Sie machen sich strafbar, wenn…

… Sie als Staatsbürger diese Merkel-ReGIERung nicht wegen Verdacht auf Hochverrat beim Generalbundesanwalt anzeigen! Es ist höchste Zeit zu handeln – Jetzt!

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, diese ReGIERung zu Fall zu bringen. Wie das geht, zeigt René Schneider vom Institut für Asylrecht in Münster hier auf. Sie haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht!

von René Schneider (Institut für Asylrecht)

Merkel, Gabriel und Andere:
Verdacht auf Hochverrat, was können – oder müssen – Sie persönlich jetzt tun?

Bekanntlich habe ich die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Vizekanzler Sigmar Gabriel und Andere wegen des Verdachts auf Hochverrat beim Generalbundesanwalt angezeigt.

URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26561.pdf

Seitdem erhalte ich viele E-Mails und telefonische Anfragen von guten Staatsbürgern, welche diese Anzeige unterstützen wollen. Anfangs antwortete ich, dies sei nicht unbedingt nötig, denn Recht sei eine Frage von Qualität und nicht von Quantität, andererseits sind die offenkundigen Tatsachen und der sich daraus ergebende Verdacht auf Hochverrat – Dank der schnellen Verbreitung im Internet – heute schon allgemein bekannt. Vor diesem Hintergrund ist jetzt an § 138 StGB zu denken, der jeden Staatsbürger nicht nur verpflichtet, das Vorhaben oder die Ausführung einer schweren Straftat anzuzeigen, sondern die „Nichtanzeige“ eines Hochverrates „zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann“, sogar unter Strafe stellt:

§ 138 StGB. Nichtanzeige geplanter Straftaten.
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. […],
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. [usw.],
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) […]

URL: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

Im Zweifel haben Sie also die staatsbürgerliche Pflicht, dem Generalbundesanwalt beim Bundes-gerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax (0721) 8191-590, einen kurzen Brief zu schreiben, auf den Inhalt meiner o. g. Anzeige (26561.pdf) Bezug zu nehmen oder eine Kopie beifügen, und um eine Eingangsbestätigung zu bitten. Dann kann Ihnen später niemand einen Vorwurf machen, und Sie haben unseren Staat und seine verfassungsmäßige Ordnung aktiv verteidigt!

URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26603.pdf

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