GEZ: wehrt Euch

Inzwischen sind es mehrere Millionen Haushalte leid, die GEZ-Zwangsgebühren, die keinerlei rechtliche Grundlagen haben und gegen das Menschenrecht verstoßen, zu bezahlen. Und es werden täglich mehr. Außerdem habe ich erfahren, dass es Gerichtsvollzieher gibt, die nicht oder nicht mehr bereit sind, die nicht rechtsfähigen Forderungen des Beitragsservice einzutreiben und zurückweisen. Ein interessantes Urteil hat das VG Hannover am 29. März 2004 mit dem Az. 6 A 844/02 gesprochen.

Der liebe Jörg hat mir sein Schreiben per Mail an die Stadtkasse zugeschickt, nachdem diese ihm mit Pfändungen, Erzwingungshaft … gedroht habe. Eine Empfangsbestätigung hat Jörg erhalten und heute, zwei Monate später, keine Reaktion seitens der Stadtkasse. Kommen die Mitarbeiter der Stadtkasse ihren Aufgaben nicht mehr nach? Oder liegt es vielleicht auch daran, dass der Beitragsservice nur einen Bruchteil der Vollstreckungskosten begleicht? Hier ein Auszug zu diesem Thema von Markus Mähler beim Kopp Verlag. 

„Der Beitragsservice informiert: Er kriegt uns alle. 2015 gab es 1,4 Millionen Zwangsvollstreckungen. Das sind 62,29 Prozent mehr als 2014 und doppelt so viele wie 2013. Jetzt kommt aber heraus: Deutschlands Vollstreckungsbehörden sind überlastet und wütend, weil sie für ARD und ZDF Moskau-Inkasso spielen müssen. Im Alltag gibt es längst eine behördliche Vollstreckungsbremse. Wer am Ende zahlen muss, entscheidet nur noch der Zufall. Der Beitragsservice begleicht nur einen Bruchteil der Vollstreckungskosten – am Ende steht also wieder der Steuerzahler für den GEZ-Wahn gerade.“ 

Schon von mehreren Lesern habe ich erfahren, nachdem sie die Stadtkasse mit Hinweis auf verschiedene Gesetze hinsichtlich der rechtswidrigen GEZ-Zwangsgebühren angeschrieben und seit mehreren Monaten von der Stadtkasse nichts mehr gehört haben. Demnach muss es wohl zutreffen, dass die Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden die Forderungen des Beitragsservice zurückweisen.

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat (auch negative), möge bitte so freundlich sein und hier kommunizieren. Viele gute Tipps, wie man sich gegen die Zwangsgebühr wehren kann, sind hier zu finden. 

Nun aber zu dem Schreiben von Jörg.

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Jörg Münchhoff
Hüttruper Heide 97
48268 Greven

Bürgermeister Peter V.
c/o Jessica G. (Stadtkasse)

20.06.2016

Sehr geehrter Herr V.

Mit großer Bestürzung musste ich einen Brief der Stadtkasse lesen, in dem ich aufgefordert werde Gebühren an die GEZ zu bezahlen. Noch bestürzter war ich, als ich von den Drohungen las (Vermögensauskunft, Pfändungen, Parkkralle, Erzwingungshaft). Extrem bestürzt war ich dann nach dem Telefonat mit Frau G., die plötzlich auflegte, obschon ich ihr ganz klar sagte, dass ich kein REICHSBÜRGER bin, allerdings die „Ordnung“ in diesem „STAAT“ sehr gut kenne.

Ich könnte Ihnen jetzt alle möglichen Delikte mitteilen, bei denen sich die Stadtkasse und Sie als Dienstherr schuldig machen, aber ich glaube, das Sie dies schon sehr häufig bekommen haben, daher belasse ich es mit der Ankündigung einer Strafanzeige, Strafbefehls und Strafverfolgung gegen Sie und Frau G.

Außerdem werde ich als sehr gut vernetzter Mensch selbstverständlich alles Wissenswerte öffentlich machen und vor allem den wenigen freien Medien mitteilen, die schon jetzt großes Interesse bekundet haben.

Doch eine Frage hätte ich noch. Wie viel Intelligenz wird eigentlich benötigt, um zu erkennen dass keine „Behörde“ einer nicht rechtsfähigen Einrichtung (GEZ) Amtshilfe gewähren darf?

Sollte hier auf dem Grundstück auch nur eine Person auftreten, die nicht legitimiert ist und „eintreiben“ will, werde ich mein natürliches Recht der „Austreibung“ nutzen, und das mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln.

Mein weiteres Vorgehen liegt nun an Ihnen.

Viele Grüße
Jörg Münchhoff

(gültig ohne Unterschrift, da private Mail)

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