… sagt newstopaktuell.
Was sind Gesetze und wer macht diese eigentlich? Gesetze sind zunächst Vorschriften, an die sich jede und jeder zu halten hat, bzw. zu halten haben soll.
Gemacht werden Gesetze von schwerkriminellen Diktatoren und Unterdrückern – von Parasiten und Schmarotzern.
Früher nannte sich das scheinblaublütige Gesocks unter anderem „Kaiser“, „König“, „Graf“ oder auch „Baron“.
Unter diesen selbst erfundenen Bezeichnungen plünderten und raubten sie via Abgabeforderungen in aller Ruhe die Bevölkerung aus, um selbst in Saus und Braus leben zu können, ohne auch nur einen Finger krumm machen zu müssen.
Heute nennt sich der Abschaum in Menschengestalt anders. Heute nennt sich das nutzlose Parasitengesindel „Präsident“, „Kanzler“, „Minister“ und „Abgeordneter“.
Es haben sich nur die Bezeichnungen geändert. Das Prinzip des Ausplünderns und Beraubens ist das selbe geblieben, wenn heute auch deutlich perfider und ausgeklügelter.
Wussten Sie schon?
Wie kann es eigentlich sein, dass wer auch immer irgendwelche Gesetze macht, an die sich jede und jeder zu halten hat?
Niemand hat das Recht sich über andere zu erheben. Also hat auch niemand das Recht, Gesetze über andere zu verhängen, da das nämlich gegen das naturgegebene Recht auf Freiheit verstößt.
Ein schlauer Mensch hat einmal gesagt: „Wissen ist Macht“.
Ein Dummer hat dies mit den Worten: „Nichts wissen, macht aus nichts“ ergänzt.
Wir möchten nun mit den nachfolgenden Informationen versuchen, etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen und Anreize zu setzen, endlich zu verstehen, dass auf Basis von Wissen und Erkenntnis, Solidarität und Zusammenhalt, ein starkes Band im Kampf gegen Korruption und Sklaverei entstehen kann.
Erst wenn ihr da draußen die folgenden Zeilen in Ruhe gelesen habt, werden ihr erkennen, wie sehr Wissen nötig ist und warum eine lange überfällige härtere Gangart anzuschlagen ist.
Hier nun die Informationen:
Ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) gültig?
Es gab sogar einige Rechtsanwälte, die nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) auf ihrer Internetseite kund taten, dass das OWiG außer Kraft ist, da es keinen Geltungsbereich mehr hat.
Die Aufhebung des EGOWiG kann nachgelesen werden im Artikel 57 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz, vom 23. November 2007, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn, am 29. November 2007.
Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt. In diesem stand der eigentliche Geltungsbereich. Das OWIG besitzt somit keinen Geltungsbereich und ist darum schon mal ungültig.
„Moment…“, hallt es dann oftmals aus dem Hintergrund.
„Das OWiG weist aber auch noch den §5 auf: Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, das berechtigt ist die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen“.
Die Bundesrepublik Deutschland hat gar kein Staatsangehörigkeitszeichen, da die Bundesrepublik Deutschland erwiesen kein Staat, sondern eine Firma ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat auch keinen Geltungsbereich außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs, da dieser in keinem Gesetz dargelegt wird – auch nicht im Grundgesetz (sowieso ungültig… dazu gleich mehr).
Wenn ein Gesetz keinen Geltungsbereich hat, dann kann es gar kein außerhalb des Geltungsbereiches geben, da ein außerhalb ein innerhalb voraussetzt.
Der Geltungsbereich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde zudem mit Streichung des Artikels 23 des GG gestrichen.
Der Artikel 23 GG weist keinen einzigen Geltungsbereich mehr auf, obwohl eigentlich durch Art. 144, Abs. 1 u.2 GG im Art. 23 GG die Aufführung eines bestimmten Geltungsbereiches gefordert wird.
Die Präambel des GG stellt keinen Geltungsbereich dar, sondern lediglich die Bekundung eines Willens.
Die Präambel ist nicht das eigentliche Grundgesetz, denn das Grundgesetz beginnt mit … „I. Die Grundrechte“.
Das Wort Präambel bedeutet nichts weiter als Einleitung, Vorwort usw.. In der Präambel steht im letzten Satz: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“.
