Angebliche “Geburtsfehler” des Euro

Der „Geburtsfehler“ des Euro und ordnungspolitische Alternativen

Eckhard Behrens

Prof. Biedenkopf hat in einem Gastkommentar „Unser europäischer Auftrag“ im Handelsblatt vom Freitag, den 06. Juli 2012, auf Seite 80 zur aktuellen europapolitischen Entwicklung Stellung genommen und den weit verbreiteten Zentralisierungsvorschlägen einen weiteren hinzugefügt.

Sein klar aufgebauter Gastkommentar macht es leicht, in einem sehr wesentlichen Punkt zu widersprechen. Der Euro hat einen “Geburtsfehler”, aber einen anderen als viele meinen. Es fehlt nicht ein europäischer Finanzminister oder eine eigenständige Finanzagentur, die die Haushaltssouveränität der Mitgliedstaaten ständig einschränken, sondern es fehlt eine europarechtliche Regelung der Staateninsolvenz. – Darüber hinaus brauchen wir eine europarechtlich sorgfältig ausgestaltete „Bankenunion“, um Turbulenzen im Finanzsektor von den Staatshaushalten der Mitgliedstaaten – insbesondere der kleineren mit großen europaweit tätigen Banken – fernzuhalten. Zu dieser Notwendigkeit siehe meinen Beitrag „Ökonomen streiten über Bankenunion“, http://www.humane-wirtschaft.de/oekonomen-streiten-ueber-bankenunion/ .

Biedenkopf selbst zitiert den Grundsatz, dass “die Souveränität endet, wenn die Zahlungsfähigkeit endet”. Es macht in einem föderal zu denkenden Europa keinen Sinn, die Souveränität schon vorher, quasi vorsorglich und auf Dauer einzuschränken. Das ertragen die Demokratien in den Mitgliedstaaten nicht, wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, in denen wir einige Staaten schon einer ungeregelten, aber nicht offen so bezeichneten Dauerinsolvenzverwaltung durch die sogenannte “Troika” unterworfen haben.

Staatsinsolvenzen sind endlich zuzulassen und rasch so zu regeln, dass der Souveränität der Mitgliedstaaten so weit wie möglich Rechnung getragen wird. Eine geregelte Insolvenz gewährleistet die Souveränität der Mitgliedstaaten bis zur Eröffnung des Verfahrens. Diese ist nur unter klar geregelten Voraussetzungen möglich. Während des Verfahrens wird die Souveränität vorhersehbar in genau begrenzter Weise beschränkt. Das Verfahren hat Regeln, die es ermöglichen, es rasch zu Ende zu führen, und danach gilt wieder die uneingeschränkte Souveränität.

Während des Verfahrens ist auch Staaten ein Existenzminimum zu gewährleisten; anders als Wirtschaftsunternehmen können sie so wenig untergehen wie Privatpersonen; sie müssen ihren Bürgern auch während und nach der Insolvenz Leistungen erbringen, die es diesen ermöglichen, erfolgreich zu wirtschaften und Steuern zu zahlen. Das ist auch im Interesse der Gläubiger. Das Verfahren garantiert die Gleichberechtigung der Gläubiger und sowohl eine maximale Konkursquote als auch eine Restschuld, die bei gegebener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auf Dauer tragbar ist. Ein Staat, der sich einem geregelten Insolvenzverfahren unterwirft, weiß, auf was er sich einlässt.

Eine ungeregelte Insolvenz ist für alle Beteiligten ein Horrortrip. Kein Wunder, dass es da Denkverbote gibt. Eine gut geregelte Insolvenz ist kein Spaziergang, aber ein zu bewältigender schwerer Weg. Aber Europa drückt sich immer noch um eine europarechtlich verbindliche Regelung der Staateninsolvenz, die die Souveränität der Mitgliedstaaten und damit ihr demokratisches Selbstverständnis hoch achtet und nicht stärker und nicht länger einschränkt als völlig unvermeidlich. – Man will den Horrortrip der ungeregelten Insolvenz durch Dauereinschränkungen der Souveränität der Mitgliedstaaten vermeiden und treibt sie ungewollt in die politische Funktionsunfähigkeit. Das wird nicht gutgehen.

Kein Staat der Welt ist unabhängig von den Finanzmärkten, auch ein staatlich zentralisierter Euro-Raum würde es nicht sein. Ohne solide Haushaltspolitik geht es nie. Für die Mitgliedstaaten des Euro hat sich jedoch geändert, dass sie Problemen, die sie auf den internationalen Finanzmärkten bekommen, nicht mehr mit Abwertungen ihrer Währung begegnen können. Der Wertmaßstab Euro ist ihrem Einfluss entzogen; das ist nur gerecht, erleichtert aber das Spekulieren gegen Mitgliedstaaten, die sich in Haushaltsprobleme manövriert haben. Die Finanzmärkte können sie risikoloser an die Grenze der Zahlungsunfähigkeit treiben als Nationalstaaten mit eigener Währung. Die Euro-Staatengemeinschaft kann ihren Mitgliedern als Ersatz für das Überdruckventil Abwertung nur die Regelung der Staateninsolvenz anbieten oder sie unter die Dauerbevormundung einer Finanzagentur oder eines europäischen Finanzministers stellen, der vom europäischen Parlament wirksam kontrolliert wird.

Meiner politischen Einschätzung nach sind europarechtliche Regelungen der Staateninsolvenz und einer Bankenunion leichter und rascher erreichbar als die europarechtliche Regelung einer noch so wohlmeinenden Dauereinschränkung der Haushaltssouveränität durch eine eigenständige Finanzagentur, die auch zahlungsfähige Staaten einschränkt und dies auf Dauer. Nicht nur die politischen, auch die verfassungsrechtlichen Hürden der ordnungspolitischen Alternative dürften wesentlich geringer sein.

Eine nach dem Subsidiaritätsprinzip organisierte Bankenunion, die die Haushalte der Mitgliedstaaten vor Finanzmarktturbulenzen wirksam bewahrt, wird ebenso ein bundesstaatliches Element eines künftigen demokratischen europäischen Bundesstaates sein, wie eine Regelung der Insolvenz der Mitgliedstaaten, die die Haushaltssouveränität der Mitgliedstaaten eindeutig nur im selbst verschuldeten Krisenfall und nur zeitlich befristet einschränkt. Europa ordnungspolitisch konsequent nach dem Subsidiaritätsprinzip zu organisieren, ist unser Auftrag, möchte man Kurt Biedenkopf und den in diesen Tagen geforderten Richtern in Karlsruhe zurufen.

Quelle: humane-wirtschaft

 

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