Liebe Leser,
Silvio Gesell schrieb sein Werk vor über 90 Jahren und erkannte, dass nicht der Darlehenszins, sondern der Urzins volkswirtschaftliches Gift sei, denn der Urzins wird nicht durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Der Urzins erlaubt dem Kreditgeber, sich ohne eigene Leistung zu bereichern.
Er war auch der Meinung, dass Gold in einem gesunden Geldsystem (Freigeld) als Währungsindikator unbedeutend sei. Nämlich dann, wenn nur der Staat die Geldmenge so regelt, dass der Preisindex stabil bleibt. Voraussetzung dafür, dass das vernünftig funktioniert, ist allerdings, dass das Geld umlaufgesichert ist.
Hier nun der letzte Teil der Leseprobe aus „Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“, von Silvio Gesell.
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Wir sagten, daß das Geld als Tauschmittel darum Kapital ist, weil es den Warenaustausch
unterbinden kann, und folgerichtig müssen wir nun auch sagen können,
daß, wenn wir dem Geld durch die vorgeschlagene Umgestaltung die Fähigkeit
nehmen, den Warenaustausch zu unterbrechen, das Geld als Tauschmittel kein
Kapital mehr sein kann, d. h., daß das Geld den Urzins nicht mehr erheben kann.
Gegen diese Folgerung ist nichts einzuwenden; sie stimmt.
Aber wenn man nun weiter folgern und sagen würde: da das Geld von den Waren
keinen Zins mehr erheben kann, so wird man auch am Tage der Einführung des Freigeldes
schon mit zinsfreien Darlehen rechnen können, so stimmt das nicht.
Als Tauschmittel, unmittelbar den Waren gegenüber (also im Handel) wird das
Freigeld kein Kapital sein, ebensowenig wie die Waren einander gegenüber sich als
Kapital erweisen können. Mit dem Freigeld werden die Waren frei von Zins ausgetauscht
werden. Aber bei seiner Einführung wird das Freigeld Marktverhältnisse antreffen,
die sein Vorgänger, das Gold, für den Darlehenszins geschaffen hatte, und
solange diese Marktverhältnisse bestehen, d. h. solange Nachfrage und Angebot auf
dem Darlehensmarkt (in all seinen Formen) die Erhebung eines Zinses gestatten, wird
man auch bei Freigelddarlehen Zins zahlen müssen. Das Freigeld stößt bei seiner
Einführung auf die Massenarmut, deren Folge der Zins ist. Diese Armut muß erst
verschwinden. Und sie verschwindet nicht von einem Tage zum anderen. Hier heißt
es arbeiten. Und solange diese Armut nicht beseitigt ist, werden Arbeitsmittel und
Waren in allen Formen der Darlehensgeschäfte (nicht des Tausches) Zins abwerfen.
Aber das Freigeld stellt den Zins nicht zur Bedingung seiner Dienstleistungen; es
ermöglicht, daß nunmehr die Volkswirtschaft als Folge krisenfreier Arbeit Fett
ansetzt, und an diesem Fett soll der Zins zugrunde gehen, wie er auch zweifellos
daran zugrunde gehen wird, zugrunde gehen muß. Der Zins frißt Schweiß und Blut
des Volkes, aber Fett, d. h. volkswirtschaftlichen Reichtum kann der Zins nicht vertragen.
Für den Zins ist Fett einfach Gift.
Es ist ganz unzweifelhaft, daß das den Zins bedingende Mißverhältnis zwischen
Nachfrage und Angebot noch nach der Geldreform eine ganze Weile fortbestehen
und nur nach und nach verschwinden wird. Die tausendjährige Wirkung des herkömmlichen
Geldes, d. h. der Mangel an Sachgütern (Realkapital), kann nicht durch
die 24stündige Arbeit einer Papiergelddruckpresse aufgehoben werden. Den Mangel
an Häusern, Schiffen, Fabriken kann buntes Geldpapier selbstverständlich nicht beseitigen,
entgegen dem von jeher gehegten Wahn der Papiergeld- und Geldpapiergläubigen.
Das Freigeld wird den Bau von Häusern, Fabriken, Schiffen in unbegrenzter
Menge gestatten; es wird den Volksmassen erlauben, nach Herzenslust zu arbeiten,
zu schwitzen und die bettelhafte Armut, die das Gold hinterließ, zu verfluchen.
