Das Dritte Ermächtigungsgesetz

Aushebelung der nationalen Volkssouveränität

Das Dritte Ermächtigungsgesetz

Von Erwin Grandinger, Politikanalyst, Berlin

Angesichts der sich in den Euro-Ländern weiter verschärfenden Überschuldungs-Krise haben die EU-Staats- und Regierungschefs die Ergänzung bzw. Ablösung (dazu ist die endgültige Entscheidung noch nicht gefallen) des bisherigen EFSF-Rettungsschirms durch einen neuen ESM-Rettungsschirm beschlossen, welcher den EU-Gremien nahezu unumschränkte Kompetenzen einräumt. Der Politik- und Finanzanalyst Erwin Grandinger, der das neue Konstrukt durchschaut, hat dieses im Magazin «Smart Investor» wie folgt vorgestellt:

Mit der Verabschiedung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sollen in Deutschland zum dritten Mal innerhalb von 700 Jahren elementare Entscheidungsbefugnisse des Parlaments ohne Volksabstimmung abgegeben werden.

«Geräuschloser» Untergang

Wenn wir vom «Ermächtigungsgesetz» reden, meinen wir grundsätzlich immer das «politische» Ermächtigungsgesetz vom März 1933, das den Nationalsozialisten die formal-juristische Grundlage lieferte, die totale Kontrolle über Deutschland auf allen Ebenen auszuüben. Das Ermächtigungsgesetz wurde daher zum Schlüsselgesetz der Errichtung der NS-Diktatur. Ein Blick in die Finanzgeschichte zeigt aber, dass es in Deutschland regelmässig «finanzpolitische» Ermächtigungsgesetze gab, die den Weg in den fiskalischen, monetären und politischen Untergang ebneten. Während Kriege (etwa 1939 bis 1945) und Umbrüche (beispielsweise 1989 bis 1990) mit lautem Getöse einhergehen, vollziehen sich finanzgeschichtliche Prozesse ob ihrer Komplexität äusserst geräuschlos, sind aber in ihrer Wirkung nicht minder zerstörerisch – bis hin zum Untergang des Staates.

Die DDR etwa zerfiel, weil sie sich bereits eine Dekade im fiskalischen Niedergang befand. Es war eine lange und lautlose Agonie. Erst als die Mangelwirtschaft einen Höhepunkt erreichte und die politische Kontrolle der Gesellschaft dem System entglitt, waren die Menschen bereit, auf die Strassen zu gehen und zu demonstrieren. Dann war die Krise sichtbar, der Staat bereits fiskalisch untergegangen, während er völkerrechtlich noch existierte. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird Deutschland zum dritten Mal an einen solchen Scheidepunkt bringen.

Loslösung vom Gold – der erste Streich

Im August 1914, also zu Beginn des Ersten Weltkrieges, wurde das erste moderne finanzpolitische Ermächtigungsgesetz Deutschlands verabschiedet. Damals erhielt das Deutsche Reich direkten Zugang zum Notenbankkredit, und die Absicherung des Papiergeldes durch Gold wurde durch die Abgeordneten des Reichstages gesetzlich verboten. Die dadurch verbundene Geldschöpfung führte jedoch erst ab 1921 zur galoppierenden Hyperinflation.

Im November 1923, kurz nach dem Münchner «Hitler-Putsch», leitete die Reichsregierung die Währungsreform von Reichsmark auf Rentenmark ein. Die Staatsschuld des Deutschen Reiches verminderte sich so von 164 Milliarden Mark auf sage und schreibe 16 Pfennige. Danach waren grosse Teile des deutschen Mittelstandes finanziell am Ende.

