Straftaten von Mandatsträgern?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weder Politiker, noch Beamte und auch nicht Unternehmer.


Dabei kann Unwissenheit nicht einmal mehr als Schutzbehauptung gelten, denn Mandatsträger hatten und haben alle Möglichkeiten, sich über das Thema einer vorgeblichen Corona-Pandemie tiefgreifend zu informieren. Sie sind in den vergangenen Monaten mit immer neuen, aufgedeckten Lügen über das „neuartige Virus“ und die Sinnhaftigkeit von „Maßnahmen“, konfrontiert worden. Der Betrug mit der versuchten, zwanghaften Verabreichung eines Gen-Cocktails setzt alldem die (vorläufige) Krone auf. Es gibt keinerlei Ausreden mehr!


von Peter Frey (peds-ansichten)

Die sich als Volksvertreter verstehenden Menschen im Bundestag MÜSSEN inzwischen wissen, welch menschenverachtender Betrug im Zusammenhang mit der „rettenden Impfung“ betrieben wird. Es ist heute völlig klar, dass der günstigste Effekt einer massenhaften Injektion synthetisch hergestellter gentechnischer Substanzen darin bestehen könnte, dass sie in Bezug auf das „neuartige Virus“ schlicht keine Wirkung erzeugen (a1).

Doch sind die Indizien überwältigend, dass hier fahrlässig, ja bewusst eine gesundheitliche Schädigung der Bevölkerung in Kauf genommen wird. Dass zu Hauf geäußerter Bedenken — sehr wohl wissenschaftlich begründet und in deren Schlussfolgerunge besorgniserregend — diffamiert oder einfach ignoriert werden. Nur, um nicht aus der bequemen opportunistischen, ja auch ideologischen Blase ausbrechen zu müssen. Die Parlamentarier — und das gilt nicht nur für die in Berlin — sollten sich da allerdings keinen Illusionen hingeben. Der Bogen ist längst überspannt. Diese Leute werden sich für ihr Versagen als Politdarsteller verantworten müssen (a2).

Allein die Politiker für die Misere um (zum Beispiel) die „Corona-Maßnahmen“ verantwortlich zu machen, greift allerdings zu kurz. Eines der grundlegenden, damit verbundenen Probleme ist mit dem Opportunismus verbunden. Menschen gehen mit Masken einkaufen, weil Sie bequemerweise glauben, sie müssten es und Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten „Immunitätsnachweise“ (der Begriff ist Müll, weil sinnentleert), obwohl sie erfahren könnten, dass sie dazu in keiner Weise verpflichtet sind.

Das Vergangene lässt sich nicht rückgängig machen. Die Schäden sind angerichtet und werden die Gesellschaft möglicherweise noch über Generationen belasten. Doch wir sind im Heute. Und im Heute werden die Weichen gestellt, wie der Heilungsprozess der Gesellschaft gestaltet, wie Schäden minimiert und Wunden geheilt werden können.

In diesem Kontext sehe ich auch die folgende Veröffentlichung des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), die implizit zur Verantwortung aufruft; kommunale Behörden genau so wie Arbeitgeber, aber selbstredend auch uns alle.


Information für Amtsträger, die an der Umsetzung der unternehmens- und einrichtungsbezogenen Nachweispflicht beteiligt sind

In § 20a IfSG wurde den Gesundheitsämtern und teilweise der Kreispolizeibehörde als zuständigen Behörden seitens der Politik die Aufgabe übertragen, zur Durchsetzung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht für die Vorlage eines Immunitätsnachweises gegen Covid-19 nach Ermessen bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Durch die Anordnung dieser Maßnahmen, insbesondere eines Betretungsverbots der Einrichtung des Arbeitgebers des Betroffenen und auch der Anordnung eines Bußgeldes, sollen die Impfpflichtigen dazu gebracht werden, sich zunächst zwei – ab Oktober drei – Spritzen mit Covid-19 Injektionen verabreichen zu lassen.

