Ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident diagnostiziert Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch das Gericht

von Norbert Häring

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat am 18.9. auf einer Veranstaltung der Denkfabrik R21 das höchste Gericht scharf dafür gerügt, dass es nach dem Prinzip „Not kennt kein Gebot“ eine Blankovollmacht für Grundrechtseinschränkungen jeder

Papiers Rede wurde von R21 auf Youtube veröffentlicht (ab min 1:30). Papier hielt auf der Veranstaltung „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ die Eröffnungsrede in der Panel-Diskussion zum Thema „Konsequenzen für unseren Rechtsstaat“.

Er attestierte dem Bundesverfassungsgericht, die Anforderungen des Rechtsstaats nicht immer erfüllt und nicht durchgesetzt zu haben. Es habe insbesondere keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlich drastischer Grundrechtseinschränkungen vorgenommen und keine Maßstäbe hierfür entwickelt. Es habe dem Gesetzgeber nicht aufgegeben, die nötigen Informationen zu sammeln, um Maßnahmen evaluieren zu können. Er sagte wörtlich:

„Bei der Pandemiebekämpfung ein undifferenziertes, ein allgemeines und letztlich unbegrenztes Plazet für Freiheitseinschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen, wie das ja in der Praxis geschehen ist, entspricht jedenfalls nicht unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung.“

Eine derart scharfe Kritik von einem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten an seinem Nachfolger und den Verfassungsrichtern dürfte beispiellos sein.

Mit auf dem Panel saßen neben Papier Juli Zeh, Jessica Hamed und Heribert Prantl.

Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist seit 2020 Stephan Harbarth, zuvor CDU-Politiker und Anwalt. Er wurde 2017 unter zumTeil fragwürdigen Umständen zum Fachzeitschriftenherausgeber und zum Honorarprofessor einer Universität, 2018 zum Verfassungsrichter und 2020 zum Präsidenten des Gerichts erkoren. Das hatte seinerzeit zu viel Kritik und Sorgen um die Bewahrung der Unabhängigkeit des Gerichts geführt. Diese Sorgen scheinen mehr als berechtigt gewesen zu sein.

Im Juni 2020 antwortete Harbarth, von einem Interviewer angesprochen auf die schon damals geäußerte Sorge Papiers um die Grundrechte, mit den bemerkenswert orwellschen Sätzen:

„Die Grundrechtsausübung geschieht in Corona-Zeiten teilweise in einer anderen Weise als vor der Pandemie. Aber die Grundrechte sind weiter intakt. Sie werden von den Gerichten in Deutschland geschützt, auch vom Bundesverfassungsgericht. Es gibt weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick. Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.“

(Dieses Zitat am 23.9. eingefügt.)

Knoten ins Taschentuch. Das muss ich unter Grundrechte in das Corona-Neusprech-Kompendium aufnehmen.

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Ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident diagnostiziert Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch das Gericht
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8 Kommentare

  1. Erst gestern hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit seiner Aussage entlarvt, dass „friedlich seine Meinung zu äußern … eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie“ sei – aber dieses eben nicht gelte, wenn „Extremisten, Querdenker und Verfassungsfeinde“ am Werk sind. Also Kritiker der Regierung – die heute genau mit diesen Begriffen diffamiert werden.

    Heute folgte nun der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Aber der Reihe nach. Beginnen wir mit der schönen Fassade, in die Harbarth seine Kriegserklärung an Andersdenkende hüllte. Er sorge sich um den gesellschaftlichen Diskurs, die Anonymität des Internets befördere Verrohung, sagte er laut „Welt“ bei einem Auftritt im erlesenen „Übersee-Club“ in Hamburg. Es entstünden, begünstigt durch die Algorithmen, „Filterblasen und Echokammern“, die „geschlossene Weltbilder“ erzeugten, „die zur kommunikativen Radikalisierung beitragen.“ Ebenso zur „Polarisierung und Spaltung“. Das färbe auch ab auf das „Ansehen demokratischer Institutionen“.

    Soweit, so richtig. Dass der Merkel-Vertraute, der direkt aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an die Spitze des Verfassungsgerichts wechselte, dort eine Rolle spielt, selbst das „Ansehen demokratischer Institutionen“ massiv gefährdet – so viel Selbstkritik war von ihm nicht zu erwarten. Das einst zu Recht hoch angesehene oberste Gericht in Karlsruhe hat sich unter ihm zu einer Abstempel-Maschine für die Entscheidungen der Regierung entwickelt. Statt unser Grundgesetz vor der Regierung zu schützen, wie Generationen von Verfassungsrichtern es früher taten, schützt das Gericht unter Harbarth hauptsächlich die Regierung vor der Verfassung. Wie es die Corona-Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Faktenlage immer wieder durchwinkte, ist ein finsteres Stück Rechtsgeschichte.

