Mal wieder eine Rentenkommission

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Gestern (am 06.06.2018) hat eine Rentenkommission lt. Presse und Politik ihre Arbeit aufgenommen. Da war doch noch was? Ach ja, sowas gab es schon mal. Damals war es ein Kanzler mit Namen Schröder und ein Arbeitsminister mit Namen Walter Riester (der sich mit seiner Interpretation des Ergebnisses dieser Kommission dann eine goldene Nase verdient hat), heute eine Kanzlerin mit Namen Merkel und ein Arbeitsminister mit Namen Hubertus Heil, auch nicht völlig unbekannt, denn er war eine der Schlüsselfiguren der Maut-Aktivitäten der Schröder-Ära.

Doch lassen wir das, wenigstens teilweise, denn eines haben die Rentenkommissionen gemeinsam, in ihnen sitzen nur Personen, die vom Ergebnis ihrer Arbeit und deren Auswirkungen nicht betroffen sind. Werfen wir daher noch einmal einen Blick auf die Rentenkommission unter Kanzler Schröder(1) und dann einen Blick auf die nun von Arbeitsminister Heil eingesetzte Rentenkommission:

Zusammensetzung der Kommission

Geleitet wird die Kommission von zwei Vorsitzenden

  • Frau Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)und Herrn Karl Schiewerling (CDU)

Weitere Mitglieder sind:

  • Frau Annelie Buntenbach, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Herr Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Frau Katja Mast, MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD
  • Herr Hermann Gröhe, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU
  • Herr Stephan Stracke, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der CSU im Bundestag
  • Herr Prof. Dr. Axel Börsch-Supan, Direktor Munich Center for Economis of Aging, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, TU München
  • Frau Prof. Dr. Simone Scherger, SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Lebenslauforientierte Sozialpolitik
  • Herr Prof. Dr. Gert G. Wagner, Vorsitzender des Sozialbeirates, Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
  • Quelle: Bundesarbeitsministerium(2)

Es macht sich immer gut, wenn Teilnehmer solcher Kommissionen hochtrabende Titel wie z. B. einen Doktortitel oder sogar eine Professur aufweisen, denn das sind ja alles Menschen, die ausschließlich sachbezogen denken und mit ihrer Arbeit keinerlei Eigeninteressee oder gar die Interessen anderer Verbände verbinden. Tja, hier müsste ich jetzt das Statement „Ironie off“ setzen, denn schon die Professoren Rürup und Raffelhüschen (neben anderen) der ehemaligen Rürup-Kommission hatten sehr persönliche Interessen, die weit entfernt von denen der Betroffenen ihrer Arbeit waren.

In dieser Kommission sind es vorwiegend Politiker und sie arbeiten mit einem hochtrabenden Begriff, den sie aus einer Erwähnung des als Vater der umlagenfinanzierten Rente bekannten Professors Wilfrid Schreiber(3) bereits vor Jahren abgeleitet haben, obwohl dieser Begriff ein ganz anderen Zusammenhang herstellen will, gemeint ist der Terminus „Generationenvertrag“. Dieser Begriff ist eine Allegorie, die Bezug auf den als Mackenroth-Theorem bekannten Hinweis nimmt, dass jegliches „Ansparen“ für spätere Zeiten nur eine Utopie ist, weil es immer die aktuell arbeitende Generation ist, die „angesparte Beträge“ erwirtschaften muss. Wenn es heißt, dass „Geld arbeiten muss“, weiß eigentlich jeder, dass das rein symbolisch gemeint ist und sich dahinter der Umstand verbirgt, dass man das Geld anlegen muss, wenn damit Gewinne erwirtschaftet werden sollen. Aber angelegtes Geld hat man dann nicht mehr zur Verfügung, bis man es sich plus der (vielleicht) erwirtschafteten Gewinne zurückzahlen lässt. Das gilt für Spareinlagen ebenso wie für Rentenzahlungen, egal in welcher Form, ob als Beitrag zur Riester-Rente eingezahlt oder als Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Politik hat den Begriff „Generationenvertrag“ seit Jahren als Propaganda missbraucht, um ein falsches Bild in die Köpfe der Wähler zu hämmern, ein Bild, dass alte Menschen in den Augen der Jugend diskreditieren soll.

