Noch ein Grund, nicht zur Wahl zu gehen. Bewahrt eure Wahlbenachrichtigung gut auf und entscheidet selbst, was Ihr damit macht. Alles weitere wird hier näher erläutert.
Religionsgemeinschaft heilsamer Weg
Gemeinde Neuhaus i.W., Deutschland
17. Aug. 2017 — Liebe Unterzeichner dieser Friedenspetition,
ich möchte es nicht versäumen eine Information aus meinem Buch „die gelbe Karte“ zu thematisieren, die allen Personen ohne Staatsangehörigkeitsausweis nützlich sein kann. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2017 ist ein Nachweis der Identität ihrer Natürlichen Person. Mit dem Personalausweis oder dem Reisepass führt man unter „Name“ die Identität einer juristischen Person (Firma). Das kann jeder selbst überprüfen mit Hilfe der juristischen Definition der Identitäten, gemäß § 28 Abs. (1) 1. PAuswV. Auf der Wahlbenachrichtigung ist nicht wie im Reisepass oder Personalausweis der „Name“ ausgewiesen, sondern explizit ihr „Familienname“, der ihre Natürliche Person identifiziert, was auch logisch ist, weil im juristischen Sinne nur lebendige Menschen zur Wahl gehen können und keine Firmen (Sachen), zudem wird jedem Wahlberechtigten am Tag der Wahl die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt, gemäß Artikel 116 Abs. (1) GG (Grundgesetz). Der Nachweis dieser Identität gilt jedoch nur am Wahltag für 10 Stunden, also von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wer mit der Wahlbenachrichtigung zur Wahl geht bestattet somit seine Stimme in einer Wahl-Urne. Denn die Identität des lebendigen Menschen, nachgewiesen durch den Familienname(n) = Natürliche Person auf der Wahlbenachrichtigung, ist der lebende Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten. Mit dem Eintausch der Wahlbenachrichtigung gegen einen Stimmzettel, der durch den Vollzug der Wahl in der Wahl-Urne verschwindet, wird die Person somit wieder zur Sache, weil die Identität der Natürlichen Person nicht mehr beweisbar ist.
Wer den Nachweis seiner Natürliche Person nicht in einer Urne bestatten möchte, kann stattdessen jener Empfehlung folgen.
I. Fordern Sie die Unterlagen zur „Briefwahl“ an.
1. Ergänzen Sie alle Felder im Briefwahlschein zur Identität, wie Familienname, Vorname, usw. (Achten Sie auf den Stempel und die Unterschrift der Gemeinde / bzw. Stadtverwaltung auf dem Briefwahlschein.)
2. Gehen Sie damit zu einem Notar und lassen Sie sich vor der Wahl eine beglaubigte Abschrift (Kopie) von ihrem ausgefüllten Briefwahlschein erstellen.
3. Überlassen Sie diese Abschrift dem Notar, der die beglaubigte Kopie des Wahlscheins über sein Notariat apostillieren also International beglaubigen lassen kann.
4. Oder wenn Sie dem Braten aus Zeitgründen nicht trauen, überbringen Sie diesen notariell beglaubigten Briefwahlschein persönlich zu einer internationalen Beglaubigungsstelle, z. B. als Verwendungszweck für den Staat Uruguay. Das Notariat bzw. der Notar gibt Auskunft wo seine Unterschrift international beglaubigt (apostilliert) werden kann. Das ist in den meisten Fällen beim Landgerichtspräsidenten also am Landgericht ihres Landkreises / bzw. Kreisstadt oder bei dem zuständigen Regierungspräsidium möglich. Wie erwähnt, der Notar gibt dazu Auskunft. Merke: Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung, die in ca. 90% aller Staaten auf dem Planet Erde gültig ist, sowohl in dem genannten Zielland, das die BRD zu Statistikzwecken erfragt (hier im Beispiel Uruguay), als auch in allen Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind
II. Was ist das Resultat dieser Initiative?
Die empfohlene beglaubigte Abschrift dokumentiert „zeitlich unbegrenzt“ die folgenden Eigenschaften ihrer Identität:
1. Man hat einen amtlich und international beglaubigten Nachweis, dass man am Tag der Wahl Deutsche(r) war. (Das ist der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.)
2. Man ist im Besitz eines amtlich und international beglaubigten Nachweises seines Familiennamens mit der Identität seiner Natürlichen Person.
Ich nenne diesen beglaubigten Briefwahlschein „GS light“ (GS = Gelben Schein = Staatsangehörigkeitsausweis).
III. Was kann man damit anfangen?
1. Man kann die Menschenrechte aktiv für sich selbst geltend machen. Denn nur nachgewiesene Natürliche Personen sind Menschen, juristische Personen sind Sachen bzw. Firmen und müssen vertreten werden.
