Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Beitragsservice und Gerichtsvollzieher

Der nicht rechtsfähige Betrugsservice, ein Inkassobüro der ÖR, versucht mit allen Mitteln (Ängste schüren, Rechtsbruch, Kontopfändung, Erzwingungshaft …usw.) die Zwangsgebühren einzutreiben.

Unzuverlässige Quellen behaupten, dass dafür Vollstreckungsbeamte und Gerichtsvollzieher sogar extra geschult werden. Sollte dies zutreffen, zahlen die Kosten dafür selbstverständlich die Beitragszahler. Die öffentlichen Kassen bestimmt nicht, denn die sind fast überall leer.

Die ca. zwei Millionen Zwangsgebührenverweigerer aber geben nicht auf und kämpfen weiter für ihr Recht in diesem Unrechtsstaat. Und das ist auch gut so, denn wer nicht kämpft hat verloren und wer kämpft, kann verlieren, sagt sich auch Reconquista Germania (s. Video rechts).

„Acht Monate nach meinem Schreiben an den Beitragsservice, hat dieser mit einem seiner belanglosen Musterbriefe geantwortet. Der Beitragsservice ist mit der Bewältigung der zahlreichen Zurückweisungen, Beschwerden und Widersprüche heillos überfordert. Er gibt offen zu, pro Monat 60.000 Vollstreckungsersuchen in Auftrag zu geben. Demnach haben sich mindestens 5% aller deutschen Haushalte bis zur Vollstreckung zur Wehr gesetzt. Es ist weiterhin sinnvoll und möglich, sich zu wehren und in den Boykott miteinzusteigen.“

Und genau deshalb würde es Sinn machen, die Staatsanwaltschaften mit Strafanträge, wie folgend beschrieben, zu beschäftigen.

In diesem Video (s. ganz unten) hier ging es konkret um den Bayerischen Rundfunk!
Dies habe ich universell in „Beitragsservice“ geändert…
Ihr ändert euer Schreiben dann mit der Adresse, die bei euch als Gläubiger in eurer Zwangsvollstreckung steht! Meist euer jeweilige Landesrundfunk…

Als persönlichen Beklagten schreibt ihr in die Anzeige
für den Beitragsservice den Intendanten (hilfsweise unbekannt).
Vom Gerichtsvollzieher habt ihr ja schon wenigsten den Namen, wenn von dem noch was feht, ebenso „hilfsweise unbekannt“.

Als Gründe schreibt ihr in die Anzeige die Begründundungen, die schon die Staatsanwaltschaft im „Antwortschreiben für den Strafantrag“ vorbrachte!!!

Was bisher geschehen sollte, könnt ihr hier im ersten Teil finden: https://youtu.be/6lZtDuMCxu4 Letzte Aktion war:
– Personalien vom Gerichtsvollzieher notieren.
– ihr sagt dem Gerichtsvollzieher ganz freundlich…
– und er bekommt das SchreibenNr3…

Beim Termin vor Ort sagtet ihr ja dem Gerichtsvollzieher bereits
GANZ FREUNDLICH folgendes:

„Lieber Herr XXX,
ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt
verantwortlich sind.

Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem
Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar.

Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an die Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben.

Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich
gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben.
Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde“.
Und er bekam das SchreibenNr3…

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Hier beschreibe ich euch nun den letzten Schritt, nach unserem SchreibenNr3 an den Gerichtsvollzieher persönlich.
Für alle, die ängstlich oder unsicher sind bezüglich des weiteren Verlaufs,
wenn der Gerichtsvollzieher sowohl beim Termin, als auch nach unserem SchreibenNr3 an den Gerichtsvollzieher persönlich, weiterhin frech oder uneinsichtig oder aggressiv bleibt…

WIR MÜSSEN EIN SCHREIBEN AN DIE STAATSANWALTSCHAFT SCHICKEN!!!
Anlagen:
-Das Schreiben vom Beitragsservice/jeweiligem Landesrundfunk (…dies ist ein vollstreckbarer Titel…)
-und das Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher Termin.

Ein Gerichtsurteil hatten bisher sowohl der Beitragsservice, als auch die Gerichtsvollzieher immer vermieden, damit kein weiteres „Tübinger/Hannover-Urteil“ gefällt wird.
Sie ließen dann immer alle Forderungen gegen die Kläger fallen und mieden die Kläger vortan komplett.
Um sich weiter um die zu kümmern, die sich ja nicht wehren können, und ängstlich oder freudig weiter zahlen. Immerhin ca. 7Milliarden Euro jährlich, sicheres Einkommen…

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Jetzt euer SCHREIBEN Nr4 (eure Anzeige)

Absender
Eure Adresse

Empfänger
Staatsanwaltschaft/Polizeidienststelle
(die für euren Wohnort zuständige Adresse ermitteln) Ort/Datum
STRAFANZEIGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich (Vorname, Familienname, Geburtsdatum)

Strafanzeige

gegen

Beitragsservice
Intendant (hilfsweise unbekannt)
Adresse …

wegen allen rechtlichen Gründen, insbesonderen des Verdachts auf
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
versuchte Nötigung (§ 240 StGB)

und gegen Gerichtsvollzieher persönlich (hilfweise unbekannt)
persönliche Adresse
oder die Adresse seiner Behörde…

wegen Beihilfe (§ 27 StGB),
gemeinschaftlich versuchte Nötigung (§ 240 StGB)

!!! Begründungstext aus dem „Antwortschreiben Stratantrag“!!!

Außerdem bitte ich Sie, mir mitzuteilen, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Anlagen
– Vollstreckungsschreiben des Beitragsservices/Landesrundfunk
– Schreiben des Gerichtsvollziehers/Gerichtsvollzieherbe­hörde
– Kopie eures SchreibenNr3 an Gerichtsvollzieher persönlich
– Tübinger Urteil
– Hannover Urteil

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