Selbst aber wird es keinen Stein zu den fehlenden Städten liefern. Die Druckpressen,
auf denen das Freigeld hergestellt wird, werden an und für sich nicht einen einzigen
Tropfen zu dem Meere von Sachgütern (Realkapitalien) liefern, das zur Ersäufung
des Kapitalzinses unentbehrlich ist und erst durch jahrelange, unverdrossene
und ungedrosselte Arbeit geschaffen werden muß, bevor von Zinsfreiheit die Rede
sein kann. Die Freiheit muß immer erkämpft werden, wenn sie von Bestand sein soll,
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und so muß auch die Zinsfreiheit erkämpft, erarbeitet werden. Schweißtriefend
soll das Volk das zinsfreie Haus, die zinsfreie Fabrik betreten, den zinsfreien
Zukunftsstaat erobern.
Im übrigen aber wird am Tage, an dem das Gold von seinem Throne gestoßen wird
und das Freigeld es übernimmt, den Austausch der Waren zu vermitteln, sich überhaupt
nichts Nennenswertes inbezug auf den Zins ereignen. Der Zins der bestehenden
Sachgüter (Realkapitalien) bleibt vorläufig unverändert. Und auch die neu hinzukommenden
Sachgüter, die das Volk in nun ungehinderter Arbeit schaffen wird, werden
Zins abwerfen. Sie werden allerdings auf den Zins drücken, und zwar in dem Maße,
wie ihre Menge wachsen wird. Wenn neben einer Stadt wie Berlin, Hamburg, München
noch eine zweite und größere Stadt erbaut sein wird, dann wird das Angebot von
Wohnungen vielleicht die Nachfrage decken und ihre Verzinsung auf Null senken.
Wenn aber die Realkapitalien noch Zins abwerfen und man mit Geld Waren kaufen
kann, die sich zu neuen Realkapitalien vereinigen lassen, die Zins abwerfen, so
ist es klar, daß, wenn jemand ein Darlehen in Geld braucht, er dafür den gleichen
Zins zahlen muß, den das Realkapital einbringt, und zwar selbstverständlich nach
dem Gesetze des Wettbewerbs.
Darlehen in Freigeld werden also so lange verzinst werden müssen, wie die Realkapitalien
Zins abwerfen. Wie diese dank ihrer durch das Metallgeld bedingten zu
geringen Menge noch eine Zeitlang als Kapital bestehen bleiben, so werden ihre
Bestandteile, also Rohstoffe und Geld, auch noch eine Zeitlang Kapital sein.
Bis dahin war der Zins für Realkapitalien abhängig vom Urzins; jetzt ist der Urzins
beseitigt, und die Höhe des Darlehenszinses richtet sich genau nach dem Zins
des Sachguts. Man wird also bei Gelddarlehen nicht darum Zins zahlen, weil das
Geld den Waren eine Abgabe aufbürden kann, sondern weil die Nachfrage nach Darlehen
vorläufig noch das Angebot übersteigt.
Der Urzins war kein Darlehenszins; der Tausch des Geldes gegen Ware und die
hierbei erhobene Abgabe hatten durchaus nichts gemein mit einem Darlehen. Der
Urzins wurde darum auch nicht durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Der Erzeuger
gab im Tausch für das Geld seine Ware her. Es war ein Tauschgeschäft, und der Urzins
wurde dabei erhoben, weil der Geldinhaber den Tausch gestatten oder untersagen
konnte. Der Urzins entsprach dem Unterschied im Nutzen, den der Gebrauch
des Geldes als Tauschmittel gegenüber dem Geldersatz (Wechsel, Urwirtschaft,
Tauschhandel) bot. Kein Angebot von Geld, und mochte es noch so groß sein, vermochte
diesen Unterschied und damit den Zins zu beseitigen.
Beim Zins der Sachgüter dagegen handelte es sich nicht um einen Tausch,
sondern um ein Darlehen. Der Grundbesitzer verleiht den Boden an den Pächter,
der Hausbesitzer verleiht das Haus an den Mieter, der Fabrikant verleiht die
Fabrik an die Arbeiter, der Bankmann verleiht das Geld an den Schuldner; aber
der Kaufmann, der den Zins von den Waren erhebt, verleiht nichts, er tauscht.
Pächter, Mieter, Arbeiter, Schuldner geben zurück, was sie erhalten haben; der
Kaufmann erhält für sein Geld etwas vom Gelde ganz Verschiedenes. Darum
hat auch der Tausch mit dem Darlehen nichts gemein, darum aber auch
wird der Urzins von ganz anderen Umständen beeinflußt, als der Zins der
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Sachgüter. Und eigentlich müßte man ganz davon abgehen, diese beiden so verschiedenen
Dinge mit dem gleichen Worte Zins zu bezeichnen.
