Der reinste Irrsinn: ARD und ZDF

Eine detaillierte Zusammenfassung von Doro Schreier wie die ReGIERungssender ARD und ZDF die Zwangsgebühren zweckentfremden und mißbrauchen.

Teure Experten: Oliver Kahn beim ZDF und Mehmet Scholl bei der ARD erhielten jeweils etwa 1,6 Millionen Euro im Jahr und Günter Netzer in vier Jahren 3,85 Millionen Euro. Unabhängige Produzenten und Dienstleister, die teils verzweifelt um ihre Existenz kämpfen, die Fußballexperten, die Millionen Euro Gage kassieren, und wir, die Zuschauer, die mit Zwangsabgaben an einem Verbrechersyndikat beteiligt sind.

ARD und ZDF und die Produktionsfirmen sind auf geradezu irrsinnige Weise miteinander verwoben. Ob nun ZDF, ARD, NDR, WDR, SWR u. s. w., die Gebühren der öffentlich-rechtlichen Sender werden in Tochterunternehmen geschleust und im Zweifel im Rahmen von Gewinn- und Ergebnisabführungsverträgen wieder an die Sender zurück ausgeschüttet.

Seit dem 1. 1. 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Doch der Rundfunkbeitrag ist bei vielen Bürgern nicht minder unbeliebt als die alte GEZ-Gebühr. 2015 konnten ARD und ZDF sich über Einnahmen in Höhe von 8,131 Milliarden Euro an Beiträgen freuen. 500 Millionen Euro fehlen in der Kasse, es sind Forderungen an Beitragszahler.

Was erhält der Zuschauer oder auch Zuhörer für diese Milliarden Euro? Gefühlt: Sport! Viele Millionäre als Experten, die wiederum die Sender viel Geld kosten. Nun wird der Sportbegeisterte sagen: wieso? Ist doch alles gut. Den ganzen Sommer über liefen in ARD und ZDF zur besten Sendezeit erst die Fußball-Europameisterschaft, dann folgten die Olympischen Spiele aus Brasilien und wer nun dachte, jetzt ist endlich alles vorbei, für den geht es weiter mit der Bundesliga. Dann gibt es ja auch noch die „Englische Woche“, für die, die sich nicht mit Fußball auskennen, sei kurz erklärt: Englische Woche wird eine Woche bezeichnet, in der eine Fußballmannschaft mehrere Spiele bestreiten muss. Ob nun DFB-Pokal, Champions League und was sonst noch alles auf dem Markt ist. Demnächst kommt sicher wieder Tennis  im Programm. Nicht, dass wir keinen Sport mögen, ganz im Gegenteil. Aber seit Bekanntgabe der vielen Skandale im Sport ist einem die Lust daran vergangen. Ein Verbrechersyndikat wird unterstützt und dies mit Millionen Euro von Geldern, die als „Zwangsabgabe“ jedes Jahr in die Kassen von ARD und ZDF fließen.

Nur ein Beispiel: wie teuer die Zwiegespräche von Güter Netzer und Gerhard Delling den Gebührenzahler kamen:

Der ehemalige Nationalspieler Günter Netzer soll für seine Auftritte als Experte in ARD-Fernsehsendungen in vier Jahren 3,85 Millionen Euro verdient haben. Sein Kollege, Journalist Gerhard Delling, erhielt 2,36 Millionen Euro im selben Zeitraum. Das geht aus einem internen Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes hervor, den das Branchenmagazin „Kress Pro“ in seiner  Ausgabe unter dem Titel „ARD: Netzers geheime Super-Honorare“ zitiert.

