11

Exzellenz!

Ich habe die Ehre, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Aus völkerrechtlicher Sicht empfehle ich Ihren Regierungen, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag – URL: http://www.icj-cij.org/ – eine Feststellungsklage mit dem Antrag zu erheben,

der Internationale Gerichtshof (IGH) möge feststellen, daß die rechtmäßig gewählte und demokratisch legitimierte Regierung der Arabischen Republik Syrien tatsächlich nicht (sic) über „Giftgas“-Waffen verfügt und deshalb auch keine „Giftgas“-Waffen gegen ihre inneren Feinde einsetzen konnte oder könnte.

Für den Entwurf einer Klage und eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz (provisional measures) stehe ich gerne zur Verfügung.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung!
 
A N H A N G

Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Seminare
Breul 16
48143 Münster
Telefon (02 51) 3 99 71 61
Telefax (02 51) 3 99 71 62
URL: http://www.muenster-seminare.de/
E-Mail: Schneider@muenster.de
USt-IdNr.: DE198574773

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