Es geht nicht nur um militante Islamisten. Migranten verüben in Deutschland beispiellose Gewalt gegen Sachen und Menschen. 700 Straftaten pro Tag werden seitens der „Asylanten“ in Deutschland verübt. Vom Diebstahl bis zum Mord.
Messer werden nicht nur dazu benutzt, um dschihadistische Anschläge zu verüben, sondern auch für Raubüberfälle, Einbrüche, Vergewaltigungen, Ehrenmorde. Mit Messern verübte Verbrechen ereignen sich auf öffentlichen Plätzen, Radwegen, in Hotels, Parks, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Supermärkten und Bahnhöfen. Viele Deutsche haben das Gefühl, dass die Gefahr hinter jedem Busch, hinter jeder Straßenecke, am Fuß jeder Rolltreppe lauert. (siehe Mordversuch von Nürnberg)
Das Bundeskriminalamt spricht aktuell von mehr als 500 terroristischen Gefährdern und ungefähr 360 „relevanten Personen“, also mutmaßlichen Unterstützern. Aber das ist nur ein Teil des Spektrums der Salafisten – inzwischen zählt man fast 9000. Nicht einmal mit diesen Leuten kommen Verfassungsschutz und Polizei zurecht (siehe Fall Anis Amri).
Dagegen steht das Heer Tausender Migranten, die vor keiner Gewalt Halt machen und als psychisch kranke „Einzeltäter“ verharmlost werden.
Nein, sie treten auch in Gruppen auf, überfallen, vergewaltigen Frauen; gefährden Bahnreisende; Fahrkartenkontrolleure; Bedienstete der Sozialämter, der Tafeln, Flüchtlingshelfer und schrecken selbst vor der Polizei nicht zurück.
Merkels Einwanderungspolitik der offenen Tür hat einen Teufelskreis von Gewalt in Gang gesetzt. (Gatestone Institute hat dazu eine erschreckende Liste zusammengestellt).
Die Unterdrückung der Berichterstattung über Ursachen und Auswirkungen kann nur als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Konsequenzen finden nicht statt. Bodenlose Unfähigkeit oder absichtliche Zerstörung der deutschen Gesellschaft könnten dahinter stecken.
Was jedem einzelnen Bürger abverlangt wird, kann im Strafgesetzbuch unter § 323c nachgelesen werden: Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Hilfeleistung ist nach dem Gesetz bei sogenannten Unglücksfällen nötig. So ein „Unglücksfall“ ist erst einmal jedes plötzlich eintretende Ereignis, aus dem sich eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen ergibt. Auch bei Gefahren für wertvolle Sachen besteht eine Pflicht zur Hilfe.
Wenn andere Personen angegriffen werden, zum Beispiel bei einer Vergewaltigung, ist Hilfe grundsätzlich Pflicht. (dejure.org)
Das teuflische ist, dass bestraft wird, wer im Falle von Bedrohung für Leib, Leben oder Sachen bei der Gefahrenabwehr das Maß des Zumutbaren überschreitet. Was zumutbar ist, obliegt der Einschätzung der Rechtsprechung und die ist abhängig von der Beweislage – sprich: der Menge der Zeugen, die beigebracht oder nicht beigebracht werden können.
Zeugen müssen sein.
Da im Notfall auf das rechtzeitige Eintreffen der Polizei nicht zu zählen ist, bleibt die Konsequenz einer Aktionsgemeinschaft SICHERHEIT – der Begriff „Bürgerwehr“ liegt auf der Hand.
Wer zu einer Bürgerwehr aufruft, unterstellt, dass der Staat – der sich um Recht und Ordnung kümmern sollte – seine Pflichten vernachlässigt. Kein Wunder, wenn in Essen Hooligans den Weihnachtsmarkt beschützen wollen – und prompt von der Polizei gewarnt werden. (Quelle)
Die Polizei gibt zu, dass sie zahlenmäßig unterlegen, überfordert und immer weniger in der Lage ist, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten – sowohl am Tag als auch in der Nacht.
Immer mehr Menschen tragen deshalb in der Öffentlichkeit ein Messer bei sich – zur Selbstverteidigung.
Doch Achtung: wo Gewalttäter als psychisch gestört oder krank eingestuft werden, wird aus Selbstverteidigung im Handumdrehen ein Angriff auf wehrlose Hilfsbedürftige, für die der Staat eine besondere Schutzpflicht hat. Und genau dieser Trick wird vermutlich aus dreierlei Gründen massenhaft angewandt:
1. um die Mär vom kranken Einzeltäter aufrecht zu halten?
2. um jeglichen Widerstand gegen weiterhin offene Grenzen zu unterbinden?
3. um Selbstverteidigung zu unterdrücken?
Auch liegt der Verdacht nicht weit, dass § 323c StGB hauptsächlich zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften bei Straftaten dienen könnte – sprich Zeugen fern zu halten.
(Quelle)
§ 133 GG: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Messerdschihad zählt Attacken allein vom Oktober auf.
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