Wer hätte das gedacht: die Wohlfahrtsorganisationen katholische Caritas und evangelische Diakonie rangieren noch vor der Autoindustrie als die größten nichtstaatlichen Arbeitgeber Deutschlands. Sie kassieren einen großen Teil der »Flüchtlings«-Milliarden, die allein im letzten Bundeshaushalt 21,6 Milliarden Euro betragen haben.
Kein Wunder, wenn die Kirchenfürsten Merkel für ihre Flüchtlingspolitik loben und deren Gegner zu Rechtsextremen stempeln. Bekanntlich wehrt sich jeder Lobbyverein gegen alle, die seinen Geschäften schaden. Es lebt sich komfortabel als politisch korrekte Staatskirche.
Die Asyl- und Einwanderungslobby ist eng mit den Amtskirchen vernetzt. Der einflussreichste Lobby-Verein »Pro Asyl« wurde 1986 vom heutigen Ehrenvorsitzenden Jürgen Micksch (evangelischer Theologe) gegründet. Ende 2015 waren 21.664 Menschen Mitglied des Fördervereins »Pro Asyl«. In der Bundesarbeitsgemeinschaft »Pro Asyl« sind Mitarbeiter landesweiter Flüchtlingsräte, Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen vertreten. (Wikipedia)
Durch massiven Druck auf Politik und Gesellschaft sichert sich die „Asylindustrie“ durch „antirassistische“ Öffentlichkeitskampagnen ihre lukrative Klientel und unterstützt jegliche Ansätze, den massenhaften Asylmißbrauch zu unterbinden. Das reicht von Abschiebe-Blockade auf Flughäfen und der Kontrolle „unrechtmäßiger“ Abschiebungen im Hamburger Hafen (die Stadt Hamburg finanziert den Widerstand gegen Entscheidungen Hamburger Gerichte).
Für Anwälte ein lukratives Geschäft. Gegen Asylablehnung läßt sich durch staatliche Kostenübernahme vortrefflich klagen. Dabei hilft kräftig mit die ARGE Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein.
„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“, versichert der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Ferdinand Kirchhof, öffentlich. Nach dem Grundgesetz sind nur 0,5 Prozent „bleibeberechtigt“, so Kirchhof:
„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu. Die meisten Migranten suchen hier bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. In Deutschland besteht dazu weniger ein Mangel an rechtlichen Regeln als ein Vollzugsdefizit.“
Gemäß der geschönten Zahl von einer Million Flüchtlinge in 2015 hätten Kirchhof zufolge nur 5.000 von ihnen Asyl bekommen dürfen. Hunderttausenden wurde unrechtmäßig Asyl gewährt, was das Anschluss-Unrecht des Familiennachzugs zur Folge hat. FOCUS berichtet, dass derzeit jährlich nahezu 300.000 ihre Familien nachholen dürfen (macht 1,5 Millionen weiterer Anspruchsberechtigte / pro „Asylant“ mindestens 5 Nachzüge).
Schuld für den öffentlichen Wirrwar zum Asylrecht haben der weltweit größte private Arbeitgeberverbund mit 1,5 Millionen Beschäftigten und 45 Milliarden Euro Jahresumsatz (Caritas und Diakonie) und die mit ihnen vernetzten Flüchtlingsräte, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen, auch der Deutsche Anwaltverein. Bleibt noch festzuhalten, dass jeder dritte Bundestagsabgeordnete zu den Asylnetzwerkern gehört.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fazit: Mit Christentum hat das Kartell der Asylindustrie nichts zu tun. Merkel bezieht ihre Macht genau aus diesem System. Wer gegen den Irrsinn der Merkel-Politik antreten will, muss die Macht dieses Kartells beenden. Dagegen hilft nur Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung und die Bereitschaft, dafür auch öffentlich einzutreten.
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