Der Sozialstaat – Feigenblatt des staatlichen sozialen Unrechts

Wenn unsere Polit-Vollpfosten sich in der Öffentlichkeit bei den Wählern gut verkaufen wollen, kommt häufig der abgedroschene Satz: „sozial ist, was Arbeit schafft“. Haben sich schon mal „die gekauften Journalisten“ damit beschäftigt, was wirklich sozial ist oder was hinter unserem angeblich so tollen „Sozialstaat“ wirklich steckt? Ich wüsste es nicht! Zumindest ist mir eine umfangreiche Stellungnahme aus den „Qualitäts-Medien“ nicht bekannt.

Herbert Ludwig hat sich diesem Thema angenommen und seine Analyse ist ernüchternd, ja sogar erschreckend. Hier sein lesenswerter Aufsatz.

von Herbert Ludwig (fassadenkratzer)

„Der Staat treibt den Familien über Sozialbeiträge und Steuern die Sau vom Hof und gibt ihnen in Gönnerpose bei Wohlverhalten ein Kotelett zurück.“
(Dr. Jürgen Borchert, ehem. Richter am Landessozialgericht Hessen)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat. So steht es auch verpflichtend im Grundgesetz. Die Politiker sind stolz darauf. Es ist ja etwas moralisch so Gutes, sozial zu sein. Man hat ein Herz für die Armen und Schwachen, die im Lebenskampf Unterliegenden. Die Solidarität der staatlichen Gemeinschaft soll ihnen sicher sein. Sie fängt sie auf, lässt sie nicht zu Bettlern werden oder gar elendig zugrunde gehen. Schon die Würde des Menschen, die es nach dem Grundgesetz zu achten und zu schützen gilt, ja die christliche Nächstenliebe, gebieten das.

2014 wurden daher als Grundsicherung für Arbeitssuchende, als Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld, Ausbildungsgeld 159,5 Milliarden Euro ausgezahlt und 171,77 Milliarden als Zuschuss zu den Leistungen der Sozialversicherungen, weil die Beiträge nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken. Insgesamt waren das 331,27 Milliarden Euro. Das sind 11,4 % des Bruttoinland- Produktes (Nachweise hier und hier). Diese immense Summe wird von Arbeitenden und Vermögenden über Steuern eingezogen. Der Sozialstaat fühlt sich als der barmherzige Samariter, der hinter dem Zug der profitorientierten Kampfgesellschaft herfährt und die Zurückbleibenden aufliest. Man hält das für einen notwendig vom Staat durchzuführenden sozialen Ausgleich, ja für eine gerechte Umverteilung von Reich nach Arm.

Verlogenheit

Wenn es sozial ist, verarmten Menschen mit Steuergeldern zu helfen, was ist denn dann das Verhalten der verantwortlichen Politiker eines „Rechtsstaates“, offenen Auges eine solche immer mehr anschwellende massenhafte Verarmung überhaupt erst entstehen zu lassen?! Und zwar durch Rechtsverhältnisse, die sie selbst übernommen, geduldet oder geschaffen haben. Besitzen die Menschen da noch keine Würde, die es zu schützen gilt? Taucht diese aus der Erinnerung erst auf, wenn sie arm und erniedrigt, also völlig ent-würdigt sind? Was ist das für eine gigantische Verlogenheit?! Rechtsverhältnisse, die eine gewaltige Schere zwischen Arm und Reich wachsen lassen, sind nicht Kennzeichen eines Rechtsstaates, in dem Gerechtigkeit für alle herrscht, eines Sozialstaates schon gar nicht. Dem liegen Privilegien für wenige zugrunde, die in den Mantel des Rechts gehüllt sind.

Es ist doch absurd und scheinheilig, durch gesetzliches Unrecht erst eine Verelendung und Hilfsbedürftigkeit großer Menschenmassen herbeizuführen, um sie dann im Untergange unter der protzigen Phrase „Sozialstaat“ mit Almosen notdürftig aufzufangen. Mit Almosen zudem, die sie während ihrer steuerpflichtigen Lohnsklavenarbeit von ihrem meist kargen Kaufpreis selbst mitfinanzieren mussten. Mit Hartz IV-Almosen z.B., die ihnen durch Androhung von lebensgefährdenden Sanktionen erst nach entwürdigender Aufgabe des eigenen Willens und völliger Unterwerfung unter die Bereitschaft zu jeder Zwangsarbeit ausgezahlt werden (vgl. Das Hartz).

