Die Schuldig-Macher

Der politische Prozess gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich offenbart die Motive und Handlungsweisen eines kompromittierten Rechtsstaates. Offener Rechtsbruch und juristische Tricksereien sollen die Verurteilung von Dr. Füllmich sicherstellen. Die Verfehlungen von Staatsanwaltschaft und Richtern sind dokumentiert. Die Beteiligung böswilliger Dritter ebenso. Sie sind Teil des Komplotts gegen den Aufklärer, der bereits seit über sechs Monaten rechtswidrig seiner Freiheit beraubt wird.

von Wolfgang Jeschke (laufpass)

Die Geschichte des Verfahrens gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich ist ein beeindruckender Beleg für die Erosion des Rechtsstaates in der BRD. Von der Vorbereitung der Verhaftung Füllmichs bis zur letzten Einlassung des Göttinger Landgerichtes unter dem Vorsitz von Richter Carsten Schindler Ende April zieht sich ein roter Faden durch den Prozess. Das Verfahren schwitzt an jeder Ecke die Absicht aus, eine Verurteilung des Verfolgten um jeden Preis herbeizuführen. Von Anfang an.

Schien das Komplott gegen den Bürgerrechtler anfänglich das Werk von Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt und ehemaligen Mitgesellschaftern Füllmichs zu sein, zeigt sich nun, dass auch das Gericht die unbedingte Verurteilung des Verfolgten sicherstellen will – oder muss.

Während des Prozesses hofften einige Beobachter noch, dass das Gericht tatsächlich an der Sachverhaltsermittlung interessiert sei und alsbald erkennen würde, dass es hier durch die Staatsanwaltshaft und die Anzeigeerstatter vorsätzlich in die Irre geführt worden war. Die Einlassung des Gerichtes vom 26.04.2024 jedoch zerstörte auch bei den größten Optimisten die letzte Hoffnung auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Zum wiederholten Mal konstruierten Schindler und seine Mittäter neue Vorwürfe gegen den Bürgerrechtler. Aus dem konstruierten Prozess wird nun eine juristische Farce.

Der Füllmich-Thriller: Am Anfang stand die Lüge

Schon der Auftakt der Verfolgung Füllmichs könnte Gegenstand eines billigen Thrillers sein. Die Geschichte lief so: der junge Staatsanwalt Simon Philipp John baut mit ehemaligen Mitgesellschaftern des Opfers ein Verfolgungsszenario auf. Ihre löcherige Story: Reiner Füllmich habe sich rechtswidrig Geld und Gold vom Corona-Ausschuss angeeignet und wolle sich damit aus dem Staub machen. Dass weder Geld noch Gold sich illegal in seinem Besitz befanden, spielte dabei keine Rolle. Damit die Geschichte überhaupt relevant wurde, mussten die Anzeigeerstatter (die abtrünnigen Anwälte Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin) und der Staatsanwalt die Verfolgungsbehörden (BKA) und die Gerichte täuschen – oder mit ihnen zusammenarbeiten.

Initialisiert wurde das groteske Stück durch Viviane Fischer, die Beisitzerin Füllmichs im Corona-Ausschuss, die ihrerseits hauptverantwortlich für die Verfolgung Füllmichs ist. Sie hatte den Kopf des Corona-Ausschusses am 02. September 2022 heimtückisch aus dem Ausschuss geworfen. Während sie Füllmich glauben ließ, es fände keine Ausschuss-Sitzung statt, nutzte sie die tatsächlich stattfindende Sitzung, um Füllmich öffentlich zu exekutieren. Seit diesem Tag führt Fischer einen Privatkrieg gegen ihren Mentor und tut alles, um ihn hinter Gitter zu bringen. Als Partnerin der Anzeigenerstatter spielt sie die unrühmlichste Rolle in diesem Komplott gegen einen führenden Kopf der internationalen Aufklärung.

Voraussetzung der Verfolgung

Damit Dr. Füllmich überhaupt verfolgt werden konnte, bedurfte es einiger Konstruktionen und Lügen seitens der Staatsanwaltschaft. Diese musste schließlich einen Haftbefehl beantragen. Hier zeigten sich Staatsanwalt John und die abtrünnigen Anwälte kreativ. Um die Rechtswidrigkeit von Füllmichs Verhalten darzustellen, behaupteten sie einfach durch Weglassen wichtiger Informationen, dass Füllmich nie über die Mittel des Ausschusses hätte verfügen dürfen. Dabei unterschlugen sie böswillig die Tatsache, dass alle Gesellschaftergeschäftsführer durch einen Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit waren. Füllmich handelte bei der Sicherung der Ausschussmittel also jederzeit rechtmäßig im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse.

