Bürger, Kunst & GEZ für den Erhalt des Bargeldes – Vierter Akt

Nach dem letzten Schreiben der GEZ waren die Erwartungen hoch. Leider konnten diese das hohe copy&paste-Niveau des letzten Schreibens nicht mehr halten. Entsprechend kurz fallen die Abschnitte diesmal aus. Sogar das persönliche Gespräch wird angeboten, um dann jedoch auf die allgemeine kostenpflichtige Hotline zu verweisen.

Einen persönlichen und qualifizierten Ansprechpartner hätten wir hier schon erwartet. So dürfen wir uns auf das Vorlesen eines Textbausteins freuen und dabei noch selbst die Kosten tragen. Das ist wahrer Service aus den (UN)Tiefen des Staates.

Hier das Schreiben des Beitragservice:

Folgten wir der gleichen Argumentationsart der GEZ, so wäre dies für Sie, geschätzte Leser und Leserinnen, gewiss schnell langweilig. Auch der Mitmacheffekt wäre schnell verpufft. Daher nehmen wir uns nun direkt des Kernarguments des geschätzten Beitragsservice an: des Rundfunkstaatsvertrages.

Der vierte Akt unseres Mitmach-Kunst-Projekts nimmt nun einen neuen Anlauf und startet eine Petition mit dem Ziel, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen.

Dies geht gemäß §62 wie folgt:

[…] Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. […] Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. […]

Entsprechend richtet sich die Petition (Link zum Mitzeichnen!) an die einzelnen Ländervertretungen.

Wer die Weiterverbreitung der Petition unterstützen möchte, kann gerne das dazugehörigen Webbanner auf einer eigenen Seite einfügen. Folgender Html-Code erledigt dies ganz geschmeidig:

<a href="https://www.openpetition.de/petition/online/kuendigung-des-rundfunkstaatsvertrages-gem-rstv-62" 
target="_blank"><img style="width: 100%; hight: auto;" 
src="http://www.staatszeugen.de/wp-content/uploads/2016/01/GEZ-Beitragsservice-Zeichen-setzen-Petition-
RStV-072dpi.png"></a>
Es bleibt damit nicht nur für uns spannend, ob die Bürger ihre vorhandene Macht nutzen und die gewählten Regierungsvertretern in die Schranken verweisen, oder ob wir den Spaltpilzen weiteren Nährboden bieten, ihr ungestörtes Wachstum fortzusetzen.

Daher unser Appell: machen Sie mit, zeichnen Sie die Petition und lassen Sie uns gemeinsam beobachten, wie unsere gewählten Regierungs- / Volksvertreter die Interessen der Bürger wahrnehmen.

… wie gut das demnächst Landtagswahlen anstehen

Zum Abschluss noch unsere Antwort für den Beitragsservice, damit dieser nicht das Gefühl erschleicht, wir würden ihn ignorieren. Auf deren Antwort sind wir heute bereits gespannt …

 

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

per FAX: 01806 999 555 01

[Ort], [Datum]

 

Ihr Schreiben vom 06.01.2016 zur Beitragsnummer [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.01.2016 – hier eingetroffen am 11.01.2016 – in welchem sie auf mein letztes Schreiben vom 5.11.2015 eingehen.

Hierzu stellen sie fest, dass ich weiterhin den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen möchte um gleichzeitig auf ihre beiden Schreiben vom 24.06.2015 und 31.10.2015 zu verweisen. Sie gehen davon aus, dass sie in diesen beiden Schreiben die rechtlichen Grundlagen ausführlich erläutert haben. Auf meine Einwände aus meinem letzten Schreiben gehen sie nicht weiter ein.

Ebenfalls bieten sie mir an, die kostenpflichtige „Service-Nummer“ zu einem persönlichen Gespräch zu nutzen und gehen davon aus, dass damit der Sachverhalt abschließend zu klären wäre!?

Desweiteren belehren sie mich, dass Zahlung meinerseits unter Vorbehalt bei öffentlichen Abgaben, wozu nach ihren Angaben auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich sind – auch wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird!?

Alle ihre Argumente beziehen sich auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, woraus sie glauben, ihre Legitimation zu beziehen. Das von mir ins Feld geführte Gesetz über die Deutsche Bundesbank, sowie das Grundgesetz erachten sie als nicht anwendbar. Daher

kündige ich hiermit mit sofortiger Wirkung den „18. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag/RStV) in Kraft seit 1.1.2016“.

Darüber hinaus fordere ich sie auf, sämtliche bei ihnen zu meiner ehemaligen Beitragsnummer gespeicherten Daten zu löschen.
Bitte bestätigen sie schriftlich die Löschung meiner Daten und meine ordnungsgemäße Kündigung.

Da ich davon ausgehe, dass ich nicht der einzige Betroffene dieser willkürlichen Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages bin, habe ich mir erlaubt, eine Petition zur landesweiten Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages zu erstellen. Gerne können Sie diese Petition in der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung erwähnen. Folgender Link führt sie direkt zur Petition „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages gem. RStV §62“:

https://www.openpetition.de/petition/online/kuendigung-des-rundfunkstaatsvertrages-gem-rstv-62

Mit freundlichen Grüßen

>> Staatszeugen <<

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