Korruptionsssumpf, der nicht trockengelegt wird, vergiftet das Grundgesetz

korruptionssumpfSo kann es nicht weitergehen, dachte sich Jürgen Kerner. Der Beitragsservice (ein Inkassobüro der ÖR) führt Stasi-Methoden ein und überfällt eine Bürgerin der Stadt Lünen. Wurden hier die Grundrechte und verbindliche Rechtstreue laut GG und Verfassung aushebelt?

Hat der Vater der Haushaltsabgabe, Paul Kirchhof, ehemaliger Bundesverfassungsrichter das GG und die Verfassung über Bord geworfen, um die fetten Gehälter und die Sonderrenten der Intendanten der ÖR und deren Mitarbeiter zu sichern?


Bei den Polit-Darstellern ist es ja hinlänglich bekannt, dass diese Klientelpolitik zum Vorteil der Lobby betreiben. Für die Arbeiter, die die Hauptlast der Steuereintreibung tragen, fällt nichts mehr ab. Sie werden geschröpft, damit die da oben ihre Taschen füllen können.

Ist unsere Gerichtsbarkeit inzwischen auf dem gleichen Pfad und unsere Richter auch gekauft? Einige Personen in dieser Regierung, auch dem Staatsoberhaupt sind und waren die Stasi-Methoden bekannt. Wollen gewisse Personen solche Methoden hier wieder einführen?

Ein noch nicht mal rechtswirksamer Gerichtsbeschluss einer Amtsrichterin reichte als Grundlage aus, gewaltsam in eine Wohnung in Lünen einzudringen. Die Wohnungsinhaberin ist zudem vom sog. Gerichtsvollzieher gedemütigt, verhöhnt und massiv unter Druck gesetzt worden. Ein mutiger Mann, der mit der Sache eigentlich gar nichts zu tun hat, hat daraufhin am 30.06.2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, sowie rechtswidrige Vollstreckung erstattet.
Wir werden den Fall weiterverfolgen und darüber berichten. Lesen Sie aber zunächst den Sachverhalt.

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Strafanzeigen gegen den Staatsterror im Auftrag des WDR…

von Rheinlaender (photoposter)

die Seilschaften zwischen einflussnehmender Politik, öffentlich-rechtlichem Rundfunk-Funktionären sowie der mittlerweile offenkundig eingeschworenen Justiz (ausser den Tübinger LG Urteilen weisen bisher alle VerGerichte der Länder berechtigte Klagen der Bürger ohme aureichende Prüfungen ab) haben eine Dimension erreicht, die den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland in der Tat weiterhin demontiert und verbriefte Grundrechte und verbindliche Rechtstreue laut GG und Verfassung aushebelt!

die Verschwendungsorgien der ÖR-Anstalten auf Kosten der Bürger sind durch Nichts zu rechtfertigen, die Dimensionen der Ausgaben einschliesslich Gehälter und Promi-Provisionen, die der ÖR-Rundfunk mittlerweile erreicht hat, begründen eine dreiste Selbstbedienungsmentalität des ÖR-Sysndikats, das zweifelsfrei die elementare Grundversorgung verwirkt hat,  Bedenken bezüglich des Geschäftsmodells Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind übrigens auch der „Schäuble Broschüre“ des BMF zu entnehmen. Die Zügellosigkeit, mit der das öffentlich-rechtliche Konglomerat am Medien-Wettbewerb teilnimmt, kollidiert nicht nur mit dem Kartellrecht, es häufen sich auch Fragen, wie die sprudelnden Zwangsbeiträge verwendet werden, die mittlerweile eine genauere Betrachtung nach §266StGB notwendig machen!