Der illegale Deal: Staatsanwalt und Co-Verfolger arbeiten zusammen

Staatsanwalt Simon Philipp John und die abtrünnigen Anwälte konstruierten den Fall Füllmich in enger Abstimmung miteinander. Schon die Art der Zusammenarbeit zwischen Anklagevertretung und Beteiligten an einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist bemerkenswert. Antonia Fischer leitete sämtliche Verhandlungskorrespondenz zwischen den Gesellschaftern des Corona-Ausschusses an Staatsanwalt John weiter und pflegte mit ihm in diesem Austausch ein persönliches Verhältnis.

Nicht nur das: Man besprach die Möglichkeiten der Verfolgung und Inhaftierung Füllmichs miteinander. Dies geschah, noch während die Verhandlungen zwischen Füllmich und den anderen Ausschussmitgliedern über die Darlehensrückführung liefen. Im Prozess gab dann Antonia Fischer zu, dass es ihr nie um ein Verhandlungsergebnis gegangen sei. Sie wollte immer nur Füllmich in den Knast bringen. Ähnlich lautend äußerte sich der andere wesentliche Mittäter am Füllmich-Komplott: Justus P. Hoffman. So verhinderten die abtrünnigen Anwälte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine Einigung, um die Behauptung einer Verfehlung von Füllmich aufrecht halten zu können.

Dabei hatte Füllmich bereits erste Schritte zur vereinbarungsgemäßen Rückführung gesicherter Mittel eingeleitet. Für die gewünschte Inhaftierung und Ausschaltung des Bürgerrechtlers wäre es jedoch eine Katastrophe gewesen, wenn eine Einigung umgesetzt worden wäre. So sollte der Jurist und Doktorvater von Justus P. Hoffmann, Professor Martin Schwab, eine Vollmacht erhalten, um das gesicherte Gold – mit gemeinsamer Unterschrift von Viviane Fischer – dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Das lehnte Schwab jedoch ab. Über die Gründe kann man nur spekulieren.

Gemeinschaftlich geplante Taten von Staatsanwaltschaft und den abtrünnigen Anwälten

Nicht alle Details der Absprachen zwischen Staatsanwalt John und seinen Mittätern sind dokumentiert. Die Konstruktion der Verfolgung von Dr. Füllmich erfolgte in weiten Teilen heimlich und damit auch formal widerrechtlich. John versäumte es, die Absprachen und Telefonate zu protokollieren oder Mitschnitte anzufertigen. Ein weiteres rechtswidriges Verhalten des Staatsanwaltes. Doch reichen die vorliegenden Belege aus, um zu beweisen, dass hier ein Fall konstruiert und die illegale Verschleppung von Dr. Füllmich aus Mexiko gemeinschaftlich vorbereitet wurde.

Das Bundeskriminalamt verschleppt Dr. Reiner Füllmich

Im Zuge der Verschleppung des Bürgerrechtlers offenbarte sich auch die Mittäterschaft des Bundeskriminalamtes an der illegalen Aktion. Die Staatsanwaltschaft und die abtrünnigen Anwälte stellten Reiner Füllmich eine Falle. Er sollte in das deutsche Konsulat von Tijuana gelockt werden, unter dem Vorwand, es fehle noch eine Unterschrift unter einem Dokument. Die darauffolgende Verhaftung durch die mexikanischen Behörden wurde von der Aussenstelle des BKA koordiniert. Dies geht aus der Kommunikation des Dienstes hervor.

Unter dem Vorwand eines Visumsvergehens wurde Füllmich von den mexikanischen „Kollegen“ festgesetzt, in einen Flieger in die BRD verfrachtet und dort planmäßig verhaftet. Die Chance, Rechtsmittel gegen die Abschiebung einzulegen, wurde Reiner Füllmich absprachegemäß versagt. Dass das „Visumsvergehen“ ebenfalls Teil der Konstruktion und eine illegale Gefälligkeit war, zeigt sich daran, dass die Ehefrau von Dr. Füllmich in der selben Situation wie ihr Mann eben nicht des Landes verwiesen wurde. Es ging immer nur darum, Füllmich illegal in die BRD zu verschleppen, um ihm dort den konstruierten Prozess zu machen.

Das Bundeskriminalamt und ein lächerliches „Dementi“

Die Mitwirkung des BKAs an der Verschleppung des Bürgerrechtlers ist bewiesen. Sie ergibt sich aus der Kommunikation zwischen BKA und Staatsanwaltschaft. Das BKA taucht aber auch an anderer Stelle in diesem bizarren Stück auf: Dem Co-Anwalt von Dr. Füllmich, dem Kölner Strafverteidiger Christof Miseré, wurden Informationen (siehe hier: Das Füllmich-Komplott) zugespielt, welche die Aktivitäten der Dienste (BKA, BND und/oder Verfassungsschutz) beschreiben könnten. Darin wird Füllmichs Arbeit beschrieben und das Ziel definiert, ihn daran zu hindern, öffentlich weiter wirksam zu sein oder gar ein öffentliches Amt bekleiden zu können.

