Deutsche Tornados gegen Syrien

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Ursula von der Leyen und Walter Steinmeier wollen Frankreich im Krieg gegen den IS in Syrien unterstützen, mit Tornado-Aufklärern und durch die Sendung eines Kriegsschiffes. Beide behaupten, diese Maßnahme sei völkerrechtlich gedeckt.

Nun, ich bin kein Jurist, glaube aber dennoch, dass die beiden Politiker uns ein weiteres Mal am Ring durch die Nase durch die Manege ziehen wollen. Zuletzt haben sie das aus meiner Sicht im Ukraine-Konflikt gemacht.

Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz, das man uns ständig als ideale Verfassung verkauft. Es lohnt, einen Blick in dieses Grundgesetz zu werfen, um eine erste Analyse der Berechtigung dieser Maßnahme vorzunehmen.

Da ist zunächst Art. 25:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Lese ich das, stellt sich mir die Frage, ob dieser Passus nun Politiker nicht betrifft, weil sie als Executive und Legislative nicht erwähnt werden. Gilt das Völkerrecht also nicht für unsere Politiker sondern nur für Bewohner? Doch schauen wir weiter.

Da gibt es den Artikel 24, der in Absatz 2 und 3 bestimmt:

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Das ist nicht leicht zu verstehen und ich kann nur mutmaßen, dass Absatz 2 der Einbindung Deutschlands in die NATO gewidmet wurde und Absatz 3 das Völkerrecht betrifft. Nun ist das Völkerrecht aber kein spezifisch beschriebenes Recht, sondern eine Sammlung verschiedener internationaler Rechtsordnungen. Dazu zählt die Haager Landkriegsordnung, die UN-Charta für Menschenrechte, die UN-Charta und weitere internationale Regelungen.

Aber noch prüfen wir die Berechtigung eines militärischen Einsatzes des deutschen Militärs in Syrien auf der Basis des Grundgesetzes und da haben wir noch den Artikel 80a Absatz 1. Dort lese ich:

    (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Das verwirrt mich ein wenig, denn die beschlossene Maßnahme stellt ganz sicher keine Verteidigungsmaßnahme dar und auch den Spannungsfall schließe ich aus, denn der Einsatz soll ja in Syrien stattfinden, was im Prinzip einen Einsatz der deutschen Wehrmacht, die als ausschließliche militärische Macht zu Sicherung der deutschen Grenzen gedacht ist, aus meiner Sicht generell ausschließt. Aber eine Groko hat ja die 2 Drittel Mehrheit und den Fraktionszwang, was nutzt da die Einschränkung im Grundgesetz?

Die Presse berichtet ja auch, dass Steinmeier und von der Leyen der Meinung sind, für diese Aktion sei ein Mandat der UN nicht vonnöten. Nun ist es ja in der Vergangenheit schon gelegentlich vorgekommen, dass ich politische Maßnahmen und Rechtsauffassungen kritisiert habe. das liegt wohl daran, dass ich Politik nicht verstehe. Um Politik zu verstehen, müsste ich Politiker werden, Berater aus Wirtschaft und Banken um mich herumschwirren lassen, mich den Einflüsterungen des Militärs hingeben und mich einem transatlantischen Bündnis anschließen (die Reihenfolge ist nicht priorisiert). Aber ich bin kein Politiker geworden, denn meine Eltern haben mich zu einem anständigen und vor allem ehrlichen Menschen erzogen (das ist natürlich eine subjektive Einstellung). Diese Erziehung disqualifiziert mich von vorneherein für ein politisches Amt.