    Legendär ist auch das Abendessen am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt von Verfassungsrichtern mit Merkel, die dafür extra mit einer Regierungsmaschine der Flugbereitschaft eingeflogen wurden – so als käme man von Karlsruhe nicht anders nach Berlin, etwa mit einem Linienflug. Alle 16 Verfassungsrichter sowie die meisten Bundesminister haben an dem Abendessen teilgenommen. Unter anderem drehten sich die Gespräche an der feinen Tafel um die Corona-Politik – zu der Verfahren am Bundesverfassungsgericht liefen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Richter geht vor der Urteilsverkündung mit den Angeklagten essen!

    Das Gericht sprach sich jedoch selbst frei: Einen Befangenheitsantrag gegen Harbarth lehnten dessen Untergebene, also andere Karlsruher Richter, ab. „Auf die Frage aus dem Publikum, ob Treffen dieser Art noch zeitgemäß seien, antworte Harbarth vor dem Übersee-Club, dass es sich dabei um einen regelmäßigen Austausch zwischen den Verfassungsorganen handele“, schreibt die „Welt“. „Dies halte er für wichtig und nötig, weil sich sonst die Sicht des Bundesverfassungsgerichts verenge. Die Vorstellung, dass solche Treffen die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Bundesverfassungsgerichts gefährdeten, hält er für ‘abwegig‘. Das Gericht nehme keine Befehle entgegen.“

    Starker Tobak! Was daran abwegig sein soll, dass die stramme Unterstützung der Regierung durch Karlsruhe seit seinem Amtsantritt etwas mit seiner Nähe zu Merkel zu tun haben soll, hätte Harbarth schon genauer erklären müssen. Dass das Gericht keine Befehle entgegennehme, das würde ich dem obersten Richter dagegen abnehmen: Wozu sollte jemand Befehle nach Karlsruhe schicken, wenn dort ein Getreuer installiert ist, der von sich aus weiß, was die Regierung von ihm erwartet? Warum sollte sich jemand in Berlin da noch die Blöße geben, in Karlsruhe anzurufen?

    Wobei ich absolut nicht ausschließe, dass Harbarth einen Lügendetektortest bestehen würde, wenn er sagt, er sei „unabhängig“. Er mag sich wirklich dafür halten – nur deckt sich halt seine Position merkwürdigerweise zu fast hundert Prozent mit der der Regierung. Man könnte das auch „Opportunismus“ nennen, um das böse Wort des „voreiligen Gehorsams“ nicht zu gebrauchen.

    Harbarth verwies laut „Welt“ auch noch darauf, dass „das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die Vorgaben der Verfassung bindet“. Das erinnert fast schon an die DDR-Verfassung, die ja etwa Reisefreiheit und Meinungsfreiheit garantierte. Auf dem Papier. Dabei reicht allein schon ein Blick auf die Vorgabe des Grundgesetzes, dass keine Zensur stattfinde, um zu sehen, wie weit sich Realität und Verfassung voneinander entfernt haben. Denn die Zensur wird einfach im „Outsourcing“ an Dritte delegiert, etwa den Bertelsmann-Konzern, der auf Facebook zensiert. Oder Banken kündigen kritischen Journalisten die Konten. Harbarth kann dann bequem von der „Bindung der staatlichen Gewalt“ an das Grundgesetz schwärmen – wenn die Drecksarbeit delegiert wird.

    Anders als die DDR-Verfassung nahm Harbarth aber teilweise die Maske ein Stück weit ab – erkennbar allerdings nur für Zuhörer, die zwischen den Zeilen lesen bzw. zuhören. Er warnte laut „Welt“ davor, dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könne, die Verfassungsordnung zu delegitimieren. Das ist identisch mit dem eingangs zitierten Scholz-Zitat: Freiheitsrechte sind gut, solange sie nicht diejenigen nutzen, die gegen die Regierung sind. Denn Kritik an dieser wird heute als „Delegitimierung“ diffamiert.

    Und wie man mit solchen Kritikern umzugehen hat, machte Merkels Liebling laut „Welt“ dann deutlich: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.“ Eine Beschränkung von Freiheitsrechten könne darum legitim sein.

    Der Mann, der oberster Hüter des Grundgesetzes sein müsste, outet sich damit als dessen Totengräber.

