Wird Russland den 2+4-Vertrag kündigen?

Von Peter Haisenko (anderwelt)

Im 2+4-Vertrag, der die Grundlage für die sogenannte Wiedervereinigung ist, hat sich die jetzt größere BRD zur Einhaltung bestimmter Einschränkungen verpflichtet. Bereits seit etlichen Jahren hat die Berliner Regierung gegen elementare Teile dieses Vertrags verstoßen und Russland hat großzügig darüber hinweg gesehen. Mit der Ukraine-Operation sind diese Verstöße jedoch so eklatant geworden, dass dieser Vertrag jetzt auf der Kippe steht.

Wenn sich eine Vertragspartei nicht an einen Vertrag hält, hat die andere Seite das Recht, Vertragstreue einzufordern. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann dieser Vertrag gekündigt, ja annulliert werden. Man befindet sich anschließend wieder in einem Rechtszustand, als ob es diesen Vertrag nicht gegeben hätte. Der betrogene Vertragspartner hat sogar das Recht, Entschädigung einzufordern. Dieser einfache Rechtszustand gilt vom Privatrechtlichen bis hin zu Staatsverträgen. Betrachten wir dazu einige Passagen aus dem 2+4-Vertrag, der die Bedingungen für das wiedervereinigte Deutschland regelt.

Es beginnt damit, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine NATO-Truppen stationiert werden, bis die russischen Truppen abgezogen sind. Danach dürfen deutsche Truppen dort stationiert sein, die auch einem Bündnis angehören dürfen. Für NATO-Truppen fremder Länder gilt das nicht. In einer gewissen Grauzone liegt, dass dieses Gebiet für Operationen genutzt werden darf, die das Ziel hat, NATO-Truppen und Gerät weiter gen Osten zu verbringen. So ist es zum Beispiel strittig, wenn der Flughafen Leipzig für militärische Transporte von NATO-Flugzeugen genutzt wird. Auch auf Bahnstrecken innerhalb der ehemaligen DDR gibt es Militärtransporte, die NATO-Soldaten und Gerät an die Ostgrenze der NATO-Staaten bringen. Auch wenn immer wieder gelogen wird, was zumindest die moralische Rechtmäßigkeit der NATO-Osterweiterung betrifft, ist hier bezüglich des Gebiets der ehemaligen DDR zumindest eine „großzügige“ Auslegung der Verträge festzustellen. Aber es geht weiter.

Jugoslawien war schon der Sündenfall

Der nächste Punkt in diesem Vertrag beinhaltet, dass Deutschland für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland „keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen“. Spätestens mit den Einsätzen in Jugoslawien hat Deutschland dagegen verstoßen. Nun könnte man rabulistisch argumentieren, dass Deutschland gar nicht gegen seine Verfassung verstoßen kann, weil es keine hat, sondern nach wie vor nur ein Grundgesetz. Es bleibt aber die Charta der Vereinten Nationen und die deutschen Einsätze in Jugoslawien waren nicht von der UN abgesegnet.

Tatsache ist aber, dass man sich in Berlin sehr wohl darüber im Klaren war und ist, dass zumindest im innerdeutschen Rechtsgebrauch das Grundgesetz wie eine Verfassung behandelt wird. Offensichtlich wurde das mit dem Afghanistan-Einsatz, den sich Herr Struck so zurechtgebogen hat, dass „Deutschland am Hindukusch verteidigt wird“. Da gab es viele Lacher aber es zeigt, dass man sich der Rechtsbrüche durchaus bewusst ist. Es gäbe noch weitere Beispiele, aber die verblassen gegenüber den Vertragsbrüchen, die im Zusammenhang mit der Ukraine begangen worden sind.

Warum steht Merkel noch nicht vor Gericht?