Den Begriff des UN-Mandats hat man ja schon gelegentlich gehört, aber ich wollte es nun wirklich wissen. Was ist ein UN-Mandat und wann kann es angewendet werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Beschrieben wird es in der UN-Charta in den Kapiteln 6 und 7. Danach gibt es 2 unterschiedliche Mandatsversionen. In Kapitel 6 werden die Vorbedingungen für ein einfaches Mandat genauer spezifiziert, das betrifft den Einsatz von Blauhelmen. Blauhelme sind Soldaten auch unterschiedlicher Länder, denen angeraten ist, ihre Knarren nach Möglichkeit nicht zu nutzen, aber dennoch die Kriegsparteien im Land soweit einzuschüchtern, dass sie sich nur völkerrechtlich genehmigt gegenseitig massakrieren. Ich glaube mich zu erinnern, dass es im Bosnien-Krieg in Srebrenica gewesen ist, wo holländische Blauhelme tatenlos zugesehen haben sollen, wie dort massenhaft Menschen hingerichtet wurden und es soll ein französischer General gewesen sein, der den Blauhelmen Luftunterstützung verweigert hat. Doch das nur nebenbei. Dieses Massaker wurde lebhaft diskutiert, aber die Rolle der Blauhelme nicht eindeutig geklärt.

Kommen wir zum UN-Mandat zurück. In Kapitel VII, Artikel 41 steht, was mit einem „einfachen“ UN-Mandat gemeint ist:

Artikel 41

Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.

Doch um das zu verstehen, muss man sich eben doch mit Kapitel VI befassen, weil dort festgehalten wird, welche Vorbedingungen vonnöten sind, um solch ein UN-Mandat zu erhalten. Auf geht’s, Kapitel VI der UN-Charta.

Kapitel VI

Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 33

(1) Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl.

(2) Der Sicherheitsrat fordert die Parteien auf, wenn er dies für notwendig hält, ihre Streitigkeit durch solche Mittel beizulegen.

Artikel 34

Der Sicherheitsrat kann jede Streitigkeit sowie jede Situation, die zu internationalen Reibungen führen oder eine Streitigkeit hervorrufen könnte, untersuchen, um festzustellen, ob die Fortdauer der Streitigkeit oder der Situation die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährden könnte.

Artikel 35

(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung auf jede Streitigkeit sowie auf jede Situation der in Artikel 34 bezeichneten Art lenken.

(2) Ein Nichtmitgliedstaat der Vereinten Nationen kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung auf jede Streitigkeit lenken, in der er Partei ist, wenn er im voraus hinsichtlich dieser Streitigkeit die in dieser Charta für eine friedliche Beilegung festgelegten Verpflichtungen annimmt.

(3) Das Verfahren der Generalversammlung in Angelegenheiten, auf die ihre Aufmerksamkeit gemäß diesem Artikel gelenkt wird, bestimmt sich nach den Artikeln 11 und 12.

Artikel 36

(1) Der Sicherheitsrat kann in jedem Stadium einer Streitigkeit im Sinne des Artikels 33 oder einer Situation gleicher Art geeignete Verfahren oder Methoden für deren Bereinigung empfehlen.

(2) Der Sicherheitsrat soll alle Verfahren in Betracht ziehen, welche die Parteien zur Beilegung der Streitigkeit bereits angenommen haben.

(3) Bei seinen Empfehlungen auf Grund dieses Artikels soll der Sicherheitsrat ferner berücksichtigen, dass Rechtsstreitigkeiten im allgemeinen von den Parteien dem Internationalen Gerichtshof im Einklang mit dessen Statut zu unterbreiten sind.

Artikel 37

(1) Gelingt es den Parteien einer Streitigkeit der in Artikel 33 bezeichneten Art nicht, diese mit den dort angegebenen Mitteln beizulegen, so legen sie die Streitigkeit dem Sicherheitsrat vor.

(2) Könnte nach Auffassung des Sicherheitsrats die Fortdauer der Streitigkeit tatsächlich die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährden, so beschließt er, ob er nach Artikel 36 tätig werden oder die ihm angemessen erscheinenden Empfehlungen für eine Beilegung abgeben will.

Artikel 38

Unbeschadet der Artikel 33 bis 37 kann der Sicherheitsrat, wenn alle Parteien einer Streitigkeit dies beantragen, Empfehlungen zu deren friedlicher Beilegung an die Streitparteien richten.