Der Artikel 144 Abs. 1 GG sagt aber etwas ganz anderes aus:
„Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“
Hiermit wird ausgedrückt und dokumentiert, dass das GG nicht für den gesamten räumlichen Geltungsbereich eines Deutschen Volkes gilt und auch nicht für ein gesamtes deutsches Volk.
Aber für wen gilt (galt) nun das Grundgesetz und die „Gesetze der BRD“?
Der Art. 144, Absatz 2 legt folgendes dar:
„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführte Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreterin den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“.
Im Artikel 23 GG sind jedoch keine Länder mehr aufgezählt, da die räumlichen Geltungsbereiche am 17. Juli 1990 gestrichen wurde, wobei selbst der Satz:
„In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“, mit gestrichen wurde.
Somit wurde auch (wenn es Beitritt(e) eines anderen Teils Deutschlands gegeben hätte) die Inkraftsetzung des GG gestrichen, da auch im GG der zukünftige Geltungsbereich mit gestrichen wurde.
Entsprechend einiger Kommentierungen zum GG wurde der räumliche Geltungsbereich des GG im Art. 23 dargelegt und umschrieben, den es aber nicht mehr gibt.
Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, Az.: 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert:
„…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“,
keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet.
Die Verfassung der DDR lässt tatsächlich gar keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht:
„Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt, dass ein Beitritt nur zulässig ist, wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt.
Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR, zum Beitritt zur BRD unzulässig, somit rechtswidrig und ungültig.
Übrigens hatte man das nach Abstimmung des Beschlusses der Volkskammer geäußert.
Das Protokoll hierzu wurde im Nachhinein geändert (also manipuliert) und man schrieb, dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten sei.
Hier lässt sich erkennen, dass die DDR, also die später gegründeten neuen Bundesländer, nie der BRD beigetreten sind und dies auch nicht können.
Kommen wir mal kurz zum Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR:
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.
Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages” besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden.
Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen.
Somit konnte auch kein Mensch der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes, als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzen bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags, unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland, als Ganzes, sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen, sowie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind daher rechtsungültig.
Das schwerkriminelle Politverbrechergesindel gehört daher unbedingt aus dem Verkehr gezogen!
Sie sind weder für die Menschen der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Menschen des Staates „Deutsches Reich“, und auch nicht für die jeweiligen Vertragspartner bindend.
Nochmals zur Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Man gibt hier einen Willen zum Geltungsbereich an, wobei sich der gewollte Geltungsbereich auf ein Volk bezieht und nicht auf eine Örtlichkeit oder Räumlichkeit.
Da es sich um eine Bekundung eines Willens handelt, handelt es sich auch nicht um einen räumliche oder personenbezogene Geltungsbereichsangabe.
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber über dies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt lesen.“
(BVerwGa.a.O):
Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Beurteilung des „Bundesverfassungsgerichts“ seine Rechtskraft.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ hat, außer ihrem eigenen räumlichen Geltungsbereich, keinen weiteren öffentlich räumlichen, sowie keinen privatrechtlich räumlichen, und auch keinen personenbezogenen räumlichen Geltungsbereich, sondern nur einen internen für sich geltenden räumlichen Geltungsbereich.
Hierunter fallen zum Beispiel die Räumlichkeiten der „Bundesrepublik Deutschland“,… das „Bundeskanzleramt“ und der „Deutsche Bundestag“.
Kurzum: Der räumliche Geltungsbereich der „Bundesrepublik Deutschland“ kann sich nur auf Räumlichkeiten innerhalb der eigenen Gebäude und Grundstücke der „Bundesrepublik Deutschland“ beziehen (Hausrecht).
Auf Deutsch gesagt: innerhalb der eigenen vier Wände, aber nicht auf das gesamte Deutschland, in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 definierten Territorialität Deutschlands, durch die Alliierten bestätigt und durch Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.07.1973, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitte in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurde.
Die Bundesrepublik Deutschland kann man mit der Europäischen Union (EU) vergleichen.
Die Rechtswirkung gilt nur innerhalb des Hauses, aber nicht in Staaten und Länder in der EU, da die EU gegenüber der Staaten und Länder kein Hoheitsrecht ausüben darf.