Wer sind diese Wenigen, denen die privilegierenden Gesetze ungeheuren Nutzen auf Kosten der anderen bringen, und die ja die eigentlich Herrschenden sind? So dass Bertold Brecht formulierte: „Die herrschenden Gesetze sind die Gesetze der Herrschenden.“ 2007 besaßen in Deutschland die reichsten 10% der Bevölkerung zwei Drittel des Gesamtvermögens, die oberen 20 % ca. 80 %, den reichsten 1% an der Spitze gehörte allein ein Drittel. Demgegenüber hatten die ärmeren 50 % der Bevölkerung zusammen nur einen Anteil von 1,4% des Gesamtvermögens (Wikipedia: Vermögensverteilung in Deutschland). 2014 waren 20,6 % der Bevölkerung Deutschlands, das sind 16,5 Millionen Menschen, also jeder Fünfte, von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen (nach Statistik-Portal).

Ursachen

Die ungeheuren Vermögen, die sich in den Händen der Reichen sammeln, können nicht aus Ersparnissen von normalen Arbeits-Einkommen, auch nicht von sehr großzügigen, erzielt werden. Sie speisen sich aus Strömen von leistungslosen Einkommen, die unaufhörlich in ihre Taschen fließen. Diese müssen aber durch die Leistungen anderer Menschen aufgebracht werden, die selber leer ausgehen. Die Vermögenszuflüsse werden also von den Reichen praktisch erbeutet. Oder die Beute stammt aus Spekulationsgewinnen in der finanzindustriellen Schattenwirtschaft, die natürlich auch wieder nur durch entsprechende Verluste anderer möglich sind. Das ist Casino, das aber letztlich auch auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung gespielt wird.

1.   Der zentralste Strom leistungslosen Einkommens speist sich aus den Unternehmensgewinnen, die den Eigentümern allein aufgrund ihres Eigentumsrechtes zuströmen. Dazu müssen sie noch nicht einmal im Betrieb unternehmerisch tätig sein. Das aus dem römischen Recht stammende Eigentum an Sachen, das der materiellen Absicherung der eigenständigen Persönlichkeit dienen soll, hat bis heute keinerlei differenzierende Entwicklung erfahren. Es unterscheidet nicht zwischen dem notwendigen Eigentum an den Dingen des eigenen persönlichen Gebrauchs und Verbrauchs und dem an einem Unternehmen, das gerade nicht für den eigenen Gebrauch, sondern für die Herstellung von Produkten bestimmt ist, die dem persönlichen Gebrauch vieler anderer Menschen dienen. Dafür ist die Mitarbeit weiterer, oft vieler Menschen nötig, die mit ihrer materiellen Existenz damit verbunden sind.

Aus dem Eigentum am Unternehmen wachsen zwei zentrale gesellschaftliche Übel der Gegenwart hervor: Auf der einen Seite die Abhängigkeit der Arbeitnehmer, ihre Ausbeutung als Lohnsklaven und der damit verbundene Weg großer Menschenmassen in die Armut; auf der anderen Seite die Gewinnakkumulation in den Händen weniger, die durch wachsenden Reichtum ungeheure wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht erlangen (vgl. Die ungebändigte Macht).

Das Eigentum verschafft dem Unternehmer von vorneherein eine bestimmende Übermacht über alle „Mitarbeiter“. Der Eigentümer ist Herr des Produktionsprozesses, in den er die Arbeitskräfte rein funktional als kostengünstige Produktionsfaktoren eingliedert, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Dadurch wird eine auf das äußerste Minimum beschränkte Bindung des Arbeitenden an den Betrieb gebildet, die prinzipiell jederzeit aufhebbar ist. Sie bedeutet für ihn eine dauernde Lebensunsicherheit, die er von sich aus nicht beseitigen kann, eine existenzielle Abhängigkeit vom Unternehmer, die zur treffenden Bezeichnung des Abhängig-Beschäftigten geführt hat. Noch konkreter: Er wird zum Lohnsklaven, der seine Arbeitskraft und damit sich selbst auf dem „Arbeitsmarkt“ gegen Niedriglöhne für immer kürzer werdende Zeitabschnitte verkaufen muss.