Bin ich nun schlauer? Mitnichten! Denn nun muss ich zuerst herausfinden, was und welche Staaten den Sicherheitsrat bilden und dabei erfahre ich, dass es einen ständigen Sicherheitsrat und einen nicht ständigen Sicherheitsrat gibt, der sich so zusammensetzt:

 

ständiger Sicherheitsrat

  • Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten von Amerika
  • Volksrepublik China Volksrepublik China (seit 1971); zuvor Republik China (Taiwan) Taiwan
  • Russland Russische Föderation (seit 1991); zuvor Sowjetunion Sowjetunion
  • Frankreich Frankreich
  • Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich

Wenn ein Mitglied dieses Gremiums gegen eine Maßnahme ein Veto einlegt, kann diese Maßnahme nicht getroffen werden.

Aber statt das hier im Einzelnen zu beschreiben, überlasse ich das Wikipedia (1)

So langsam beginne ich zu begreifen, warum v. d. Leyen und Steinmeier ein UN-Mandat nicht als so wichtig ansehen. Ein einfaches Mandat wäre ausgesprochen kontraproduktiv, denn eines wissen sogar die beiden Herrschaften: Die Farbe von Helmen ist den IS- Terroristen absolut schnuppe, auch wenn diese Farbe blau ist. Aber es gibt ja noch das robuste Mandat gemäß Artikel 42 der UN-Charta

Artikel 42

 

      Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, dass die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.

 

Aber ein robustes Mandat würden sie nicht bekommen, denn dagegen würde Russland, aus meiner Sicht völlig zu Recht, votieren. Doch dazu müsste man mal genauer hinterfragen, was da in Syrien im Sinne des Völkerrechts wirklich passiert. Dabei sehe ich hier eine Schwäche der UN-Charta und der Definition des Sicherheitsrates. Aus meiner Sicht müsste ein Mitglied des ständigen Sicherheitsrates seine Veto-Berechtigung verlieren, wenn es Teil der streitenden Parteien ist. Aber das würde die USA bei fast allen Konflikten auf diesem Planeten seiner Veto-Macht berauben, schließlich sind sie in fast allen Konflikten Partei.

Doch zurück zum Völkerrecht. Syrien ist Gründungsmitglied der UN, also ein reguläres Mitglied. Das hat ein Mitglied des ständigen Sicherheitsrates (die USA) nicht gehindert, eine das Völkerrecht ignorierende Politik gegenüber Syrien zu betreiben. Ausgerechnet die USA, die weder die eigene Verfassung noch das Völkerrecht interessiert, beruft sich auf die Moral, nach der Assad, der gewählte Präsident von Syrien, zu gehen habe und da er es nicht freiwillig tut, handelt die USA gemäß einer Zeile aus Goethes Erlkönig: „Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt!“.

Dass die USA den Orient als Ganzes destabilisieren wollte, ist bereits spätestens seit 2007 bekannt. Man hat sich regelrecht damit gebrüstet. Ob Libyen, Syrien, Afghanistan, der Irak oder der Iran, all diese Länder sollten und sollen mit Krieg überzogen werden. Das geht aus dem als Video auf YouTube eingestellten Vortrag von Wesley Clark(2) hervor.

Es ist interessant was der Vier-Sterne-General Wesley Clark, der immerhin mal Oberbefehlshaber der NATO war, während dieses Vortrages beim amerikanischen Think Tank „Commonwealth Club of California“ äußert. Der interessierte Zuhörer erfährt so beispielsweise ganz beiläufig, dass die heute geführten US-Kriege, auf Planungen des amerikanischen Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 1991 zurück gehen und das stärkt aus meiner Sicht auch die Zweifel an der offiziellen Darstellung der Verantwortung für 11/9.