    So richtig seine Worte in einer funktionierenden, pluralistischen Demokratie wären – so verheerend sind sie in einem Land, in dem Regierungskritiker als „Extremisten“ und „Feinde von Recht und Rechtsstaatlichkeit“ diffamiert und verfolgt werden.

    Faktisch bläst der Verfassungsgerichtspräsident zur Jagd auf Regierungskritiker. Möglicherweise, ohne sich dessen selbst bewusst zu sein – weil er eben in einer dieser „Blasen“ lebt, von der er zuvor selbst gesprochen hat. In einer, in der man Menschen mit anderer Meinung wirklich als „Feinde des Rechts“ sieht. Das sind genau die Mechanismen, die man aus autoritären Regimen kennt, und die bei uns immer noch von vielen nicht verstanden werden: Dass das „Böse“ in der Regel von Leuten verübt wird, die sich selbst für die „Guten“ halten – und deshalb alle, die anderer Meinung sind als sie, für legitime Opfer.

    Politiker wie Scholz und Richter wie Harbarth sind Brandstifter. Sie schaffen mit ihren Aussagen die Atmosphäre, in der Menschen mit anderer Meinung quasi „vogelfrei“ sind. In der sie diffamiert werden und entmenschlicht. In denen Banken ihnen Konten kündigen, die Polizei sie schikaniert und Attacken auf sie demonstrativ nicht verfolgt. Eine Atmosphäre, in der genau das wieder beginnt, was eigentlich nie wieder geschehen sollte.

    Leider erkennen diesen schleichenden Prozess viele, die immer nur Freiheit und Demokratie erlebt haben und sich ausschließlich aus den großen Medien informieren, immer noch nicht.

    https://reitschuster.de/post/verfassungsgerichtschef-eine-beschraenkung-von-freiheitsrechten-kann-legitim-sein/

  2. „Harbarth trat 1987 (mit 15) der Jungen Union und 1993 (mit 21) der CDU bei. Nach dem Abitur 1991 am Bunsen-Gymnasium Heidelberg nahm Harbarth das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf. 1996 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab. Im Anschluß erarbeitete er 1996 bis 1997 seine Doktorarbeit. In diesem Zeitraum erhielt Harbarth ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Von 1997 bis 1999 absolvierte Harbarth das Referendariat am Kammergericht in Berlin und legte dort im August 1999 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) studierte er von 1999 bis 2000 an der Yale Law School, New Haven, Connecticut/USA und erwarb dort den akademischen Grad Master of Law (LL.M).

    Er begann seine Anwaltstätigkeit nach einem USA-Aufenthalt in einer führenden US-amerikanischen Sozietät mit Niederlassung in der BRD. Dort war er von 2000 bis 2006 angestellt, bevor er Partner wurde. Er war dort in leitender Funktion tätig und trat für die Sozietät auch in der Werbung als Gesicht nach außen auf. Später wurde die Sozietät wieder zu einer deutschen Sozietät ohne US-Büros (mit Sitz in Mannheim). Bis 2008 war die SZA Teil der US-Kanzlei Shearman & Sterling LLP.

    Von 2008 bis November 2018 war er hauptberuflich in der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz – der SZA – als Anwalt tätig.

    Innerhalb der CDU machte Harbarth ebenfalls Karriere und war seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Mit einem Einkommen in der Stufe 10 oberhalb von 250.000 Euro gehörte er jährlich zu den Parlamentariern mit den höchsten Nebeneinkünften.

    Am 7. Juni 2016 wählte die CDU/CSU-Fraktion Harbarth zu ihrem stellvertretenden Vorsitzenden für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Inneres, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten. Darüber hinaus war er Mitglied der Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag und Vorstandsmitglied im Parlamentarierkreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

    Nach der Bundestagswahl im September 2017 wurde Harbarth am 29. Januar 2018 und erneut am 25. September 2018 als stellv. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender bestätigt. Im Dezember 2017 war Harbarth medienwirksam Platznachbar von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während der Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion.

    Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgte Harbarths Antrag im „Kampf gegen Antisemitismus“, der dazu führte, daß 2018 der Posten eines Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung eingeführt wurde. Zudem stellte sich Harbarth klar hinter die Linie von Bundeskanzlerin Merkel in der Debatte um den UN-Migrationspakt und verteidigte ihn gegen Kritiker.

