Hamburg: 20-Jährige erhält Jugendarrest, weil sie Gruppenvergewaltiger im Netz beleidigte

Wir leben im besten Deutschland aller Zeiten.“

Ist das wirklich so, Herr Steinmeier?

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Der Vorfall einer Massenvergewaltigung einer 15-Jährigen durch mehrere junge Männer mit Migrationshintergrund hatte 2020 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, auch aufgrund der folgenden Bewährungsstrafen. Eine Frau, die einen der Täter der Gruppe persönlich kontaktiert hatte, wurde nun wegen „Beleidigungen und die Bedrohungen“ verurteilt.

Der Ursprung der jüngsten deutschen Justizposse liegt im September 2020. Nach einer Gruppenvergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens im Hamburger Stadtpark wurden neun junge Männer verurteilt, davon jedoch nur ein Täter zu Gefängnis im Rahmen einer Jugendstrafe. Eine heute 20-jährige Frau konnte durch Social-Media-Postings an die Privatnummer eines der Täter gelangen und kontaktierte diesen. Im Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht warf die Anklage der jungen Frau nun vor, „Hasspostings“ beleidigender und bedrohender Art getätigt zu haben. Selbst vorbestraft und durch Abwesenheit bei der Verhandlung wenig glänzend, muss sie im Gegensatz zu dem Großteil von Vergewaltigern zur Strafe 48 Stunden im Jugendarrest verbringen.

Vier der angeklagten Vergewaltiger wurden im November 2023 zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren mit Vorbewährung verurteilt, das bedeutet vorerst ohne Gefängnisaufenthalt. Gegen vier weitere Angeklagte sprach das Gericht Jugendstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren aus, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Ein Täter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Das Hamburger Abendblatt titelte nun zu Folgeereignissen am 18. Juni (Bezahlschranke): „Stadtpark-Vergewaltigung: Frau nach Hetze im Netz verurteilt“.

 

Im Artikel wird über den bizarren Verlauf einer weiteren fraglichen Justizeinschätzung in Deutschland aufgeklärt, bei dem es diesmal „um Hasspostings im Netz gegen damalige Verdächtige“ gehe, da in den sozialen Medien „unter anderem Bedrohungen ausgesprochen sowie zur Selbstjustiz aufgerufen wurden“. An diesen Ereignissen war demnach auch eine heute 20-jährige Frau beteiligt, deren schriftliche Äußerungen im November 2021, nach den Urteilsverkündigungen, sie jetzt vor Gericht brachten. Weiter heißt es zu den Anschuldigungen:

„Im Prozess vor dem Amtsgericht wirft die Anklage der jungen Frau vor, einen Mann in einem sogenannten Shitstorm als ‚ehrloses Vergewaltigerschwein‘ und ‚ekelhafte Missgeburt‘ beschimpft zu haben. Zudem drohte die Frau dem Mann darüber hinaus, er könne nirgendwo mehr hingehen, ‚ohne auf die Fresse zu kriegen‘.“

Weitere „Hasskommentare“ gegenüber dem Vergewaltiger lauteten, wie von den ermittelnden Behörden dokumentiert, dass die Frau dem Mann gedroht habe, „er könne nirgendwo mehr hingehen, ‚ohne auf die Fresse zu kriegen'“, heißt es im HA-Artikel. Vor Ermittlern habe sie angegeben, „aus einem Reflex heraus gehandelt zu haben, als sie von der Vergewaltigung der 15-Jährigen im Stadtpark erfuhr“. Mehr als beeindruckend ist dabei folgender Verweis im Artikel:

„Neben dem Verfahren gegen Maja R. gab es gegen rund 140 weitere Personen Ermittlungen, nachdem im Internet unter anderem Todesdrohungen, Folterfantasien und rassistische Äußerungen gegen die Verdächtigen im Stadtparkverfahren geäußert worden waren. Etwa 100 dieser Verfahren wegen sogenannter Hasspostings richteten sich gegen Menschen, die nicht in Hamburg leben. Weitere Ermittlungsverfahren gab es gegen bislang unbekannte Verdächtige.“