Unter Aufsicht – der zweite Streich

Das zweite finanzpolitische Ermächtigungsgesetz kam bereits im Oktober 1933, als Adolf Hitler das Recht eingeräumt wurde, den Reichsbankpräsidenten und die Direktoriumsmitglieder zu ernennen und abzuberufen. Die Deutsche Reichsbank musste dann ab Juni 1939 uneingeschränkt den «Weisungen und der Aufsicht des Führers und Reichskanzlers» folgen. Die anschliessende Finanzierung des Zweiten Weltkrieges erfolgte so geräuschlos, dass selbst 1948, drei Jahre nach dem Krieg, die Deutschen an den Fortbestand ihrer toten Währung glaubten.

Der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht hatte ein System erfunden, das in seiner Scheinheiligkeit die heutige Grundlage für den ESM sein könnte. Schacht erfand das System des «Mefo-Wechsels». Man gründete die «Metallurgische Forschungsgesellschaft mbH» (Mefo). Sie war eine reine Zweckgesellschaft, heutzutage würde man dazu auf Neudeutsch «Conduit» sagen.

Diese funktionslose Scheingesellschaft unterschied sich nur in einem kleinen Detail von Zehntausenden anderer GmbHs zu dieser Zeit: Mefo-Wechsel wurden als Handelswechsel zu 100 Prozent vom Dritten Reich gegenüber der Reichsbank garantiert. Im Gegensatz zu Finanzwechseln mussten Staatsschulden durch Handelswechsel nicht ausgewiesen werden. Diese Konstruktion war schön bürokratisch undurchsichtig, medial unauffällig und entging daher der Aufmerksamkeit der kontrollierten Öffentlichkeit. Somit konnten die Lieferanten der Wehrmacht diese Wechsel bei ihren Geschäftsbanken diskontieren, die diese wiederum bei der Reichsbank rediskontierten. Die Finanzierung und Verschuldung des Dritten Reichs erfolgte daher völlig lautlos, aber auch inflationsfrei.

Während sich die Geldmenge durch Mefo-Wechsel in wenigen Jahren mehr als verzehnfachte, sorgte man gleichzeitig mit Lohn- und Preiskontrollen für die Illusion, ein stabiles Zahlungsmittel zu haben. Das Gegenteil war der Fall, der innere Wert der Reichsmark tendierte bei Kriegsende gegen Null, während das Dritte Reich Schulden in unbekannter Grössenordnung geschaffen hatte. Eine Währungsreform war unausweichlich. Sie kam im Juni 1948.

ESM – der dritte Streich

Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird das dritte finanzpolitische Ermächtigungsgesetz in Deutschland sein, das den deutschen Mittelstand erneut um seine Ersparnisse bringen wird – zum dritten Mal in einhundert Jahren.

Aus analytischer Sicht bedeutet der ESM nichts anderes als die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland als quasi-souveräner Staat, der in ein supranationales Gebäude namens Europäische Union eingebunden ist. Warum?

Gesetzlosigkeit mit «Gewöhnungsgarantie»

Die «Rettungspakete» für Griechenland sind nichts anderes als eklatante Vertragsbrüche des Maastrichter Regelwerkes durch die Brüsseler Bürokratie – mit «Gewöhnungsgarantie». Das Bailout-Verbot (keinerlei Schuldenübernahme und Tilgung durch Dritte) war für die Stabilitätskonstruktion des Euro und der Wirtschafts- und Währungsunion eine absolute und unabdingliche Voraussetzung!

Mit dem ESM werden die gesetzlosen Notstandspakete vom Mai 2010 und März 2012 ex post legitimiert und damit aber auch ein aus verfassungsrechtlicher Sicht systemischer Bruch eingeleitet. Als Deutsche begeben wir uns in eine düstere Haftungs- und Transferunion, die durch das Grundgesetz nicht gedeckt ist, denn der Bundestag wird über nichts Geringeres abstimmen als über die Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer derzeitigen Version.

Wir entledigen uns unserer fiskalpolitischen Souveränität, so wie die Währungsunion uns bereits die monetäre Souveränität entzog, und legen das Schicksal unserer Staatsfinanzen in die Hände und das Gutdünken anderer EU-Länder. Wir gleiten in eine unbegrenzte Haftungsunion, ohne dass die meisten Abgeordneten dies überhaupt verstünden. Das Parlament wird deswegen zum dritten Mal in einhundert Jahren deutscher Finanzgeschichte einem finanzpolitischen Ermächtigungsgesetz zustimmen. Die Folgen waren bisher noch immer verheerend.