Darum kann die EU auch keine Gesetze gegenüber den EU-Staaten und EU-Ländern herausgeben, an denen sich dann die EU-Staaten und EU-Länder zu halten haben.
Es handelt sich immer nur um Richtlinien, an denen sich die EU-Staaten und EU-Länder halten können oder auch nicht.
Zusammenfassung:
Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes oder auch Ordnung muss sich nicht immer auf ein ganzes Land oder einen Staat, bzw. eine Bevölkerung beziehen.
Ein Gesetz oder auch eine Ordnung aus dem kein oder kein eindeutiger räumlicher Geltungsbereich ersichtlich ist, also nicht exakt oder gar nicht benannt wird, gilt (wenn überhaupt) bestenfalls für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Normgebers, der auch innerhalb eines Vereins oder einer GmbH sitzen kann.
In einem Verein oder einer GmbH usw. kann auch nur einer Vorstand, „Regierung“, etc., gesetzgeberisch durch Satzung, Vorschriften, „Grundgesetz“, Verfassung, usw., sein, wobei dieser bei der Angabe eines räumlichen Geltungsbereichs diesen nicht über seinen eigenen räumlichen Zuständigkeitsbereich ausdehnen kann.
Dies bedeutet aber nicht, wenn man außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches eines Normgebers ist, das man dann die Gesetzgebung dieses Normgebers nicht in Anspruch nehmen kann, vorausgesetzt der Normgeber verbietet es in der Gesetzgebung ausdrücklich.
Möchte aber der Normgeber, dass jemand außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches unter seine Gesetzeskraft fällt oder fallen soll, dann muss dieser Normgeber um Erlaubnis bitten. Eine stillschweigende Akzeptanz gibt es diesbezüglich nicht.
Oder derjenige, der sich dann diesem Gesetz, bzw. dieser Ordnung unterwerfen will, muss dies gegenüber demjenigen Normgeber kundtun, also zum Beispiel einen Antrag stellen.
Siehe hier auch Anträge für ALG I in einer Agentur für Arbeit – (nicht Arbeitsamt!).
Oder auch eine Antragstellung im Sachbereich Soziales – (nicht Sozialamt!).
Es gibt auch das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit – (nicht Ordnungsamt!).
Die Rechtsgrundlagen der Finanzscheinämter (ob diese überhaupt Verwaltungsakte, wie Steuerbescheide, etc. durchführen können und dürfen) steht entsprechend des Nachfolgenden in Frage.
Nachdem die Westalliierten unter dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker am 17.Juli 1990 den Geltungsbereich (Artikel 23 GG) des erlassenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestrichen hatten (siehe auch Landgerichtsurteil Halle – 21 Qs314/02 – vom 27.01.2003), ist nicht nur das Grundgesetz de jure territorial in seiner Geltung nicht definiert und somit auch nicht anwendbar (sonst würde es auch in den USA, Russland und auf dem Mond Gültigkeit besitzen und im Widerspruch zu dortigen Verfassungen stehen), sondern alle anderen sich bisher in seiner Anwendbarkeit darauf berufenden Gesetze (wie z. B. das deutsche Richtergesetz, das Beamtengesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitsgesetz) sind mit dieser Streichung seit dem 18.Juli 1990 um 0 Uhr ungültig und dürfen somit nicht mehr angewendet werden.
Somit sind spätestens alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen, demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung jener dar, welche diese Leistung verlangt haben.
Wusstet Sie schon, dass…
• das Grundgesetz (GG) 1949 auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) 1907 basiert und lediglich dazu dient, Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land einzurichten
• dieses Ordnungsgesetz (GG) niemals eine vom Volk in freier Entscheidung gewählte Verfassung war und bis heute nicht ist
• die Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsorgan der Alliierten ist und niemals ein souveräner Staat, da ihr die drei grundlegenden Merkmale für einen Staat fehlen, welche da sind:
a) ein Staatsvolk,
b) ein Staatsgebiet,
c) eine eigene Staatsgewalt, die von der Bevölkerung zu bestimmen ist
• der Artikel 23 GG am 17.07.1990 von den amerikanischen Besatzern (James Baker) aufgehoben wurde, der Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland damit entfallen ist und damit die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufgelöst und das Grundgesetz nichtig ist?
