Sind wir alle Nazis?

Der § 130 Strafgesetzbuch (StGB) Volksverhetzung wurde in einer Gummiregelung erweitert, die je nach Situation auf ALLES unf JEDEN angewendet werden kann. Ein neues schändliches Kapitel der stets so hochgelobten Meinungsfreiheit in diesem angeblich freiesten Land auf deutschem Boden. Das Grundgesetz wird mit Stichtag 1. Januar 2016 auf ein Neues ausgehebelt und immer mehr zur Makulatur gemacht.

Der erweiterte Text des § 130 StGB beendet die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit endgültig und überführt die BRD in eine Meinungsdiktatur. Die dehnbaren, willkürlich auslegbaren Formulierungen sind geeignet, JEDEN aus dem Verkehr zu ziehen, der sich kritisch über das System, seine Vertreter oder gegen bestimmte Gruppen äußert.

Nachstehend die entscheidenden Abschnitte:

1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Diebstähle in Kaufhäusern werden oft nicht gemeldet, weil Mitarbeiter Rassismus-Vorwürfe fürchten. (Quelle)

Angesichts dieser Neuformulierung des § 130 muß die Frage gestellt werden, ob gegen zahlreiche politische Entscheidungen der letzten Monate überhaupt noch Widerstand möglich ist. In seinem neuen Buch ruft Karl Albrecht Schachtschneider dazu auf, uns gegen den allgegenwärtigen Verfall des Rechts zu wehren. »Zum Widerstand gegen den Verfall des Rechts gehört der Widerspruch, in Reden und Schriften«, mahnt er. Denn Deutschland zeichne sich nicht mehr als Rechtsstaat aus und die Politik habe den Verfall der Rechtlichkeit noch beschleunigt.

Nachstehender Text von Janne Jörg Kipp (Kopp-Online):

Wo auch immer der Autor und Gutachter hinsieht, diagnostiziert er faktisch, jedenfalls für mein Verständnis, Rechtsbeugung. Nachdem alle wesentlichen Pläne der Europäischen Union gescheitert seien, nachdem im Namen des Freihandels unechter Freihandel zugunsten von Großkonzernen durchgesetzt worden sei, gelte es jetzt wieder, dass wir uns auf unser eigenes Recht besinnen. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Es geht um Souveränität und Selbstbestimmung und darum, dass wir uns wieder als Bürger um unseren Staat bemühen. Und nicht als Untergebener, als Obrigkeitshöriger, zu dem uns die Politik sowie die begleitenden Medien gerne machen. Die Politik als »ausübende Rechtslehre« solle das Richtige auf Grundlage der Wahrheit erkennen und als allgemeinen Willen verbindlich machen. Sie hat jedoch mit dem Parteienstaat ein Instrument der Herrschaft gebildet.
Herr Schachtschneider hat mit dem Hinweis auf diese Mängel einen unermesslich glänzenden Beitrag in diesem Kampf um das Recht geschaffen. In sieben Abschnitten beschreibt er den rechtlichen Rahmen, in dem unsere Politik, die Konzerne und auch wir als Bürger agieren. Und er beschreibt, wie weit wir uns von diesem Rahmen entfernt haben oder vielmehr haben entfernen lassen.
Die »Politische Ordnung«, die »Europäische Union«, die »Wirtschaftsordnung«, die »Islamisierung«, die »Euro-Rettung«, »Griechenland« sowie die »Souveränität und Selbstbestimmung« stehen auf seinem fundierten Prüfstand. Obgleich ich selbst in Studienjahren einige Rechtskenntnisse sammeln durfte, ist dieses Werk eine einzige Fundgrube, um die (Un-) Angemessenheit der Handlungs- und Sichtweisen der politischen Klasse und ihrer Medienhelfer zu beurteilen.
Schachtschneiders Essay-Sammlung entfaltet sich auf mehr als 300 Seiten. Seite für Seite ist ein Gewinn, und zwar unabhängig davon, welche Auffassung Sie selbst als Leser zu den angesprochenen Problemkreisen haben sollten. Schachtschneider führt uns exakt und unbestechlich in die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, zeigt die Interpretationsspielräume und historischen Bezüge. Er schafft einen Ordnungsrahmen für unser Denken und Handeln in wichtigen gesellschaftlichen Fragen. Und damit skizziert er die Grundlage unser aller Freiheit:

