Merkel ist überall

Kennt das Merkel-Regime keine Gesetze? Merkel und ihre Regime-Handlanger in Berlin verstoßen tagtäglich gegen Gesetze. Und was machen die Bundesverfassungsrichter? Sie schauen zu und unternehmen NICHTS! Warum? Sie fürchten um ihren armseligen Job und verraten, ebenso wie die usraelisch gesteuerte ReGIERung in Berlin, das Volk. Das Deutsche Volk darf lediglich zur Wahlurne gehen und sonst hat es das Maul zu halten.

Zum Euro, dem ESM, der Griechenlandhilfe (Bankenrettungen) … wurden die Deutschen nicht berfragt. Zur jetzigen Einwanderungsflut auch nicht. Dazu gibt es nicht einmal ein parlamentarisches Mandat. Merkel entscheidet über alles.

Selbstverständlich würde der Großteil von der Besatzungsmacht USA gekauften Parteien im Bundestag CDUCSUSPDGRÜNELINKE der Einwanderungsflut zustimmen, was ja auch beim ESM und der Griechenland (Bankenrettung)hilfe der Fall war. Merkel ist überall. In allen überflüssigen Parteien. Sie ist die Bundesstaatsanwaltschaft, das Bundesverfassungsgericht, ARD/ZDF. Sie ist auch die EU und Brüssel, sowie die Unterstützerin des Nazi-Regimes in der Ukraine und Waffenlieferantin in diktatorische Regime. Sie ist auch die, die Angst und Schrecken in Deutschland verbreitet und massenhafte Einwanderer besser stellt als Deutsche. 

Sie nimmt mit ihrer Willenkommenskultur Vergewaltigungen von Frauen in Deutschland, sowie Diebstahl in Supermärkten von Einwanderern billigend in Kauf, und ist so ein tolles Vorbild für unsere Kinder. Diese Frau und ihre ReGIERungs-, sowie MedienHuren sind, ja, man muss es so sagen, der moralische und finanzielle Untergang des wunderschönen Deutschlands.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio meint, das nur ganz wenige Flüchtlinge Anspruch auf Asyl haben.


Di Fabio: Nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl

Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: „Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet“, sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung „Im Dialog“, die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird.

„So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.“ Zudem erklärte Di Fabio, es gäbe „kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen“.

Quelle: all-in

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