Hier die Auflistung:

Günter Netzer (Fußball-Experte)

2007: 999 000 Euro

2008: 995 000 Euro

2009: 1 060 000 Euro

2010: 800 000 Euro

gesamt: 3,85 Millionen Euro

Gerhard Delling (Journalist)

2007: 582 000 Euro

2008: 588 000 Euro

2009: 570 000 Euro

2010: 621 000 Euro

gesamt: 2,36 Millionen Euro

Mittlerweile gibt es zwei neue Experten: Mehmet Scholl und Oliver Kahn und da müssen wir lesen, dass man doch nicht einfach deren Gagen veröffentlichen könnte. Warum eigentlich nicht? Schließlich zahlen wir unsere Rundfunkgebühren und das mindeste, was wir erwarten können, ist Transparenz. Schließlich, wer nicht zahlt, dem können die Vollstreckungsbehörden Ventilwächter an Autos anbringen oder sie können jemanden in den Knast schicken, wie es ja erst kürzlich der Gegnerin von Rundfunkgebühren Siglinde Baumert ergangen ist.

Wir haben recherchiert, und wie der ZDF-Intendant Thomas Bellut. gesagt haben soll: „Oliver Kahn ist jeden Euro wert, den er bei uns verdient hat“. Er sprach vom  Einsatz von Oliver Kahn als TV-Experte bei der Fußball-EM. Kahns Honorar legte er nicht offen, wies aber einen Bericht von „kress pro“ von Ende Juni 2016 zurück. Der Branchendienst hatte geschrieben, dass die früheren Nationalspieler Oliver Kahn beim ZDF und Mehmet Scholl bei der ARD jeweils etwa 1,6 Millionen Euro im Jahr erhielten.

Wir werden gezwungen zu zahlen, aber wo bleibt die Transparenz?

Mit der Transparenz scheinen es weder die ARD noch das ZDF so wirklich ernst zu nehmen. Wir haben uns ja nichts dabei gedacht, wenn wir Netzfrauen an einem Samstag Nachmittag angerufen werden, und es meldet sich: Hier ist das ZDF, für eine Sendung für Volle Kanne brauchen wir unbedingt ganz schnell Opfer, die sich nicht scheuen, vor der Kamera zu sprechen. Die Dreharbeiten beginnen bereits Montag, so die Anruferin. Oder wir bekommen Anrufe, die sich mit Frontal21 melden und uns dann mitteilen, dass man unsere Recherchen schon verwendet hätte, man käme eh nicht an diesen vorbei und nun bräuchte man noch Personen, die dazu etwas sagen können – sie wollen also ein Rund­um-sorg­los-Pa­ket, aber nichts dafür zahlen. Einmal hat man uns eingeladen, ins Studio nach Köln zu kommen.

Ein aktueller Fall ist planet e, ebenfalls ZDF, hier bittet man uns, bei einer Recherche zu helfen, die im Januar 2017 ausgestrahlt wird. Wir wären in der Branche für unsere Recherchen und unser Wissen bereits bekannt, so der Journalist. Dass wir auch bereits SWR/ARD geholfen haben, können Sie an diesem Beitrag sehen: Generation Praktikum – Zukünftige Generation Altersarmut trotz akademischer Bildung – Wenn eine ganze Generation ihren Mut verliert

Während nun die Millionäre, die als Sportexperten Millionen Euro aus der Kasse erhalten, die wir zahlen, haben wir noch nie etwas für unsere Dienste erhalten, im Gegenteil, da bekommen wir dann Emails mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Schreier,

wie telefonisch besprochen übersenden wir mit dieser E-Mail erneut die bereits mit unserem o. g. Schreiben mitgeteilten Links

https://www.facebook.com/Netzfrauen/videos/1248290878517226/

https://www.facebook.com/Netzfrauen/videos/1248696418476672/

und gehen weiterhin davon aus, dass Sie unserem Löschverlangen innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist bis morgen, 12. 08. 2018, nachkommen.

Die Verwendung von ZDF-Inhalten verstößt – wie bereits dargelegt – gegen die Urheber- und Leistungsschutzrechte des ZDF. Wir haben Sie daher unverändert aufzufordern, sämtliche rechtswidrig eingestellte, Inhalte zu löschen und in Zukunft ein erneutes Hochladen zu unterlassen.

