Der Generalbundesanwalt erhielt Post aus Münster:
Eine Anzeige gegen
1.) die Bundeskanzlerin Angela Dorothea Merkel,
2.) den Stellvertreter der Bundeskanzlerin Sigmar Gabriel,
3.) den Bundesminister des Innern Karl ErnstThomas de Mazière,
4.) die Bundesministerin der Verteidigung Ursula Gertrud von der Leyen,
5.) und Andere als Täter, Mittäter und Gehilfen, auch wegen „psychischer Beihilfe“ durch sogenannte Prominente (Politiker, Sänger, Schauspieler, Sportler, usw.)
– Beschuldigte –
wegen des Verdachts auf Hochverrat gegen den Bund gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und wegen des Verdachts auf Nötigung von Verfassungsorganen zum Nachteil der Landesregierungen (insbesondere des Freistaates Bayern) gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
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