»Nur wenn jeder Mensch unter dem eigenen Gesetz lebt, dem Gesetz, das er sich selbst gibt, nur wenn jeder Mensch Gesetzgeber seines Handelns ist, ist er frei«, notiert er. Die Gesetze, die wir selbst erschaffen haben oder unter deren Schutz wir uns stellen, müssen für alle gelten. Viel zu viel ist von diesem Verständnis bereits weggebrochen. »Die Deutschen werden nach wie vor nicht als Bürger geachtet, sondern von der obrigkeitlichen Parteienoligarchie zu Untertanen degradiert«, analysiert er schonungslos die Ausgangssituation. Oder:
»Jedenfalls in Deutschland gibt es keine innere Medienfreiheit. Die Eigentumsverhältnisse verschaffen einer Finanzoligarchie den bestimmenden Einfluss auf die öffentliche Meinung und damit demokratiewidrige Macht.« Diesen Schleier, der sich auf unser aller Meinungsbildung letztlich gelegt hat, durchbricht Schachtschneider eindrucksvoll. Beispielhaft möchte ich die »politische Ordnung« nennen, die schon lange im Argen liegt. Eine politische Ordnung, die er im ersten Abschnitt in einem der versammelten, wichtigen Essays beschreibt.
»Die Gewaltenteilung in der Europäischen Union (leidet) Not«, merkt er an. Der »angestrebte existenzielle Staat Europa jedoch wird nicht frei, wird nicht gleich und wird nicht brüderlich sein. Er wird, strukturell notwendig, obrigkeitlich sein, so wie es seine Politik auch schon jetzt ist«, prognostiziert er mit Bezug auf die fehlenden Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Herrschaftskonstruktion, die sich EU nennt und doch kein Staat ist.

Diese Diagnose unterstreicht er mit messerscharfen Analysen und rechtlichen Hinweisen, die Sie in dieser Form in keinem anderen Zusammenhang finden. Ähnlich scharf geht Schachtschneider mit der seiner Ansicht nach »verfassungswidrigen Masseneinwanderung« um. Jenseits der weichgespülten Diskussionen um die Flüchtlingspolitik, jenseits der persönlichen »Meinung« beruft er sich auf geltendes Recht. Asyl, weist er nach, wird in Deutschland nur politisch Verfolgten zuerkannt. Politisch verfolgt ist aber nicht, wer vor dem Krieg oder einem Bürgerkrieg flieht.
Auch wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Dies ist nach geltender Rechtslage nicht möglich, wenn die Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgt. Die Rechtsfolge ist oder wäre eindeutig: Wer sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen kann, muss an der Grenze zurückgewiesen werden.

Daran, so führt Schachtschneider mit eindeutigen Belegen aus, ändert auch das Schengen-Abkommen nichts. Dies hat die Passkontrollen innerhalb des Schengen-Raums abgeschafft. Geltendes Recht, und nur darum geht es Schachtschneider, nicht um eine moralische Bewertung, heißt hier: In den Vertragsstaaten müssten die Einreisenden ein Aufenthaltsrecht oder ein entsprechend kurzfristiges Aufenthaltsrecht besitzen.

Eine zweite Rechtsnorm, nach der Flüchtlinge einreisen könnten, ist nach der »Dublin-III«-Verordnung der »subsidiäre internationale Schutz«. Dieses Recht ist ähnlich dem Asylrecht, sofern dem Schutzberechtigten ein ernsthafter Schaden droht. Allerdings: Auch hier geht es um eine »individuelle Bedrohung«, die nicht mehr gegeben sei, wenn ein Flüchtling in einem Flüchtlingslager schon Schutz gefunden hatte. Eine »undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen« kann sich Schachtschneiders Ansicht nach auch nicht auf diese Rechtsnorm des subsidiären Schutzrechts beziehen. Zudem ergibt sich aus dem Abkommen gerade kein individuelles Recht, sondern lediglich die Verpflichtung zwischen Staaten, wie sie untereinander mit den Schutzbedürftigen und deren Verteilung verfahren wollen. Das heißt:

Einzig die Flüchtlingseigenschaft selbst, geregelt im Genfer Abkommen von 1951, eröffnet eine Chance auf Anerkennung. Allerdings, und hier ist die juristische Ordnung erneut sehr aufschlussreich, gibt es aufgrund des Flüchtlingsstatus kein Einreiserecht. Es gibt vielmehr ein Abschiebeverbot für Flüchtlinge, die a) als solche anerkannt sind und b) bereits im Land selbst Unterschlupf gefunden haben.

