Die Fiskalpaktentscheidung – Verfassungsbruch und ein Staatsstreich gegen Ihr Vermögen

Die Fiskalpaktentscheidung – Verfassungsbruch und ein Staatsstreich gegen Ihr Vermögen.

von Heiko Schrang

„Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig von seinen Vorzügen sein, dass aus ihren Reihen niemals eine Opposition hervorgehen wird. Die große Masse der Leute aber, geistig unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne je Verdacht zu schöpfen, dass das System gegen sie arbeitet.“ (Gebrüder Rothschild, London, 28. Juni 1863 an US-Geschäftspartner)

Nachdem die fußballbegeisterte Masse noch dem Ausscheiden Deutschlands im Europameisterschafts-Halbfinale nachtrauert, wurde in der Zwischenzeit der Ausverkauf Deutschlands vom Parlament beschlossen.

Die Entscheidung zugunsten des ESM und des Fiskalpakts ist ein Staatsstreich gegen das Vermögen jedes einzelnen Bürgers. Mit dem ESM, der die unbeschränkte Haftung Deutschlands festhalten soll, verlieren die Bürger ihre demokratischen Grundrechte. Die Parlamente verkommen, zu einer Inszenierung angeblicher Macht. Das erinnert an das Augsburger Puppentheater, nur im Gegensatz dazu haben bei den vom Volk gewählten Polit-Marionetten das ESM-Direktorium, der ESM-Gouverneursrat, die EU-Kommission sowie der EU-Rat, die Fäden in der Hand, ohne vom Volk wählbar zu sein.

Anhand von über 70.000 Lesern zu meinem letzten Artikel (kostenlose Newsletteranmeldung unter: http://www.macht-steuert-wissen.de/kontakt.php?newsletter=1) konnte ich erkennen, dass immer mehr Menschen sich dem neuen Denken abseits des Mainstreams öffnen und ihren Protest zum Ausdruck bringen. (Ferner wurden in der letzten Zeit Klagen in der Community laut, dass interessante Link nicht mehr erreichbar sind.) Unmittelbar nach der Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM hagelte es noch in der Nacht zahlreiche Klagen in Karlsruhe.

Kernpunkte der Klageschriften sind, dass unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben werden. Fiskalpakt sowie ESM würden „in schwerwiegender Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen“. So übertrage der ESM-Vertrag die Verfügung über Steuergelder in dreistellige Milliardenhöhe auf eine „demokratisch nicht legitimierte Organisation“ so der Kläger Gauweiler. Diverse Professoren des öffentlichen Rechts stellen fest, dass diese Verträge die Sprache des Staatsrechts benutzen, nicht mehr die des Völkerrechts. Das mag daran liegen, dass es das Volk „Europas“ nicht gibt.

Das Brisante an der Entscheidung zugunsten des ESM ist, dass im Frühjahr letzten Jahres ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bereits große Risiken beim geplanten Euro-Rettungsschirm (ESM) sah.

Unter anderem war die Rede davon, dass Deutschland im Rahmen des ESM so weit reichende Garantien in Form von Bürgschaften übernimmt, dass diese „bei maximaler Inanspruchnahme einen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen können“. Das 10-seitige Gutachten macht deutlich, dass die Bürgschaften von heute schnell zu den Schulden von morgen werden können. Da dieses Gutachten den Bundestagsmitgliedern bekannt sein müsste, kann dieses Abstimmungsergebnis nur erklärt werden als eine aus Machtgier, Rücksichtslosigkeit, Inkompetenz verbunden mit einer Prise krimineller Neigung, getroffene Entscheidung. Frei nach dem Motto, wer das Recht macht, kann rechtlich nicht belangt werden.

Die Hoffnung vieler Mitstreiter liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Ich persönlich glaube nicht dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Klägergruppen entscheiden wird. Bereits im November 2011 hat eine Klägergruppe von 55 deutschen Unternehmen das Bundesverfassungsgericht vor Gericht, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht, weil sich aus ihrer Sicht auf nationaler und europäischer Ebene eine „Erosion des Rechts“ vollziehe. Die Klägergruppe klagte das höchste deutsche Gericht, das eigentlich unsere Verfassung schützen soll, an, die Demokratie zu schädigen und einem Staatsstreich in die Hände zu spielen. Laut Aussage des Berliner Wirtschaftsrechtlers Markus C. Kerber „…geht es in dieser rechtlichen Auseinandersetzung um die rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen des deutschen Gemeinwesens, nicht nur um den Euro…“. Mit ihrer Milliardenhilfe für Griechenland, Irland und Portugal, dem Euro-Rettungsschirm, und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gefährde die Bundesregierung das Eigentum ihrer Bürger, so Kerber.

Kerber hatte bereits im Juli letzten Jahres das höchste deutsche Gericht scharf kritisiert, indem er dem Verfassungsgericht vorwarf, sich dem Verdacht auszusetzen, den politischen und zeitlichen Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen. Weiterhin sagte er, dass es offensichtlich ein politisches Urteil im Sinne der Regierung anstrebe und auf diese Weise zu einer Art Mittäter von selbsternannten Eurorettern werde, die dabei seien, das Recht zugunsten der Macht zu verdrängen.

Mit dem Fiskalpakt und dem ESM wird dem deutschen Volk nicht nur Geld gestohlen, sondern auch Arbeitszeit und damit auch Lebenszeit. Der Tag wird kommen, an dem sich die Parteienvertreter verantworten müssen, wegen Verfassungsbruch und Hochverrats. Das wäre nicht das erste Mal in der Geschichte. Und der Satz „Das haben wir aber nicht gewusst!“ wird Ihnen dann nicht helfen.

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Art. 20 Abs. 4 GG)

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Quelle: macht-steuert-wissen

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