Ein Kommentar von René Schneider: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kennt kein Grundrecht auf Migration, statt dessen hat das autochthone deutsche [Staats-] Volk ein natürliches Recht darauf, von der deutschen Staatsgewalt vor fremder Migration, feindlicher Massenmigration und volksfeindlicher Invasion wirksam geschützt zu werden; das ist ein grundrechtsgleiches Abwehrrecht aller Deutschen gegen jede staatsvolksfeindliche Staatsführung.“
Sonderseite,
URL: http://www.Schneider-Institute.de/2018.htm
Der Link zur Sonderseite beinhaltet sehr viele interessante Infos.
Wie sagte noch Horst Seehofer vor kurzem.
Wir agieren hier auf gesetzlosem Boden. Seerecht.
Die halten sich an nichts und gar nichts.
Hier gilt das recht des stärkeren.
You Tube : Heike Werding : Recht und Ordnung
Die Frau Werding ist mir neulich auch unter gekommen:
Gehört mein Haus mir?
https://www.youtube.com/watch?v=ISNSFD8AJ8c
Sie ist erfreulich unaufgeregt.
Deckt sich aber mit den Erkenntnissen die man die letzten Jahre
recherchiert hat. Horst Seehofer spricht mal wieder die Wahrheit aus.
Und das sich unsere Behörden nicht um Gesetze scheren kommt immer
mehr heraus wer schon einmal damit denen zu tun hatte.