In Kapitalmacht und Lohnsklaverei sind Lösungsansätze dieser zentralen Problematik versucht worden.

Aus der prinzipiell unbeschränkten Verfügungsbefugnis des § 903 BGB über eine Sache bezieht der Eigentümer am Unternehmen den ausschließlichen Anspruch auf den Gewinn, der aber nicht sein alleiniger Gewinn ist und sein kann. Es handelt sich de facto um Raub unter dem Mantel einer teilweise antiquierten und zum Unrecht gewordenen Rechtsnorm. Hat der Eigentümer eigenes Kapital investiert, ist es ihm als Darlehen zu verzinsen und zurückzuzahlen, und für seine persönliche Arbeit im Unternehmen muss er natürlich ein angemessenes Einkommen zum Lebensunterhalt bekommen wie alle anderen Mitarbeiter auch. Aber aus welchem Grund soll ihm allein der Gewinn des Unternehmens zustehen, der nur durch die gemeinsame Arbeit aller erzielt werden konnte? Und der ohne das Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystem der Gesellschaft so nicht zustande kommen könnte. Zu Lösungswegen sei auf den Artikel Die Okkupation des Gewinnes verwiesen.

2.   Ein spezielles Teileigentum an Unternehmen ist durch das Aktiengesetz geschaffen worden. Eine Aktie verbrieft das Eigentum an einem Teil des Grundkapitals der Aktiengesellschaft mit dem Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende). Der Aktionär hat in der Regel weder eine sachliche noch eine menschliche Verbindung zu den Sorgen und Nöten der konkret im Betrieb arbeitenden Menschen, die die eigentliche Substanz des Unternehmens bilden und ausmachen. Sein Interesse an ihnen beschränkt sich selbstbezogen, egoistisch, nur auf den Gewinn, ein jährlich fließendes leistungsloses Einkommen, das diese erarbeitet haben, die selbst mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Der Aktionär hat dazu nicht das Geringste geleistet, abgesehen von seiner Einzahlung, die man ja als Darlehen behandeln könnte.

Damit nicht genug, kann die Aktie als Eigentumsdokument im Hinblick auf die eingetretene oder mögliche Produktivitätssteigerung des Unternehmens und die zu erwartenden Dividenden zu einem höheren Preis an andere verkauft werden, als man selbst gezahlt hat, wodurch sich ein weiteres Feld eröffnet, Gewinne zu machen: Spekulationsgewinne unter Umständen riesigen Ausmaßes. Das Feld des spekulativen Aktienhandels ist die Börse. Sie bietet die Möglichkeit, ohne produktive Arbeit unbegrenzt Reichtümer zu erwerben. Der Aktienhandel bietet die Möglichkeit, mit entsprechenden Aktienmehrheiten ganze Firmen “feindlich zu übernehmen”, mit Entlassungen zu zerschlagen und Teile gewinnbringend zu verkaufen, also als gefräßige Heuschrecken des eigenen Gewinnes wegen Zerstörung und menschliches Leid zu hinterlassen. (Näheres: Die sozial zerstörerische Wirkung des Aktienrechts).

Über den Aktienhandel ist es möglich, dass Unternehmer, Banken und Schattenbanken global Beteiligungen an vielen Unternehmen erwerben und so ungeheure wirtschaftliche und gesellschaftliche Machtpositionen als Grundlage einer Plutokratie aufbauen können (s. Finanzkapitalistische Strukturen der Macht).

Dies sind alles Auswüchse einer gesellschaftlichen Perversion, in der sich dunkle Triebkräfte der Gier nach Geld und Macht ungezügelt ausleben können, weil staatliches (Un-) Recht es ermöglicht. Anstatt solche Auswüchse zu verhindern, befördert der „Rechtsstaat“, der eigentliche Hüter eines von Gerechtigkeit geprägten Zusammenlebens, sie sogar aktiv durch Gesetz. Er dient nicht der Gesamtheit des Volkes, sondern einer kleinen Minderheit, denen der Eigennutz über alles geht, dem sie auf Kosten anderer ungehindert und sogar „legal“ nachgehen können.