Ich gehe davon aus, dass das angepeilte Ergebnis der Kommission ein weiterer Anstieg des Eintrittsalters in die Rente bewirken soll und bereits bei Gründung dieser Kommission feststand, wobei diese Kommission nur noch möglichst verwaschene Aussagen finden soll, wie man den Sand in die Augen der jüngeren Generationen streut, so, dass sie nicht erkennen, dass sie es sind, die dann eine längere Lebensarbeitszeit absolvieren sollen, vorausgesetzt, sie finden überhaupt Arbeit. Denn die Impertinenz der zuständigen Minister(Innen) für Arbeit, von den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt zu schwärmen, wird von einem Arbeitsminister an den nächsten weitergegeben. Dass das heutige Geschehen auf dem Arbeitsmarkt vor allem von befristeten Verträgen, von Leiharbeitern, Niedriglöhnern und der Verfälschung der Arbeitslosenstatistik geprägt ist, weisen Politiker immer strikt von sich. Wenn sich bestätigt, dass die als KI bekanntgewordene künstliche Intelligenz wie vorgesehen funktioniert und damit weitere Millionen Arbeitslose mit sich bringt, dann redet man in der Politik wohl gerne über KI, nicht aber über deren wahrscheinliche Folgen. Es ist daher wichtig, dass die Verlängerung der Lebensarbeitszeit beschlossen wird, bevor die Folgen des Einsatzes künstlicher Intelligenz sichtbar werden.

Niemand macht sich Gedanken darüber, dass diese Kommission prinzipiell einem Interessenkonflikt unterliegt, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Zwangsversicherung für die Arbeitnehmer in Industrie und Wirtschaft und der Versicherer ist der Staat, der bereits bei der Gründung eines Pflichtrentensystems (unter Bismarck) diese Aufgabe (die Rentenabwicklung) übernommen hat. Seit Bismark bis Adenauer war es ein kapitalgedecktes Rentensystem und offenbar gibt es immer noch eine Mehrheit, die nicht begreift, dass auch der Terminus Kapitaldeckung nur eine Illusion ist, weil die eingezahlten Gelder von den Verwaltern (egal, ob Staat oder Versicherung nicht in Kellern oder Tresoren gebunkert wird, sondern angelegt (von Versicherungen) oder ausgegeben (vom Staat) wird und bei Fälligkeit dann aus den Anlagegewinnen und der Anlage selbst oder aus dem Steuersäckel beglichen wird. Es war übrigens Hitler, der das gesetzliche Rentensystem so reformierte, dass die Beiträge „vererbt“ wurden, in Form von Witwen-Renten. Und so ganz nebenbei, die Kosten für private Rentenversicherung sind mehr als 4 mal so hoch, wie die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Als Adenauer das Rentensystem reformierte und in ein Umlagesystem nach der Vorschlägen von Schreiber umgestaltete, war das vor allem ein wahltaktisches Manöver, denn der Wiederaufbau des Westens brachte zwei Konsequenzen hervor, einmal eine Vollbeschäftigung und damit verbunden eine hohe Inflationsrate und aufgrund der Inflation eine Verarmung der Rentner, da das Rentensystem keine Dynamisierung kannte, also die Renten nicht an die inflationäre Geldentwertung angepasst wurden. Aber Adenauer dachte bereits an die nächste Wahl und wusste, er musste was tun, um die Rentner als Wähler nicht zu verlieren und daher beauftragte er Schreiber und Höpfner damit, ein Rentensystem zu entwickeln, das sich ebenfalls dynamisch an die Geldentwertung anpasste und so wurde 1957 die umlagenfinanzierte Rente eingeführt. Die Dynamisierung der Rente, also die Anpassung an die Geldentwertung durch die Inflation erfolgt mit einem einfachen Trick. Das Realeinkommen aller Rentenversicherten wird addiert und das niedrigere Vorjahreseinkommen wurde dann vom aktuellen Jahreseinkommen abgezogen. Das Ergebnis wurde als prozentuale Steigerung auf den Rentenwert übertragen, dieser mit den Entgeltpunkten aus der Lebensarbeitszeit dann multipliziert und damit erfolgt dann die aktuelle Anpassung der Renten (ich weiß, dass ist jetzt ein wenig einfach erklärt, aber den genauen Ablauf habe ich schon mehrfach geschildert).

Adenauer konnte mit der Einführung der umlagenfinanzierte Rente einen grandiosen Wahlerfolg erzielen. Es war das einzige Mal, dass die CDU/CSU genügend Stimmen erhielt, um den Westen alleine zu regieren, also ohne Koalitionspartner.

