Merkel vorläufig verhaften?

von Jean Taulier (quer-denken)

Der Praragraph 127 Abs. 1 StPO ermächtigt jedermann, eine Person vorläufig zu verhaften, wenn sie auf frischer Tat angetroffen wird. Der Autor denkt in diesem Fall an die Veruntreuung von Steuergeldern im Falle der beabsichtigten Finanzhilfen an Griechenland, was eine genaue Betrachtung erfordert. Wäre es demzufolge legitim, wenn Bürger, sich auf diesen Paragraphen als Legitimation stützend, Frau Bundeskanzlerin Merkel verhaften?

Blicken wir in die Geschichte, um den heute zur Betrachtung anstehenden Sachverhalt richtig einzuordnen:

Im Jahr 1929 wurde Deutschland von einer schweren Schuldenkrise geschüttelt. Unerbittlich bestand eine Troika von Auslandsgläubigern auf der Bedienung sämtlicher Schulden, prangerte schonungslos Mißwirtschaft, Verschwendung und die mangelnde Bereitschaft des Schuldnerlands Deutschland zur Zusammenarbeit mit seinen Gläubigern an und wurde nicht müde, ihren neuesten Zahlungsplan als Erleichterung anzupreisen. Tief zerrissen zwischen dem Wunsch, die verhaßte Schuldenlast abzuschütteln, und der Notwendigkeit, den Gläubigern entgegenzukommen, rief die Regierung ein Referendum aus.
Unter einer neuen Währung waren massiv neue Kredite ins Land geflossen, und die Regierung Brüning hatte sich großzügig eingedeckt.
Damals stützte das Brüning-Kabinett die Ja-Parole und das Stimmvolk folgte der Empfehlung.  Die Interessen der Gläubiger und der heimischen Wähler waren zu widersetzlich, und die Gläubiger hatten die Oberhand.

Deutschland war Teil eines Währungssystems. Wie damals die Bindung an das Gold, verhindert heute im Euro-System die Abschaffung nationaler Währungen die Anpassung der Wechselkurse an die Realwirtschaft.

Die Bank von England wich von den Vorschriften zur Golddeckung ab, um Panikattacken in der Finanzwelt zu bekämpfen. Damit diese Geldverfassung funktionierte, mußten die Teilnehmerländer ihre Staatshaushalte in normalen Zeiten einer strikten Ausgabendisziplin unterwerfen. In Notfällen standen kreative Lösungen zur Verfügung. Eine verbrecherische Fiskalpolitik dagegen führte entweder zur schmerzhaften Anpassung oder zum Ausscheiden aus dem System.
Insofern ist die heutige Situation in Europa nicht grundsätzlich neu. Das damalige Griechenland hieß Deutschland.

Seit Einführung des „Euro“ im Jahre 2002 wurde diese Währung unter Beibehaltung des Namens „Euro“ de facto bereits verschiedene Male entsorgt und ersetzt.

Der Weigel-Euro: Der Tragödie erster Teil

Dieser Waigel-Euro hat nicht entsprechend den Erwartungen seiner Schöpfer funktioniert. Keine der großen Volkswirtschaften erfüllt heute das Kriterium, die Staatsverschuldung auf 60% des BIP zu beschränken. Die Rettung des Schwächsten wurde vom Sündenfall zur Regel.
Kurz, der Maastrichtvertrag spielt heute keine Rolle mehr.

Ähnlichkeiten des Euro mit dem Goldstandard sind unübersehbar. Wie bei der Währungsdeckung durch Gold, bedingt der Euro-Raum fiskalisches Wohlverhalten seiner Mitglieder.
Wie alle modernen Währungen ist der Euro aber kein Warengeld, das auf der physischen Deckung durch ein lagerbares Gut, wie etwa ein Edelmetall, basiert; insofern ist er schwächer als die Goldwährung.
Umgekehrt hat die Abschaffung nationaler Währungen das Ausscheiden aus dem Euro erschwert; insofern ist der Euro stärker als der Goldstandard, denn Krisen wirken nicht gleich zentrifugal.
Gäbe es nur einen Euro-Goldstandard mit fortbestehenden nationalen Währungen, wäre der Grexit längst da.