mit welchen fragwürdigen Methoden vermeintlich säumige „Beitragsschuldner“ bedroht, genötigt, gedemütigt und betrogen werden, offenbart eine Zwangsvollstreckung vom 15.06.2015, die eine unbescholtene Bürgerin der Stadt Lünen erfahren musste. Verständlicherweise hat der WDR kein Interesse daran, die „Beitragspflichtigen“ wegen des gewaltsamen Eindringens in die Wohnung der Bürgerin zu informieren, obwohl der „Grundversorger“ WDR für die Aufrechterhaltung von objektivem Journalismus und Meinungsvielfalt im allgemeinen öffentlichen Interesse laut Staatsvertrag dazu verpflichtet ist;-)

http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2013/stolz.html

http://www.mmnews.de/index.php/etc/48217-gez-ueberfall

http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2013/Urteil-01.08.2012-Gerichtsvollzieher-sind-keine-Beamten-mehr.html

https://www.openpetition.de/petition/online/neufassung-des-339-stgb-und-installieren-von-laiengerichten-in-2-instanz

http://homment.com/ardzdfpetition

http://www.mmnews.de/index.php/politik/43862-1hilfe-gegen-gez-vollstrecker

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14993.0.html

öffentliche Anklage gegen den öffentlich-rechtlichen Terror:

http://www.mmnews.de/index.php/politik/49244-gez-klage1

Rechtsbeugung bis zum BGH:

https://krisenfrei.com/strafanzeige-gegen-ard-zdf-dr-und-beitragsservice/#comment-107601

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sobald die erste konkrete Hinweis/Beweisaufnahme abgeschlossen ist, geht die erste dedizierte Strafanzeige an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hinaus…

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Update: Strafanzeige No. 1

gewaltsame Vollstreckung in Lünen mit Verletzung der Menschenwürde

Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Postanschrift:
Postfach 1571
59005 Hamm

Anzeigen-Erstatter

Jürgen Kerner

gesendet von: xxxxxxxx
an: xxxxxxxx

Datum der Strafanzeige: 30.06.2015

Subject: Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch  sowie rechtswidrige Vollstreckung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Kenntnis von Straftaten, begangen von einer Amtsperson, einem Bediensteten der Stadt Lünen sowie drei weiteren Personen, die am 15.Juni.2015 in der Wohnung von Frau Timmermann in Lünen verübt wurden. Ein noch nicht mal rechtskräftig unterzeichneter Gerichtsbeschluss der Amtsrichterin (Name bekannt) reichte als Grundlage aus, gewaltsam in die Wohnung während der Anwesenheit von Frau Timmermann einzudringen. Sie ist zudem vom sog Gerichtsvollzieher gedemütigt, verhöhnt und massiv unter Druck gesetzt worden. Frau Timmermann hat den Tathergang detailliert protokolliert. Vollstreckungsgrund war ein vermeintlich säumiger Rundfunkbeitrag, dessen Eintreibung der WDR/ARD-ZDF Beitragsservice an die Stadt Lünen übermittelt hatte.

Laut LG Tübingen sind die Festsetzungsbescheide und damit die angeblich vollstreckbaren Titel wegen fehlender Gläubiger Identifikation unwirksam, der WDR als angeblicher Gläubiger ignoriert trotzdem fortgesetzt die Beanstandungen zweier Tübinger Urteile. Da der Beitragsservice Aufforderungen von angemahnten Bürgern nach rechtsgültigen und ladungsfähigen Unterschriften permanent verweigert, ist von einem Vorsatz auszugehen, die Ausschöpfung geeigneter Rechtsmittel zu erschweren.

der sog Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist streng genommen eine Entkoppelung aus einer laut GG und Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsordung, denen auch die Länder unterliegen. Der Tenor bzw Gleichklang aller Klageabweisungen der VerGerichte in NRW gegen berechtigte verfassungsrechtliche Bedenken bedürfen mittlerweile staatsanwaltlicher Ermittlungen, wo „Einlussnahme von Oben“ nicht mehr auszuschliessen ist. Zudem liegt mir das Gutachten vom BMF als sog Schäuble Broschüre vor, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinem aktuellen Bestand in Frage stellt. Genau betrachtet rückt der Rundfunkbeitrag als „aufkommensneutrale“ Veranlagung aller bundesdeutschen Haushalte in Steuernähe, wo für deren Verabschiedung allein der Bund zuständig ist.