Mit freundlichem Gruß

In Vertretung des Justitiars

Bach

_______________________________________

ZDF
Christoph Bach
Stellvertretender Justitiar
55100 Mainz
Deutschland

Wir waren überrascht, denn wir hatten uns schon vorher bei Sendern erkundigt, ob wir Filmmaterial nutzen dürfen. Wir haben auch eine Email an Herrn Armbruster geschrieben, den Justitiar, mit dem wir versucht haben, die Situation zu erläutern, auch  Frontal21 und allen Redakteuren geschrieben, die von unseren Recherchen profitieren. Denn wir wurden ja auch vom ZDF gefragt, die eine Dokumentation über „Neue Medien“ machen wollen, ob wir mitmachen können, wir seien der beliebteste Blog in Deutschland. Wir hatten dem zugestimmt und erklärt, nur ein Zusammenspiel mit den öffentlichen Rechtlichen Sendern und den Bloggern hat eine Zukunft. So wird es in anderen Ländern schon praktiziert. Wenn dem ZDF aber das Urheberrecht so wichtig sei, dann die Frage, wieso nimmt man nachweislich unsere Recherchen, ohne auch nur einen Cent zu zahlen? Geld dürfte doch ausreichend vorhanden sein. Wir haben gleichzeitig deutlich gemacht, dass auch wir das Urheberrecht ernst nehmen, und die Videos gelöscht. Eine Antwort haben wir von keinem Empfänger der Mail erhalten. Im Gegenteil, wir mussten noch ein weiteres Video von Frontal21 löschen, obwohl es sich um unsere Recherchen handelte. (Auf Anfrage stellen wir unsere Email ans ZDF und dem Fernsehrat gern zur Verfügung).

Als dann auch noch Frontal21 öffentlich auf der Facebook-Seite, schrieb  sie arbeiteten nicht mit uns zusammen, wurden wir neugierig und recherchierten. Die sich bei uns mit Frontal21 oder ZDF gemeldet hatten, waren Produktionsfirmen, und davon gibt es reichlich. Ok, können Sie sagen, das wäre ein normaler Vorgang, aber irgendjemand bekommt Geld für die Produktionen, mit Recherchen, die u. a. von uns kommen.

Wir fanden einen sehr interessanten, lesenswerten Beitrag bei der FAZ (31. 07. 16)  der sich mit den Verstrickungen von Sendern und Produktionsfirmen beschäftigt. Sie finden diesen Beitrag hier: Verstrickungen von Sendern und Produktionsfirmen – ARD und ZDF unter Verdacht – Alle Befürchtungen bestätigt – Die deutschen Sender und die Produktionsfirmen sind auf geradezu irrsinnige Weise miteinander verwoben. Der Medienökonom Harald Rau erklärt, warum das vor allem für ARD und ZDF gilt.

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Am 22 .09. 15 schreiben Vierundzwanzig Produktionsfirmen den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender einen offenen Brief. Der Vorwurf: Tochterunternehmen der Sender verzerren mit Dumpingpreisen den Markt. In dem offenen Brief der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister (Auf), werden die Intendanten aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass sich ihre Tochterfirmen „marktkonform“ verhalten. Was bedeutet, dass diese aufhören sollen, die unabhängigen Firmen mit quersubventionierten Kampfpreisen aus dem Markt zu drängen. Die Allianz Unabhängiger Dienstleister stützt sich bei ihrem Appell auf ein Gutachten des Kartellrechtlers Rupprecht Podszun, in dem dieser zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF mit ihren Tochterfirmen den Markt verzerren. Deshalb habe man das Podszun-Gutachten dem Bundeskartellamt vorgelegt.

Dumpingpreise sind ja auch möglich, wenn Produktionsfirmen von ARD und ZDF sich die Recherchen kostenlos aus dem Netz zusammenklauen, sorry für den Ausdruck, aber schon vor ein paar Jahren mussten wir feststellen, als wir einen Beitrag über Spekulationen mit Ackerland brachten, dass wir genau die Firma, über die wir berichtet hatten, kurze Zeit später wieder in einer Sendung im Frühstücksfernsehen Moma fanden – Zufall?