Mit dem Goldstandard teilte der Euro allerdings eine Schwäche: Das Euro-System war nicht auf Krisenfestigkeit gegenüber großen Schocks ausgelegt. In einer Finanzkrise mußten beide Geldverfassungen durch Intervention und Regelverstöße gestützt werden.

Das zeigte sich in der Finanzkrise von 2008, als zahlreiche Länder Rettungsmaßnahmen für ihre Bankensysteme ergriffen. Alsbald wurden die Maastricht-Kriterien zur Makulatur. Nirgends im Vertragswerk war Vorsorge getroffen worden für eine weltweite systemische Finanzkrise. Sobald die Kapitalströme an die schwächsten Mitglieder der Euro-Zone versiegten, war klar, daß die Zone entweder auseinanderfallen oder ihre bisherige Verfassung brechen mußte.

Im klassischen Goldstandard waren die Handlungsanweisungen für einen solchen Verfassungsbruch klar: Zentralbanken setzten vorübergehend die Regeln der Golddeckung außer Kraft. War ein Land zu schwach, mußte es aus dem Goldstandard ausscheiden und seine Währung und Schulden abwerten. Dagegen waren in der Finanzkrise von 2008 und der nachfolgenden Euro-Krise die Handlungsanweisungen nicht eindeutig. Denn die EZB durfte nur begrenzt durch Ankäufe von Staatspapieren intervenieren oder als Kreditgeber der letzten Instanz auftreten. Eine Staatsfinanzierung durch die Notenpresse sollte ausgeschlossen werden.

Die Verfassung der EZB hatte dadurch einen Konstruktionsfehler, nämlich das Fehlen einer Reserve- oder Notstandsverfassung. In Zeiten finanzieller Krisen greifen die normalen Instrumente der Geldpolitik nicht. Das System überlebt nur, wenn es für die Dauer der Krise außer Funktion gesetzt und das Recht gebrochen wird.
Genau dies können wir ohne Vorsicht heute postulieren.

In der Weimarer Republik schien diese Frage mit dem Notverordnungsrecht des Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung klar genug geregelt. Diese Vollmachten wurden unter anderem genutzt, um ab 1930 die Spar- und Deflationspolitik Heinrich Brünings durchzupeitschen.

Der Schäuble-Euro: Der Tragödie zweiter Teil

Das folgende geldpolitische Regime muß als Schäuble-Euro bezeichnet werden. Es verband Schuldengarantien für die schwächsten Mitglieder mit drastischen Sparauflagen, um den Geist des Maastricht-Abkommens mittelfristig durchzusetzen, auch wenn kurzfristig sein Buchstabe verletzt war.

Überdeutlich wurde dies in der zweiten Phase der europäischen Schuldenkrise, als die Risikoprämien auf südeuropäischen Anleihen erneut anstiegen. Bei freien Wechselkursen können nationale Zentralbanken dem Zinsanstieg durch Ankauf der eigenen Staatspapiere entgegenwirken. Schon die Drohung reicht aus, um eine solche Spekulation zu verhindern.

Der Draghi-Euro: Der Tragödie dritter Teil

Dieser Draghi-Euro war wiederum ein geändertes Währungssystem. Gleichsam aus dem Nichts schuf die EZB eine verbotene Reserveverfassung für Krisenzeiten, die Wirkung zeigte. Damit etablierte sich die EZB als einzige, in der Krise handlungsfähige europäische Institution.
Die EZB spannte den Schutzschirm des OMT-Programms nicht über Griechenland auf. Griechenland hatte keine Möglichkeit mit seinen Staatspapieren einen Zugang zu Kreditmärkten zu finden, was zu nahe an der verbotenen Staatsfinanzierung liegt. Aus derselben Motivation sind die direkten ELA-Liquiditätshilfen der EZB an griechische Banken auch nicht immer weiter erhöht worden. Damit stößt das System des Draghi-Euro ausgerechnet dort an seine Grenzen, wo das Euro-System am verwundbarsten ist.