Einschub: Ende August/Anfang September 1997 fand in Basel eine Jubiläumsveranstaltung statt: Hochrangige Vertreter des Judentums aus aller Welt gedachten dort des 1. Zionistenkongresses, der am selben Ort vor genau 100 Jahren abgehalten worden war. Nur gelegentlich und ganz am Rande erwähnten die Medien, die über das Ereignis berichteten, in diesem Zusammenhang auch die berühmten ‚Protokolle der Weisen von Zion‘. Tatsächlich weisen nach wie vor viele gewichtige Indizien darauf hin, daß diese Protokolle während des 1. Zionistenkongresses entstanden sein könnten. Denn bereits 1901 erschien in Rußland die erste gedruckte Ausgabe als Übersetzung aus dem französischen Urtext. Da die Anfertigung einer Übersetzung und deren Drucklegung naturgemäß eine gewisse Zeit benötigen, rückt allein damit die Datierung des französischsprachigen Originals bereits ein bis zwei Jahre näher an das ominöse Jahr 1897 heran.

Weiter Schachtschneiders Essay zur Politik unserer Tage:
Wann aber liegt eine Flüchtlingseigenschaft vor? Auch hier helfen Flucht vor Krieg oder Bürgerkrieg aus juristischer Sicht nicht. Nur kann mangels Kapazitäten in Deutschland niemand mehr prüfen. »Der Rechtsstaat hat hier abgedankt«, fasst der Autor zusammen.
Ähnlich sorgsam geht der Autor vor, wenn es um die rechtliche (!) Beurteilung des Aufenthalts in Deutschland geht, um die verschiedenen Aspekte der Europäischen Union, um die neuen Freihandelsabkommen wie TTIP, um die Religionsausübung in Deutschland, die Euro-Rettung, die Staatsschulden Griechenlands oder auch um die in Deutschland so genannte »Annexion« der Krim durch Putin.
Viele Aspekte, viele Fragen und eine rechtliche Würdigung beziehungsweise Einordnung der wichtigen Debatten, die jedem interessierten Bürger in Deutschland helfen wird. Ohne Kenntnis der Rechtsgrundlagen, des Rechtsrahmens, den wir uns selbst gegeben haben, ist keine souveräne Beurteilung der anstehenden Fragen möglich. Karl Albrecht Schachtschneider erinnert uns mit einem bemerkenswerten Buch daran und legt Grundlagen für eine souveräne Bürgerbeteiligung am politischen Prozess auf Basis geltenden Rechts, das derzeit ausgehöhlt wird. Wer möchte, kann dann den Rechtsrahmen ändern. Aber dafür müssen wir den Boden des Rechts wiederfinden.
Dieses Buch schafft wichtigste Fundamente im Kampf gegen den Rechtsverfall. Es lohnt sich. Uneingeschränkt.

Die Alternative heißt Umsturz, Bürgerkrieg, Revolution:

Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen rechnet im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt mit einem „Umsturz“ in Deutschland, sollten die Regierenden so weiter machen: „Es wird eine Bruchlinie geben, und zwar in dem Moment, wo – wer auch immer uns dann regiert – den Einsatzkräften, unseren Sicherheitsbehörden den Befehl erteilt, gegen das eigene Volk vorzugehen“, so der Ex-Verfassungsschützer.
Die Leute aus dem Sicherheitsapparat, die er kenne, würden solchen Anordnungen keine Folge leisten. „Dann wird nicht mehr von Wahlen die Rede sein. Dann gibt es einen Umsturz.“ Er wolle diesen zwar nicht „herbeireden“, er wolle ihn auch nicht, fürchte sich sogar davor. Aber die „Bruchlinie“ sei „das Vorgehen gegen das eigene Volk“, an dem schon die DDR gescheitert sei, zitierte ihn der NDR.

Helmut Roewer: Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite

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