Wählen oder Nicht wählen?

Wir leben angeblich im freiesten und besten Staat, der je auf deutschem Boden existiert hat, das wird uns von den Eliten immer wieder eingebleut. Dass es um diese Freiheit tatsächlich nicht gut steht, muss eigentlich jedem Bürger dieses Landes wenige Tage vor der Wahl am 24. September bewusst werden.

Wer auf´s Grundgesetz schaut, stellt fest, dass er zu einer illegalen Wahl aufgerufen wird.

Im Artikel 38 GG heißt es:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Wirklichkeit sieht ein wenig anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen (nicht gleichen) Wahlverfahren gewählt. Während ein Teil der Abgeordneten tatsächlich direkt gewählt wird, können die Wähler in einem zweiten Verfahren nur eine Partei wählen, also keinen direkten Vertreter.

Dies hat schon 1956 das Bundesverfassungsgericht angeprangert.

Alle Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat sind in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

So zum Beispiel sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, das OWiG und viele andere „Schein-Normen“ nichtig, da in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand! (Quelle)

Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie „der verfassungsmäßige Gesetzgeber“ am Werk war.

Im Sumpf der Politik – Erkenntnisse eines Betroffenen

Kein Wunder, wenn in diesem Land immer mehr Bürger staatlichen Organen kritisch gegenüber stehen. Entsprechend üben die dafür politisch Verantwortlichen immer größeren Druck aus, um einerseits innerhalb der Administration ihren „Laden“ zusammen zu halten und andererseits jeden Ansatz von echter Opposition zu unterbinden.

Im öffentlichen Dienst herrscht in der Republik ein Klima der Angst, was jeder weiß, der Freunde hat, die dort arbeiten, und nur Leute, die die Staatsdoktrin in vorauseilendem Gehorsam befolgen und nie widersprechen, werden in die höchsten Ämter befördert. Wer einen eigenen Standpunkt vertritt, der meist noch nicht einmal politisch sein muß, wird von diesen Karrieristen hingegen meist schnell abgesägt.

Deutschlands selbsternannte vierte Gewalt, die Vertreter der Medien, sind wiederum auf das Wohlwollen der Staatsvertreter angewiesen, um an Interviews und andere Informationen zu kommen und diejenigen, die das Glück haben, sich nicht in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis vom Staat zu befinden, haben als Angestellte oder Selbständige eines Unternehmens der freien Wirtschaft schlechte Presse oder den Entzug öffentlicher Aufträge zu fürchten.

So wird von der Politik ein Klima der Existenzangst geschaffen, wobei die Chimäre, daß jeder alles sagen dürfe, offiziell weiter vertreten werden kann, da gerichtliche oder geheimpolizeiliche Schritte wie etwa in der DDR ja tatsächlich (noch!) nur in besonders krassen Fällen angewendet werden. Daß sich die fehlende Freiheit für viele Deutsche jetzt an der Debatte über die Einwanderungspolitik dennoch zeigt, ist eher zufällig und wahrscheinlich dem Ausmaß des Problems geschuldet, welches eine Vertuschung sehr schwierig macht.

Die Hauptschuldigen aber sind in der Politik zu finden, war es doch eben diese Politik der Republik und ihrer Parteien, die dieses Klima der Angst geschaffen hat und Leute in Ämter hiefte, die dafür außer einer falsch verstandenen Loyalität keine Qualifikationen mitbrachten, während für die Sicherheitskräfte gleichzeitig so etwas wie ein Verbot bestand, sich auf die mehr als erwartbaren Konflikte mit einer Million Zugereisten allein 2015 überhaupt auch nur vorzubereiten oder diese anzusprechen. (Quelle)

Die islamische Republik Deutschland – Gottesstaat Berlin

Elisabeth Noelle-Neumann hat bereits vor Jahren das Thema Schweigespirale aufgegriffen und folgende Kernaussagen getroffen:

• Die meisten Menschen fürchten soziale Isolation.

• Menschen beobachten daher ständig das Verhalten anderer, um einschätzen zu können, welche Meinungen und Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit Zustimmung
 oder Ablehnung finden.

• Menschen üben Isolationsdruck auf andere aus, beispielsweise, indem sie den Mund verziehen oder sich abwenden, wenn jemand etwas sagt oder zeigt, das von der öffentlichen Meinung missbilligt wird.

• Menschen neigen dazu, ihre eigene Meinung zu verschweigen, wenn sie denken, dass 
sie sich mit ihrer Meinung dem Isolationsdruck anderer aussetzen würden.

