Bewegungsfreiheit von Rentnern wird eingeschränkt
Von Georg Martin (conservo)
Nach von Regierungsquellen bislang noch nicht offiziell bestätigten Informationen dürfen Rentner ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr länger als vier Wochen ins Ausland reisen, ohne ihre Rentenbezüge zumindest temporär zu verlieren. Nach der Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Einschränkung der Pressefreiheit, den sukzessiv laufenden Einschränkung des Bargeldverkehrs in Deutschland und der sukzessiven Einschränkung sämtlicher bürgerlichen Freiheiten des demokratischen Rechtsstaates plant die sozialistische Umsturzregierung Merkel nun offenbar die sukzessive Einschränkung des freien Reiseverkehr ihrer Bürger, zunächst beginnend mit den Rentnern. – DDR lässt grüßen.
Die Diskriminierung von Deutschen im eigenen Land und durch die eigene Regierung erreicht damit einen neuen Höhepunkt. Während die durch die sozialistische Merkel-Regierung illegal eingeschleppten Wirtschaftsasylanten bei vollen Sozialleistungen monatelang auf Kosten des deutschen Steuerzahlers Heimatsurlaub in ihren Herkunftsländer machen können, obwohl sie von dort angeblich doch fliehen mussten, dürfen nun deutsche Rentner, die in der Vergangenheit die Steuergelder für den heutigen Asylwahnsinn Merkels erarbeitet haben, nicht einmal mehr als vier Wochen an einem Stück das Land verlassen, ohne ihre Rentenbezüge zuverlieren. Damit wird Deutschland für diese Bevölkerungsgruppe praktisch zum Staatsgefängnis mit befristetem Freigang, so wie man das von der früheren DDR kannte.
Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis auch anderen Bevölkerungsgruppen in Deutschland die Reisefreiheiten beschnitten werden, damit die wertvollen Euro-Devisen in Deutschland bleiben, damit möglichst viele illegale Migranten auf Kosten der deutschen Bevölkerung im rundumsorglos Paket durchgefüttert werden können.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit und verschwiegen von den regierungsamtlich gesteuerten Medien gilt ab dem 1. Juli 2017 für ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dass sie sich nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten dürfen, ohne ihre Bezüge zu verlieren. Die ersten Rentner erhielten nun entsprechende Briefe vom Sozialamt.
Im SGB XII § 41a “ Vorübergehender Auslandsaufenthalt“ heißt es: “Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“
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Diese Änderung wurde bereits im Dezember 2016 bei der Reform von SGB II und XII unbemerkt von der Öffentlichkeit sang- und klanglos unbemerkt im Bundestag beschlossen und trat nun am 1. Juli 2017 in Kraft.
Der Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag erklärte dazu: „Diese Detailänderung im Sozialgesetzbuch wurde im Bundestag nicht debattiert, anscheinend haben das alle Oppositionsparteien übersehen, denn in keiner Rede wurde auf dieses Thema auch nur annähernd eingegangen“. – Welch ein Zufall : „Ein Schelm, der dabei Böses denkt“.
Michael Groß, Fachanwalt für Sozialrecht, weist im „Neuen Deutschland“ darauf hin, dass Rentner auf den Brief nicht antworten müssen, den sie vom Sozialamt erhielten. Jedoch sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie bei längeren Reisen als vier Wochen das Anrecht auf Rentenleistungen aus Deutschland temporär verlieren können. Er sagte weiter, die Zeitspanne von vier Wochen sei willkürlich gewählt. Es scheint, als wollte der Gesetzgeber im Auftrag von Merkels SED-Regierung damit Leistungsbeziehern, die einen persönlichen Bezug zum Ausland haben, in ihrer Mobilität und in ihrer finanziellen Bewegungsfreiheit einschränken.
„Wenn man länger als vier Wochen z.B. im Urlaub ist, heißt das aber noch nicht, dass man nicht mehr in Deutschland lebt“, so der Anwalt weiter. Er erkennt einen Konflikt in der Sozialgesetzgebung nach SGB I, in der festgelegt ist, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben muss, um Leistungen beziehen zu können und der nun geltenden geheimen „Heckenschützen-Regelung“.
“Betroffene Rentner, die tatsächlich sanktioniert werden, sollten sich durch alle Instanzen klagen und am Ende müsse die Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, fügte der Anwalt hinzu. Begründet sei die jetzige Gesetzesänderung behördenseitig damit, dass die staatliche Fürsorgepflicht nicht garantiert werden müsse, wenn der Bezieher von Leistungen länger als vier Wochen im Ausland verbringt.
Das Ganze ist Behördenwillkür im Auftrag eines sozialistischen Zwangsapparates gegenüber seinen freiheitlichen Bürgern.
Weitere Zwang- und Unterdrückungsmaßnahmen der Merkelschen Unrechtsregierung werden Zug-um-Zug folgen, bis der neue SED-Staat errichtet ist.
Deutschland wird unter Merkel immer mehr und immer schneller zum sozialistischen Staatsgefängnis. – Merkel muß weg!
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