Kein Mensch braucht Parteien!

Ich habe schon häufiger Parteien kritisiert, ihre Daseinsberechtigung in Frage gestellt und bleibe dabei, dass politische Parteien das Krebsgeschwür einer Demokratie (die Macht geht vom Volke aus) sind. Es geht auch ohne Parteien. Kommunale Selbstverwaltung braucht weder Parteien, noch einen Partei-Staatsapparat und schon gar keine Globalisierung, wie sie uns von überflüssigen Parteisoldaten immer wieder eingetrichtert wird. Parteien haben die Menschen über Generationen hinweg mit Abgaben an den Staat (Steuern) nur ausgebeutet. Z.B. ungerechtfertigte Parteienfinanzierung u.v.a. mehr.

Lesen Sie hierzu bitte die ausführliche Analyse von Herbert Ludwig (fassadenkratzer). Wer anschließend noch eine verlogene System-Partei wählt, ist entweder komplett verBLÖDet oder macht sich freiwillig zum Sklaven dieser Ausbeuter.

Mein Dank an Herrn Ludwig für diese exzellente Analyse.


Das Verhängnis der politischen Parteien

  1. November 2015

Grobsein darf nur dann entschuldigt werden,
wenn man durchaus recht hat;
das aber hat keine Partei,
weil sie eben Partei ist.“
Goethe

An den Parteien ist schon viel kritisiert worden: ihre Korruptheit, ihre Macht, dass sie sich den Staat für ihre Interessen zur Beute gemacht haben, den sie auch noch benutzen, um sich von ihm (d. h. vom Steuerzahler) finanzieren zu lassen usw. Aber die noch so harsche Kritik hält dies alles nur für Auswüchse einer Fehlentwicklung. Die grundsätzliche Notwendigkeit der Parteien im gesellschaftlichen System der Demokratie wird kaum bezweifelt.1 Und so heißt es ja auch in dem (von den Parteien gemachten) Parteiengesetz gleich zu Beginn: „Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

Sicher, das Entstehen von Parteien ist historisch verständlich, wenn man z. B. an die Gründung des „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins“ und der „Sozialdemokratischen Arbeiterpartei“, den Vorläufern der SPD Mitte des 19. Jahrhunderts denkt. Wie hätte das hilflos ausgebeutete Industrieproletariat neben der Gewerkschaftsbewegung anders als über eine Partei eine Verbesserung seiner Lage anstreben und erreichen sollen. Aber in einer konsolidierten demokratisch orientierten Gesellschaftsverfassung müsste das grundsätzlich Verfehlte von Parteien, die sich wütend bekämpfen und Brutstätten von Egoismus und Machtsucht sind, längst erkannt sein. Das kann man natürlich von den Parteien selbst nicht erwarten. Es liegt hier ein schweres Versäumnis der Wissenschaftler des Staatsrechts und der Soziologie vor, von der Pseudo-Politikwissenschaft, die das Bestehende im Grunde nur dienend rechtfertigt, gar nicht zu reden.

Wesen der Partei

Das Wort „Partei“ kommt von lateinisch „pars“, was der Teil bedeutet. Parteien vertreten weltanschauliche und konkret politische, wirtschaftliche oder kulturelle Teil-Interessen, die sie durch möglichst viele Vertreter im Gesetzgebungsverfahren des Parlamentes und in der Regierung durchsetzen wollen. Es handelt sich um organisierte Gruppeninteressen, die primär nicht das Ganze, sondern Einseitigkeit und Egoismus eines Teiles im Auge haben. So prallen mit den Parteien verschiedene Gruppenegoismen im Kampf um die Macht über die Gesetzgebung aufeinander. Und wer durch die Wahl die Mehrheit der Stimmen im Parlament erhalten hat, kann dem Ganzen des Volkes Gesetze aufzwingen, die den Interessen eines Teiles, einer Gruppe, dienen, was zwangsläufig die Vernachlässigung und Unterdrückung der Interessen der Anderen bedeutet.