Beginnen wir mit den Minsk-Verträgen. Im letzten Jahr hat Ex-Kanzlerin Merkel mit einem gewissen Stolz zugegeben, dass sie selbst, der Franzose Hollande und auch der Ukrainer Poroschenko nicht vorhatten, diesen Vertrag einzuhalten. Er diente laut Merkel nur dazu, 6.000 in Debalzewo eingekesselte Kiew-Soldaten vor der Gefangennahme oder der Vernichtung zu retten und um Zeit zu gewinnen, Kiew massiv aufzurüsten und kriegsfähig gegen Russland zu machen. Wenn das keine Vorbereitung für einen Angriffskrieg sein soll, dann weiß ich nicht, was es sonst sein könnte. Warum wohl hat Merkel am 1. Januar 2017 den § 80 StGB nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit streichen lassen? Was sagte dieser Paragraph?

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Allerdings fand der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes nie Berücksichtigung. Er lautet nach wie vor: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Mehr dazu hier und hier findet sich auch eine interessante Volte die besagt, dass zwar die Vorbereitung, nicht aber die Durchführung eines Angriffskriegs unter Strafe steht:
https://www.hintergrund.de/politik/inland/verbot-der-vorbereitung-eines-angriffskrieges/

Das Grundgesetz ist Bestandteil der 2+4-Verträge

Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass sich Merkel noch nicht vor einem Gericht verantworten muss. Und nein, die Streichung am 1. Januar 2017 entlastet Merkel nicht, denn das Minsk-Abkommen wurde Jahre vorher von ihr hinterhältig aufgesetzt. Nun ist es zwar so, dass dieser § 80 nicht direkt mit den 2+4-Verträgen zusammenhängt, aber der Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes existierte damals schon und ist so, wie das Grundgesetz selbst, Teil der Grundlagen für diesen Vertrag. So steht die Frage im Raum, ob auch das ein Grund dafür ist, dass Deutschland bis heute die 1990 versprochene neue Verfassung nicht bekommen hat. Was wären die Folgen gewesen, wenn diese Passus nicht mehr in der Verfassung aufgenommen worden wären? Hätte das die Gültigkeit der 2+4-Verträge infrage gestellt? So, wie eben jetzt die Missachtung dieser Grundgesetzpassagen.

Doch gehen wir weiter. Ganz offen wird gerade darüber diskutiert, die BRD atomar zu bewaffnen. Allein diese Diskussion ist eine klare Missachtung der Passage des 2+4-Vetrags, die sagt, dass Deutschland für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Gibt es eine alternative Interpretation für „alle Zeiten“? Mir ist keine bekannt. Doch es geht noch deutlicher. Erinnern wir uns nochmals: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland „keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen“.

Rechtsakrobatik kann nicht helfen

Hierzu gibt es sicherlich wieder rabulistische Interpretationen. Die können aber angesichts der Realität nicht stichhaltig sein. Es wird zwar immer betont, dass man keine Verantwortung dafür hat, wofür Kiew die gelieferten Waffen einsetzt, aber der einfache Fakt bleibt, dass es eben deutsche Waffen sind, die gegen Russland eingesetzt werden. Dazu gibt es schon eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem April 2022. Darin wird ausgeführt, dass Deutschland den Waffenstillstand mit Russland bricht, wenn hier Soldaten der Ukraine ausgebildet werden. Und genau das ist es, was Deutschland von allen anderen Ukraine-Unterstützern unterscheidet.

Deutschland lebt im Zustand des Waffenstillstands nicht nur mit Russland, sondern auch mit den anderen Alliierten. Altkanzler Schröder hat wohl seinen Parteigenossen Scholz darüber aufgeklärt und das erklärt, warum letzterer mit Waffenlieferungen so zögerlich war, bis er seine Befehle aus Washington doch erfüllen musste. Aber mit der Lieferung von Taurus-Flugkörpern wäre der Tatbestand endgültig erfüllt, dass russisches Mutterland mit deutschen Waffen angegriffen wird. Nehmen wir dazu noch die unmissverständliche Ansage unserer Außenministerin. Sie sagte, sie wolle Russlands Wirtschaft ruinieren und Deutschland befände sich im Krieg mit Russland. Wie würden Sie es da als Russe interpretieren, wenn es zwar Kiews Militär ist, das deutsche Waffen gegen Russland einsetzt, Kiew das aber nicht ohne diese Waffen könnte?

