Papiergeld ist periodisch zum Crashen verdammt (V)

Briefe eines Bankdirektors an seinen Sohn

FÜNFTER BRIEF

Berlin, 10. Januar 1921

Wir wollen uns nunmehr, lieber James, der Frage zuwenden, wie das Geld, entsteht. Wohlgemerkt, das wirkliche, echte Geld, nicht das Scheingeld, das die Staaten heute im Großbetrieb herstellen. Die Entstehung des Scheingeldes ist ganz uninteressant. Es gehört dazu nur ein weites Gewissen und eine Notenpresse. Aber wie ich Dir schon in einem früheren Briefe schrieb: Auf diese Weise kann niemals wirkliches Geld entstehen. Ein Papierzettel wird nicht zu Geld, wenn der Staat ihn als solches bezeichnet und die Bevölkerung zwingt, ihn als Geld anzusehen. Wirkliches Geld entsteht infolge eines ganz bestimmten wirtschaftlichen Vorgangs und hat stets eine Leistung zur Voraussetzung. Es ist kein Geschöpf der staatlichen Rechtsordnung oder der staatlichen Willkür, sondern ein Produkt des Verkehrs. Und so belanglos es ist, zu wissen, was eine Regierung sich dabei denkt, wenn sie ihre bunten Zettel druckt, so interessant ist es, die Entstehung des wirklichen Geldes zu verfolgen.

Du und ich, jeder einzelne Kulturmensch, wohnt täglich der Geburt von Geld bei. Trotzdem sieht es nur selten einer von uns körperlich entstehen. Das scheint rätselhaft und ist doch im Grunde ganz natürlich. Man muss sich nur den Hergang genau vergegenwärtigen.

Jeder Bäcker, der ein Brot verkauft, jeder Handwerker, der eine Arbeit ausführt, verschafft sich dadurch einen Güteranspruch. Machen sie diesen Anspruch sofort geltend, lässt sich also der Bäcker für sein Brot eine Tüte Zucker, der Handwerker für seine Arbeit ein paar Zigarren geben, so hinterlässt der Vorgang keine weiteren Folgen. Wir sprechen dann von einem Tausch. Schieben die Beiden aber die Geltendmachung ihres Anspruchs auf, so werden sie dadurch Inhaber eines Bezugsrechts, das sie zu beliebiger Zeit und in beliebiger Weise ausüben können, und wir sprechen dann von Geldverkehr.

Denn jenes Bezugsrecht ist ja nichts anderes als Geld. Trotzdem sehen wir nicht, dass bei dieser Gelegenheit körperliches Geld entstanden wäre. Vielmehr sehen wir, dass das Geld, das der Bäcker und der Handwerker empfangen, und in dem sich das Bezugsrecht verkörpert, bereits vorhanden ist und nur die besitzende Hand wechselt. Wie kommt das? Sollte am Ende die Behauptung, dass bei jeder Leistung, die nicht sofort mit einer Gegenleistung abgegolten wird, Geld entsteht, falsch sein? Und wenn sie falsch ist, wann entsteht dann das Geld in Wirklichkeit? Denn irgendwann, das ist klar, muss jedes Geldzeichen, das sich im Verkehr befindet, entstanden sein.