Das hat mit einem nach Gerechtigkeit geordneten Gemeinwesen nichts zu tun. Der Staat als die rechtliche Verfasstheit aller muss für die Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller sorgen. Dies wird durch Parteien, die das Gesetzgebungsverfahren in den Händen haben und von denen die quantitativ stärkste die Gesetze bestimmt, gerade verhindert. Es ist erstaunlich, wie sich Staatsrechtler um diese Erkenntnis herumdrücken. So dichtet der einflussreiche Staatsrechtler Theodor Maunz den Parteien an:

Der Parteiwille ist eine einseitige Ausprägung des immer nur gesuchten gemeinsamen Staatswillens. Der Geist des Ganzen lebt schon in der Partei, die nur ein ‚Moment‘ am Ganzen ist, nämlich an dem nach politischer Gestaltung drängenden verborgenen Volkswillen.“
(Nach Wikipedia: Politische Partei)

Abgesehen davon, dass es keine wesenhaften Personen Partei, Staat oder Volk gibt, die einen Willen haben könnten – es ist immer der Wille einzelner Menschen, der zum bestimmenden gemacht wird – lebt in einer Partei eben nicht der Geist des Ganzen, denn sonst wäre sie eben keine Partei. „Partei ergreifen ist: ein besonderes Interesse haben, eine einseitige Sache vertreten.“ (Hegel) Es ist gerade nicht so, dass die Parteivertreter im Parlament die berechtigten Interessen eines Standes, einer sozialen Schicht einbringen würden, damit sie mit den berechtigten Interessen aller anderen in Einklang gebracht und so das Ganze gerecht geordnet werde. Dann gäbe es im Parlament keine Partei-, sondern wirkliche Volksvertreter. Die Parteien wollen jedoch gerade die Macht erringen, damit sie ihre einseitigen Gruppeninteressen egoistisch zu den das Ganze bestimmenden machen können. Maunz erhöht die Partei an der Wirklichkeit vorbei zu einem hohlen Ideal, um ihre Existenz staatsrechtlich zu rechtfertigen.

Wir sprechen ja auch im sonstigen Leben von parteiischem Verhalten und Parteienbildung. Kläger und Beklagte im gerichtlichen Zivilprozess heißen Parteien. Da sie beide einseitig ihre Interessen vertreten, in die sie sich in der Regel egoistisch verbissen haben, können sie kaum selbst zu einer gerechten Einigung kommen. Daher bedarf es einer objektiven Instanz, welche die Gerechtigkeit des Ganzen im Auge hat und die Entscheidung trifft. Im Sport gibt es den Schiedsrichter, dem kein einseitiger Siegeswille den Blick auf die tatsächlichen Vorgänge vernebelt, und der die Interessen beider Mannschaften gleichermaßen im Auge hat. Im Parlament gibt es keinen institutionellen Sachwalter des Ganzen, der die gerechte Entscheidung fällt. Hier entscheidet die Interessengruppe, die durch das quantitative Übergewicht die Macht dazu errungen hat.

Lobbyismus

Es gibt noch andere Interessengruppen, die nach der Vorhalle des Parlaments benannten Lobbyisten. Lobbyismus ist die persönliche argumentative Einflussnahme organisierter Interessengruppen auf die Legislative und Exekutive. Sie wollen, dass die eigenen Interessen nicht nur berücksichtigt werden, sondern möglichst bestimmend in die Gesetze eingehen und sie prägen. Im Jahr 2014 waren beim deutschen Bundestag offiziell 2221 Interessen-Verbände und deren Vertreter registriert. Der Intention nach unterscheiden sich Lobbyisten-Gruppen aber überhaupt nicht von den Interessengruppen der politischen Parteien. Beide sind parteiisch und wollen, dass ihre Interessen politisch maßgebend sind. Der Unterschied ist lediglich, dass die Parteien die Gesetzgebungs- und Regierungs-Apparate besetzt halten und die anderen Interessen-Verbände nun bei ihnen um Einfluss buhlen müssen. Es ist daher wieder eine Verklärung, wenn der Staatsrechtler Maunz schreibt:

„Im Gegensatz zu den Willensrichtungen partikularer Interessenverbände hat der Parteiwille nur Sinn in Bezug auf den staatlichen Gesamtwillen. Die Tätigkeit der Parteien dient dem Wohle des ganzen Volkes.“

Auch der „Parteiwille“ zielt nicht auf den „staatlichen Gesamtwillen“, also richtiger auf das Gesamtwohl. Das einzig Richtige an dem Satz ist, dass der „Parteiwille nur Sinn in Bezug auf den Gesamtwillen“, also das Gesamtwohl, hätte. Aber dann wäre die Partei eben keine Partei mehr. Als Partei hat sie in Bezug auf das Gesamtwohl in der Tat keinen Sinn. Es ist eine furchtbare Verwaschenheit der Begriffe. Er legt etwas in die Partei hinein, was nicht in ihr vorhanden ist, ihren Begriff unvermerkt aufhebt und egomanische Schädlinge zu Wohltätern des Volkes erhebt.

