Ein Düsseldorfer Gericht hat entschieden, dass die bekannte FDP-Abgeordnete und Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als Kriegstreiberin bezeichnet werden darf. Das geht aus einem Tweet des Anwalts Gordon Pankalla vom Montag hervor:
„Freispruch! in Düsseldorf „gegen“ Strack Zimmermann. Meine Mandantin hatte Zimmermann als Kriegstreiberin bezeichnet. Die Richterin erkannte dies, wie wir, eindeutig als Meinungsfreiheit!“
Die klagefreudige Politikerin hatte erst am Sonntagabend in der ARD erklärt, warum sie keine Kriegstreiberin sei. Was sie anders machen würde, wenn sie doch eine wäre, erfuhren die geneigten Zuschauer nicht.
Quelle: rtdeutsch
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