da es sich um Offizial-Delikte handelt, erstatte ich vorläufig (bis zu meiner obligatorisch rechtsgültigen Unterschrift) Strafanzeige gegen obengenannte Richterin wegen Amtsmissbrauchs, Betruges, Rechtsbeugung nach § 339 StGB sowie Anstiftung zum Hausfriedensbruch, Nötigung und räuberischer Erpressung, ich erstatte gleichzeitig Strafanzeige gegen den Gerichtsvollzieher bzw Vollzieher der Stadt Lünen wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, räuberischer Erpressung, Betruges, Diebstahl und Amtsanmassung nach § 132 StGB. Desweiteren beantrage ich ein Ermittlungsverfahren gegen alle tatbeteiligten und in der von Frau Timmermann während der Vollstreckung anwesenden Personen, wo weitere Tatbestände nach StGB nicht auszuschliessen sind. Da eine angeblich gesetzliche Grundlage diese (gewaltsamen) Vollstreckungen rechtfertigt, bleibt § 58 VerVfG bei diesen fragwürdigen Verwaltungsakten dennoch unberücksichtigt. Desweiteren scheint § 63 BBG, Verantwortung für die Rechtmässigkeit von Amtshandlungen, für manche Amtspersonen bedeutungslos zu sein. Nach meiner Auffassung liegt ein hinreichender Tatverdacht der Verletzung der Menschenwürde und Unterdrückung der verbrieften Presse – und Meinungsfreiheit durch Einschüchterung gegen Frau Timmermann vor, wo ein Verfahren gegen die Richterin nach § 30 DRiG nicht mehr zu vermeiden ist, auch der Bürgermeister der Stadt Lünen ist in seiner Verantwortung zur Rechtstreue durchhaftbar.

ich möchte noch darauf hinweisen, dass weitere Strafanzeigen gegen Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie gegen Einflussnehmer und Nutzniesser aus der Politik folgen werden, die den systematischen Terror vor allem gegen Bürger mit geringen Einkommen zu verantworten haben. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, aber trotzdem als Behoerden-Plagiat im Rechtsverkehr auftritt, vereidigte Volksvertreter und Funktionäre die Geldeintreiber-Masche billigen, nicht rechtskräftige Festsetzungsbescheide viele Bürger als Schutzgelderpressung empfinden, bleibt nach objektiver Betrachtung § 129 StGB nicht mehr unberührt.

ich bedanke mich für für Ihre Aufmerksamkeit und wenn möglich für die Zusendung eines (vorläufigen) Aktenzeichens an meine oben angegebene Email-Adresse.

Hochachtungsvoll

Jürgen Kerner.

in einem Brief vom 09.07.2015 wird mir von der Staatsanwaltschaft Dortmund mitgeteilt, dass gegen die Amtsrichterin zu Lünen wegen des Tatvorwurfs Rechtsbeugung bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Somit hat die Strafanzeige ein offizielles Aktenzeichen.

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Nimmt Euch ein Beispiel an Jürgen Kerner und wehrt Euch endlich gegen dieses UnGEZiefer, den Korruptionssumpf und den Missbrauch der Rechte! Ihr seid nicht allein. Inzwischen gibt es über vier Millionen Zwangsgebührenverweigerer. Legt Euch einen Ordner an und sammelt darin alle möglichen Rechte und Verweise auf Paragrafen … usw., damit Ihr bei solchen Überfällen gut gerüstet seid. Und hütet Euch davor, Namen von GV und Dokumente (Videoaufnahmen) zu veröffentlichen. Sie dienen lediglich als Beweis vor Gericht. 

Und noch etwas. Alle Zwangsgebührenverweigerer sollten ein riesiges Netzwerk spannen, alle verfügbaren Infos und Links in ihren Blogs einbauen Leser dieser Blogs sollten die Infos an Bekannte, Freunde, Verwandte … usw. weitergeben. 

In diesem Sinne: Packen wir’s an!

Schon vergessen?

Wir sind das Volk!

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