Die Freigeld-Zinstheorie nach Silvio Gesell – Teil 4

Teil 1:
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Teil 2:
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Teil 3:
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Liebe Leser,

Silvio Gesell schrieb sein Werk vor über 90 Jahren und erkannte, dass nicht der Darlehenszins, sondern der Urzins volkswirtschaftliches Gift sei, denn der Urzins wird nicht durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Der Urzins erlaubt dem Kreditgeber, sich ohne eigene Leistung zu bereichern.

Er war auch der Meinung, dass Gold in einem gesunden Geldsystem (Freigeld) als Währungsindikator unbedeutend sei. Nämlich dann, wenn nur der Staat die Geldmenge so regelt, dass der Preisindex stabil bleibt. Voraussetzung dafür, dass das vernünftig funktioniert, ist allerdings, dass das Geld umlaufgesichert ist.

Hier nun der letzte Teil der Leseprobe aus „Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“, von Silvio Gesell.

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Wir sagten, daß das Geld als Tauschmittel darum Kapital ist, weil es den Warenaustausch

unterbinden kann, und folgerichtig müssen wir nun auch sagen können,

daß, wenn wir dem Geld durch die vorgeschlagene Umgestaltung die Fähigkeit

nehmen, den Warenaustausch zu unterbrechen, das Geld als Tauschmittel kein

Kapital mehr sein kann, d. h., daß das Geld den Urzins nicht mehr erheben kann.

Gegen diese Folgerung ist nichts einzuwenden; sie stimmt.

Aber wenn man nun weiter folgern und sagen würde: da das Geld von den Waren

keinen Zins mehr erheben kann, so wird man auch am Tage der Einführung des Freigeldes

schon mit zinsfreien Darlehen rechnen können, so stimmt das nicht.

Als Tauschmittel, unmittelbar den Waren gegenüber (also im Handel) wird das

Freigeld kein Kapital sein, ebensowenig wie die Waren einander gegenüber sich als

Kapital erweisen können. Mit dem Freigeld werden die Waren frei von Zins ausgetauscht

werden. Aber bei seiner Einführung wird das Freigeld Marktverhältnisse antreffen,

die sein Vorgänger, das Gold, für den Darlehenszins geschaffen hatte, und

solange diese Marktverhältnisse bestehen, d. h. solange Nachfrage und Angebot auf

dem Darlehensmarkt (in all seinen Formen) die Erhebung eines Zinses gestatten, wird

man auch bei Freigelddarlehen Zins zahlen müssen. Das Freigeld stößt bei seiner

Einführung auf die Massenarmut, deren Folge der Zins ist. Diese Armut muß erst

verschwinden. Und sie verschwindet nicht von einem Tage zum anderen. Hier heißt

es arbeiten. Und solange diese Armut nicht beseitigt ist, werden Arbeitsmittel und

Waren in allen Formen der Darlehensgeschäfte (nicht des Tausches) Zins abwerfen.

Aber das Freigeld stellt den Zins nicht zur Bedingung seiner Dienstleistungen; es

ermöglicht, daß nunmehr die Volkswirtschaft als Folge krisenfreier Arbeit Fett

ansetzt, und an diesem Fett soll der Zins zugrunde gehen, wie er auch zweifellos

daran zugrunde gehen wird, zugrunde gehen muß. Der Zins frißt Schweiß und Blut

des Volkes, aber Fett, d. h. volkswirtschaftlichen Reichtum kann der Zins nicht vertragen.

Für den Zins ist Fett einfach Gift.

Es ist ganz unzweifelhaft, daß das den Zins bedingende Mißverhältnis zwischen

Nachfrage und Angebot noch nach der Geldreform eine ganze Weile fortbestehen

und nur nach und nach verschwinden wird. Die tausendjährige Wirkung des herkömmlichen

Geldes, d. h. der Mangel an Sachgütern (Realkapital), kann nicht durch

die 24stündige Arbeit einer Papiergelddruckpresse aufgehoben werden. Den Mangel

an Häusern, Schiffen, Fabriken kann buntes Geldpapier selbstverständlich nicht beseitigen,

entgegen dem von jeher gehegten Wahn der Papiergeld- und Geldpapiergläubigen.

Das Freigeld wird den Bau von Häusern, Fabriken, Schiffen in unbegrenzter

Menge gestatten; es wird den Volksmassen erlauben, nach Herzenslust zu arbeiten,

zu schwitzen und die bettelhafte Armut, die das Gold hinterließ, zu verfluchen.

