von WiKa (qpress)
BRDigung: Über viele Jahrzehnte fiel das kriminelle Wesen der Alt-Parteien nicht sonderlich auf. Selbst dann nicht, wenn der ein oder andere Spitzenpolitiker sich an den ein oder anderen folgenschweren Bargeldkoffer nicht mehr erinnern konnte. Im übrigen heilte dann die Zeit die Wunden. Seit 2015 bekommt das alles allerdings einen ganz anderen Zungenschlag, nachdem die kriminellen Machenschaften der Parteien sukzessive staatsgefährdende Züge annehmen. Besonders offenbar wird diese Unappetitlichkeit seit dem Erstarken des Merkel-Regimes.
Insoweit muss man die Weitsicht der politischen Parteien von damals einmal bewundernd hervorheben. Dass sie sich selbst bereits 1964 als kriminell einzustufen vermochten und sogleich [5. September 1964/12. September 1964] für sich einen Dispens in das „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871“ veranlassten. Das kann man hier genauer nachvollziehen: StGB §129 … [lExitus]. Wir kennen selbiges nur noch in der eingekürzten Form „Strafgesetzbuch“ (StGB).
Vor diesem Zeitpunkt hat wohl niemand ernsthaft diesen Gedanken weiter verfolgt, auch angesichts der noch gar nicht so lange abgeschafften NSDAP. Weitergehende Überlieferungen für diese Maßnahmen müssten erst einmal gesucht werden. Auch Anekdoten, wie sie Heinemann einstmals lieferte, mögen da nicht mehr belustigen. Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Parteien aufgrund dieses Urteils kalte Füße bekamen: Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) … [Jurion]. Grund genug, sich und seinesgleichen durch eine rasche Änderung des besagten Strafgesetzbuch-Paragraphen 129 schnell wieder die Füße zu wärmen, um letztlich auch mental, gemeinsam mit den Mitgliedern ihrer Parteien, wieder in Sicherheit zu kommen.
Gesetze stets zum eigenen Nutzen formulieren
Sehen wir mal was die Herrschaften bei der Gesetzgebung im Jahre 1964 zum StGB § 129 verbrochen haben. Nachfolgend die Ergänzung, wie sie weiter oben bereits verlinkt wurde. Hier wird herausgestellt, wann eine „Kriminelle Vereinigung“ nicht anzunehmen ist:
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von strafbaren Handlungen nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung strafbare Handlungen nach den §§ 90a, 90b, 93 oder 128 betreffen.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
Das allein kann in manchen Fällen allerdings noch unzureichend sein, um die kriminellen Machenschaften der Parteien vor dem Durchgriff des Rechtsstaats zu schützen. So gibt es beispielsweise noch Haftungsbestimmungen für nicht rechtsfähige Vereine. Das ist im BGB § 54 … [Gesetze im Internet] folgendes geregelt:
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Jetzt gibt es aber auch noch das Parteiengesetz. Nun das ist eben nicht jedermann geläufig, aber auch hier hat man sich mal wieder einen Dispens geschaffen. Der ist im § 37 des PartG … [Gesetze im Internet] nachzulesen und lautet kurzentschlossen:
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
(ist der im vorherigen Zitat fett dargestellte zweite Satz)
Erschreckendes Fazit
Wir lernen daraus, wenn kriminelle Vereinigungen hoch genug angesiedelt sind, sei es als Konzern, Lobby oder als Partei, dann können sie darauf bestehen, als solche nicht bezeichnet zu werden. Darüber hinaus genießen sie vielfältige Haftungsfreistellungen. Ist es nicht wunderbar sich die Gesetze immer wieder passend machen zu können? Ist fast so gut wie die eigenständige Erhöhung der kargen Diäten. Irgendwie erinnert das an die gute alte DDR, wo schließlich auch alle Menschen gleich waren, bis auf die Wenigen, die etwas gleicher waren.
Das ist eben so im (politischen) Selbstbedienungsladen: Halte dein Volk dumm und du
kannst es beherrschen!