3.   Eine weitere Quelle leistungslosen Einkommens bietet das Eigentum an Grund und Boden. Der Boden ist keine reproduzierbare Ware. Sein Eigentümer hat eigentlich nur das Recht geraubt oder erworben, das Grundstück unter Ausschluss aller anderen alleine zu benutzen und darüber prinzipiell unbeschränkt zu verfügen. Das bedeutet, dass er andere Menschen von sich abhängig machen kann. Denn so wie jeder Mensch Luft zum Atmen braucht, so benötigt er auch ein Stück Erde, das er zum Wohnen, Essen, Schlafen und für die Verrichtungen seines Lebens nutzen kann. Der Boden ist notwendige Lebens- und Arbeitsgrundlage aller Menschen. „Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein; und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir“, heißt es nicht ohne Grund in der Bibel (3. Mose 25, 23).

Mit zunehmender Dichte der Besiedlung wird rasch die Grenze erreicht, wo der Boden seiner Unvermehrbarkeit wegen nicht mehr allen in gleicher Weise zur Verfügung steht. Er gerät unaufhaltsam in das Eigentum relativ immer weniger, die eine natürliche Monopolstellung einnehmen. Denn der Wert des Bodens steigt und wird nur noch für einen Teil der Menschen erschwinglich. Das bedeutet, dass die Mehrzahl in den Häusern der Grundstückseigentümer zur Miete wohnen muss, womit sie letztlich auch deren hohe Grunderwerbskosten zahlt. Soweit Pacht und Miete über die Erstattung notwendiger Kosten hinausgehen, werden sie zu Bodenrenten, d. h. zu einem dauerhaften arbeitslosen Einkommen, das andere für sie ständig erarbeiten müssen. Das Bodenmonopol versetzt wenige in die Lage, Zahlungen einzig aufgrund ihres Eigentumsrechtes zu erhalten und nicht dafür, dass sie eine Leistung erbringen. Sie können andere Menschen gleichsam wie Sklaven für sich arbeiten lassen.

In Deutschland haben ca. 40 % der Bevölkerung ein Eigenheim, das sie selbst bewohnen. 60 % müssen zur Miete wohnen. Das entsprechende Eigentum an den Wohnungen und den dazu gehörigen Grundstücken gehört etwa einem Zehntel der Bevölkerung. Das bedeutet, dass sämtliche Miet- und Pachteinnahmen in Deutschland auf die Konten von etwa 10 % aller deutschen Haushalte fließen. 90 % bekommen keine Miet- oder Pachteinnahmen, sondern zahlen diese entweder in direkter Form (Mietwohnung) oder indirekter Form (Miete oder Pacht, die z. B. der Bäcker zahlt, wird auf den Brot- oder Semmelpreis umgelegt). Damit ist verbunden, dass 25 bis 40 % des Einkommens derjenigen, die von den Eigentümern am Grund und Boden abhängig sind, für Miete ausgegeben werden muss, welche andererseits (nach Abzug der Kosten) den Eigentümern an Einkommen zuwächst (s. Eigentum an Grund und Boden).

4.   Nun gibt es noch ein Mittel, all diese leistungslosen Einkommen, deren Überfluss ja irgendwie „angelegt“ wird, noch ungeheuer zu vermehren: den Zins und Zinseszins. Die gegenwärtige Zinsflaute ist ja nur eine kurze, vorübergehende Erscheinung. Ein bei einer Bank zu einem Nominalzins von 7 % angelegtes Kapital hat sich nach exakt elf Jahren verdoppelt. Nach 70 Jahren wird es durch die Exponentialfunktion des Zinseszinses auf das 106,5-Fache angewachsen sein. Gibt jemand also z.B. 10.000 € zur Bank, hat er nach elf Jahren 20.000, und nach 70 Jahren besitzt er oder sein Erbe auf wundersame Weise 1.065.000 €. Die ursprünglichen 10.000 € haben sich um einen Gewinn von einer Millionen und fünfundsechzig Tausend €uro vermehrt, ohne dass er das Geringste dafür gearbeitet hat, alleine deswegen, weil ihm das Anfangskapital gehört, durch das er mit Hilfe von Zins und Zinseszins gleichsam die Macht hat, andere Menschen diesen Gewinn für sich erarbeiten zu lassen. Hier wird das Geld abseits seiner eigentlichen Funktion zur Ausbeutung Anderer missbraucht. Denn aufbringen müssen diese immensen Gewinne zunächst die Kreditnehmer, die Schuldner, die aber als Produktions- oder Handelsbetriebe, sowie als Vermieter diese Unkosten über die Preise an die Endverbraucher weitergeben. So werden wir alle zu Schuldnern dieser wundersamen Geldvermehrung in den Händen weniger Reicher.