Aber mit der Einführung der umlagefinanzierten Rente begann auch der Betrug am Rentner, denn auch alle als Kriegsfolgelasten definierten Kosten wurden aus den Beiträgen der künftigen Rentner gezahlt, als Hinterbliebenenrenten, Waisenrenten, Versehrtenrenten. Mehr noch, auch die als NS-Unrecht definierten Kosten wurden aus den Rentenbeiträgen gezahlt. Doch das war noch immer nicht alles. Im Westen gab es eine echte Vollbeschäftigung und daher flossen dem Staat mehr Beiträge zu, als er zur Zahlung der Renten benötigte. Aber das nun aktuelle Rentensystem kannte keine Rentenkasse mehr, sondern nur noch einen Mindestreserve, um Schwankungen bei den Auszahlungen ausgleichen zu können. Also heimste die Politik diese Überschüsse ein und verwendete sie für andere Zwecke. und weil das so gut funktionierte wurden dem Rentensystem im Laufe der Jahre weitere Fremdlasten auferlegt, um damit Teile der Wirtschaft zu entlasten, während man die Renten nach und nach auf ein niedrigeres Niveau absenkte. Das zu erkennen fällt leichter, wenn man sich einmal mit der Chronik der Rentenversicherung(4) befasst.

Davon unberührt blieben die so genannten „ständischen Rentensysteme“, die von einigen Berufsständen (Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte, Steuerberater usw.) auf Landesebene gegründeten eigenen Rentensysteme, die über eine Selbstverwaltung verfügen und damit von allen Rententrixereien der Politik verschont bleiben.

Wie oft durfte ich schon hören und lesen, dass die Technik dem Menschen dient. das tut sie, aber nur wenn man dafür zahlt. Früher wurden die Wochenarbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte gesenkt, weil durch neue Techniken mehr mit weniger Aufwand produziert werden konnte. Doch irgendwann haben die Gewerkschaften offenbar vergessen, wessen Interessen sie vertreten und liefern lieber mit der Arbeitgeberseite in Funk und Fernsehen sowie in den Papiermedien eine große Show ab. Wo blieb der generelle Aufschrei mit entsprechenden Aktionen der Gewerkschaften, als die Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre angehoben wurde? Weil die Menschen immer älter werden? Das behauptet allerdings nur das stat. Bundesamt und wartet dafür mit dem Normalsterblichen undurchsichtigen Rechenmodellen auf, die angeblich den Blick in die Zukunft ermöglichen.

Nun, ich stelle diesen Aussagen mal eine Hypothese entgegen. Was, wenn es Trump mit Hilfe der NATO gelingt, Europa in einen Krieg mit Russland zu verwickeln (derzeit scheint das die Absicht der NATO zu sein, unter „Deutscher Führung“, wie aus NATO-Kreisen verlautet). Dann kann man alle Statistiken des stat. Bundesamtes in die Tonne werfen. Wer sich die Sterbetabellen des stat. Bundesamtes (seit 1871) mal angesehen hat stellt fest, dass für die zwei Weltkriege die Einträge fehlen, denn dieses Amt war nicht einmal in der Lage, hier die real stattgefundenen Ereignisse zahlenmäßig abzubilden. Aber in die Zukunft schauen können sie schon???

Doch ich werfe der Politik und auch dem Stat. Bundesamt sowie der Rentenversicherung Bund ein weiteres und ganz offensichtlich absichtliches Missverhalten vor. Man spricht immer von der längeren Lebenszeit, vermeidet aber, diese nach Lebensverhältnissen aufzugliedern. So wird immer nur die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung angesprochen, obwohl alle Daten vorhanden sind, dass für politische Vorhaben in Sachen Rente auch ausschließlich die Daten der Rentenversicherung verwendet werden, denn die Rentenversicherung hat alle relevanten Daten, wann Menschen erstmalig einen versicherungspflichtigen Job angetreten haben, ob es Unterbrechungen in der Abfolge gab, wann die Versicherungspflichtigen und in welchem Alter erstmalig eine gesetzliche Rente bezogen haben und wie lange Versicherungspflichtige gelebt haben. All diese Daten liegen vor, werden aber als reale Statistik politisch gewollt den Menschen vorenthalten.