Der Zins der Sachgüter wird durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Er unterliegt
dem Gesetze des Wettbewerbes. Er kann durch eine einfache Verschiebung
im Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot beseitigt werden. Niemals wäre das
möglich beim Urzins. Der Zins der Sachgüter wurde bisher vor einer solchen Verschiebung
geschützt, weil die Erzeugung von Sachkapital davon abhängig ist, daß
solche Güter Zins in der Höhe des Urzinses erheben können. –
Mit dem Freigeld wird dieser Widerstand gebrochen, aber noch besteht das für den
Zins unerläßliche Mißverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot von Darlehen jeder
Art: Darlehen in Gestalt von Mietshäusern, von Fabriken, Maschinen, wie auch in
Gestalt von Geld.
Aber der Stoff für den Zins dieser Gelddarlehen kommt jetzt nicht mehr aus dem
Handel als G.W.G.‘, sondern aus der Warenerzeugung. Er ist ein Teil des Erzeugnisses,
das der Unternehmer mit Hilfe des Darlehens mit gleichen Kosten mehr hervorbringen
kann, und den der Geldverleiher für sich beanspruchen kann, weil Nachfrage und
Angebot es ihm gestatten.
Der Urzins wurde außerhalb der Warenerzeugung beim Austausch erhoben. Nicht
als Anteil an den mit Hilfe des Darlehens mehr erzeugten Waren, sondern als ein Teil
aller Waren überhaupt, die auf das Geld als Tauschmittel angewiesen waren. Er wäre
auch erhoben worden, wenn alle Arbeiter mit eigenen, genau gleichen Arbeitsmitteln
versehen gewesen, wenn alle Schulden bezahlt worden wären, wenn jeder seine
Einkäufe bar bezahlt, jeder im eigenen Hause gewohnt hätte, wenn der Markt für
Darlehen geschlossen, wenn alle Anleihen verboten gewesen wären, wenn man das
Erheben von Zins kirchlich und gesetzlich untersagt hätte.
Die Nachfrage nach Darlehen, namentlich in Form von Arbeitsmitteln, kommt daher,
daß man mit diesen Arbeitsmitteln mehr oder bessere Waren erzielt, als ohne solche.
Stößt nun der Arbeiter bei dieser Nachfrage auf ein ungenügendes Angebot, so muß
er von dem, was er mit dem gewünschten Arbeitsmittel mehr zu erzeugen hofft, einen
Teil an den Verleiher abgeben, und zwar aus keinem anderen Grunde, als weil es das
bestehende Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot so will. Und dieses Verhältnis
wird nach Einführung der Freigeldreform auch noch eine Zeitlang fortbestehen.
Solange das Arbeitsmittel Kapital ist, ist auch das Arbeitserzeugnis Kapital,
aber nicht als Ware, nicht dort, wo um den Preis gehandelt wird. Denn einander
gegenübergestellt, würden sich die Zinsrechnungen der Waren aufheben. Aber außerhalb
des Warenumlaufs, dort, wo es sich um die Bedingungen eines Darlehens
(nicht also um Preise) handelt, nicht den Käufern, sondern den Borgern gegenüber,
da kann das Arbeitserzeugnis Kapital sein, und es muß es sogar sein, solange
das Arbeitsmittel Kapital ist. Gerade umgekehrt verhält es sich mit dem
herkömmlichen Geld. Dieses zieht seinen Zins nicht von den Borgern, sondern
aus dem Warenumlauf. Es hat seinen Saugrüssel unmittelbar in die Blutbahn
des Volkes gesenkt. Mit dem Freigeld wird dem Tauschmittel dieses Schröpfwerkzeug
genommen. Und darum ist das Freigeld an und für sich kein Kapital
mehr. Es kann den Zins nicht mehr unter allen Umständen erpressen. Es er-
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leidet das Schicksal der Arbeitsmittel, die auch nur so lange Zins erheben können,
wie das Angebot hinter der Nachfrage zurückbleibt. Fällt der Zins des Realkapitals
auf Null, so ist auch das zinsfreie Gelddarlehen Tatsache. Mit der Freigeldreform
verschwindet der Urzins gleich von dem Augenblick an, wo das Freigeld den Waren
entgegentritt. Das Freigeld steht als Tauschmittel auf gleicher Stufe mit den Waren.
Es ist, wie wenn wir zwischen Eisen und Weizen als Tauschmittel die Kartoffel eingeschoben
hätten. Kann man sich vorstellen, daß die Kartoffel vom Weizen, vom Eisen
Zins erhebt? Aber wenn auch mit dem Freigeld der Urzins verschwindet, so ist das
kein Grund für das sofortige Verschwinden des Darlehenszinses. Das Freigeld wird
nur den zinsfreien Darlehen die Bahn frei machen – mehr kann es nicht leisten.