Um den „Wahrheitsgehalt“ des Dossiers zu überprüfen, befragte die Staatsanwaltschaft das Bundeskriminalamt. Natürlich erwartet niemand ernsthaft, dass eine Behörde bestätigt, dass sie sich an der illegalen Verfolgung politisch Andersdenkender beteiligt und gegen die Aufklärung instrumentalisieren lässt. Im Gegenteil: Man müsste erwarten, dass hier ein klares Dementi erfolgt. Im Sinne von: Dieses Papier und dessen Inhalte stammen weder im Ganzen noch in Teilen aus unserer Behörde. Das wäre ein Dementi. Die Antwort des Amtes lautet aber anders: „Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass es sich um ein im BKA verfasstes Dokument handelt.“

Dr. Christof Miseré: „Ich frage also als Staatsanwalt eine Behörde, ob sie eine Leiche im Keller verwahre und erhalte dazu die Antwort, dies sei eher unwahrscheinlich, weil man Leichen herkömmlich auf dem Dachboden der Geschichte vergrabe.“

Unabhängig vom Grad der Beteiligung des Bundeskriminalamtes an der Verfolgung des Bürgerrechtlers ist dessen Mitwirkung an der Verschleppung Füllmichs durch die vorliegende Kommunikation bewiesen. Dabei verzichtete das BKA auf einen rechtsstaatlichen Weg zur Inhaftierung von Dr. Füllmich im Rahmen der international gültigen Auslieferungsverfahren. Dieses würde über die Beantragung eines internationalen Haftbefehls und die Zusammenarbeit mit Interpol gelaufen sein. Das Verfahren ist dem BKA hinlänglich bekannt. Die konstruierten Vorwürfe hätten jedoch niemals für eine internationale Verfolgung ausgereicht. Also blieb nur der illegale Weg einer mit den mexikanischen Behörden koordinierten Verschleppung.

Die Metamorphose der Vorwürfe – Verurteilung um jeden Preis

Nachdem klar war, dass Reiner Füllmich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit war, hätte man feststellen können, dass der ursprüngliche Vorwurf keinen Bestand hatte und hier keine rechtswidrigen Verfügungen vorlagen. Das Verfahren hätte man eingestellt und die Gesellschafter hätten ihre durch die Entführung unterbrochenen Verhandlungen fortsetzen können, um festzulegen, wann und wie die vor dem staatlichen Zugriff geschützten Darlehenssummen wieder auf eine der Corona-Ausschuss-Gesellschaften übertragen werden sollten. Aufgrund der vorsätzlichen Täuschung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Mittäter ging das Gericht von September 2022 bis November 2023 fälschlicherweise davon aus, dass Füllmich allein wegen der vermeintlich fehlenden Befreiung vom § 181 BGB bereits strafrechtliches Handeln unterstellt werden konnte.

Vor Gericht trug Füllmichs Anwältin Katja Wörmer im Rahmen einer Antragstellung vor: „Es wurde damals – höchstwahrscheinlich vorsätzlich, um den Angeklagten absichtlich schwerer zu belasten und die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen sicherzustellen – der erste Gesellschafterbeschluss, welcher die Befreiung von § 181 BGB und die Alleingeschäftsführung sämtlicher Gesellschafter bestätigt, nicht mit vorgelegt.“

Der Richter auf dem Holzweg

Für das Gericht unter dem Vorsitz von Carsten Schindler spielen die Tricks und Täuschungen, welche den Fall konstruierten, keine Rolle. Obgleich die Staatsanwaltschaft und ihre Mittäter das Gericht in mehrfacher Weise getäuscht hatten, obwohl die Oberstaatsanwältin Dr. Kutzner nicht einmal in der Lage war, den Mailverkehr zwischen Dr. Füllmich und Viviane Fischer richtig zu lesen, geschweige denn zutreffend wiederzugeben, geht der Richter scheinbar ohne jede Irritation ob dieser fatalen Fehler seinen Weg. Er spielt auf der Klaviatur der Willkür gerne mit und ignoriert alle Anträge und Beweise, als sei er beauftragt, hier um jeden Preis eine Verurteilung des Bürgerrechtlers sicherzustellen.

Carsten Schindler leitet das Verfahren gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich. Machte der Jurist anfangs noch den Eindruck, er sei an einem rechtsstaatlichen Verfahren interessiert, erschütterte sein jüngster „Taschenspielertrick“ (Zitat Rechtsanwalt Dr. C. Miseré) Prozessbeobachter, internationale Menschenrechtler und Juristen gleichermaßen. Schindlers Name wird künftig in Zusammenhang mit einem der kuriosesten Fälle der deutschen Rechtsgeschichte erinnert werden: Als die BRD einen Bürgerrechtler illegal aus Mexiko entführte, um ihm den konstruierten Prozess zu machen.