2. Als nachgewiesene(r) Deutsche(r) kann man deutsches Recht aktiv für sich einfordern, siehe Artikel 5 Abs. (1) EGBGB in Verbindung mit den §§ 1 bis 20 BGB, weil der 1. Titel des BGB für nachgewiesene Natürliche Personen gilt. Somit gilt § 1 BGB, der die volle Rechtsfähigkeit wieder herstellt. Zudem ist eine nachgewiesene Natürliche Person definitiv auch Grundrechtsfähig*, weil Art. 19 Abs. (3) GG keine Anwendung mehr findet. Damit ist man nicht nur Träger von Pflichten, sondern man wird somit zu einem aktiven Träger von Rechten, insbesondere aus dem GG, dem BGB und dem HGB. Personen mit der Identität „Name“ finden ihre sechs Rechte in § 17 Abs. (2) HGB. Aus jener Kodifizierung abgeleitet, kann ein „Kaufmann“ unter seiner Firma klagen und verklagt werden, was nur soviel bedeutet, dass man nach deutschen Recht behandelt wird, weshalb man nicht als staatenlos gilt, gemäß Art. 1 Abs. (2) ii) Staatenlosenabkommen, vom 28. September 1954, aber man kann niemals „aktiv“ auch nur auf einen einzigen Paragrafen Bezug nehmen. Das ist übrigens der Grund warum Richter zur Ausübung ihres Berufes einen Staatsangehörigkeitsausweis – wissentlich oder unwissentlich – besitzen müssen, weil sie nämlich täglich deutsches Recht aktiv anwenden.
3. Man wandelt seine temporäre Stimme (Einwohner) in eine permanente Stimme (Bürger) um, und verknüpft seine Stimme als juristisch lebende(r) deutsche(r) Staatsangehörige(r) aktiv mit dem Anspruch auf deutsches Recht; z. B. zur Erwirkung des Friedensvertrages (als Staatsangehöriger), zur Geltendmachung der Rentenansprüche, als Eigentümer des Staatsgebietes oder zur Wahrnehmung seiner UN-Menschenrechte. Merke: Firmen können sich nicht äußern, bzw. werden ohne Vertretung (z. B. Geschäftsführer oder Rechtsanwalt) juristisch nicht gehört.
IV. Was ist wenn dieses Dokument von den Behörden der BRD nicht anerkannt wird?
Dann verwenden Sie dieses amtliche Dokument, notariell und international beglaubigt zur Beweislastumkehr und verlangen Sie, dass man Ihnen das Gegenteil beweist. Zudem können Sie mit der nachgewiesenen Identität ihrer Natürlichen Person als juristisch lebendiger Mensch Beschwerde beim Menschenrechtsrat in Genf einreichen, z. B. wegen Verstoß gegen Artikel 15 und weitere, der UN Res A 217 (III) vom 10. Dezember 1948.
Merke: In der BRD-Jurisdiktion ist nach der Begriffsbestimmung der Nachweis entscheidend, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nach Artikel 116 Abs. (1) ist, also ein Stück Papier (z. B. unsere beglaubigte Wahlbenachrichtigung) oder ein Staatsangehörigkeitsausweis, deshalb wird der Staatsangehörigkeitsausweis auch von der Ausländerbehörde ausgestellt.
Siehe Aufenthaltsgesetz § 2 AufenthG: Begriffsbestimmungen
(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Ein erforderlicher Nachweis muss sich also auf das Subjekt „Deutscher“ beziehen und nicht auf das verbogene Adjektiv DEUTSCH, welches im Reisepass oder im Personalausweis nur die Vermutung einer Staatsangehörigkeit repräsentiert. Denn DEUTSCH ohne Land ist auf dem Globus genauso wenig repräsent wie Taka-Tuka-Land.
§ 1 Ausländergesetz Verwaltungsverordnung
1.2.3.1 AuslG-VwV: Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 (AuslG-VwV) nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
[Oder siehe oben :-)]
GEHAARBT euch wohl.
LG holger
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Infos zur Briefwahl:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/briefwahl.html
*Unter Grundrechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, allgemein Träger von Grundrechten zu sein. Insoweit ist die Grundrechtsfähigkeit ein Spezialfall der Rechtsfähigkeit. Uneingeschränkt grundrechtsfähig sind alle Natürlichen Personen. (Quelle Wikipedia)
Quelle: change.org
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„Achten Sie auf den Stempel und die Unterschrift der Gemeinde / bzw. Stadtverwaltung auf dem Briefwahlschein.“
Mein Wahlschein für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 war leider nicht unterschrieben. Und nun?
Warum muss ich den Wahlschein beglaubigen lassen, wenn ich auf dem Original meine Unterschrift beim Landgerichtspräsidenten apostillieren lassen kann?
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