Selbst aber wird es keinen Stein zu den fehlenden Städten liefern. Die Druckpressen,

auf denen das Freigeld hergestellt wird, werden an und für sich nicht einen einzigen

Tropfen zu dem Meere von Sachgütern (Realkapitalien) liefern, das zur Ersäufung

des Kapitalzinses unentbehrlich ist und erst durch jahrelange, unverdrossene

und ungedrosselte Arbeit geschaffen werden muß, bevor von Zinsfreiheit die Rede

sein kann. Die Freiheit muß immer erkämpft werden, wenn sie von Bestand sein soll,

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und so muß auch die Zinsfreiheit erkämpft, erarbeitet werden. Schweißtriefend

soll das Volk das zinsfreie Haus, die zinsfreie Fabrik betreten, den zinsfreien

Zukunftsstaat erobern.

Im übrigen aber wird am Tage, an dem das Gold von seinem Throne gestoßen wird

und das Freigeld es übernimmt, den Austausch der Waren zu vermitteln, sich überhaupt

nichts Nennenswertes inbezug auf den Zins ereignen. Der Zins der bestehenden

Sachgüter (Realkapitalien) bleibt vorläufig unverändert. Und auch die neu hinzukommenden

Sachgüter, die das Volk in nun ungehinderter Arbeit schaffen wird, werden

Zins abwerfen. Sie werden allerdings auf den Zins drücken, und zwar in dem Maße,

wie ihre Menge wachsen wird. Wenn neben einer Stadt wie Berlin, Hamburg, München

noch eine zweite und größere Stadt erbaut sein wird, dann wird das Angebot von

Wohnungen vielleicht die Nachfrage decken und ihre Verzinsung auf Null senken.

Wenn aber die Realkapitalien noch Zins abwerfen und man mit Geld Waren kaufen

kann, die sich zu neuen Realkapitalien vereinigen lassen, die Zins abwerfen, so

ist es klar, daß, wenn jemand ein Darlehen in Geld braucht, er dafür den gleichen

Zins zahlen muß, den das Realkapital einbringt, und zwar selbstverständlich nach

dem Gesetze des Wettbewerbs.

Darlehen in Freigeld werden also so lange verzinst werden müssen, wie die Realkapitalien

Zins abwerfen. Wie diese dank ihrer durch das Metallgeld bedingten zu

geringen Menge noch eine Zeitlang als Kapital bestehen bleiben, so werden ihre

Bestandteile, also Rohstoffe und Geld, auch noch eine Zeitlang Kapital sein.

Bis dahin war der Zins für Realkapitalien abhängig vom Urzins; jetzt ist der Urzins

beseitigt, und die Höhe des Darlehenszinses richtet sich genau nach dem Zins

des Sachguts. Man wird also bei Gelddarlehen nicht darum Zins zahlen, weil das

Geld den Waren eine Abgabe aufbürden kann, sondern weil die Nachfrage nach Darlehen

vorläufig noch das Angebot übersteigt.

Der Urzins war kein Darlehenszins; der Tausch des Geldes gegen Ware und die

hierbei erhobene Abgabe hatten durchaus nichts gemein mit einem Darlehen. Der

Urzins wurde darum auch nicht durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Der Erzeuger

gab im Tausch für das Geld seine Ware her. Es war ein Tauschgeschäft, und der Urzins

wurde dabei erhoben, weil der Geldinhaber den Tausch gestatten oder untersagen

konnte. Der Urzins entsprach dem Unterschied im Nutzen, den der Gebrauch

des Geldes als Tauschmittel gegenüber dem Geldersatz (Wechsel, Urwirtschaft,

Tauschhandel) bot. Kein Angebot von Geld, und mochte es noch so groß sein, vermochte

diesen Unterschied und damit den Zins zu beseitigen.

Beim Zins der Sachgüter dagegen handelte es sich nicht um einen Tausch,

sondern um ein Darlehen. Der Grundbesitzer verleiht den Boden an den Pächter,

der Hausbesitzer verleiht das Haus an den Mieter, der Fabrikant verleiht die

Fabrik an die Arbeiter, der Bankmann verleiht das Geld an den Schuldner; aber

der Kaufmann, der den Zins von den Waren erhebt, verleiht nichts, er tauscht.

Pächter, Mieter, Arbeiter, Schuldner geben zurück, was sie erhalten haben; der

Kaufmann erhält für sein Geld etwas vom Gelde ganz Verschiedenes. Darum

hat auch der Tausch mit dem Darlehen nichts gemein, darum aber auch

wird der Urzins von ganz anderen Umständen beeinflußt, als der Zins der

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Sachgüter. Und eigentlich müßte man ganz davon abgehen, diese beiden so verschiedenen

Dinge mit dem gleichen Worte Zins zu bezeichnen.

