Ist Bayern ein Subzentrum des Missbrauchs der Staatsanwaltschaften durch Politiker?

von Hans Egeler (opposition24

Schon wieder bayerische Staatsanwaltschaften im Schlaglicht, die politische Gegner der Regierung mit Klagen – und in Vorjahren widerrechtlicher Hausdurchsuchung – überziehen. Nota: In Deutschland haben die Regierungspolitiker das von den Weltkriegsalliierten installierte “wunderbare Recht”, die Staatsanwaltschaften an- und abzuschalten und das ohne eine Begründung liefern zu müssen. Wer sich fragt, warum in der Vergangenheit Staatsanwaltschaften keine Klage gegen Politiker erhoben haben, die insgesamt Millionen hatten verschwinden lassen (z.B. Kohl und Schäuble), im Gegensatz dazu aber widerrechtliche Hausdurchsuchungen wegen Geringfügigkeiten bei politischen Gegnern vor Wahlen veranlassten, hätte hier eine mögliche Erklärung. Man stelle sich vor, jedermann könnte in eigener Sache die Staatsanwaltschaften ausschalten und sie gegen seine Widersacher einschalten – für viele schräge Vögel wäre das ein Traum, für deutsche Regierungspolitiker ist es seit 1948 die tägliche Realität.

 The Same Procedure as Every Year

Jetzt wieder ein Schlag – The Same Procedure as Every Year: Zitat: “Die Generalstaatsanwaltschaft München (schrieb zunächst – Verf.) dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, … dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat” (Hier). Grosz hatte den – soeben mit einer fraglichen Adolf H.-Imitation auf sich aufmerksam machenden – Ministerpräsidenten Söder u.a. als “Södolf” betitelt. Keine schöne, aber eine Bezeichnung, die sich seit Jahren -zigfach im Netz findet. Der Clou: Obschon der General-Staatsanwalt, also keine subalterne Figur, den Bescheid erlassen hatte, kam ein Widerruf kurze Zeit später: Man werde doch gerichtlich gegen Grosz vorgehen. Jedermann kann sich denken, wer in der Lage war, den höchsten Staatsanwalt zu revidieren: Minister Georg Eisenreich persönlich könnte zwanglos als Nummer Eins der Aktiven gelten und dessen Chef heißt rein zufällig Söder.

Schon früher haben die Staatsanwaltschaften bei politischen Gegnern widerrechtliche Hausdurchsuchungen veranlasst

Staatsanwaltschaftliche Aktivitäten in Wahlkämpfen, die sich zugunsten der Regierenden auswirken und aus Kritikersicht zum Himmel stinken, haben in Deutschland Tradition: Im letzten Vorwahlkampfjahr wurde beim politischen Gegner Nr. 1, dem bayerischen AfD-Vorsitzenden – eine widerrechtliche Hausdurchsuchung veranlasst, wobei es um eine Lappalie ging. Das Gleiche passierte in Schleswig-Holstein mit einem AfD-Politiker (hier). Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit durch die nach den Durchsuchungen angerufenen Gerichte hat die Politiker offenbar nicht beeindruckt. Man darf gespannt sein, ob und welcher Wahlkampfgegner in der letzten Woche vor der Stimmabgabe in Bayern mit einer Hausdurchsuchung und großem SZ-angeführten Medienbohei bedacht werden wird.

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2 Kommentare

  1. Daß sich der Söder als Christ bezeichnet bringt natürlich auch die wahren Christen in Verruf. Daß er in einer „christlichen“ Partei ist läßt sich aber mit folgendem Vergleich erklären: Was nicht blau ist ist bläulich, was nicht grau ist ist gräulich und was nicht Christ ist ist christlich.

    • Söder ist absolut kein Christ. Der vögelte während seiner Ehe mit einer anderen und hat da auch ein Kind gemacht! Er ist genauso verlogen wie die ganze Kirchenbande!

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