Die Sache klärt sich auf höchst einfache Weise auf, lieber James, sobald wir korrekt sprechen und die Begriffe „Geld“ und „Geldzeichen“ auseinanderhalten. Die meisten Irrtümer und Missverständnisse entstehen ja daher, dass die Menschen mit einem bestimmten Wort verschiedene Begriffe verbinden, also gleichsam verschiedene Sprachen sprechen und so aneinander vorbeireden. Verstehen wir uns also recht: Der Güteranspruch, den ein Mensch besitzt, die Kaufkraft, die er infolgedessen ausübt, ist „Geld“. Ich habe es Dir ja häufig genug wiederholt, dass Geld nichts materielles, sondern etwas ideelles, nämlich ein Recht ist. Dieses Recht muss natürlich, um respektiert zu werden, äußerlich irgendwie kenntlich gemacht werden. Es kann z.B. in ein öffentliches Buch eingetragen und durch Umbuchung von einem Berechtigten auf den anderen überschrieben werden. In diesem Falle nimmt das ideelle Geld keine körperliche Gestalt, sondern nur die abstrakte Form einer Buchung an. Man spricht dann von „Giralgeld“. Meist zieht man es aber vor, Dokumente über das Recht anzufertigen und den Berechtigten auszuhändigen. Diese Dokumente sind dann „Geldzeichen“ oder „Zahlungsmittel“ . Der Sprachgebrauch hat sich leider daran gewöhnt, diese Dokumente ebenso zu nennen wie das in ihnen verbriefte Recht, nämlich „Geld“. Daraus entsteht eine fortgesetzte Konfusion der Begriffe, und Du selbst, mein Sohn, bist vielleicht eben einer solchen Konfusion zum Opfer gefallen. Denn solltest Du Dich wirklich darüber wundern, dass Du noch niemals Geld hast ins Leben treten sehen, obwohl doch stündlich rund um Dich herum tausende von Güterbezugsrechten entstehen, so würdest Du ganz einfach „Geld“ und „Geldzeichen“ miteinander verwechseln. Sobald Du Dich korrekt ausdrückst, fällt der vermeintliche Widerspruch in sich zusammen. Denn dass täglich in unzähligen Fällen neue Bezugsrechte, Geld genannt, zur Entstehung kommen, braucht durchaus nicht zur Folge zu haben, dass über jedes dieser Bezugsrechte ein neues Dokument, Geldzeichen genannt, ausgefertigt wird. Es würde im Gegenteil sogar sehr sonderbar sein, wenn das der Fall wäre.

Warum? Nun, denke einmal ein wenig nach, mein Lieber. Du brauchst nur die Augen aufzumachen und Dir das tägliche Leben anzusehen. Was geht denn bei jedem Kauf und Verkauf vor sich? Wenn der Bäcker dem Arbeiter ein Brot verkauft, so entsteht für den Bäcker auf Grund dieser Leistung ein Rechtsanspruch auf Gegenleistung. Aber das ist keineswegs alles. Es geht dem ein anderer Vorgang parallel. Dem Bäcker, der das Brot verkauft, steht doch der Arbeiter gegenüber, der es kauft, nicht wahr? Auch für diesen hat der Akt eine wirtschaftliche Bedeutung. Und zwar setzt er sich durch den Kauf in den Besitz einer Gegenleistung, auf die er bei der letzten Lohnzahlung einen Anspruch erworben hat. Denn als der Arbeitgeber ihm damals 200 Mark für seine Arbeitsleistung auszahlte, da hat dies bedeutet, dass für den Arbeiter ein ganz bestimmter Rechtsanspruch auf Gegenleistung entstanden ist, der so lange gilt, bis der Arbeiter die Gegenleistung selbst in Gestalt von Stiefeln, Lebensmitteln usw. an sich bringt. In dem Moment, wo dies geschieht, der Arbeiter also ein Paar Stiefel kauft, hat der entsprechende Anspruch zu bestehen aufgehört. Und so bedeutet denn der Kauf des Brotes beim Bäcker nicht nur, dass für den Bäcker ein Anspruch neu entstanden ist, sondern zugleich auch, dass ein genau so großer Anspruch für den Arbeiter erloschen ist. Und wie in diesem Falle, so ist es bei allen übrigen Akten im Handelsverkehr.

Der Vorgang, der für die eine Partei einen Verkauf bedeutet und einen Güteranspruch neu entstehen lässt, stellt für die andere Partei einen Kauf dar und lasst einen Anspruch erlöschen. Das ist der Grund, lieber James, warum Du noch niemals Geld hast entstehen sehen: Werden und Vergehen, Geburt und Tod stehen sich hier gegenüber und heben sich gegenseitig auf. Es braucht auf der einen Seite kein neuer Anspruch dokumentiert, kein Geldzeichen frisch geschaffen, auf der anderen Seite aber auch kein bestehender Anspruch annulliert, kein Geldzeichen vernichtet zu werden. Denn der Zweck, den Anspruch des Einen zu sichern und den des Anderen zu löschen, lasst sich auf viel einfachere Weise erreichen, und zwar dadurch, dass der Käufer dem Verkäufer das Dokument über seine bisherigen, im Moment des Kaufs erlöschenden Anspruch übergibt, das heißt, ihm die entsprechenden Geldzeichen aushändigt.