Der Zins der Sachgüter wird durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Er unterliegt

dem Gesetze des Wettbewerbes. Er kann durch eine einfache Verschiebung

im Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot beseitigt werden. Niemals wäre das

möglich beim Urzins. Der Zins der Sachgüter wurde bisher vor einer solchen Verschiebung

geschützt, weil die Erzeugung von Sachkapital davon abhängig ist, daß

solche Güter Zins in der Höhe des Urzinses erheben können. –

Mit dem Freigeld wird dieser Widerstand gebrochen, aber noch besteht das für den

Zins unerläßliche Mißverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot von Darlehen jeder

Art: Darlehen in Gestalt von Mietshäusern, von Fabriken, Maschinen, wie auch in

Gestalt von Geld.

Aber der Stoff für den Zins dieser Gelddarlehen kommt jetzt nicht mehr aus dem

Handel als G.W.G.‘, sondern aus der Warenerzeugung. Er ist ein Teil des Erzeugnisses,

das der Unternehmer mit Hilfe des Darlehens mit gleichen Kosten mehr hervorbringen

kann, und den der Geldverleiher für sich beanspruchen kann, weil Nachfrage und

Angebot es ihm gestatten.

Der Urzins wurde außerhalb der Warenerzeugung beim Austausch erhoben. Nicht

als Anteil an den mit Hilfe des Darlehens mehr erzeugten Waren, sondern als ein Teil

aller Waren überhaupt, die auf das Geld als Tauschmittel angewiesen waren. Er wäre

auch erhoben worden, wenn alle Arbeiter mit eigenen, genau gleichen Arbeitsmitteln

versehen gewesen, wenn alle Schulden bezahlt worden wären, wenn jeder seine

Einkäufe bar bezahlt, jeder im eigenen Hause gewohnt hätte, wenn der Markt für

Darlehen geschlossen, wenn alle Anleihen verboten gewesen wären, wenn man das

Erheben von Zins kirchlich und gesetzlich untersagt hätte.

Die Nachfrage nach Darlehen, namentlich in Form von Arbeitsmitteln, kommt daher,

daß man mit diesen Arbeitsmitteln mehr oder bessere Waren erzielt, als ohne solche.

Stößt nun der Arbeiter bei dieser Nachfrage auf ein ungenügendes Angebot, so muß

er von dem, was er mit dem gewünschten Arbeitsmittel mehr zu erzeugen hofft, einen

Teil an den Verleiher abgeben, und zwar aus keinem anderen Grunde, als weil es das

bestehende Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot so will. Und dieses Verhältnis

wird nach Einführung der Freigeldreform auch noch eine Zeitlang fortbestehen.

Solange das Arbeitsmittel Kapital ist, ist auch das Arbeitserzeugnis Kapital,

aber nicht als Ware, nicht dort, wo um den Preis gehandelt wird. Denn einander

gegenübergestellt, würden sich die Zinsrechnungen der Waren aufheben. Aber außerhalb

des Warenumlaufs, dort, wo es sich um die Bedingungen eines Darlehens

(nicht also um Preise) handelt, nicht den Käufern, sondern den Borgern gegenüber,

da kann das Arbeitserzeugnis Kapital sein, und es muß es sogar sein, solange

das Arbeitsmittel Kapital ist. Gerade umgekehrt verhält es sich mit dem

herkömmlichen Geld. Dieses zieht seinen Zins nicht von den Borgern, sondern

aus dem Warenumlauf. Es hat seinen Saugrüssel unmittelbar in die Blutbahn

des Volkes gesenkt. Mit dem Freigeld wird dem Tauschmittel dieses Schröpfwerkzeug

genommen. Und darum ist das Freigeld an und für sich kein Kapital

mehr. Es kann den Zins nicht mehr unter allen Umständen erpressen. Es er-

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leidet das Schicksal der Arbeitsmittel, die auch nur so lange Zins erheben können,

wie das Angebot hinter der Nachfrage zurückbleibt. Fällt der Zins des Realkapitals

auf Null, so ist auch das zinsfreie Gelddarlehen Tatsache. Mit der Freigeldreform

verschwindet der Urzins gleich von dem Augenblick an, wo das Freigeld den Waren

entgegentritt. Das Freigeld steht als Tauschmittel auf gleicher Stufe mit den Waren.

Es ist, wie wenn wir zwischen Eisen und Weizen als Tauschmittel die Kartoffel eingeschoben

hätten. Kann man sich vorstellen, daß die Kartoffel vom Weizen, vom Eisen

Zins erhebt? Aber wenn auch mit dem Freigeld der Urzins verschwindet, so ist das

kein Grund für das sofortige Verschwinden des Darlehenszinses. Das Freigeld wird

nur den zinsfreien Darlehen die Bahn frei machen – mehr kann es nicht leisten.