Das Bundeskartellamt ließ schon Anfang Juli 2015 die Bavaria-Studios in München und in Berlin-Adlershof wegen des Verdachts unlauterer Preisabsprachen von der Polizei durchsuchen. Auf der einen Seite stehen die öffentlich-rechtlichen Sender, deren private Tochterfirmen den Produktionsmarkt zunehmend beherrschen, auf der anderen Seite unabhängige Produzenten und Dienstleister, die teils verzweifelt um ihre Existenz kämpfen, die Fußballexperten, die Millionen Euro Gage kassieren, und wir, die Zuschauer, die mit Zwangsabgabe an einem Verbrechersyndikat beteiligt sind.

Ob nun ZDF, ARD, NDR, WDR, SWR u. s. w., die Gebühren der öffentlich-rechtlichen Sender werden in Tochterunternehmen geschleust und im Zweifel im Rahmen von Gewinn- und Ergebnisabführungsverträgen wieder an die Sender zurück ausgeschüttet.

oeffentl-rechtl_sender2Öffentlich-rechtliche Sender:

ARD, ZDF, 3SAT, BR, HR, mdr, NDR, radiobremen, rbb, SR, SWR, WDR, KIKA, arte, festival, phoenix, zdftheaterkanal, BRalpha, DW-TV, 1extra, 1plus, zdfdokukanal, zdfinfokanal (bei den 3. Programmen kommen noch lokale/regionale Programme hinzu z. B. rbb/berlin oder rbb Brandenburg)

Wenn es keinen Sport im Fernsehen gibt, dann eben Talkrunden. Jedes Thema wird auch hier mit sogenannten Experten bis zum bitteren Ende durchgekaut.

Warum lässt man uns alle nicht einmal live zur besten Sendezeit mit den Öffentlich-Rechtlichen diskutieren? Da wäre die Frage nach den unmöglichen Kosten, die einige Prominente wie Thomas Gottschalk verursacht haben. Aufregung gab es, als es 2011 hieß, dass Thomas Gottschalk das Vierfache dessen bei der ARD erhalten sollte, das er zuvor beim ZDF erhalten hatte. Die Talkshow von Günther Jauch ließ sich die ARD 10,5 Millionen Euro pro Jahr kosten, allerdings das Honorar und sämtliche Produktionsaufwendungen inklusive. Bei Anne Will, die für die Erstellung ihrer Show bislang 6,7 Millionen Euro bekam, sollten es – laut dem „Manager Magazin“, „nur“ noch sechs Millionen Euro sein, wiederum inklusive aller Kosten.

Wer soll das bezahlen – Rauschende Feste auf Kosten der GRZ-Gebührenzahler

Bereits 2013 informierten wir Sie in unserem Beitrag: Wer soll das bezahlen – Rauschende Feste auf Kosten der Steuerzahler, dass der Bürger mit seinen damaligen GEZ-Gebühren an der Geburtstagsfeier von Kurt Beck beteiligt war, es war der sechzigste Geburtstag. 700 Gäste nahmen teil und „heute“-Sprecherin Petra Gerster moderierte die 2009 stattfindende Party. Allein die Geburtstagsfeier des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck zeigt, wie nah sich Politik und Öffentlich-Rechtliche sind. Staatskanzlei und ZDF luden übrigens gemeinsam ein.

Am 25. März 2014 war sogar das Verfassungsgericht Karlsruhe der Meinung, dass die ZDF-Aufsichtsgremien die geforderte gesellschaftliche Vielfalt bislang nicht spiegeln würden. Und dass Fernseh- und Verwaltungsrat nicht „staatsfern“ genug seien. Fürs ZDF sind die 16 Bundesländer verantwortlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Ministerpräsidenten eine Frist von etwas mehr als einem Jahr gesetzt, um einen neuen, verfassungskonformen ZDF-Staatsvertrag zu schreiben. Dieser ist nun seit dem 01.Januar 2016 gültig. Mehr dazu Wer macht die „öffentliche Meinung“? Künftig soll es kein Geklüngel mehr zwischen den großen Parteien beim ZDF geben

Einnahmen durch Programmsponsoring und Werbung bei ZDF

Ein Grund, warum die Rundfunkgebühren fällig werden:  Als Zuschauer und Zuhörer wird man nicht fortlaufend mit Werbung überschüttet. Doch so ganz werbefrei sind die Öffentlich-Rechtlichen ja auch nicht. Maximal zwanzig Minuten pro Tag darf dort Werbung ausgestrahlt werden, täglich bis 20 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen. Werbung ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 119, 219) als auch der Gesetzgeber (s. § 13 Abs. 1 RStV) haben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit eingeräumt, mittels Werbung und Sponsoring eine weitere Einnahmequelle zu schaffen, die aber nicht Hauptquelle der Finanzierung sein darf.