Ein Hauch von Absolutismus

Der in Luxemburg ansässige ESM entspricht nicht einmal ansatzweise den Grundregeln demokratischen Handelns oder der abendländischen Aufklärung und steht deswegen in der Tradition einer post-demokratischen und anonymen Meta-Bürokratie, die seit Jahrzehnten in Brüssel wuchert. Hier geht es nicht um die «lustige» Regulierung über den Umgang mit matten Glühbirnen, vielmehr um die Übertragung von weiteren existenziellen, nationalstaatlichen Hoheitsrechten nach Brüssel.

Der ESM kennt keine demokratische Gewaltenteilung. Weder findet eine parlamentarische Kontrolle des ESM statt, noch ist sein Handeln offen oder transparent. Er kann unbegrenzt Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und unterliegt nicht einmal der Kontrolle durch einen Rechnungshof. Ein Hauch von Absolutismus weht wieder einmal durch Europa.

Bedingungslos und unwiderruflich

Dem ESM wird ein Direktorium vorstehen, das keiner staatlichen Institution rechenschaftspflichtig ist. Jedes der 17 Direktoriumsmitglieder wird völlige Immunität geniessen – ein Privileg, das nicht einmal der deutsche Bundespräsident besitzt.

Der ESM-Vertrag ermächtigt die Direktionsmitglieder, jederzeit ihr unbegrenztes Recht auszuüben, «bedingungslos und unwiderruflich» Zugriff auf deutsche Staatsfinanzen zu nehmen. Daher ist das Direktorium völkerrechtlich in der Lage, jederzeit zusätzliches Kapital für den ESM nachzufordern, während die deutsche Bundesregierung «fristgerecht» diese Nachschusspflicht erfüllen muss.

Das «deutsche» Mitglied im Direktorium wird zwar vom Bundesfinanzminister ernannt, ist diesem aber nicht weisungsgebunden. Auch wird es keinen gesetzlichen Parlamentsvorbehalt für das «deutsche» Direktoriumsmitglied geben. Das heisst, der Bundestag kann auch nicht mehr einseitig Rahmendaten aufstellen, unter welchen Bedingungen eine Aus- bzw. Einzahlung stattfinden darf.

Fazit

Deutschlands Wirtschafts- und Finanzpolitik wird in Zukunft durch die Europäische Zentralbank und das Direktorium des ESM gelenkt werden. Deutschlands Einfluss auf deren Entscheidungen tendiert gegen null. Souveränität adieu!

Dann scheitert Europa – aber welches?

Weil grosse Länder bei kleineren Nachbarn nie beliebt sind, eignet sich Deutschland hervorragend als Sündenbock. In Griechenland und Italien kochen die antideutschen Ressentiments hoch wie schon lange nicht mehr. Herausstellen wird sich: Je mehr wir zahlen, desto unbeliebter machen wir uns. Wenn wir nicht zahlen, machen wir uns auch unbeliebt. Auch mit der hegemonialen Rolle Deutschlands in Europa, von der manche Politiker in Berlin träumen, wird es nicht klappen. In dieser Situation bräuchten wir den Genius eines Otto von Bismarck, um die Beziehungen zu den USA, den europäischen Nachbarn, zu Russland und nicht zuletzt zu China und den aufstrebenden Schwellenländern in ein tragfähiges aussenpolitisches Konzept einzupassen. Ein Bismarck ist aber nicht in Sicht, wir haben nur die Taktikerin Merkel.

Erwin Grandinger

Erstabdruck in: «Smart Investor», Ausgabe 4/2012. Die «Schweizerzeit» dankt Verlag und Autor für das ihr eingeräumte Nachdrucks-Recht.

Quelle: schweizerzeit

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