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 31.1.2019 „Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern, Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung in Deutschland – Fragen zur Rechtslage“ zum Az. WD 7 – 3000 – 017/19 ermöglicht es Mitarbeitern zuständiger Behörden, sich selbst ein Bild zu der Frage ihrer der Verantwortlichkeit bei diesen Tätigkeiten zu machen. Möglicherweise wurde das Dokument aber auch schon seitens Bundes- oder Landesregierungen den Mitarbeitern in den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

Dies ist der Link zum Dokument:

Dokument WD 7 – 3000 – 017/19: „Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern, Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung in Deutschland – Fragen zur Rechtslage“

Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern in Deutschland wird in dieser Stellungnahme vom 31.01.2019 [sic!] sehr klar ausgeführt:

„Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 StGB ist, wer

lit. a) „Beamter oder Richter ist“,

lit. b) „in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht“ oder

lit. c) „sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen“.

Für die vorgenannten Amtsträger kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu dem Schluss, dass § 340 StGB, die Körperverletzung im Amt, von großer Bedeutung ist, und die Körperverletzung durch einen Amtsträger schwerer bestraft wird, als die Körperverletzung eines anderen;

§ 340 StGB lautet:

„(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.“

Anmerkung (Hervorhebung durch Autor):

Die Verabreichung einer Spritze stellt immer eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Diese bedarf zu ihrer Rechtmäßigkeit der wirksamen Einwilligung des Betroffenen. Wirksam ist die Einwilligung aber nur dann, wenn

  1.  vor dem Eingriff eine ordnungsgemäße Aufklärung über Nutzen und Risiken vorausgegangen ist und
  2. die Einwilligung freiwillig und nicht unter Druck erteilt worden ist.

Die für den Fall der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises gesetzlich  angedrohten Maßnahmen – Betretungs- und damit einhergehend Arbeitsverbot und Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage sowie Bußgeldzahlung – üben einen erheblichen Druck auf die Betroffenen aus.

1. § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB die Nötigung durch einen Amtsträger ahndet.

§ 240 StGB lautet:

  1. „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
  3. Der Versuch ist strafbar.
  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.“ (Hervorhebung durch Autor)

Im Hinblick auf die Auslegung des § 240 StGB ist auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.2.2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 2649/21 zu beachten (Hervorhebung durch Autor), in dem das BVerfG bestätigt hat, dass durch die Covid-19-Injektionen sowohl schwerwiegende Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen auftreten können, die Wirksamkeit im Laufe der Zeit abnimmt und trotz Impfung die Geimpften die Infektion weitergeben und auch erkranken können, mit anderen Worten, dass die Sicherheit und Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen nicht gegeben ist.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls bemerkenswert, dass in der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auch die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bundestagsabgeordneten und Bundesministern erörtert wurde.

Ergebnis:

  1. Bundestagsabgeordnete genießen aufgrund Art. 46 Abs. 1 GG eine Indemnität und damit Schutz vor Strafverfolgung wegen ihrer Abstimmung im Bundestag, auch nach Beendigung ihres Bundestagsmandats.
  2. Bundesminister sind grundsätzlich strafrechtlich verantwortlich, es sei denn, es greift die Indemnität aufgrund ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter.

Der Bundesgesundheitsminister und auch der Bundeskanzler erklärten, dass sie die Abstimmung für ein Gesetz zur Impfpflicht nach ihrem Gewissen als Bundestagsabgeordnete entscheiden und nicht als Minister / Bundeskanzler.

Zu Ihrer Information:

Alle Bundesminister sind gleichzeitig Bundestagsabgeordnete.

2. Ermessensausübung im Rahmen von § 20a Abs. 5 und § 73 Abs. 2 IfSG

Zweiter wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist der genaue Wortlaut der gesetzlichen Regelungen des § 20a Abs. 5 IfSG sowie des § 73 Abs. 2 IfSG.Nach § 20a Abs. 5 des IfSG (Hervorhebungen durch Autor)

  • besteht die Möglichkeit, einen Immunitätsnachweis anzufordern, § 20a Abs. 5 S. 1 IfSG; bisher ist an keiner Stelle geregelt, dass Sie diesen Nachweis anzufordern haben.
  • kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann“, § 20a Abs. 5 S. 2 IfSG,
  • kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot für die Betroffenen aussprechen, § 20a Abs. 5 S. 3 IfSG und
  • kann die Ordnungswidrigkeit ….. geahndet werden, § 73 Abs. 2 IfSG . Für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit regelt auch § 47 Abs. 1 OWiG, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde steht.