    2018 verließ Harbarth die Politik. Am 22. November 2018 wählte ihn der Bundestag mit 452 zu 166 Stimmen bei 34 Enthaltungen zum Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe. Einen Tag später wählte ihn der Bundesrat auch zum Nachfolger von Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident des Gerichts. Am 30. November 2018 wurde Harbarth als Richter ernannt und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats. Nach der offiziellen Verabschiedung von Kirchhof am 15. März 2019 wurde er auch als Vizepräsident in dieses Amt eingeführt. Harbarth war zuvor mit Wirkung vom 30. November 2018 sowohl aus dem Bundestag als auch als Partner und Rechtsanwalt aus der Sozietät SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltgesellschaft mbH ausgeschieden.

    Harbarth hatte bereits seit seinem Eintritt in das BVerfG und der Übernahme des Vizepräsidentenamtes als wahrscheinlicher Nachfolger von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gegolten, der 2020 nach zwölf Jahren Amtszeit als Präsident des höchsten BRD-Gerichts ausschied. Erwartungsgemäß wählte der Bundesrat Harbarth am 15. Mai 2020 zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Voßkuhles frei werdende Richterstelle im Zweiten Senat wurde auf Vorschlag der Grünen mit der Frankfurter Staatsrechtslehrerin Astrid Wallrabenstein besetzt, neue Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats wurde Doris König. Am 22. Juni 2020 erhielt Harbarth von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) seine Ernennungsurkunde.

    Harbarth setzte sich als CDU-Rechtspolitiker nachdrücklich für das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ein. Dieses erlaubt die anlasslose Speicherung und Herausgabe persönlicher Kontaktdaten an den Staat.

    Im Jahr 2021 zeigte Harbarth erneut seine Nähe zu Merkel, auch wieder anlässlich eines gemeinsamen Abendessens.

    Nach dem Start der Corona-Impfkampagnen im April 2021 seitens Merkel, wurde die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge. Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt.“

    Quelle: Metapedia / Harbarth, Stephan

  3. „Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.“
    So einen Schwachsinn kriegen nur Juristen hin.
    Anderes Beispiel gefällig? „Das Tier ist keine Sache, wird aber wie eine Sache behandelt“.
    Jetzt lästert er über seine Arbeitsstätte ab, aber vorher hat der den Quatsch doch auch mitgemacht; glaubwürdig ist anders.
    Der kann ruhig weiterhin seinen Schnabel halten. So einen brauchen wir eh nicht.

    • Dies ist wohl wahr, wenn sie erst mal pensioniert sind, dann fällt ihnen meist ein, was wohl alles nicht in Ordnung war und ist, jetzt wo sie sich weder um ihr Amt noch um ihre Altersversorgung sorgen müssen, machen sie ihren Mund auf, es mag ja sein, dass sich solche Leute danach besser fühlen, dem Volke bringt es freilich nichts mehr.

      • Siehe den 17jährigen SS-Anwärter Günter Grass oder Thilo Sarrazin. Wenn letzterer jedoch vor seiner Pensionierung was gesagt hätte, wäre er sofort ausgeschieden, und es hätte auch nichts genutzt, weil ihm die Masse nicht verstanden und unterstützt hätte. Dann doch besser, daß er bei guter Pension aufklärende Bücher schrieb, die jedoch leider 50 Jahre zu spät kommen. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, und Dunja Hayali triumphierte eben wieder voller Stolz, daß die AfD doch nicht Nordhausen nehmen konnte! Große Angst vor dem Wechsel! Die Bevölkerung läßt sich von Ausländern im Staatsrundfunk, wie auch Zamperoni, gegen Patrioten aufhetzen! That’s it!

  4. @Angsthase, hatten diese angeblichen Grundrechte denn wirklich je einen realistischen Wert, oder handelt es sich nicht viel mehr um die übliche Augenwischerei, denn Rechte, welche weder einklagbar oder anderswie eingefordert werden können, dürfen doch Recht wertlos sein ?

    • Vielleicht gab es mal Grundrechte. Aber diese Grundrechte werden immermehr durch neue Gesetze ausgehebelt. So z.Bsp. die Unversehrtheit der Wohnung. Das wurde ja durch das Infektionsschutzgesetz auch ausgehebelt. Normalerweise gibt es an Grundrechten nichts zu rütteln. Aber die „Regierung“ bastelt sich immer neue Gesetze um ihre Vorhaben durchzusetzen.

  5. „Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.“
    Aha. Diese Aussage sagt doch schon alles. Und wer bestimmt, wie die Grundrechte jetzt zu gelten haben? Es wird alles gedreht und gewendet, so wie man es eben zur Zielsetzung der Agenda braucht. Welchen Wert haben dann noch die Grundrechte?

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