Als sich also anhand der Gesellschafterbeschlüsse belegen ließ, dass es eine wirksame Alleinvertretungsberechtigung Füllmichs gab, suchte das Gericht nach neuen Möglichkeiten, um den Verfolgten zu belasten. Füllmichs Anwältin Katja Wörmer dazu: „Als diese Argumentation entfiel, wurde die Begründung des strafrechtlichen Handelns kurzerhand in einen Missbrauch der Vertretungsmacht vom Landgericht umgedeutet.“

Das heisst nichts anderes als: Erst behauptete das Gericht, der Verfolgte sei zu seinen Verfügungen nicht berechtigt gewesen. Als sich dann herausstellte, dass er es doch war, wandelte das Gericht seine Sichtweise und sagt: Er sei berechtigt gewesen, habe aber die Vertretungsbefugnis missbräuchlich ausgeübt.

Auch der zweite Trick misslingt

Die Befragung der Zeugen durch Rechtsanwältin Katja Wörmer und den Verfolgten selbst zeigten jedoch schnell, dass hier keine missbräuchliche Anwendung der Vertretungsbefugnis vorlag. Selbst seine ehemaligen Gesellschafter des Corona-Ausschusses bestätigten Dr. Füllmichs Aussagen. Füllmich und Viviane Fischer wollten die Mittel des Ausschusses vor dem möglichen Zugriff des Staates schützen oder diesen Zugriff erschweren. Die Spendengelder mussten von den laufenden Konten verschwinden. Zu oft schon hatte die Staatsmacht Kritikern die Mittel eingefroren.

Zwei Schritte unternahmen Viviane Fischer und Reiner Füllmich: Zum einen kauften sie Gold, das auch im Zuge einer möglichen Wirtschaftskrise seinen Wert behalten könnte. Zum anderen verlagerten Fischer und Füllmich Mittel des Ausschusses auf dem Wege der Darlehensvergabe in die private Sphäre der beiden. Die Darlehen wurden in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesen und vertraglich vereinbart. Zwischen den Beteiligten bestand Einigkeit darin, dass die Darlehenssummen an den Ausschuss zurückgeführt werden sollten. Es handelte sich um herkömmliche Privatdarlehensverträge mit einer festgelegten Laufzeit.

Dumm gelaufen? Kein Problem.

Also zerschellte auch der zweite, von Richter Carsten Schindler mitgetragene, Anklagetrick an der Wirklichkeit. Nachweislich wurden die Mittel im Wege der Darlehensvereinbarungen transferiert und sollten nach Laufzeitende zurückgeführt werden. Die handelnden Personen waren aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zur Auszahlung und zur Entgegennahme der Darlehensbeträge berechtigt und hatten das Vorgehen schriftlich dokumentiert. Sämtliche Darlehensverträge waren von beiden Gesellschaftern unterzeichnet worden. Sie machten sich daher schlicht und einfach die Regelungen und deren Rechtsgehalt zueigen. Also lagen hier wirksam vereinbarte Darlehensverträge zweifellos vor. Darüber waren sich alle einig – deshalb ging es im Streit zwischen den Gesellschaftern ja auch um die Frage, wann und wie die Darlehen zurückgeführt werden sollten und nicht um das Ob. Im Falle von Dr. Füllmich sollte dies nach Veräußerung seiner Privatimmobilie geschehen. Dies hatte er von Anfang an zugesichert.

Dass die Darlehensbeträge von Dr. Füllmich nicht zurückgeführt werden konnten, hatte seinen Grund in einer ebenfalls illegalen Konstruktion. Im Zusammenwirken mit dem Notar, der den Immobilienverkauf der Familie Füllmich beurkundete, bemächtigte sich pikanterweise ausgerechnet einer der Anzeigeerstatter, Marcel Templin, in Abstimmung mit den anderen Mittätern (Justus P. Hoffmann und Antonia Fischer) ohne ausreichenden Rechtsgrund weiter Teile des Verkaufserlöses der Immobilie. Pikanterweise hat die Staatsanwaltschaft die Konten der Füllmichs geblockt – nicht aber den illegal vereinnahmten Anteil aus dem Verkaufserlös bei Templin gepfändet. Auch wurden offenbar bisher keine Ermittlungen gegen Marcel Templin eingeleitet. Dieser steht nun im Verdacht, ein Mitarbeiter der Behörden zu sein, um in deren Auftrag die Verfolgung des Bürgerrechtlers Füllmich zu gewährleisten und es ihm unmöglich zu machen, die vereinbarten Darlehen zurückzuzahlen.

Das Arsenal der Rechtsbeugung ist groß.

Nachdem es der Staatsanwaltschaft trotz aller illegalen Machenschaften und objektiven Falschdarstellungen nicht gelungen war, die erhobenen Vorwürfe gegen Dr. Füllmich zu erhärten, kam nun das Gericht dem Ankläger zu Hilfe. Dies war eine Überraschung für die Verteidigung und den Verfolgten: Die vereinbarten Darlehensverträge, die von allen Beteiligten als solche beabsichtigt, bezeichnet und bewertet worden waren, wurden plötzlich – nach mehreren Prozesswochen – einfach durch das Gericht umgedeutet.