Aber zu den Schuldnern gehört auch der Staat, der seine Schulden natürlich an uns Steuerzahler weiterreicht. Die Staatsschulden betrugen zum 31.12.2012 in Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden zusammen) 81,9 % des BIP, das sind 2.166,3 Milliarden Euro. Von 1970 bis 2010 wurden die Staatsschulden um 2.013 Milliarden Euro ausgeweitet. Die in diesen 40 Jahren geleisteten Zinszahlungen betrugen 1 Billionen 625 Mrd. €, was bedeutet, dass die Neukreditaufnahmen zu 81% in den Zinsendienst geflossen sind und lediglich die Differenz zwischen beiden Beträgen, also 388 Mrd. €, dem Staat für Investitionen oder Personalausgaben zur Verfügung standen. Und dieser geringe Nutzen ist auch nur dem Tatbestand der sinkenden Zinsen in den letzten 15 Jahren zu verdanken.

Der Sachverständigenrat der deutschen Wirtschaft bezifferte die bereinigte Höhe dieser ´Nicht-Arbeits-Einkommenszuflüsse´, also der leistungslosen Einkommen für die Jahre 2006 bis 2008 auf durchschnittlich 27,9 % des Volkseinkommens bzw. 518 Mrd. pro Jahr. Diese Zuflüsse werden von allen Einwohnern über die Preise mitfinanziert. Im Durchschnitt sind in den Preisen aller Produkte und Dienstleistungen, die in Deutschland gekauft werden, nach Berechnungen von Helmut Creutz brutto etwa 35 % Kapitalkosten enthalten, die aus einer der drei Formen arbeitslosen Einkommens stammen. Da auch die oberen 20 % Güter und Dienstleistungen kaufen, flossen netto 80 % von 518 Mrd. = 415 Mrd. pro Jahr ohne Arbeitsleistung an die wohlhabendsten 20 % der Bundesbürger. Man könnte diesen Zufluss eine „Reichensteuer“ nennen: Die weniger wohlhabenden bis armen Haushalte zahlen über die Preise an die wohlhabendsten Haushalte einen Anteil von etwa 25 % des erwirtschafteten BIP, wofür diese keine Arbeit erbracht haben (s. Nachweise in: Ausbeutung durch das Zinssystem). Ich vermute, dass diese geschätzte Zahl noch wesentlich höher liegt.

Fazit

Wir sehen, der stolze Titel „Sozialstaat“ steht auf einer Mogelpackung. Der Staat ermöglicht durch soziale Unrechts-Gesetze, dass wenigen unaufhörlich leistungslose Einkommensströme in die Taschen fließen, welche die große Masse aufbringen muss, die selbst mit Niedriglöhnen ausgebeutet wird. Während die Reichen so immer reicher werden, muss sich das Gros der Bevölkerung mit bescheidenen bis kargen Lebensverhältnissen begnügen. Und immer mehr Menschen fallen durch Ausbeutung und wachsende Arbeitslosigkeit in Armut und Elend, woraus sie sich selbst nicht mehr befreien können.

Nun beugen sich die kaltschnäuzigen Unterdrücker des Volkes im scheinheiligen Mäntelchen des Sozialstaats zu den 20 % der Allerärmsten herab und gewähren ihnen gnädig einen Obolus, der sie vor dem völligen Verrecken bewahrt – aber nicht aus sozialen Gewissen, sondern weil sie sonst vor der Welt dastünden als das, was sie in Wirklichkeit sind.

Wäre der Staat wirklich sozial, sorgte er für die Beseitigung der angeführten zentralen unsozialen Privilegien, und was heute „Sozialstaat“ genannt wird, fiele als weitgehend überflüssig in sich zusammen.

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