Dazu gibt es auch http://www.zdf-werbefernsehen.de/, wo Sie die Werbepreise einsehen können. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die Werbung nicht ganz eingestellt wird. Erst im Herbst 2015 forderte der Landtag in Nordrhein-Westfalen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Werbung im Programm schrittweise komplett beenden sollen. Doch gleichzeitig wurde von den Öffentlich-Rechtlichen ein erheblicher Mehrbedarf von 99 Millionen für das Jahr 2017 beantragt. Das bedeutet für den Rundfunkbeitragszahler, dass die erst gesenkten monatlichen Gebühren in Zukunft wieder steigen werden.

ZDF

So wirbt das ZDF für Programmsponsoring: Hohe Aufmerksamkeit für Ihre Markenkommunikation

  • Programmsponsoring bietet einen unverwechselbaren Auftritt im direkten Programmumfeld:
    Exklusivität, hohe Aufmerksamkeit und Zuschauerakzeptanz sind garantiert!
  • Mit einer 7-sekündigen Trailerplatzierung direkt am Sendungsanfang und -ende sowie gegebenenfalls vor bzw. nach einer Werbeunterbrechung multiplizieren sich Reichweiten- und Wirkungsvorteile.
  • Mit dieser etablierten Kommunikationsmaßnahme profitieren Sie von den starken ZDF-Programmmarken und steigern die Awareness auf einmalige Weise.
  • Zur Auswahl stehen hochwertige und reichweitenstarke Qualitätsprogramme – auch im werbefreien Umfeld am Vor- bzw. Nachmittag.

Wie hoch sind die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?

ARD, ZDF und Deutschlandradio werden durch die Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen, Rundfunkwerbung und anderen Erträgen finanziert. Die Gesamterträge für das Jahr 2014 lagen bei 8 324 263 772,69 Euro – das sind 643 045 563,04 Euro über dem Ergebnis von 2013.

Eine detaillierte Aufstellung der Erträge und Verteilung im Jahr 2014 auf die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten finden Sie im Geschäftsbericht des Beitragsservice.

Der neue Rundfunkbeitrag gilt seit dem 1. 1. 2013 und nun muss jeder Haushalt 17,98 Euro bezahlen. Wir wollen nicht verschweigen, dass die Gebühren gesenkt wurden, denn seit dem 1. 4. 2015 muss jeder Haushalt nur noch 17,50 Euro monatlich zahlen. Für Firmen und Freiberufler gelten andere Tarife, doch auch hier klagten Konzerne wie die Drogeriekette Rossmann, die jedoch verlor. Die Rundfunkgebühr ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bayerische Verfassungsgericht.  Die Rossmann GmbH muss nun ein Vielfaches mehr an Rundfunkbeitrag zahlen, als zuvor an Rundfunkgebühren. Rossmann rügt eine Verletzung des Gleichheitsgebots, weil Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssen als Betriebe mit nur einem Standort und gleicher Mitarbeiterzahl (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Az. Vf. 24-VII-12).

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Erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen den umfassenden Meldedatenabgleich (§ 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) – aufgehoben durch OVG Lüneburg

Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte im Rahmen einer einstweiligen Anordnung über den Meldedatenabgleich zu entscheiden.

Da die Rundfunkanstalten und der für sie bei der Einziehung des Beitrags tätige Beitragsservice – früher GEZ – die Daten aller Wohnungsinhaber nicht besitzt, sieht § 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor, dass die Meldebehörden bundesweit einmalig an einem bestimmten Stichtag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt verschiedene Daten wie z. B. Namen, Geburtsdatum, Doktortitel, Familienstand oder Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung übermitteln. Insgesamt handelt es sich um ca. 70 Millionen Datensätze, die in vier Tranchen, jeweils im März und September der Jahre 2013 und 2014 übermittelt werden.

Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte das Vorgehen in Teilen für unzulässig (Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013, Az. 2 B 785/13). Die Entscheidung des VG Göttingen wurde am 10. September 2013 vom OVG Lüneburg aufgehoben (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2013, Az. 4 ME 204/13).

Klagen vor dem VG Hannover erfolglos

Das Verwaltungsgericht Hannover wies mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab. In seiner ausführlichen Begründung gelangte das VG Hannover insgesamt zu der Ansicht, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2014, Az. 7 A 6504/13 u.a. und 7 A 6514/13 u.a.).

Hier nur einige Klagen. Es sind viele und spätestens durch den Fall von Sieglinde Baumert wissen wir, was passiert, wenn man sich weigert.

Warum lassen ARD und ZDF zu, dass die Vollstreckungsbehörden Ventilwächter an Autos anbringen?

Dazu schreibt der NDR:  „Welche Methoden die jeweilige Behörde anwendet, um Beitragsschuldner zur Zahlung zu bewegen, ist in den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder geregelt und wird von den zuständigen Stadtkassen, Finanzbehörden oder Gerichtsvollziehern entschieden. Die Rundfunkanstalten haben darauf keinen Einfluss. Ventilwächter, Parkkrallen o. ä. sind gängige Methoden, um generell auf Zahlungssäumnisse aufmerksam zu machen. Bis es zum Einsatz solcher Methoden kommt, hat der jeweilige Rundfunkbeitragsteilnehmer bereits mehrere Schreiben wie Zahlungserinnerungen und Beitragsbescheide erhalten, auf die er nicht reagiert hat. Der Beitragsservice rät dringend, solche Briefe nicht unbeantwortet zu lassen, selbst wenn der Teilnehmer glaubt, zu Unrecht angeschrieben zu sein.“

Dazu auch ein passender alter Witz:

Herr Oberhuber steht vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, er habe Schnaps gebrannt. Bei ihm hatte man eine Schnapsbrennanlage gefunden. Alle Beteuerungen seinerseits, er habe nicht Schnaps gebrannt, halfen ihm nicht. Die Begründung des Richters: „Ja, aber Sie haben eine Vorrichtung dafür.“ Er wird zu 500 Fränkli Strafe verurteilt. Er gibt dem Richter 2000 Fränkli in bar und sagt dem erstaunt fragenden Richter: „Die übrigen 1500 Fränkli sind für ein Sexualverbrechen.“ Der Richter fragt. „Ja, um Himmels Willen, Herr Oberhuber, haben Sie denn ein Sexualverbrechen begangen?!“ – „Das nicht, Herr Richter, aber ich habe eine Vorrichtung dafür.“

Seit 2013 ist auch nicht mehr der ermäßigte Beitrag für Rundfunkgeräte möglich, egal, wie und was man hat, der Verbraucher zahlt den vollen Beitrag, ob er will oder nicht, und wie wir nun aktuell feststellen, mit einer Haftstrafe, nicht auf Bewährung wie einige große Steuersünder, sondern gleich für ein halbes Jahr. Wenn dieses Beispiel Schule macht, dürfte Deutschland bald viele Gefängnisse anmieten müssen.

Netzfrau Doro Schreier

Teil 1: Wer macht die „öffentliche Meinung“? Ein paar wenige Medienkonzerne 

Teil 2: Wer beherrscht die Medien? Zeit, Stern, Spiegel, Focus – Wer gehört zu wem?

Wer soll das bezahlen – Rauschende Feste auf Kosten der Steuerzahler

Wer macht die „öffentliche Meinung“? Künftig soll es kein Geklüngel mehr zwischen den großen Parteien beim

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Medienkonzern Prosiebensat1 – 27 Millionen Euro für den Chef von Pro Sieben

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Der reinste Irrsinn: ARD und ZDF
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