Das Gericht konstruiert nun eine „Treuhandbeziehung“, um eine Verurteilung von Dr. Füllmich zu gewährleisten. In den vom Vorsitzenden Richter Carsten Schindler verlesenen Hinweisen des Gerichtes geht selbiges nun lieber davon aus, es sei hier eine „treuhänderische Verwahrung der Gelder in der Weise vereinbart worden, dass diese Gelder jederzeit für die Vorgesellschaft auf Bankkonten zur Verfügung stehen sollten.“ Dabei beruft sich das Gericht einzig auf die Aussagen von Viviane Fischer, die sich hier ebenfalls in den Dienst der Anklage stellt.

Mit dieser kreativen Volte erreicht Schindler zweierlei. Erstens kommt Viviane Fischer aus der bisher angenommenen Mittäterschaft im Zuge des gemeinschaftlichen Handelns mit Reiner Füllmich frei. Damit ist eine Beteiligte an der Verfolgung des Bürgerrechtlers aus dem Fokus der Verfolgung genommen. Zugleich will das Gericht nun versuchen, einen Schaden aufgrund der Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht zu konstruieren. Man bedenke: Bislang ging es um die Frage, ob die vereinbarten Darlehen von Füllmich hätten zurückgezahlt werden können und ob er das beabsichtigt hatte. Da beide Fragen aufgrund der Sachverhaltsermittlung und Zeugenbefragung zu bejahen sind, ist ein Schaden weder bei den Gesellschaften des Ausschusses noch den Mitgesellschaftern anzunehmen.

Die willkürliche Annahme eines Treuhandverhältnisses soll es nach Auffassung des Gerichtes möglich machen, eine Straftat zu konstruieren. Schindler dazu: „Der Angeklagte verstieß bereits dadurch gegen seine Vermögensbetreuungspflicht, dass er überhaupt Geldbeträge der Vorgesellschaft in der geschehenen Weise auf sein Privatkonto übertrug“.

Es käme unter dieser irrwitzigen Konstruktion also nicht mehr darauf an, dass Füllmich das Darlehen zurückzahlen wollte und dies auch getan hätte – der Schaden läge nun bereits in der konstruierten Treuepflichtverletzung, welche Schindler und seine Genossen und/oder Auftraggeber hier ersonnen haben. Der Hinweis des Gerichtes sorgt – trotz der dramatischen Veränderung die sie in den Prozess einbringt – für bittere Erheiterung bei Juristen und Menschenrechtlern. So erklärt der Vorsitzende Richter Carsten Schindler: „Die Argumentation des Angeklagten, dass er das Geld in seiner Immobilie „geparkt“ habe und dies im Interesse der Vorgesellschaft gewesen sei, weil das Bankkonto durch staatliche Willkürmaßnahmen leichter gepfändet werden könne als Immobilienvermögen, geht in mehrerer Hinsicht fehl. Zum einen ist stets gerichtlicher Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen möglich und im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben nicht etwa der Angeklagte oder Frau Viviane Fischer, sondern allein die dafür zuständigen Gerichte zu entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht.“

In den letzten Jahren entblößte sich das gekaperte Rechtssystem der BRD bis auf die Knochen. Bis hin zur politisch besetzten Spitze des Bundesverfassungsgerichtes mit einem Vorsitzenden CDU-Granden und Merkel-Freund Stefan Harbarth, der alle illegalen Maßnahmen und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen sowie die Aufhebung des Parlamentarismus in der BRD ermöglichte, ergingen Urteile, die in jeder Hinsicht nicht rechtsstaatlicher Natur sind. Bis heute bestraft das Unrechtssystem Menschen, die sich für Menschenrechte, Freiheit, Gesundheit und die Einhaltung der Grundrechte in Deutschland einsetzen.

Und nun verweist ein Richter in einem politischen Prozess, der auf illegalen Machenschaften des Staatsapparates beruht (Entführung aus dem Ausland, Fälschung bzw. Unterschlagung von Beweismitteln, illegale nicht dokumentierte Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Mittätern etc.) darauf, dass „allein die zuständigen Gerichte zu entscheiden hätten, was rechtswidrig sei.“ Auch vor Richtern wie Schindler waren die Reserven des Ausschusses in Sicherheit zu bringen. Und über den Geltungsbereich des Grundgesetzes könnte man auch noch diskutieren.

