Corona-Soforthilfe jetzt auch für Einbrecher

Corona-Soforthilfe jetzt auch für Einbrechervon WiKa (qpress)

BRDigung: Deutschland ist ein überaus soziales Land. Davon können, bis auf wenige Deutsche, bereits viele Menschen dieses Planeten ein langes Loblied singen. Jetzt gibt es eine Berufsgruppe, die von den aktuellen Bewegungseinschränkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen ist. Es sind die Einbrecher. Sie können kaum mehr ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen, ohne Gefahr zu laufen, auf daheim festsitzende Menschen zu treffen. Das erhöht für alle beteiligten Parteien das Risiko unliebsamer Begegnungen, einschließlich der Gefahr von ungeplanten Verletzungen auf beiden Seiten.

Kein vernünftig denkender Mensch kann das wirklich wollen, egal wie er zu dieser Berufsgruppe steht. Abgesehen davon werden die Kapazitäten in den Krankenhäusern gerade für wichtigere Dinge benötigt, weshalb es hochgradig angeraten erscheint, dass auch die Einbrecher mal eine Weile zuhause bleiben und auf diese Weise ebenso lesitungslos von den Segnungen der Pandemie profitieren. Viele tun das bislang nur deshalb, weil ihnen als Selbständige kein Arbeitgeber ihren Arbeitseinsatz bestätigen kann. Sinnlose Debatten mit der Polizei, zu ihrem nächtlichen Aufenthalt im öffentlichen Raum, aufgrund der aktuellen Bewegungsbeschränkungen, scheuen sie gewohnheitsmäßig. Hier ist die Mafia in der Regel besser aufgestellt, da sie über eine Netz an Scheinfirmen verfügt, die entsprechende Arbeitgeber-Bescheinigungen ausstellen kann.

Aus Illegalität Legalität machen

Keine geringere als ausgerechnet Angela Merkel prägte das legendäre Motto: „Aus Illegalität Legalität zu machen“[YouTube]. Jetzt wäre es überaus diskriminierend, Merkels grundlegendes Rechtsverständnis ausschließlich auf Neubürger anwenden zu wollen. Es würde schlicht und ergreifend den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen. Allein deshalb darf das schon nicht sein. Hier können sich die Verbrecher allgemein und die Einbrecher im Bösonderen auf den übergeordneten und grundgesetzlich verbrieften Gleichheitsgrundsatz berufen. Merkel selbst wird sich der Tatsache kaum bewusst sein, dass ihre treuste Wählerschaft, seit der erwähnten Aussage, aus dem kriminellen Milieu kommt.

Dazu muss man noch wissen, dass Angela Merkel selbstverständlich über dem Gesetz steht. Die Beweise dazu liegen seit 2015 vor. Das geht auch nur, da es in Deutschland eine Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft gibt, was dann regelmäßig dazu führt, dass tausende, an sich berechtigter Strafanzeigen gegen Merkel, im Sande verlaufen. Wegen besagter „Weisungsgebundenheit“, also der fehlenden Unabhängigkeit, dürfen deutsche Staatsanwälte auch keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen, wie man hier nachlesen kann. Das passiert alles in gutem Einvernehmen mit dem Justizministerium. Kein Staatsanwalt will Stress mit dem Ministerium. Das kann einem politischen Beamten schnell den Job kosten. Da ist es angesagter, sich final auf Parksünder und Gleichwertiges zu stürzen, weil sowas als unkritisch durchgeht. Nur keine Panik, so etwas ist durchaus typisch für ein modern(d)es Staatswesen und neuzeitliche Bananenrepubliken.

Einbrecher nicht links liegen lassen

Nachdem wir die Grundlagen hinreichend erörtert haben, sollten zumindest die von Merkel postulierten Gesetzmäßigkeiten korrekt umgesetzt werden, auch für Einbrecher. Im anstehenden Fall sind demnach die notleidenden Einbrecher paritätisch zu bedenken. Aber auch hier müssen selbstverständlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um entsprechende Hilfen gewähren zu können. Wie das für Deutschland nun mal so üblich ist, bedeutet das normalerweise sehr viel Schreibkram, Bescheinigungen und Verwaltungsaufwand. Offensichtlich ist man hier aber bereit ein vereinfachtes Verfahren gelten zu lassen. Minimale Anforderungen gibt es dennoch, um die Höhe der Einberecherbeihilfen realistisch bemessen zu können. Und natürlich, um die Hobby-Einbrecher von den Gewerblichen trennen zu können. Hobbyeinbrecher haben bezüglich der öffentlichen Gelder sehr viel schlechtere Karten, da sie auf die Brüche nicht angewiesen sind.