Im russischen Parlament wird schon darüber gesprochen

Angesichts dieser mannigfaltigen Brüche des Waffenstillstands und der 2+4-Verträge sind bereits Forderungen zur Kündigung ebendieser Verträge bis in die russische Staatsduma gelangt und formuliert worden. Glücklicherweise ist die Abstimmung über die Lieferung von Taurus-Flugkörpern im Bundestag mit überwältigender Mehrheit dagegen ausgegangen. 182 Stimmen pro und 480 dagegen. Man sieht folglich, dass alle Veröffentlichungen über die Stimmungslage bezüglich der Ukraine glatte Lügen sind und dass es selbst im Regierungslager viele Menschen gibt, die noch über Verstand und Gewissen verfügen.

Glücklicherweise ist das deswegen, weil das mit hoher Wahrscheinlichkeit in Moskau das Fass zum überlaufen gebracht hätte. Aber das Thema ist nicht vom Tisch. So werde ich noch kurz andeuten, welche Folgen es haben könnte, wenn Russland die 2+4-Verträge aufkündigt, weil Deutschland massiv gegen diese Verträge verstoßen hat. Diese Folgen wären nach Völkerrecht möglich und da würde auch keine „Regelbasierte Ordnung“ helfen. Wir sollten dabei nicht übersehen, dass bei einem Ausstieg Russlands aus den Verträgen, auch der Vertragszustand mit den anderen drei nicht mehr besteht.

Ein unmögliches Horrorszenario?

Zunächst könnte Russland als Besatzungsmacht wieder Truppen im Osten stationieren.

Die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit und Souveränität entfällt.

Die Wiederherstellung der Grenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, die vor dem 3. Oktober 1990 bestanden.

Die Wiederaufnahme der Besatzungsrechte und -pflichten der vier Mächte in Deutschland, insbesondere in Berlin, das wieder in vier Sektoren aufgeteilt würde.

Die Rücknahme der Anerkennung Deutschlands als Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und anderer internationaler Organisationen.

Die Neuverhandlung aller bilateralen und multilateralen Verträge, die die BRD seit 1990 abgeschlossen hat, inklusive aller EU-Verträge.

Die mögliche Eskalation von politischen, wirtschaftlichen und militärischen Spannungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarn sowie den vier Mächten.

Klingt das gruselig? Wahrscheinlich nicht für jeden. Warum sonst arbeiten so viele Schwachköpfe genau darauf hin? Oder sind diese Kriegstreiber derart minderbemittelt, dass ihnen die möglichen Folgen gar nicht zugänglich sind? Dass ihnen nicht bewusst ist, dass sie sich eventuell vor einem Gericht der dann wiedergekehrten russischen Besatzungsmacht verantworten müssen? Vergessen wir nicht, die Bundeswehr verfügt nur über Munition, die nach zwei Tagen verbraucht wäre. Würde also Russland das Ende des Waffenstillstands verkünden, könnte Deutschland nur sofort wieder kapitulieren. Es sei denn, die grünen Kriegstreiber wollen so die endgültige Deindustrialisierung Deutschlands herbeiführen, indem sie Russland gleichsam dazu auffordern, gezielte Schläge zum Beispiel gegen die Stromversorgung zu führen. Lieber Gott, befreie uns von den Wahnsinnigen in den deutschen politischen Führungsetagen und in den Staatsmedien, bevor es Putin tun muss.

(Visited 862 times, 1 visits today)
Wird Russland den 2+4-Vertrag kündigen?
4 Stimmen, 3.44 durchschnittliche Bewertung (74% Ergebnis)

13 Kommentare

  1. Mir ist der Russe am Arsch lieber, als der Ami im Gesicht.
    Man fühlt einfach, dass Putin ehrlich ist und die Westler eine verfluchte Lügenbande, die uns gegen Russland für ihre Geldinteressen zu verheizen gedenkt.
    Sagt es weiter und bildet Widerstand.

