Es gibt kein Grundrecht auf Migration!

Ein Kommentar von René Schneider: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kennt kein Grundrecht auf Migration, statt dessen hat das autochthone deutsche [Staats-] Volk ein natürliches Recht darauf, von der deutschen Staatsgewalt vor fremder Migration, feindlicher Massenmigration und volksfeindlicher Invasion wirksam geschützt zu werden; das ist ein grundrechtsgleiches Abwehrrecht aller Deutschen gegen jede staatsvolksfeindliche Staatsführung.“

Sonderseite,
URL: http://www.Schneider-Institute.de/2018.htm

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3 Kommentare

  1. Wie sagte noch Horst Seehofer vor kurzem.

    Wir agieren hier auf gesetzlosem Boden. Seerecht.

    Die halten sich an nichts und gar nichts.

    Hier gilt das recht des stärkeren.

    You Tube : Heike Werding : Recht und Ordnung

      • Deckt sich aber mit den Erkenntnissen die man die letzten Jahre

        recherchiert hat.  Horst Seehofer spricht mal wieder die Wahrheit aus.

        Und das sich unsere Behörden  nicht um Gesetze scheren kommt immer

        mehr heraus wer schon einmal damit denen zu tun hatte.

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