Hier in dieser Unterscheidung zwischen Urzins und Darlehenszins fließt alles, was
wir über den Urzins bisher gesagt hatten, wie in einem Brennpunkt zusammen. Man
hat den Urzins bisher nicht gesehen, weil er sich hinter dem gemeinen Darlehenszins
(seinem Geschöpf) versteckte. Wenn der Kaufmann Geld borgt und den Zins, den er
dafür zahlt, als allgemeine Unkosten auf die Warenpreise schlägt, so ist das, wie man
bisher annahm, ein Darlehenszins. Der Kaufmann schießt der Ware das Geld vor, er
macht ihr ein Darlehen, und die Warenerzeuger zahlen den Zins dieses Darlehens. So
erklärte man die Sache. Man braucht übrigens kein oberflächlicher Denker zu sein,
um an diesem Trugschluß achtlos vorbeizugehen. Der Schein ist wirklich hier recht
trügerisch. Man muß schon recht genau zusehen, um zu beobachten, daß der Zins,
den der Kaufmann für das geliehene Geld zahlt, nicht Ausgangspunkt, sondern Endpunkt
der ganzen Handlung ist. Der Kaufmann erhebt mit dem Geld den Urzins
von den Waren und liefert, da ihm das Geld nicht gehört, den Urzins an den Geldgeber
ab. Er ist hierbei nur einfacher Kassenführer des Geldgebers. Wäre es sein eigenes
Geld gewesen, so hätte er genau so gut den Urzins erhoben und ihn in seine
eigene Tasche gesteckt. Und dann – wo wäre dann das Darlehen gewesen? Beim
Darlehen sind doch Leistung und Gegenleistung zeitlich getrennt. Der Darlehenszins
richtet sich ganz nach der Zeitspanne, die zwischen Leistung und Gegenleistung
liegt. Aber beim Tausche des Geldes gegen Ware, wo der Urzins erhoben wird, fallen
Leistung und Gegenleistung zeitlich vollkommen zusammen. Das Darlehensgeschäft
hinterläßt Gläubiger und Schuldner; das Tauschgeschäft läßt nichts zurück. Man geht
in den Laden, kauft, bezahlt und geht. Das Geschäft ist restlos erledigt. Jeder gibt
und erhält in der Gegenwart das, was er beansprucht. Wo wäre da ein Darlehen?
Beim Darlehen kann man in manchen Fällen von Not, Bedürftigkeit, Verschuldung
usw. reden, auf alle Fälle von der Unmöglichkeit, das, was man wünscht, gleich zu bezahlen.
Wer ein Brot auf Borg kauft, weil er es nicht bar bezahlen kann, erhält ein
Darlehen und zahlt im erhöhten Preis den Zins. Aber beim Bauer, der einen Karren
voll fetter Schweine zum Markt bringt, um sie gegen Geld zu tauschen, wird man
doch von Verschuldung und Bedürftigkeit nicht reden können. Der Darlehensgeber
gibt von seinem Überfluß, der Darlehensnehmer nimmt aus Mangel. Aber beim Tausch
hat jeder der beiden Beteiligten zugleich Überfluß und Mangel. Mangel an dem, was
man verlangt, Überfluß an dem, was man anbietet.
Der Urzins hat also keinerlei Verwandtschaft mit dem Darlehenszins.
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Der Urzins ist, wie gesagt, eine Abgabe, eine Steuer, ein Raub, er ist alles mögliche
– nur nicht die Gegenleistung eines Darlehens. Der Urzins ist eine Erscheinung
eigener Art, die für sich betrachtet werden muß, ein volkswirtschaftlicher Grundbegriff.
Der Kaufmann ist bereit, für ein Gelddarlehen Zins zu zahlen, weil er weiß,
daß er sich dafür an den Waren schadlos halten kann. Fällt der Urzins fort, verliert
das Geld die Fähigkeit, Urzins zu erheben, so wird auch der Kaufmann keinen Zins
für ein Gelddarlehen anbieten können zum Ankauf von Waren.
Hier wird ein Vergleich mit dem Tauschhandel wieder nützlich sein. Im Tauschhandel
werden die Waren ohne Zins gegeneinander ausgetauscht. Wenn aber zur Zeit des
Tauschhandels jemand eine Ware nicht in Tausch, sondern als Darlehen begehrte, so kam
es ganz allein darauf an, in welchem Verhältnis Nachfrage und Angebot bei Darlehen
standen, um festzustellen, ob überhaupt und wieviel Zins gefordert werden konnte.
Konnte man ein Haus vermieten, und als Miete mehr als die Abschreibungen erheben,
so war es selbstverständlich, daß jeder, der ein Haus in seinen Bestandteilen mietete
(also in Form von Darlehen in Holz, Kalk, Eisen usw.), auch Zins dafür zahlen mußte.
Die mancherlei Wiederholungen in diesem Abschnitt waren notwendig, um der Gefahr
vorzubeugen, daß der Urzins des Geldes mit dem Darlehenszins verwechselt werde.
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