Keine Volksvertreter

Die von den Parteien gestellten Abgeordneten sind keine Volks-, sondern Parteivertreter, deren partikulare Interessen sie im Parlament wahrnehmen. Sie verschleiern das natürlich gerne, indem sie als „Volksvertreter“ ausgegeben werden. Doch das geflügelte Wort „Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten“ drückt schon in sarkastisch- bitterer Weise den wahren Sachverhalt aus. Nach Art.38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das ist aber, seitdem die Abgeordneten ausschließlich von den Parteien gestellt werden, eine Fiktion, die sie zur Täuschung und Vernebelung der Wähler vor sich hertragen.

Die Interessen der Partei, die die parteiischen Abgeordneten zu vertreten haben, sind, wie wir alle wissen, mit den Interessen des ganzen Volkes nicht identisch. Die SPD vertritt heute noch nicht einmal die tief berechtigten Interessen ihrer eigenen ursprünglichen Klientel, der Arbeiterschaft, sondern weitgehend die der Unternehmer. Weicht ein Abgeordneter von der ausgegebenen Linie der Partei- oder Fraktionsspitze ab, verschlechtert sich rapide das persönliche Klima zu ihm. Er wird gemieden, verliert bei nächster Gelegenheit seinen Sitz in einem Ausschuss und muss bei fortgesetztem grundgesetzkonformem Verhalten damit rechnen, bei der nächsten Wahl von der allmächtigen Partei nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu werden.

Demokratiefeindlichkeit

Die Partei und ihre Fraktion im Parlament sind hierarchisch aufgebaute Organisationen, die ihre Mitglieder zur Durchsetzung von gemeinsamen Interessen zusammenbinden. Dies kann ja auch nur bei geschlossenem Vorgehen erreicht werden. Der Einzelne ist an die durch Mehrheitsbeschluss oder Vorstands-Vorgaben verordneten Parteirichtlinien gebunden. Seine eigenen Einsichten, Erkenntnisse und Motive spielen demgegenüber keine Rolle mehr. Er unterliegt dem Gruppenzwang, der ihn als freie Individualität, auf der doch die Demokratie beruhen soll, ausschaltet und zum gehorsamen „Parteisoldaten“ degradiert. Das wird nicht dadurch anders, dass er seine parteiinternen Vormünder wählen kann. Der Mensch, durch Erkenntnis und Selbstbestimmung über das Tier erhoben, wird im „Hohen Hause“, wie der Volksmund treffend sagt: zum „Stimmvieh“.

Von daher liegt die Gesetzgebung de facto nicht bei den Abgeordneten, sondern bei ihrer Partei. Gesetzgeber ist im Grunde nicht das Parlament, sondern die Mehrheits-Partei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben beschlossen werden. Das Parlament stellt nur noch formal das Forum dar, auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für das Volk abläuft. Da zudem Parlamentsmehrheit und Regierung von derselben Partei gestellt werden, ist die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive praktisch aufgehoben.

Auch die Judikative ist von Parteimitgliedern durchsetzt und ihre Unabhängigkeit durchlöchert, was sich besonders gravierend beim Bundesverfassungsgericht, dem Hüter und maßgebenden Ausleger des Grundgesetzes auswirkt. Die 16 Richter werden je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt, also von Vertretern der Landesregierungen, die natürlich Parteien angehören, und von Parlamentariern, die Vertreter von Parteien sind. Die Parteien bestimmen also nach dem Proporz die Richter, die natürlich einer Partei angehören oder ihr besonders nahe stehen.

Das treibt Blüten, wie z. B. die folgende: Durch Urteile von 1966 und 1968 hatte das BVerfG der (von den Parteien 1959 eingeführten) staatlichen Parteienfinanzierung immerhin Grenzen gesetzt, eine öffentliche Kontrolle und die grundsätzliche Beteiligung auch außerparlamentarischer Parteien verlangt. Dies wurde von den Parlamentsparteien unterlaufen, indem enorm wachsende Zuschüsse nicht in die Parteikassen, sondern an die Fraktionen, Abgeordneten und Parteistiftungen flossen. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), geführt von dem Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim, wurde kürzlich nach über dreijährigem schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen. Der die Entscheidung vorbereitende Berichterstatter des 2. Senats war Peter Müller, vorher 12 Jahre CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, 2011 vom Bundesrat, der Kammer der Landesregierungen, zum Bundesverfassungsrichter gewählt (vgl. Junge Freiheit 44/15).