Aus dem Wortlaut des § 20a Abs. 5 und auch aus dem Wortlaut des § 73 Abs. 2 IfSG ergibt sich keinerlei Pflicht der zuständigen Behörde, den Nachweis anzufordern und / oder die Maßnahmen in der Folge auszusprechen. In sämtlichen Fällen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen. Die Ermessensausübung beginnt bereits bei der Anforderung eines Immunitätsnachweises [sic!, durch den Arbeitgeber].

Die Politik überlässt den Mitarbeitern in den zuständigen Behörden mit diesen Formulierungen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, ob diese Anforderungen und Maßnahmen ausgesprochen bzw. erlassen werden oder nicht, somit treffen diese eigenverantwortlich Ermessensentscheidungen, mit gegebenenfalls entsprechenden rechtlichen Konsequenzen (1).


Der aufmerksame Leser hat es sicher verstanden. Ungeachtet der Tatsache, dass kein Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, seinem Arbeitgeber irgendwelche persönlichen Gesundheitsdaten — das gilt selbstverständlich auch für jedweden „Impfstatus“ — offenzulegen, gilt ganz klar:

Kein Arbeitgeber MUSS seinen Angestellten einen Immunitätsnachweis abfordern und keine Behörde MUSS Betretungsverbote für Arbeitnehmer aussprechen. Es liegt in deren Ermessen und dieses Ermessen ist selbstverständlich tagtäglich dazu aufgefordert, primär die Aspekte der Achtung des Rechtsstaates, der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit von Menschen zu beachten. „Ermessen“ ist unabdingbar und kann die jeweiligen Entscheider davor bewahren, mit dem Strafrecht konfrontiert zu werden.

Liebe Mitmenschen, Eltern, Kinder, Angehörige, Angestellte, Beamte:

Weisen Sie die Verantwortlichen in den Einrichtungen in angemessener Weise auf deren Verantwortung hin. Darauf, dass sie eine Lüge mittragen, in dem sie rechtswidrige, die Menschenrechte verletzende Maßnahmen helfen durchzusetzen. Das darf so nicht weitergehen. Werden Sie bitte aktiv. Spaziergänge sind toll und ein riesiger Gewinn in Richtung Versöhnung und friedliches Lösen von Problemen. Doch darf es dabei nicht bleiben. Wir leben in einer hierarchischen Gesellschaft und in dieser spielt Macht eine große Rolle. Macht bestimmt das Handeln. Aber lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.

Auch „die unten“ haben Macht. Vor allem haben sie die Macht, auf intelligente wie kreative Weise die Macht der (bislang) über sie Herrschenden auszuhöhlen. Bis das Machtgebäude irgendwann zusammenbricht. Einfach weil keiner mehr an die Machtverhältnisse glaubt, weder „die da oben“ noch „die da unten“.

Bleiben Sie achtsam und werden Sie viel mutiger, liebe Mitmenschen.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen – insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors – kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Beweislastumkehr wird hier nicht akzeptiert. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich. Als solcher ist er angehalten dieses, sein Handeln transparent, nachvollziehbar und wissenschaftlich zu begründen. Die seit Beginn der PLandemie forcierte „Impfkampagne“ hat all das vollständig vermissen lassen.

(a2) Die moralische wie justiziable Verantwortung für das eigene Tun gilt allerdings nicht nur für die Politdarsteller, vor allem im Bundestag und in den Landesparlamenten. Sie trifft auch auf Klinikleiter, Schuldirektoren, Verantwortliche in Pflegeeinrichtungen, ihren Ethos verratene Wissenschaftler und Mediziner zu. Sie alle stehen vor der großen Aufgabe in den Spiegel zu schauen. Damit wird klar, dass wir vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe stehen, der sich ALLE stellen müssen.