So kommt es, dass die weitaus meisten Menschen Zahlungsmittel niemals entstehen, sondern immer nur von Einem zum Andern wandern, zirkulieren sehen. Es handelt sich hier um ein technisches Hilfsmittel des Verkehrs, der für die Güteransprüche der Bevölkerung eine Art „Clearing“ eingeführt hat. Die Ansprüche werden nicht umständlich beglaubigt und ebenso umständlich annulliert, sondern einfach ausgetauscht, was ungleich bequemer ist.

Auf diese Weise geht der im Gelde verkörperte Güteranspruch immer von der einen Person auf die andere über. Der Arbeitgeber übergibt ihn dem Arbeiter, dieser tritt ihn an den Bäcker ab, der Bäcker leitet ihn an den Müller weiter, der ihm Mehl liefert, der Müller an den Bauer als Gegenwert für dessen Korn, und so zirkuliert der Anspruch durch die ganze Verkehrskette hindurch. Wer etwas geleistet und dadurch ein Bezugsrecht erworben hat, empfängt den Anspruch, wer eine Leistung entgegengenommen und dadurch das entsprechende Bezugsrecht ausgeübt hat, verliert den Anspruch.

Der Anspruch als solcher erlischt also nicht, sondern wechselt nur immer die besitzende Hand. Diese Fortexistenz des Güteranspruchs, diese ewige Wanderung des Geldzeichens, in dem der Anspruch sich verkörpert kann sehr leicht missverstanden werden. Hüte Dich also davor, mein Sohn, in der Zirkulation des Geldes etwas anderes zu sehen als ein technisches Hilfsmittel des Verkehrs, der sich die Sache leicht machen will und daher ein und dasselbe Dokument immer wieder benutzt, statt fortgesetzt neue Dokumente auszustellen und wieder zu annullieren. Vergiss niemals den eigentlichen Sinn des Vorgangs: Wo immer ein Geldzeichen den Besitzer wechselt, ist ein Recht, ein Bezugsrecht auf Güter, erloschen und ein anderes entstanden. In einem Staate, der kein „Umlaufsgeld“, sondern nur „Buchgeld“ kennt, wo also jeder Bürger statt der Münzen und Scheine ein Konto im Staatsbuche hat, wäre das deutlicher zu erkennen als bei uns. Dort würde auf dem Konto des Bäckers, der ein Brot verkauft, ein entsprechendes Bezugsrecht neu eingetragen, auf dem Konto des kaufenden Arbeiters dagegen ein früher eingetragenes Bezugsrecht gelöscht werden. Es wird behauptet, dass es im Altertum tatsächlich Staaten gegeben habe (z.B. Ägypten), bei denen dieses Geldsystem geherrscht hat. Ich selbst glaube allerdings, dass das nur für den Großverkehr denkbar ist der mittlere und Kleinverkehr wird die Darstellung des Geldes durch körperliche Geldzeichen niemals haben entbehren können.Wir sind bei unserer bisherigen Untersuchung stets nur auf Geldzeichen gestoßen, die von Hand zu Hand wandern, nicht auf solche, die zum ersten Mal im Verkehr auftauchen. Infolgedessen wissen wir noch immer nicht, wie denn nun eigentlich die körperlichen Geldzeichen entstehen. Und ebenso geht es uns mit dem begrifflichen Gelde, dem ideellen Rechtsanspruch auf Gegenleistung. Wir wissen von diesem Rechtsanspruch nur, dass er sozusagen die zweite Hälfte aller Kaufakte und das provisorische Entgelt aller Leistungen bildet; wir kennen also nur das Was, nicht das Wie.