Rechtsanwalt Dr. Christof Miseré findet klare Worte zu den Hinweisen des Gerichtes in seinem Aussetzungsantrag an das Gericht:

Auch diese neue, nahezu absurde  Konstruktion dokumentiert, dass es sich  vorliegend unseres Ermessens um ein nicht an den objektiv vorgegebenen Maßstäben des Rechts, sondern an der finalen Zielsetzung der Verurteilung des Angeklagten Dr. Füllmich als politischen Gegner um jeden Preis orientiertes Verfahren geht und damit um einen durch politische Vorgaben und Konstrukte durch verschiedene Akteure beeinflusstes politisiertes Verfahren. Mir war zwar bei Übernahme des Mandates bereits bekannt, dass es sich hier mehr oder weniger um einen politischen Prozess handelt, wozu auch die unvergleichliche Bemächtigung des Angeklagten in Mexiko zählt, ich habe mir jedoch nicht vorstellen können, mit welchen rechtlich unhaltbaren Konstrukten nun auch jetzt wieder man diese finale Zielsetzung umzusetzen versucht.“

Dr. Miseré: „Das Spiel ist noch nicht aus!“

Der Strafverteidiger Dr. Miseré bleibt optimistisch. Für ihn ist das Verhalten des Gerichtes eine anmaßende Rechtsbeugung. „Dem Gericht steht es nicht an, rechtlich bindende – nachträgliche – Feststellungen zu einem der Privatautonomie unterfallenden Vertrag – hier ein wirksam geschlossener und gewollter Darlehensvertrag – zu treffen und, was hier hinzutritt: durch eine vom Gericht bestimmte andere Konstruktion zu ersetzen. Dies könnte allenfalls dann möglich sein, wenn etwas als Darlehen deklariert wird, aber gar keine Rückzahlung der Darlehenssumme beabsichtigt war. Denn dann existiert gar kein Darlehen, da die Gabe der Darlehenssumme und die Rückzahlung dieser Darlehenssumme konstitutive Elemente eines Darlehens sind.

Erst Recht darf das Gericht nicht gegen die stets geäußerte Auffassung des Angeklagten Dr. Füllmich, dass es sich um ein Darlehen handelt, das er zurückzahlen muss und er es auch für private Zwecke einsetzen werde, dahingehend interpretieren, dass dieser in Wahrheit eine Treuhandabrede habe vereinbaren wollen. Das wollte er eben gerade nicht!

Hier nachträglich dann sogar die persönliche Vorstellung des Angeklagten zu missachten und seinen Vertragsbindungswillen nachträglich durch ein nicht vereinbartes Konstrukt – nämlich eine Treuhandabrede – zu ersetzen und ihn dann auch noch aufgrund der Uminterpretation seiner klar geäußerten Vorstellung zu verurteilen, ist willkürliche Rechtsbeugung par exellence und widerspricht in eklatanter Weise einem fairen Verfahren.“

Rechtsanwältin Katja Wörmer: Der Angeklagte soll in jedem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt werden.“

Auch Füllmichs Anwältin Katja Wörmer äußert sich in ihrem vor Gericht vorgetragenen Aussetzungsantrag sehr klar: „Es wird mehr als deutlich, dass die Kammer beabsichtigt, den Angeklagten auf Gedeih und Verderb um jeden Preis zu verurteilen. Die rechtlichen Hinweise erwecken geradezu den Anschein, dass der Angeklagte in den Augen der Kammer bereits verurteilt ist und das beabsichtigte Urteil bereits so gut wie fertig geschrieben in der Schreibtischschublade liegt.“

„Denn die Kammer geht ausdrücklich davon aus, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann und weitere Zeugen nicht mehr gehört werden müssen. Noch am 24. und 25.04.24 war die Unterzeichnete jedoch vom Vorsitzenden mit Dringlichkeit aufgefordert worden, mögliche Terminkollisionen für die Monate Mai und Juni mitzuteilen, da weitere Verhandlungstermine anberaumt werden sollten. Nur einen Tag später, am 26.04.24 übersendet die Kammer plötzlich per beA außerhalb der Hauptverhandlung die nun erst am 03.05.24 verlesenen rechtlichen Hinweise, bei welchen es sich tatsächlich um eine vorweggenommene Beweiswürdigung handelt, welche zu erwartender Weise in der Form ebenfalls in die Urteilsgründe mit einfließen wird. Das Urteil ist daher offenbar bereits geschrieben.

Der Angeklagte soll in jedem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt werden.“

 


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8 Kommentare

  1. Der heutige Zustand spiegelt die Feigheit der Deutschen wieder!
    1945 Wurde nicht rigoros mit den NAZIs aufgeräumt und desgleichen 1990. Wo sich der Deutsche mit dem dümmlichen Spruch von einer „Unblutigen Revolution“ beruhigen lies. Denn es war Mitnichten eine Revolution, sondern eine abgekarterte Sache!
    Die Krönung der Dummheit war aber dann die Wahl von Merkel und hier wurde der Grundstein für das wieder aufleben der SED/STASI Kader gelegt!
    Meiner Meinung nach hat sich Merkel mit dem SED Vermögen bei der CDU eingekauft!

  2. Hier in Deutschland wird es nur zu einer Veränderung kommen, wenn der ganze Saftladen wieder einmal in Schutt und Asche liegt. Und dazu muss dann der Michel für seine Dummheit Steine klopfen!
    Mir ist rätselhaft, warum der Michel nicht einmal mehr seine Kontoauszüge und sein Lohnzettel lesen kann, denn da würde er feststellen, wer der größte Dieb im Land ist!