  2. Die Angelsaxon und ihre zionistischen Kumpane zerstören Deutschlands Wirtschaft und das deutsche Volk als solches derart, dass uns die Russen irgendwann fallen lassen wie eine heisse Kartoffel.

  3. Also, ich glaube kaum, dass Putin die Büchse der Pandorra öffnen würde. Und zweitens, wie kämen die Russen denn wieder auf das Gebiet der ehemaligen DDR? Über Polen, die die Russen einfach durch Nato-Gebiet durchwinken würden? Never ever.

    • Moin Häschen,

      „… wie kämen die Russen denn wieder auf das Gebiet der ehemaligen DDR?“

      Über die Ostsee. Wird aber nicht geschehen. Putin ist ein anderes Kaliber als die erpressbaren Marionetten der US-NATO-Staaten.

  4. Putin hilf!
    Was hatten wir im Westen für ein schönes Leben, als es Honnecker und Co. noch gab.
    Mach aber diesesmal die Mauer dicker und höher!
    Und bau ihnen Gewächshäuser, damit Bananen wachsen.

  5. Die Bundesregierung wurde gefragt, wann zwischen 1990 /92 sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat:

    (…)vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

    Eine formelle Volksabstimmung über das Grundgesetz hat es nicht gegeben, auch nicht an den von Ihnen genannten Daten. Bürgerkommunikation

    im Bundesministerium des Innern und für Heimat

    —————————-

    Graurheindorfer Str. 198

    53117 Bonn

    Telefon: +49 30 186810

    E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de

    Internet: http://www.bmi.bund.de

  6. Meinung
    Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen
    (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) und mit dem Militärgesetz Nr. 52 unwider- ruflich festgestellt.Das Deutsche Reich besitzt weiterhin die ununterbrochene Rechts-fähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat nur dann handlungsfähig, wenn die instituti-onalisierten Organe vorhanden sind.

    Durch die 2+4 Verträge wurden zwei Verwaltungskonstrukte (BRD+DDR) zusammengeführt. Das dadurch neu entstandene Verwaltungskonstrukt war (ist) für die Aufrechterhaltung der öffentliche Ordnung in einem besetzten Teilgebiet Deutschlands, abgeleitet aus den Gebieten Stand von 31.12.1937, möglicherweise Stand 1918,von den Siegermächten eingesetzt (HLKO). Erschreckend ist, dass das zusammengeführte Verwaltungskonstrukt sich nunmehr ohne Legitimierung und auch gegen das GG zu Waffenlieferungen in ein Konfliktgebiet zum Schaden einer Siegermacht (Russland) verleiten lässt. Werden Politiker erpresst oder extrem unter Druck gesetzt? Die deutschen Verantwortlichen sind sich möglicherweise nicht über die möglichen entsetzlichen Folgen im klaren. Welche Maßnahmen Russland, begründet aus den Verstößen der 2+4 Verträge, ergreifen wird ist schwer abschätzbar und bleibt abzuwarten.

    Viel gefährlicher ist meiner Meinung der Sachverhalt, dass vom Gebiet des besetzten, im Waffenstillstand befindlichen Deutschen Reich, Waffenlieferungen, Satelliten Informationen über Fronverläufe usw., zum Schaden der Siegermacht Russland, an den Gegner der Sonderaktion erfolgen. Eine mögliche Folge wäre, dass Russland die Beendigung des Waffenstillstands ausruft und das Deutsche Reich sich mit Russland wieder im Kriegszustand befinden würde.

  7. Das wäre allerdings extrem interessant, wenn die Russen den Vertrag tatsächlich anulieren würden.

    Damit würde die ganze US-Politk ad-absurdum geführt.

    Und es würden viele Fragen zur Souveränität (oder eben der fehlenden) gestellt werden.

    Vielleicht sollte man die Russen motivieren, indem man Demonstrationen für die Anulierung des Vertrag macht.

    Ich frage mich, was dann mit den ganzen Ost-Bürgermeistern passiert, wenn die Russen wieder Truppen stationieren. Weil die ja überall Solidarität mit der Ukraine propagiert und ukrainisch geflaggt haben.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*