Ich picke mal ein Mitglied dieser Kommission heraus, den in der letzten Legislaturperiode als Gesundheitsminister tätigen Herrn Gröhe. Im MDR(5) ließ er verlauten: Die Rente mit 69 kein Tabu mehr. Daran wird ersichtlich, mit welchen Vorstellungen dieses aus Politikern von CDU und SPD bestehende Gremium antritt. Ich glaube, das Ergebnis steht bereits fest, man will lediglich noch an der Formulierung feilen, wie man es den jungen Generationen schmackhaft macht, ohne dass sie merken, dass sie selbst die Dummen sind, die das Vorhaben ausbaden müssen.

Auch wenn der Staat (also die verantwortlichen Politiker) sich standhaft weigern, die Fakten zuzugeben, ändern diese sich nicht. Der Staat spielt sich seit 1871 als Versicherer auf und der Eintritt in diese gesetzliche Versicherung basiert nicht auf freiwilliger Basis. Dennoch steht fest, dass mit dem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung zwischen dem Staat und dem eingetretenen Mitglied ein Vertrag begründet wird, der den Arbeitnehmer verpflichtet, monatlich für seine Alterssicherung einen Beitrag in Abhängigkeit eines prozentualen Teils seines Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) abzugeben und der Staat ist verpflichtet, auf der Basis dieser Beiträge, deren Einzahlung mit einer mathematischen Formel in Entgeltpunkte umgewandelt werden, beim Renteneintritt durch Addition aller in dieser Lebensarbeitszeit angesammelten Entgeltpunkte mittels Multiplikation dieser Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert ab Renteneintritt bis zum Ableben des Versicherten eine monatliche Rente zu zahlen. Aus meiner Sicht ist dann die Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, wenn sich die Politik dabei von ihrer Rolle als Versicherung löst und den Gesetzgeber hervorkehrt. Aber ich bin kein Anwalt und daher ist das lediglich eine Annahme.

Zum Schluss noch einmal Fakten, die bei allen Diskussionen in den Medien unerwähnt bleiben. Dort spielt nur eine Rolle, dass der Staat Milliarden an die Rentner zahlt und dafür die Beiträge (und einen Zuschuss) aus den Rentenbeiträgen verwendet, doch welche Wirkung diese Zahlung hat, das bleibt in den Medien im Dunkel. Bereits bei der Einführung des Umlagesystems wurde ein Zuschuss-System festgelegt, weil klar war, dass die Fremdzahlungen der Kriegsfolgelasten auf Dauer durch einen Steuerzuschuss abgefedert werden mussten. Als man die Mütterrente einführte, wurde vom Bundesverfassungsgericht darauf verwiesen, dass das eine nicht mit dem Versicherungsauftrag vereinbare Zusatzbelastung sei und durch einen Zuschuss ausgeglichen werden müsse. Bei anderen Fremdlasten, z B. die Einbettung der DDR-Rentner waren die Verfassungsrichter weniger einsichtig und gestanden dem Staat einen großen Ermessungsspielraum bei Eingriffen in das „Solidarsystem Rente“ zu. Ich weiß natürlich nicht, ob die Verfassungsrichter nicht begriffen haben, dass ein Solidarsystem ein in sich geschlossener Kreis ist, an dem nur partizipieren kann, wer sich in diesem Kreis befindet, also die Beitragszahler. Natürlich hatten die Menschen im Osten nach der Wende Ansprüche an eine Alterssicherung, doch diese hätte separat aufgebaut werden müssen, Dass das geht, beweisen die ständischen Versicherungen. Dass die Rentenversicherung Bund dabei die Verwaltung dennoch hätte übernehmen können, ohne sie ins Standardsystem einzugliedern, beweist sie seit langer Zeit am Beispiel der Knappschaftlichen Rentenversicherung, die sie mit verwaltet.

Man muss sich also klar machen, dass alle, die nicht Beitragszahler im gesetzlichen Rentensystem sind oder dort bereits eine Rente beziehen, für alle der Rentenversicherung aufgebürdeten Fremdlasten selbst Steuervorteile beziehen, weil all die Fremdlasten eigentlich aus dem Steueraufkommen der gesamten Gesellschaft zu zahlen wären. Und noch immer reicht der so oft in der Presse erwähnte Zuschuss nicht aus, alle Belastungen aus den Fremdlasten auszugleichen.

Werfen wir nun noch einen Blick auf die Wirkung der Rentenzahlung. Ich habe das zwar schon mehrfach angeführt, wiederhole es aber noch einmal in der Hoffnung, dass diesen Bericht auch jemand liest, der sich versehentlich auf meine Seite verirrt hat und dann auch noch diesen Beitrag liest.