Die Parteien durchsetzen also alle Bereiche der Macht des Staates und heben die Gewaltenteilung auf, da die Amtsträger überall Mitglieder oder Sympathisanten derselben Partei sind, die daher praktisch alle Gewalt in ihrer Hand hält. Die Parteien sind grundsätzlich demokratiefeindlich.

Die Wurzel des Problems

Der entscheidende, heftig umkämpfte neuralgische Punkt des Systems ist der Gesetzgebungs-Mechanismus des Parlamentes. Wer ihn mit der Mehrheit in Besitz hat, stellt auch die Regierung, was über die Parlamente und Regierungen der Länder auch die Mehrheit im Bundesrat, der zweiten Gesetzgebungskammer, bedeutet. Die Omnipotenz, alle Lebensbereiche der Menschen gesetzlich lenken und regeln zu können, macht die ungeheure Anziehungskraft des parlamentarischen Gesetzgebers für alle Interessen-Gruppen aus. Das Parlament ist der Flaschenhals, durch den alle wirksame gesellschaftliche Beeinflussung und Bestimmung – in Gesetze gegossen – hindurch muss. Hier sammeln sich daher wie die Schmeißfliegen alle Interessen-Gruppen, die Parteien im Innern, die anderen in der Lobby, um ein möglichst großes Stück der Macht über Menschen zu ergattern.

Die Omnipotenz der parlamentarischen Gesetzesmaschine über alle Lebensgebiete ist anmaßend, unrechtmäßig und demokratiewidrig. Sie ist das Übel, das stets weitere Übel nach sich zieht. Wird sie der Gesetzgebung genommen, dann schwindet auch deren Anziehungskraft auf die egoistischen Interessengruppen. Die heutige „Demokratie“, die diese omnipotente Regelungskompetenz vom absolutistischen Obrigkeitsstaat unreflektiert übernommen hat, verrät damit ihre eigene Grundlage, auf der sie angeblich beruht: die Selbstbestimmung des mündigen Menschen.

Wirtschaft und Kultur sind die Lebensbereiche, in denen die Menschen aktiv und schöpferisch handelnd tätig sind. Darin bilden und entfalten sie ihre Fähigkeiten, um ihre Ideen selbstbestimmt zu verwirklichen. Hier lebt sich aus und entfaltet sich der Mensch mit seiner ganzen Persönlichkeit, wofür ihm nach Art.2 des Grundgesetzes das zentrale, unantastbare Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit garantiert ist. In dem Maße, in dem der Staat hier das Handeln inhaltlich vorgibt und reglementiert, wird aber die freie Selbstbestimmung des Menschen beschnitten und aufgehoben.

Die Freiheit gründet sich auf die grundsätzliche Möglichkeit jedes Menschen, sein Handeln aus eigener Erkenntnis in die Zusammenhänge selbst vernünftig bestimmen zu können. In dieser Freiheit sind alle Menschen gleich (s. Wo sind Freiheit …) Das heißt, niemand hat das Recht, auch die Abgeordneten nicht, den anderen die Erkenntnismöglichkeit und damit die Freiheit abzusprechen, sich über sie zu stellen und ihnen von oben vorzuschreiben, was und wie sie in diesen Lebensbereichen zu handeln haben. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der Kultur mit ihrem Kern des Bildungswesens haben daher inhaltlich lenkende Gesetze des Staates nichts zu suchen, da dadurch immer ein Über- und Unterordnungs- also ein Untertanenverhältnis geschaffen wird. Diese Bereiche müssen prinzipiell durch Selbstverwaltungen geordnet werden, in denen die freien Bürger die Einrichtungen und Aktivitäten vertraglich horizontal koordinieren. Für Parteien und andere Interessengruppen gibt es dann dafür an der bisherigen Gesetzgebungsmaschinerie keinen Ansatzpunkt mehr.

