Starker Anstieg bei Regelinsolvenzen

Starker Anstieg bei Regelinsolvenzenvon Redaktion opposition24

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2023 um 22,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im September 2023 hatte sie bereits um 19,5 % gegenüber September 2022 zugenommen, seit Juni 2023 sind durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen

Im August 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 556 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 35,7 % mehr als im August 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,8 Milliarden Euro. Im August 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im August 2023 in Deutschland insgesamt 4,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,9 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,7 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

8,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2023 als im August 2022

Im August 2023 gab es 5 843 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

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Es läuft alles nach Plan. Steter Tropfen höhlt den Stein. Die Einschläge kommen näher.

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Starker Anstieg bei Regelinsolvenzen
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1 Kommentar

  1. Eine Regelinsolvenz ist ein gerichtliches Gesamtvollstreckungs- und Schuldenbereinigungsverfahren für Unternehmen und freiberuflich oder selbständig tätige Unternehmer. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dies geschieht durch Verwerten des Schuldnervermögens, Verkauf oder Sanierung.

    Die Regelinsolvenz dauert zwischen 3 und 6 Jahren. Ein Insolvenzverfahren endet mit der Sanierung oder Liquidation des Unternehmens. Um das Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss ein Antrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Es muss ein Insolvenzgrund vorliegen.

    Der wichtigste Unterschied zwischen einer Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz besteht darin, dass Sie bei einer Verbraucherinsolvenz einen außergerichtlichen Vergleich unternehmen müssen, bevor das Insolvenzverfahren starten kann.

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