Voraussetzungen für finanzielle Einbrecher-Hilfen

Hier nun das, was wir bislang dazu wissen: Der Einfachheit halber müssen sich die Einbrecher nicht mit den allgemeinen Behörden herumschlagen. Dazu ist der Komplex einfach viel zu sensibel. Sie dürfen ihre Anträge ausnahmsweise direkt in jeder Polizeidienststelle stellen, dazu relativ formlos. Demnach soll es ausreichen, wenn der Einbrecher eine Liste seiner Einbrüche der letzten drei Monate (genaue Ortsangabe mit Datum und Uhrzeit) fertigt und an Eidesstatt versichert, die Brüche persönlich begangen zu haben. Die Polizei behält sich stichprobenartige Überprüfungen vor.

Bei der Einschätzung der Beute-Erträge durch ihre Einbrüche sind die Einbrecher relativ frei. Die Umsätze sollten sich aber realistisch an den bisherigen Einnahmen aus Einbruch und Diebstahl orientieren, denn auch die sind, ähnlich wie Einkommen aus Bankraub, selbstverständlich steuerpflichtig. Ergibt eine spätere Überprüfung grob falsche Angaben, muss der Antragsteller mit Rückforderungen und Bußgeldern rechen. Nach oben sind die Einbrecherhilfen zur Zeit noch auf 5.000 Euro pro Monat für einen Solo-Einbrecher begrenzt. Bei Familien-Verbünden (Clan-Kriminelle), soll das auf 3.000 Euro pro Clan-Mitgied begrenzt werden. Der Clan-Chef kann, unter Meldung der übrigen Beteiligten, also auch eine Einbrecher-Bedarfsgemeinschaft, bei der Polizei unter gleichen Voraussetzungen anmelden.

Zahlungen und Kontrollen

Die Auszahlungen der Beihilfen an die Corona-Virus geschädigten Einbrecher erfolgt jeweils am monatsletzten Arbeitstag, in Bar, in der zuständigen Polizeidienststelle. Für den ungewöhnlichen Fall, dass ein antragsstellender Einbrecher diesen Termin versäumt, wird er am darauffolgenden Werktag mit dem Einsatzfahrzeug abgeholt, um auf der Wache das ihm Zustehende in Empfang zu nehmen. Soviel Solidarität in der Not muss einfach sein. Um das Geschäft nach er Krise wieder ans Laufen zu bekommen, ist die Polizei nach Aufhebung der Ausgangssperre angewiesen, die ersten Wochen noch Fahrdienste zu den Brüchen zu übernehmen, damit die Einbrecher wieder richtig Fuß fassen und das Katz und Maus Spiel in der Bananenrepublik keinen Schaden leidet.

Schließlich wären wir kein Sozialstaat, wenn wir uns nicht ebenso deutlich um die finanziellen Belange der Klein-, Banden-, Banken- und Regierungskriminellen kümmerten. Letztere brauchen keine Anträge stellen, die bedienen sich in der Regel und gewohnheitsmäßig schon selbst. Besonders wichtig ist das in dieser schweren Zeit, in der die mangelnde Bewegungsfreiheit fast allen Menschen arg zusetzt. Alles andere würde jetzt zu weit in Richtung Rechtsstaat ausufern und ist allein deshalb abzulehnen. Rechts- und Sozialstaat schließen sich regelmäßig gegenseitig aus, zumindest solange wir noch eine „Kanzlerette“ des aktuellen Formats in der Waschmaschine zu Berlin auszusitzen haben.

Wichtiger Nachtrag: Jede Polizeidienststelle nimmt die vorerwähnten formlosen Anträge jederzeit gen entgegen, soweit sie den wenigen, weiter oben erwähnten Vorgaben entsprechen. Auch dann, wenn die Anträge keinen expliziten SATIRE-Vermerk aufweisen. Ganz im Gegenteil, jede Polizeidienststelle, bundesweit, freut sich riesig über jeden Antragsteller. Es gibt kaum eine Behörde die diesbezüglich sorgsamer und liebevoller auf ihre Kundschaft zugehen wird … 🙂

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