Hier in dieser Unterscheidung zwischen Urzins und Darlehenszins fließt alles, was

wir über den Urzins bisher gesagt hatten, wie in einem Brennpunkt zusammen. Man

hat den Urzins bisher nicht gesehen, weil er sich hinter dem gemeinen Darlehenszins

(seinem Geschöpf) versteckte. Wenn der Kaufmann Geld borgt und den Zins, den er

dafür zahlt, als allgemeine Unkosten auf die Warenpreise schlägt, so ist das, wie man

bisher annahm, ein Darlehenszins. Der Kaufmann schießt der Ware das Geld vor, er

macht ihr ein Darlehen, und die Warenerzeuger zahlen den Zins dieses Darlehens. So

erklärte man die Sache. Man braucht übrigens kein oberflächlicher Denker zu sein,

um an diesem Trugschluß achtlos vorbeizugehen. Der Schein ist wirklich hier recht

trügerisch. Man muß schon recht genau zusehen, um zu beobachten, daß der Zins,

den der Kaufmann für das geliehene Geld zahlt, nicht Ausgangspunkt, sondern Endpunkt

der ganzen Handlung ist. Der Kaufmann erhebt mit dem Geld den Urzins

von den Waren und liefert, da ihm das Geld nicht gehört, den Urzins an den Geldgeber

ab. Er ist hierbei nur einfacher Kassenführer des Geldgebers. Wäre es sein eigenes

Geld gewesen, so hätte er genau so gut den Urzins erhoben und ihn in seine

eigene Tasche gesteckt. Und dann – wo wäre dann das Darlehen gewesen? Beim

Darlehen sind doch Leistung und Gegenleistung zeitlich getrennt. Der Darlehenszins

richtet sich ganz nach der Zeitspanne, die zwischen Leistung und Gegenleistung

liegt. Aber beim Tausche des Geldes gegen Ware, wo der Urzins erhoben wird, fallen

Leistung und Gegenleistung zeitlich vollkommen zusammen. Das Darlehensgeschäft

hinterläßt Gläubiger und Schuldner; das Tauschgeschäft läßt nichts zurück. Man geht

in den Laden, kauft, bezahlt und geht. Das Geschäft ist restlos erledigt. Jeder gibt

und erhält in der Gegenwart das, was er beansprucht. Wo wäre da ein Darlehen?

Beim Darlehen kann man in manchen Fällen von Not, Bedürftigkeit, Verschuldung

usw. reden, auf alle Fälle von der Unmöglichkeit, das, was man wünscht, gleich zu bezahlen.

Wer ein Brot auf Borg kauft, weil er es nicht bar bezahlen kann, erhält ein

Darlehen und zahlt im erhöhten Preis den Zins. Aber beim Bauer, der einen Karren

voll fetter Schweine zum Markt bringt, um sie gegen Geld zu tauschen, wird man

doch von Verschuldung und Bedürftigkeit nicht reden können. Der Darlehensgeber

gibt von seinem Überfluß, der Darlehensnehmer nimmt aus Mangel. Aber beim Tausch

hat jeder der beiden Beteiligten zugleich Überfluß und Mangel. Mangel an dem, was

man verlangt, Überfluß an dem, was man anbietet.

Der Urzins hat also keinerlei Verwandtschaft mit dem Darlehenszins.

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Der Urzins ist, wie gesagt, eine Abgabe, eine Steuer, ein Raub, er ist alles mögliche

– nur nicht die Gegenleistung eines Darlehens. Der Urzins ist eine Erscheinung

eigener Art, die für sich betrachtet werden muß, ein volkswirtschaftlicher Grundbegriff.

Der Kaufmann ist bereit, für ein Gelddarlehen Zins zu zahlen, weil er weiß,

daß er sich dafür an den Waren schadlos halten kann. Fällt der Urzins fort, verliert

das Geld die Fähigkeit, Urzins zu erheben, so wird auch der Kaufmann keinen Zins

für ein Gelddarlehen anbieten können zum Ankauf von Waren.

Hier wird ein Vergleich mit dem Tauschhandel wieder nützlich sein. Im Tauschhandel

werden die Waren ohne Zins gegeneinander ausgetauscht. Wenn aber zur Zeit des

Tauschhandels jemand eine Ware nicht in Tausch, sondern als Darlehen begehrte, so kam

es ganz allein darauf an, in welchem Verhältnis Nachfrage und Angebot bei Darlehen

standen, um festzustellen, ob überhaupt und wieviel Zins gefordert werden konnte.

Konnte man ein Haus vermieten, und als Miete mehr als die Abschreibungen erheben,

so war es selbstverständlich, daß jeder, der ein Haus in seinen Bestandteilen mietete

(also in Form von Darlehen in Holz, Kalk, Eisen usw.), auch Zins dafür zahlen mußte.

Die mancherlei Wiederholungen in diesem Abschnitt waren notwendig, um der Gefahr

vorzubeugen, daß der Urzins des Geldes mit dem Darlehenszins verwechselt werde.

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