Varoufakis klagt gegen EZB

Yanis Varoufakis und Fabio De Masi erstatteten bei dem EuGH Anzeige gegen die EZB wegen der Banken Griechenlands.

Yanis Varoufakis und der deutsche EU-Abgeordnete Fabio De Masi verlangen von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Europäische Zentralbank (EZB) zu zwingen, die juristische Überlegung zu enthüllen, auf der die Entscheidung bezüglich der Einfrierung der Liquidität an die griechischen Banken basierte.

Griechenlands ehemaliger Finanzminister Yanis Varoufakis und ein deutscher Europa-Parlamentarier erstatten Anzeige gegen die Europäische Zentralbank um Zugang zu einem Dokument bezüglich des Beschlusses der EZB zu erhalten, im Jahr 2015 die Finanzierung der griechischen Banken einzufrieren.

Griechenland unter Druck setzend verletzte die EZB ihren Auftrag

Wie Reuters meldete, verlangen Yanis Varoufakis und der deutsche EU-Abgeordnete Fabio De Masi von dem Europäischen Gerichtshof, die Europäische Zentralbank zu zwingen, die juristische Begründung zu enthüllen, auf der ihr strittiger Beschluss. „Die Liquidität des griechischen Banksektors einschränkend um die Kürzungen bei den Renten, die Steuererhöhungen und die Privatisierungen zu außerordentlichen Preise zu erzwingen, überschritt die EZB ihren Auftrag„, merkte Herr De Masi an.

Nach der Abweisung ihres Ersuchens durch die EZB wendeten die Herren Varoufakis und De Masi such an den Europäischen Gerichtshof um Zugang zu dem Dokument zu erhalten. Ein Sprecher der EZB führte an, die juristische Bewertung sei dem Beschluss zur Einfrierung der Finanzierung der Banken Griechenlands um wenigstens zwei Monate vorausgegangen. Wie er anfügte, „beschloss die EZB, diese nicht zu enthüllen, um ihre juristischen Berater und die internen Beratungen zu schützen„.

Der Rechtsanwalt der Kläger führt dagegen in der Anzeige an: „Es existiert ein höchstes öffentliches Interesse daran, dass wir wissen, bis zu welchem Punkt die EZB zueinander unterschiedliche Ziele abzuwägen und wie sie selbst und ihre juristischen Berater den rechtlichen Rahmen interpretierten.

Der Vollständigkeit halber sei in Erinnerung gerufen, dass infolge des umstrittenen Beschlusses der EZB die griechischen Banken am 28 Juni 2015 per Präsidialdekret geschlossen wurden. Als die Banken drei Wochen später, sprich am 20 Juli 2015 ihren Betrieb wieder aufnahmen, wurden parallel unter anderem rigorose Kapitalverkehrskontrollen verhängt, die bis heute bestehen (siehe auch Restriktionen im Bankensystem Griechenlands).

(Quelle: euro2day.gr) Übersetzung: gr-blog

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Mich würde nicht wundern, wenn der EuGH die Anzeige abschmettert. Dieser Laden ist doch genauso wie die BRiD-Justiz weisungsgebunden. Solche Gerichte wurden nicht für die Bürger eingerichtet, sondern für die Mächtigen.

 

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