 

Justiziable Äußerungen bezogen sich dabei wohl auch im Jahr 2021 auf „Verfahrensbeteiligte im Prozess, vor allem gegen die Vorsitzende der Jugendkammer, die das Urteil gefällt hatte, aber auch gegen Verteidiger und weitere Juristen“. Der Richterverein hatte sich zu diesem Zeitpunkt laut HA-Artikel „bestürzt über die unerträgliche Hetze gegen eine Kollegin“ gezeigt, da diese „die in diesem schwierigen Fall die ihr nach dem Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllt“ habe. Die Kommentare in den sozialen Medien stellten daher „einen gezielten Angriff auf den Rechtsstaat“ dar.

Im Falle R. lautete die Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des zuständigen Richters in diesem Fall ausgehend von ihrer Abwesenheit bei zwei Gerichtsprozessen und einem weiteren Verhandlungstermin wegen eines Diebstahls, den sie 2020 verübt hatte:

„Es sei eine ‚Unart‘, im Internet seinen Unmut loszuwerden. Der Ankläger meint, es sei ’schwierig‘, die 20-Jährige zu erreichen. So sieht es auch der Richter, der als Urteil für die 20-Jährige nach dem Jugendrecht einen Freizeitarrest ausspricht. Das bedeutet, dass Maja R. ein Wochenende, also von Freitagabend bis Sonntagabend, in einer Jugendstrafanstalt verbringen muss. Die üblicherweise 48 Stunden, die ein Verurteilter dort verbüßt, werden so terminiert, dass er am Montag wieder zur Schule oder zur Arbeit gehen könnte.“

Die verurteilte „Wochenendinhaftierte“ gab dabei zuvor zu Protokoll, dass sie wieder die Schule besuche, um ihren Abschluss nachzuholen, und im Anschluss Kinderkrankenschwester werden möchte.

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3 Kommentare

  1. Was die verurteilte Frau tat war m.E. nicht strafbar, aber ziemlich dumm.
    Wie immer man den Kriminellen benennt, – er hat die Einsichtsfähigkeit von Politikern.

    Sie hätte ihren Wahlkreisabgeordneten sowie seine Mitbewerber um Diäten ja mal per Email fragen können, wie darüber gedacht wird und die Antworten ins Netz (ob X, FB oder sonst was, wäre egal) stellen können! IMHO wäre es wirkungsvoller.
    Auch das ist Arbeit.

    Das Schimpfen ist zwar einfacher als arbeiten, aber auch wirkungsloser !

  2. Warum werden keine Frauen / Kinder von Staatsanwälten, Richtern, Politikern „fremd“ tangiert (um es höflich darzustellen)?

    Weil sie Personenschutz haben und ggf. keinen Kontakt zum Straßengeschehen.

    Nur dem normalen Bürger trifft es…

    Wir haben die Faxxen dicke mit anti-deutscher Politik, Sie etwa nicht?

    • Das liegt nicht am Personenschutz sondern daran, dass diese Leute in Stadtteilen ohne Migranten oder nur mit sehr reichen Migranten leben.

      Die Chance, dass denen was passiert, ist damit extrem gering.
      Ich bin ja jetzt auch unter Reichen und da sehe ich oft Monatelang keinen einzigen Schwarzhaarigen Jugendlichen im Viertel.

      Wen ich hier aber gestern gesehen habe: Den Bundestagsabgeordneten der SPD (Junge = jüdischer Name) auf dem Ebike auf der falschen Seite.

      Die haben keinen ständigen Personenschutz.
      Wenn sie in ein Problemviertel reisen – ich schreibe bewußt reisen – dann kann es sein, dass sie Personenschutz bekommen…

      Übrigens geschah vor ein paar Jahren ein sexueller Migrantenübergriff auf die Tochter eines Bandleaders aus Köln. Brinks oder Bap…

      Also völlig immun sind die auch nicht. Nur kriegen die genug Kohle um dann politisch korrekt das runter zu spielen…

      Man kann eben nicht im Karneval 100.000de verdienen und kritisch gegen die Migrationspolitik sein.

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