Ab da hat das deutsche Finanzministerium wieder übernommen. Der Machtkampf zwischen nationaler Fiskalpolitik und europäischen Interessen der Geldpolitik zeigt die Verweisung der EZB in die Bedeutungslosigkeit beim Umgang mit der griechischen Schuldenkrise.

Wie schon zuvor im Fall Irlands, hat sich die EZB zum Erfüllungsgehilfen der Fiskalpolitik gemacht, indem sie auf dem Höhepunkt der Krise die Aufstockung der ELA-Hilfen an das griechische Banksystem versagte und damit eine Bankenkrise im Land auslöste.
Hierin liegt wahrscheinlich die große Fehlkalkulation der griechischen Syriza-Regierung zu Beginn der Krise.

Der Varoufakis-Euro : der Tragödie letzter Teil

Die Absicht der Griechen, die Schuldenlast vom Schuldner auf den Gläubiger umzuverteilen, wäre möglich gewesen und man hätte die Entstehung eines Varoufakis-Euro gesehen.

In diesem aus leicht ersichtlichen Gründen nicht realisierten, informellen Euro-System hätten die Gläubigerländer keine Möglichkeit, über Zwangsmittel die Fiskalpolitik der Schuldnerländer zu beeinflussen, außer über die Verweigerung weiterer Kredite nach einer Zahlungseinstellung des Schuldners. Mehr noch, im Varoufakis-Euro wäre das Konzept einer Transferunion verwirklicht gewesen.

Man mag diese Vision des Euro als unappetitlich abtun, weil sie keine Strafen für das schlechte Verhalten fiskalpolitischer Betrüger vorsieht. Denn nichts diszipliniert den Schuldner mehr, außer die Folgen seiner Umschuldung und Zahlungseinstellung für die nationalen Banken.

Bleibt betrügerisches Verhalten konsequenzenlos, müssen die Gläubiger sich etwas einfallen lassen, wie sie ihre Außenstände eintreiben, ohne mit bequem erzeugten Bankenkrisen in den Schuldnerländern beim Versuch des Inkassos unterstützt zu werden.
Umgekehrt könnten die Schuldnerländer nicht mehr von einem Rettungsprogramm zum anderen springen mit dem Argument, ihre Zahlungskrise und eine Schuldenrestrukturierung könnten ihre Mitgliedschaft in der Währungsunion oder gar diese selbst gefährden.

Ein Nachtrag über mißachtete historische Lektionen ist angebracht:

Der Goldstandard vor 1914 kannte sieben notorische Aussteiger. Es waren dies drei Länder in Südamerika: Argentinien, Brasilien und Chile.

Die vier anderen Länder, die aus dem Goldstandard ausstiegen, lagen in Europa.
And the winner is: Portugal, Spanien, Italien und Griechenland.

Folglich ist Frau Merkel auf frischer Tat ertappt, die Währung abgeschafft zu haben, dieselben Fehler und Methoden wie Brüning zu begehen, die Steuergelder entgegen aller gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
Sie ist aber weder auf der Flucht, noch ist ihre Identität unbekannt.
Somit entfällt eine Verhaftung von Frau Angela Merkel zumindest nach § 127 StPO.

Nach Brüning bzw. wegen Brüning folgte Hitler.
Bleibt die Frage: Wer folgt auf Merkel?

—–

Um Merkel zu verhaften, muss die deutsche Gerichtsbarkeit mitspielen. Da die entsprechenden Richter aber genauso wie die deutschen Politiker US-Agenten sind, ist dieses Vorhaben leider nicht durchführbar. Jeder weiß, dass der Bankrott der BRD bevorsteht und deshalb stopfen sich die Oberen noch schnell die Taschen voll. Der Beschluss des BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ist der beste Beweis. Hier wird von den Unwissenden gnadenlos abkassiert und dem UnGEZiefer das Geld in den … geblasen.

Nicht nur Frau Merkel sollte verhaftet werden, sondern alle Politzecken, die an dem Untergang der BRD mitgewirkt haben. Das Volk sitzt aber lieber in seiner Komfortzone und glaubt den Lügen, die aus der Glotze kommen und in der BLÖD und in anderen Lügenblättern zu lesen sind.

 

 

(Visited 46 times, 1 visits today)
Merkel vorläufig verhaften?
5 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*