  3. Heute wieder zwei weitere antideutsche Schachzüge unserer Justiz:

    https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/halle-afd-politiker-bjoern-hoecke-zu-geldstrafe-verurteilt-19717849.html

    „Bestraft werden solle eine Wendung, die einfach die Liebe zum eigenen Land zum Ausdruck bringe.“ (Wie etwa Trump (MAGA): Make Anerica great again!) In Bayrischen Rundfunk hetzte heute ein Extremismusforscher gegen Höcke und fand „Alles für Deutschland“ stelle eine üble Volksverhetzung dar, was unbedingt zu betrafen sei und mir wiederum zeigt, wie tief wir gefallen sind. Ich glaube nicht, daß wenn ein Jude mit deutscher doppelter Staatsbürgerschaft sagt: „Alles für Israel“ jemals es hier mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekäme. Nur die Deutschen müssen von der fremdbestimmten Regierung kujoniert werden. Die Staatsanwälte sind die früheren Dominikaner der Inquisition und werden von den Parteipolitikern gegen Konkurrenten losgelassen, und die Richter haben die Aufgabe die Anklagen der Staatsanwälte zu unterstützen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)

    „Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet.“

    Manchmal kommen dann doch Pannen vor, die zeigen daß alles von vorneherein schon ausbaldowert wurde.

    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100405810/urteil-fuer-bjoern-hoecke-wirbel-um-falsche-faz-eilmeldung-.html

    „Auf das Urteil im Prozess gegen Björn Höcke warteten viele Menschen. Eine versehentlich veröffentlichte Eilmeldung irritierte dann viele Leser.

    Falls Richter Jan Stengel noch seinen Kaffee trank, musste er vermutlich aufpassen, sich nicht zu verschlucken: Um 8.52 Uhr, kurz vor Beginn des vierten Prozesstags gegen Björn Höcke, an dem das Urteil fallen soll, meldete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in einer Eilmeldung den angeblichen Ausgang – Höcke sei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil fiel allerdings erst um kurz nach 19 Uhr.

    Damit ist der „FAZ“ eine heikle Panne unterlaufen. Laut Redaktion handelte es sich um eine vorbereitete Eilmeldung, die dann verschickt werden sollte, wenn ein Urteil gefallen ist.“

    Im Rundfunk wurde dem Herrn Haldenwang heute überlange Redezeit eingeräumt, daß er ausschweifend seine Ansicht gegen die AfD verbreiten kann. Und das Verwaltungsgericht Köln gestattet Herrn Haldenwang die AfD als Verdachtsfall einzustufen.

    https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2022/06_08032022/index.php

    Fazit: Bei uns wird sich bis zu unserem vollkommenen Untergang nie mehr eine Besserung einstellen können, denn einerseits wurden die Deutschen seit 1945 total verdummt, befinden sich deswegen geistig auf einer infantilen Ebene, und andererseits arbeitet das Fernsehen mit 10 Milliarden Euro jährlich gegen uns, und die Justiz ist von fremdbestimmten Parteibossen abhängig.

    • Es ist doch klar, daß die Justiz von den Systemparteien eingesetzt wird, um ihre Herrschaft weiter zu sichern und eine „deutsche“ Politik zu verhindern; denn alle diese Systemparteien sind nur vorgetäuschte fremdbestimmte Pluralität; sie sind nur eine Suppe. Dem Höcke wird genauso ein Bein gestellt wie Trump wegen einer Hure, die ihre unzüchtige Natur einmal zur allgemeinen Anerkennung bringen will.

      Seit meiner Jugend interessiere ich mich für Geschichte und habe schon immer gerne antiquarische Bücher gekauft und zum Teil sogar auch gelesen. (Ich kaufe Bücher so ähnlich wie ein Briefmarkensammler!) Ich kann hier an Eides statt versichern noch nie den SA-Ausspruch „Alles für Deutschland“ gehört oder gelesen zu haben. Höckes Verteidigung bezweifelt sogar, daß dieses SA-Motto überhaupt existiert. Anscheinend sind auch alle Aussagen, die jemals im Dritten Reich geäußert wurden, verboten. Wenn das so weiter geht, dürfen wir nicht mehr atmen, weil Hitler auch geatmet hat. Jedenfalls erscheint mir das Aufblasen dieses lächerlichen, absolut unbekannten Ausspruchs ein deutlicher Hinweis politischer Justiz zu sein, der – wie schon immer – die Aufgabe hatte, historische Meinungsfreiheit zu unterbinden, das Volk infantil zu machen und dem Untergang entgegen zu führen!

      https://de.rt.com/inland/205751-prozess-um-sa-parole-afd/

      Prozess um SA-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt
      14 Mai 2024 19:25 Uhr

      Seit Mitte April wurde vor dem Landgericht Halle ein Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung einer SA-Losung geführt. Nun wurde ein Urteil gesprochen: Höcke wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.