Dagegen haben wir etwas anderes, sehr wichtiges gelernt: Ein Güteranspruch, der einmal besteht, ist ein Ding, das normalerweise nicht wieder vergeht, sondern immer nur wandert, der sich stets von neuem zwischen Leistung und Gegenleistung schiebt und gewissermaßen unsterblich ist. Genau so wenig wie der Geburtsstunde des Geldes hast Du jemals seiner Todesstunde beigewohnt: Es sei denn, dass einmal einer Deiner Freunde in der Weinlaune einen Geldschein als Fidibus benutzt und damit einen Güteranspruch in Rauch hat aufgehen lassen.

Und selbst dann ist das im Gelde dargestellte Bezugsrecht nur für den einzelnen Inhaber, nicht aber für die Gesamtheit erloschen. Oder glaubst Du, dass auf der ganzen Welt irgend ein Gut nur deshalb keinen Käufer findet und verdirbt weil Dein Freund seinen Anspruch auf dieses oder ein anderes Gut verbrannt hat? Nein, das in dem verbrannten Geldzeichen verkörperte Recht ist tatsächlich unsterblich.

Wenn sein rechtmäßiger Inhaber auf die Ausübung verzichtet, so geht es automatisch auf die Inhaber der übrigen Bezugsrechte über. Denn jedes einzelne Bezugsrecht lautet nicht auf eine festbestimmte Größe, sondern auf den soundso vielten Teil aller Bezugsrechte, stellt also einen umso größeren Güteranspruch dar, je mehr die Zahl der existierenden Bezugsrechte sich verringert. Daraus ergibt sich wiederum eine sehr interessante Feststellung: Dass nämlich der Staat kein Geld vernichten kann, auch wenn er es will. Er kann natürlich die Zahl der umlaufenden Geldzeichen verringern, also etwa ein paar Millionen Banknoten einziehen und kassieren. Damit tut er aber nur genau dasselbe wie Dein Freund mit seinem Fidibus. Er nimmt einzelnen Personen ihre in den Geldscheinen verkörperten Bezugsrechte, aber diese Bezugsrechte verschwinden nicht etwa, sondern wachsen den Inhabern der übrigen Geldscheine zu. Auf jeden dieser Geldscheine entfällt jetzt ein höherer Anteil an der Gesamtheit der Güter. Man sagt dann gewöhnlich: „Das Geld ist wertvoller geworden“, und trifft damit das Richtige. Der Güteranspruch, die Kaufkraft, die durch das Geld gewährleistet werden, haben sich tatsächlich im Verhältnis der zahlenmäßigen Verringerung der Geldscheine erhöht.

Wenn ich Dir also in einem früheren Briefe dargelegt habe, dass der Staat aus freier Entschließung heraus kein Geld, d.h. keine Güterbezugsrechte schaffen, sondern nur längst bestehende Bezugsrechte auf andere Personen übertragen, d.h. enteignen kann, so siehst Du hier das Gegenstück dazu: Der Staat kann existierendes Geld, umlaufende Güterbezugsrechte, nicht vernichten, sondern es wiederum nur auf andere Personen übertragen, also die Besitzrechte umschichten. Der Unterschied ist lediglich, dass die Gesamtheit der Güter sich im ersten Falle auf eine vergrößerte, im zweiten Falle auf eine verkleinerte Anzahl von Berechtigten verteilt, was das eine Mal einen Nachteil, das andere Mal einen Vorteil für die einzelnen Geldinhaber bedeutet. Woraus Du im Übrigen nochmals deutlich ersiehst, dass der „Wert“ des Geldes niemals ein absoluter ist, sondern stets in engster Beziehung zur Menge des Geldes steht und mit dieser schwankt.

Nachdem Du nunmehr gesehen hast, lieber James, dass das Geld in der Wirtschaft einem ruhelosen Ahasver zu gleichen scheint, der nicht entsteht und nicht vergeht, sondern ewig wandert, bist Du sicherlich doppelt begierig zu erfahren, wie es sich denn tatsächlich mit der Genesis und dem Untergang des Geldes verhält. Denn einmal, das ist sicher, muss auch ein Ahasver geboren werden und sterben. Ich darf also annehmen, dass Du meinem nächsten Briefe, der schon morgen folgen soll, mit Spannung entgegensiehst.

In Liebe Dein Papa

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