In Schillers Drama Wallenstein heißt es: Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Die omnipotente Regelungsanmaßung des Staates ist die böse Tat, der verruchte Knackpunkt, der als weiteres Übel die Zusammenrottungen egoistischer Teilinteressen-Vertreter und Machtsüchtiger in den politischen Parteien zur Folge hat. Beide Übel deformieren auch den heutigen Demokratieversuch zum Obrigkeitsstaat, zur Parteien-Oligarchie.

Der Staat ist die Rechtsgemeinschaft aller, die ihre Existenznotwendigkeit daraus bezieht, gemeinsam für den Schutz der Menschen nach außen und nach innen zu sorgen. Wenn das sonst freie Handeln des Menschen verletzend oder zerstörend in die physische oder seelisch-geistige Integrität eines anderen eingreift, also in Gesundheit, Leben, Eigentum, Freiheit des Willens usw., muss die staatliche Gemeinschaft einschreiten und diese Handlungen unter Strafe stellen, bzw. im Zivilrecht durch geltende positive Regeln gerechten Verhaltens rechtlich ungültig machen. Das ist das Gebiet des eigentlichen Rechts. Indem aber auch Teile des eigentlich freien Handlungsfeldes per Gesetz vorgeschrieben werden, wird dieses nicht zum Recht, sondern im Kostüm des Rechts zum staatlichen Unrecht, das die selbstbestimmte, freie Entfaltung der Persönlichkeit ausschließt. Dieses Thema habe ich in dem Artikel Macht macht untertan ausführlich behandelt. Für das reine Recht verbietet es sich von vorneherein, Vertreter von parteiischen Interessengruppen in das Parlament zu entsenden, die ja heute auch das Recht vielfach nach ihren Interessen zum Unrecht verbiegen Es müssen unabhängige Bürger sein, die allein durch ihre Kompetenz und ihr lauteres Eintreten für die Gerechtigkeit des Ganzen prädestiniert sind. Die Parteien würden dort landen, wo sie hingehören: im Orkus der Geschichte.

Die Interessen hinter den Interessen

Die den Staat und seine Organe beherrschende scheindemokratische Parteien-Oligarchie gibt die Möglichkeit ab, dass noch ganz andere Interessen sich ihrer bedienen, die nicht offiziell in der Lobby vertreten sind, aber aus dem Hintergrund den größten Einfluss entfalten. So ist für jeden offensichtlich, dass die Politiker aller Parteien heute weitgehend den Interessen der Finanzindustrie dienstbar sind, wie man z. B. an der schon Jahre andauernden Rettung der Banken auf Kosten der Steuerzahler, die als Rettung von Schuldnerländern ausgegeben wird, sehen kann. Mit Ausnahme der Partei „Die Linke“ haben alle Parteien stets mehrheitlich zugestimmt. Man kann nicht oft genug auf die treffende Feststellung des sonst zwielichtigen Coudenhove-Kalergies hinweisen:

„Heute ist Demokratie Fassade der Plutokratie. Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: Sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister. … Die Plutokratie von heute ist mächtiger als die Aristokratie von gestern: denn niemand steht über ihr als der Staat, der ihr Werkzeug und Helfershelfer ist.“ (Vgl. Fassade Demokratie).

Wenn die Omnipotenz der Gesetzgebung aufgelöst würde, fiele die Parteien-gestützte scheindemokratische Fassade in sich zusammen und mit ihr auch die Herrschaft der Plutokratie.

Noch stärker, aber durchaus im Bunde mit der Finanzindustrie, wirkt der übermächtige Bruder über dem großen Teich auf die Politiker der Parteien ein; auf die in der Regierung über die diplomatischen und geheimdienstlichen Kanäle, auf den Nachwuchs durch die „Young-Leader-Programme“ und Schulungen in den zahlreichen transatlantischen Gesellschaften, in denen sie im Verein mit den Alpha-Journalisten der Medien auf die Außenpolitik der USA und die Militärpolitik der NATO eingeschworen werden. Doch die Einwirkung ist natürlich noch weit komplexer (vgl.: Herrschaftsmethoden des US-Imperialismus)

Erst dann, wenn die Parteien-Oligarchie in der angedeuteten Weise verschwände, bestünde die Möglichkeit, den bis dahin von Partei-Kollaborateuren gestützten Vasallenstatus Deutschlands allmählich abzuschütteln.

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1   Andreas Popp von der Wissensmanufaktur stellt auch das
grundsätzlich Verfehlte der Parteien dar. Seine Analyse ist
vortrefflich, sein Lösungsansatz greift m. E. aber kurz:
Wissensmanufaktur

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