      Das Landgericht Halle hat den Landeschef der Thüringer AfD, Björn Höcke, wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung verurteilt. Höcke muss nun 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, also eine Gesamtsumme von 13.000 Euro. Dies erklärte die Fünfte Große Strafkammer des Gerichts am Dienstag.

      https://de.rt.com/meinung/205601-urteil-in-sachen-afd-gegen/

      Vor drei Jahren äußerte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“. Wörtlich sagte er damals: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Dem Urteil zufolge erfülle Höcke damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen.

      Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, so der 52-Jährige.

      Ein Video von der Wahlkampfveranstaltung, welches sich auch im Internet verbreitet hatte, wurde vor Gericht gezeigt. Strittig war demnach nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat. Vor Gericht ging es demnach darum, ob er um die Bedeutung der Parole wisse.

      Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Aus ihrer Sicht wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der von ihm verwendeten Parole und handelte deshalb vorsätzlich. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

      https://de.rt.com/inland/204028-hoecke-zwei-moegliche-neue-verfahren/

      Höckes Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung nicht gegeben. Es gebe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass die Parole „planvoll oder vorbereitet“ verwendet worden sei.

      Der Parteichef der Thüringer AfD will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

      • Es war tatsaechlich die Inschrift auf den Dienstdolchen der SA, wie hier « B.R.D. -‘meinungsfreiheitskonform’ » adaptiert zu sehen:

        https://www.militaerkultur.de/wp-content/uploads/2020/05/P1021901-2-scaled.jpg

        Jedoch wen schert das ? Diese Parole ist eine umgangssprachliche Wendung, sehr viel aelter als das sog.III.Reich.

        Harald Schmidt persiflierte diesen sprachpolizeilichen Stuss mit dem « Nazometer » schon in den spaeten 1990er oder fruehen Nullerjahren, als mit dem uebrigens massiv vom
        « ZdJ » gefoerderten « Kampf gegen Rechts » eine der toxischen Sumpfblueten des ideologische Framingterrors aufkam.
        Zionistische Milieus des MfS haben den maroden Maschinenraum der aufgelegten « B.R.D. »-Dampfers infiltriert und uebernommen.

        • Natuerlich war dieser nach Paragraph 146,147 GVG intiierte politische Schauprozess (der Verfasser hegt uebrigens keinerlei Symphatien ggue. der Weidel-„AfD“) auf Vorstrafe „programmiert“.
          Man fragt sich allerdings, ob das System bzw. dessen Puppenspieler tatsaechlich so dumm sind nicht zu wissen, dass das der „AfD“ angesichts der Aversion breiter Waehlerkreise gegen diese « Demokratie » nur nutzen wird.

    • Dem anglo-zionistischen Westen bleibt zuletzt nur noch übrig gegnerische Politiker zu ermorden, so riefen diverse US-Politiker zu Attentaten gegen Putin auf. Inzwischen hat es den slowakischen Premierministern Fico erwischt, der keine Waffen an die Unkraine mehr liefern wollte.

      https://de.rt.com/europa/205843-attentat-slowakischer-premieminister-fico-angeschossen/

      So starte der anglo-zionistische Westen den Ersten Weltkrieg am 28. Juni 1914 und versuchte durch zahlreiche Attentate Hitler zu ermorden.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Elser

      Und die „Reichskristallnacht“ wegen der Ermordung des Legationsrats vom Rath wurde aus Gründen des public relations in „Reichspogromnacht“ umfunktioniert:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Eduard_vom_Rath

      Wir befinden uns in einer wahrhaft ehrenwerten Maffia-Gesellschaft, dem Wertewesten. Es wird mit allen nur möglichen Mitteln gekämpft: mit unterwanderten Gerichten, gleichermaßen mit Verfassungsschutz gegen die AfD und mit Attentätern.

      • Neben der Ermordung des Thronfolgers Franz Ferdinand durch die freimaurerisch verbandelte, « Schwarze Hand » in Sarajewo waere da noch der heute fast vergessene Mord an dem juedischen, sozialistischen Pazifisten Jaures unmittelbar zu Kriegsausbruch zu benennen, der in F ueber einen sehr grossen Einfluss verfuegte.
        Und schliesslich die « Inspektionsfahrt » eines von der OHL in Luxemburg beauftragten Obersten Hentsch an die auf das bereits i.w. geraeumte Paris vorrueckende, deutsche Front zu benennen, dessen wirre Lagebeurteilung letztlich zu dem fuer die ententealliierten Troupiers unerwarteten, da aus deutscher Sicht militaerisch schwachsinnigen, aber die Entente letztlich vor den Niederlage bereits im Herbst 1917 rettenden Rueckzug an der Marne fuehrte.
        Ludendorff, in dieser Hinsicht selbst undurchsichtig, wies nach dem Krieg Hentsch freimaurerische Verbindungen nach.

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