• Diejenigen hingegen, die öffentliche Unterstützung spüren, neigen dazu, ihre Meinung laut und deutlich zu äußern.

• Laute Meinungsäußerungen auf der einen und Schweigen auf der anderen Seite setzen den Schweigespiralprozess in Gang.

• Dieser Prozess entzündet sich typischerweise an emotional aufgeladenen Themen.

• Herrscht in einer Gesellschaft Konsens, ist es unwahrscheinlich, dass eine Schweigespirale in Gang kommt. Es sind üblicherweise kontroverse Themen, bei denen ein Schweigespiralprozess entsteht.

Die tatsächliche Stärke der Meinungslager muss nicht ausschlaggebend sein für ihr Gewicht in einem Schweigespiralprozess. Die Meinung einer Minderheit kann in der Öffentlichkeit als Mehrheit erscheinen, wenn ihre Anhänger nur selbstbewusst genug auftreten und ihre Meinung öffentlich mit Nachdruck vertreten.

Die Massenmedien können einen maßgeblichen Einfluss auf Prozesse der öffentlichen Meinung ausüben. Wenn die Medien wiederholt („kumulativ“) und übereinstimmend („konsonant“) ein Meinungslager unterstützen, hat es deutlich erhöhte Chancen, aus der Schweigespirale als Sieger hervorzugehen.

Isolationsfurcht und Isolationsdrohung sind unterschwellig wirksam, die meisten Menschen denken nicht bewusst darüber nach, inwieweit sie ihr Verhalten an der öffentlichen Meinung orientieren.

Öffentliche Meinung stabilisiert und integriert die Gesellschaft, weil Konflikte durch Schweigespiralen zugunsten jeweils einer Auffassung beigelegt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Integrationsfunktion der öffentlichen Meinung. (Quelle)

Brechen wir aus dieser Schweigespirale aus. Auch der neue Bundestag wird wieder grundgesetzwidrig gewählt. Wenn er sich dann hinsetzt und als grundgesetzwidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen sollte, kann auch dieses nicht gültig sein. Dazu hat dieser Bundestag keine Legitimation.

Um aus dieser Zwickmühle heraus zu kommen, bedarf es einer neuen Verfassung, und die kann nicht von Bundestag beschlossen werden, der dazu nicht legitimiert ist.

In Artikel 146 GG heißt es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wer ungültig wählt oder nur einen leeren Wahlzettel in die Urne wirft, verhilft in jedem Fall den Parteien zu einer Wahlkostenerstattung zwischen 0,51 Euro und 0,79 Euro. (Quelle)
Wer nicht wählen will, sollte deshalb keinen Zettel in die Urne werfen.

Lügen die Medien?
Propaganda, Rudeljournalismus und der Kampf um die öffentliche Meinung

Die Mehrheit der Bürger vertraut den Medien nicht mehr. Viele haben erkannt: Eine von Konzerninteressen, Hochglanzwerbung und politischer Agitation à la „Deutschland geht es so gut wie nie zuvor“ (Angela Merkel) geprägte „Berichterstattung“ hat mit der sozialen Realität wenig gemein. Eine „Kernschmelze des Vertrauens“ (Edelman Trust Barometer 2017) findet statt.

Der Medienmainstream antwortet auf Kritik üblicherweise mit Aussagen wie „Wir sind nicht gesteuert, Fehler passieren jedem“, oder er verortet die Krisenursachen mit der Behauptung „Verschwörungstheorie!“ beim Publikum selbst. Eine umfassende und vielstimmige Medienkritik tut not, die den Bürgern die „intellektuellen Waffen“ (Pierre Bourdieu) an die Hand gibt, derlei Ausflüchte und Entmündigungsversuche zu entlarven. Jens Wernicke hat mit zahlreichen Medienexperten über die verschiedenen Facetten der Vertrauenskrise gesprochen und liefert ein unverzichtbares Kompendium der Medienkritik.

Zu Wort kommen die Journalisten Walter van Rossum, David Goeßmann, Ulrich Teusch, Volker Bräutigam, Ulrich Tilgner, Stephan Hebel, Werner Rügemer und Eckart Spoo. Die Wissenschaftler Noam Chomsky, Uwe Krüger, Rainer Mausfeld, Jörg Becker, Michael Walter, Erich Schmidt-Eenboom, Klaus-Jürgen Bruder, Kurt Gritsch und Daniele Ganser. Sowie mit Maren Müller, Hektor Haarkötter, Sabine Schiffer, Gert Hautsch, Rainer Butenschön, Markus Fiedler und Daniela Dahn wichtige Stimmen aus der Zivilgesellschaft.

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