Also real hat die Rentenversicherung Bund in den ersten 4 Monaten dieses Jahres jeweils knapp 20 Milliarden Euro an ungefähr zwischen 24 und 25 Millionen Rentner gezahlt, was eigentlich schon zeigt, dass die Rennten sooooo üppig nicht gewesen sind.

Nun nehmen die Rentner diese Scheinchen, zünden damit das Feuer in ihrem Kamin im Luxuswohnzimmer ihrer Villa an lehnen sich behaglich im Sessel zurück. Sie meinen, das ist Blödsinn? Ich muss zugeben, es ist Blödsinn, eine Übertreibung so mancher Meinungen, die ich im Netz zu diesem Thema bereits gelesen habe.

Der Rentner bestreitet aus seiner Renteneinnahme seinen Lebensunterhalt, er zahlt davon seine Miete, den Strom, kauft Lebensmittel ein, meist im Supermarkt, weil er aufs Geld schauen muss und so landen diese knapp 20 Milliarden Euro jeden Monat bei den Vermietern, den Stromwerken, den Supermärkten und ein kleiner Teil vielleicht bei den Tankstellen. Und weil wir einen Staat haben, der seine Finger überall im Spiel hat, kassiert dieser Staat einen Großteil des Geldes, dass er gerade an die Rentner ausgezahlt hat, in Form der unterschiedlichen Steuern, die er erhebt, gleich wieder ein. Das heißt, die knapp 20 Milliarden fließen gleich in die Wirtschaft und mit kleiner Verzögerung an das Finanzamt. Monat für Monat, Jahr für Jahr.

Die Rentner sind ein Wirtschaftsfaktor und der besondere Vorteil des Umlagesystems ist, dass diese Beitragseinnahmen durch den Staat sofort als Renten an die früheren Beitragszahler in Form von Renten ausgezahlt werden und sofort wieder zum größten Teil ins Wirtschafts- und Steuersystem zurückfließen.

Würde man es in ein privates Rentensystem einzahlen, bliebe vermutlich die Anpassung an die Geldentwertung aus, die Beiträge würden zunächst an die je nach Risikolage zuständigen Rentenfonds übertragen und müssten dort versuchen, Gewinne zu erzielen. Denn die braucht ein privates Versicherungsunternehmen, schließlich müssen von dem Geld Gehälter gezahlt werden, auch die Zahlungen an die Vorstände und die Kapitaleigner; sprich Aktieninhaber.

Aber ich halte unsere Politik für so perfide, dass sie nach wie vor versucht, die Rentner allmählich in die Privaten Rentenversicherungen abzuschieben, schließ gehört das zu den Grundforderungen der WTO, die mit GATS ganz klar die Forderung aufgestellt hat, alle staatlichen Systeme zu privatisieren, ausgenommen Polizei und Militär. Und weil das nicht so schnell ging, wie erhofft, wollte man über die Schiene TTIP oder durch die Hintertür über CETA diesen Vorgang beschleunigen.

Und wenn nun diese Kommission zu dem Schluss kommt, dass das Renteneintrittsalter angehoben werden muss und vielleicht sogar den künftigen Arbeitnehmern Mittel und Wege ebnet, sich privat statt gesetzlich für das Alter zu sichern, werden viele darauf hereinfallen und sich damit ins eigene Fleisch schneiden.

Und nein, die Menschen werden nicht beständig älter. Sicher, die durchschnittliche Lebenserwartung ist seit Beginn des Rentensystems beträchtlich gestiegen, doch das lag vor allem an den neuen Erkenntnissen der Medizin, an den Verbesserungen bei der Arbeitsplatzsicherung, an den Verbesserungen der Verkehrssicherheit.

Seien Sie sicher, der Blick in die Zukunft ist auch den Statistikern verwehrt, denn die Zukunft liegt nicht in deren Händen, sondern in der Vernunft der Menschen, vor allem der Menschen, die Krieg nicht als Machtmittel missbrauchen, wie das die USA und die Israelis mit Hilfe der NATO (auch nur eine US-Armee) machen.

Fußnoten

(1) ruerup-kommission Rürup-Kommission
(2) Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ Rentenkommission
(3) unveränderter Nachdruck des „Schreiber-Planes“ zur dynamischen Rente aus dem Jahr 1955 Entwurf der umlagenfinanzierten Rente von Prof. Wilfrid Schreiber anno 1955
(4) Chronik der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund
(5) MDR v. 6.6.2018

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