Sicher, ich verstehe nichts von Politik, aber 1 + 1 kann ich noch zusammen zählen und ich bin mir sicher, der IS ist ein Ziehkind arabischer Staaten, allen voran Saudi Arabien und dieses Land ist wiederum ein sehr guter Freund der USA.

n-tv (3) hat vor wenigen Tagen berichtet, dass die USA der Entwicklung des IS tatenlos zugesehen hat und „tatenlos zusehen“ kann auch „unterschwellige Unterstützung“ bedeuten. Dabei sollte auch bedacht werden, dass Osama bin Laden ein steinreicher Saudi war, seine Familie sehr gute Kontakte zum Bush-Clan hatte und der Aufbau der al Qaida von der CIA logistisch (vor allem mit Waffenlieferungen) und mit typischen Ausbildungsmaßnahmen US-amerikanischer Geheimdienste betrieben wurde. Dann aber war die al Qaida plötzlich der weltweite Feind. Merkwürdig, trotzdem wird al Nusra, der syrische Ableger der al Qaida, von den USA als Verbündeter gegen Assad gesehen und den „gemäßigten Rebellen“ zugeordnet.

Dass die Revolutionen in Libyen und in Syrien maßgeblich von der CIA angezettelt und finanziell und logistisch unterstützt wurden, setze ich als bekannt voraus. In Libyen hat es ja auch geklappt, Gaddafi wurde massakriert und das Land versank im US-gewünschten Chaos. In Syrien jedoch kam es zu Schwierigkeiten. Assad, der gewählte Präsident der Syrer, wehrte sich, welche Unverschämtheit. Die USA, mit Unterstützung etlicher arabischer Länder (Saudi Arabien, Katar, die Arabischen Emirate, Kuweit etc.) haben sich zwar große Mühe gegeben, Assad zu eliminieren, aber der endgültige Erfolg ist bisher ausgeblieben. In den dem Westen zugeschriebenen Ländern wurde man nicht müde, Assad zu diskreditieren und ihn für zahlreiche Massaker verantwortlich zu machen. Dass diese Beschuldigungen vor allem von der syrischen Opposition und von arabischen Nachbarländern erhoben wurden, stört die westliche Presse nicht, schließlich muss Assad der Böse sein, um die Maßnahmen gegen ihn und gegen Syrien zu rechtfertigen. Auch der Umstand, dass es die USA ist, die ganz offen erklärt, dass sie Assad beseitigen will, beunruhigt uns im Westen nicht, im Gegenteil, diesem Wunsche hat sich Europa mit Ausnahme Russlands längst angeschossen und wer käme schon auf die absurde Idee, dass es Sache der Syrer ist, ihren Präsidenten zu wählen, völlig losgelöst von der Frage, ob das dem Westen passt oder nicht?

Die Attentate in Frankreich wurden von Franzosen und einem Belgier begangen und haben wohl kaum wirklich mit dem IS zu tun, sondern sind Untergrundattacken äquivalent zu Baader/Meinhof vor Jahren bei uns. Aber die Zeit ist günstig. Die angeblichen Täter waren Moslems und hatten angeblich direkten Kontakt zum IS. Ob das wirklich so ist? Sie können sich nicht mehr dazu äußern, dafür wurde gesorgt. Das erinnert mich irgendwie an Gladio!

Es gibt aus meiner Sicht nur einen logischen Grund für die „Aufklärungsflüge“. Man will Assad ausfindig machen und Frankreich wird dann den Standort „versehentlich“ bombardieren und damit den US-Auftrag, Assad auszuschalten, erfüllen, der Türkei wieder zu ihren billigen Öltransporten verhelfen und damit gleichzeitig Russland in die Suppe zu spucken. Nur, eine rechtliche Basis fehlt, aber was ist schon Recht? Wie man es beugt, darin hat man ja jahrelange Erfahrung.

Ein wenig erinnert mich das alles an den Film „Wag the Dog – Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt“ mit Dustin Hoffmann, soweit es die Meinungsmanipulation betrifft, wenn auch weniger vergnüglich.

Fußnoten


(1) UN-Sicherheitsrat Wikipedia
(2) Wesley Clark und Geoge Fiedmann über US-Außenpolitik Das Video
(3) Pentagon-Bericht enthüllt, USA ließen den IS gewähren, berichtet die n-tv

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