• seit dem 18.07.1990 deshalb ein Stillstand der Rechtspflege in Deutschland eintrat, weil Deutschland mit der BRD (Art. 133, 146 GG) nicht identisch ist
• hierzulande seit dem Jahre 1956 noch nie eine von der Bevölkerung legitimierte Regierung am Werk war, da das Wahlgesetz seit diesem Zeitpunkt ungültig ist
• kein Mensch Regierung braucht
• Regierung Freiheit unmöglich macht
• die BRD ohne handlungsfähige Reichsregierung keine gesetzlichen Richter haben kann, weil der BRD-Justizminister ohne handlungsfähige Reichsregierung kein Justizminister sein kann
• BRD-Richter nicht unabhängig sind, weil BRD-Richter nicht von der Bevölkerung gewählt wurden und darüber hinaus Firmenangestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse sind
• alle BRD-Justizminister der Länder, als NICHTINHABER rechtsprechender Gewalt, keine Rechte an andere (BRD-Richter) vergeben können/dürfen, da sie ohne Hoheitsbetrieb selber gar keine Rechte besitzen
• § 1 des EGZPO (Erstes Bereinigungsgesetz) seit April 2006 bereits weggefallen ist – damit der Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO), sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) entfallen ist und damit die ZPO und das GVG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind
• § 1 und § 5 des EGStPO (Zweites Bereinigungsgesetz) im Jahre 2007 weggefallen sind – damit der Geltungsbereich für die Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) entfallen ist, damit die StPO und das OWiG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind (Anmerkung: Lt. Bundesverwaltungsgericht sind Gesetze ohne Geltungsbereich wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (vgl. BverwGE 17, 192=DVBl 1964,147) (BverwGE 3, 288(319f.) :6,309(338,363)).
• es die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (s. Personalausweis und Pass) nicht gibt, da es kein Land mit dem Namen „DEUTSCH“ gibt
• die BRD-Verwaltung keine eigene Staatsbürgerschaft vergeben darf, da die „Bundesrepublik Deutschland“ lediglich ein Besatzungsorgan der Alliierten ist (Anmerkung: vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.06.2006, EGNR 755209/01)
• es seit spätestens dem achten Mai des Jahres 1945 keinen einzigen Beamten im hiesigen Land gibt
• es hierzulande keine einzige staatliche Institution gibt, weil das hiesige Land erwiesen kein Staat ist
• es hierzulande ausschließlich Firmen gibt, in welchen Angestellte am Werk sind, die keinerlei Befugnisse zur Ausübung von hoheitlichen, gesetzlichen Tätigkeiten besitzen
• das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1973 urteilte, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, lediglich am Mangel der Verwaltungsorgane leidet und die BRD keine Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist (Anmerkung vgl. (2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1); Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]); Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).“)
• das Deutsche Reich seit 1871 der Heimatstaat der Deutschen ist und mit der Nazidiktatur des Dritten Reiches (1933 bis 1945) nichts gemein hat
• es sich beim Einkommensteuergesetz, beim Gewerbesteuergesetz und bei der Justizbeitreibungsordnung um längst verbotene Nazigesetze aus den 1930er Jahren handelt, die gar nicht angewendet werden dürfen
• die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ mit ihrem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister Az.: 72 HRB 514111 Amtsgericht Frankfurt a. M., sämtliche Finanzgeschäfte der „Bundesregierung“ abwickelt, völlig überschuldet ist und lediglich mit rund 25.000,00 EURO haftet…
Wenn ja, dann waren Sie wohl schon öfter auf News Top-Aktuell unterwegs.
Wenn nicht, dann haben Sie durch diesen Artikel viel lernen können, was Sie bitte unbedingt weitergeben, damit auch andere dieses Wissen erlangen.
Es geht hier nämlich nicht um irgendwas, sondern um uns alle! Um Sie, um uns, um Ihre Kinder, um Ihre Nichten und Neffen, Enkelinnen und Enkel, und um alle anderen Menschen des hiesigen Landes.
Wir haben es satt, von sogenannten „Obrigkeiten“ bevormundet, belogen, betrogen, versklavt, ausgebeutet, ausgeplündert und beraubt zu werden!!
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