(1) Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD); https://www.mwgfd.de/2022/03/burkhardt-roehrig-weikl-pflichtlektuere-fuer-bundestagsabgeordnete-vor-impfpflicht-abstimmung/; abgerufen: 26.03.2022

(Titelbild) Bundestag, Flagge, Deutschland, Reichstag, Deutschland; FelixMittermaier (Pixabay); 06.07.2017; https://pixabay.com/de/photos/bundestag-deutsche-fahne-reichstag-2463236/; Lizenz: Pixabay License

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7 Kommentare

  1. Frankreich ist ein Freimaurerstaat und die Blaupause für uns: negroid, muslimisch, antichristlich, man denke an den Brand von Notre Dame, der absolut unnötig war!

    Und wie kam es? Den Kampf zwischen den christlich Konservativen und den Juden/Freimaurern hatten die Juden/Freimaurer im Dreyfus-Skandal endgültig gewonnen, schildert gerade der Jude Heinrich Friedjung:

    Heinrich Friedjung

    Das Zeitalter des Imperialismus 1884 – 1914

    Dritter Band

    Verlag Neufeld & Henius-Berlin 1922

    „Tiefgreifend war auch der Einfluß des radikalen Blocks auf die Armee. Bis dahin brachten im Offizierskorps mit Vorliebe die monarchisch und gut katholisch gesinnten Familien ihre Söhne unter; hier herrschten noch viele Überlieferungen des alten Frankreich; im Generalstabe konnte sich überhaupt nur behaupten, wer mit den Klerikalen zusammenhielt, zumal als der kluge Jesuitenpater Le Père während des Dreyfushandels hier seine Fäden zog. Um dies abzustellen, ging General André, Kriegsminister in den Kabinetten Combes und Rouvier, mit der größten Härte vor. Ein Fanatiker der gleichmachenden Demokratie, verfolgte er die Männer anderer Gesinnung in der Armee; jeder Offizier, der regelmäßig den Gottesdienst besuchte, war, wenn er auch seine militärische Pflicht tat, dem Minister von vornherein verdächtig. Er nahm die geheimen Berichte und Anzeigen der Freimaurer beim Befördern und Zurücksetzen der Offiziere zur Grundlage: der Einfluß der Logen ersetzte den der geistlichen Orden. Allmählich häufte sich so viel Unwille gegen André auf, daß die Regierung ihn schließlich fallen ließ. Aber nur die Methode änderte sich, nicht das Ziel. Sowohl die bürgerlichen Kriegsminister, wie auch General Picquart, der das Amt unter Clemenceau bekleidete (1906 – 1909) – er war, von der Unschuld des Hauptmanns Dreyfus überzeugt, mannhaft für ihn eingestanden und deshalb seinerzeit aus dem Generalstabe gestoßen worden -, ließen den neuen Geist durch die Armee fluten, ohne jedoch die Andersdenkenden zu verfolgen. Das Wehrgesetz von 1905 trug das seinige zur Demokratisierung der Armee bei. Die Dauer der Dienstpflicht wurde von drei auf zwei Jahre herabgesetzt und gleichzeitig alle bisher geltenden Begünstigungen abgeschafft. Das Vorrecht des Einjährig-Freiwilligendienstes für die studierende Jugend hörte auf, die Priester und Kleriker aller Bekenntnisse wurden gleich den anderen Staatsbürgern zum Waffendienste herangezogen. Mit der allgemeinen Gleichmachung ging die größte Sorgfalt für die Armee Hand in Hand. Alle verlangten Gelder wurden vom Parlamente ohne Zögern bewilligt, zwischen den verschiedenen Waffengattungen herrschte reger Wetteifer; sichtbar hob sich die Ausbildung der Offiziere, besonders im Generalstabe. Dagegen litt die Mannszucht, welche die demokratischen Regierungen nicht mit der gehörigen Strenge zu fordern wagten; dies wie die Vernachlässigung der Flotte gehörten zu den Schattenseiten des Systems.

    Demokratisierung war auch die Losung in der Beamtenschaft, die sich, wie alle anderen Berufe, in Gewerkschaften zusammenzuschließen begann. Zuletzt erstreckte sie sich auch auf die Diplomatie. Die Sprossen des alten Adels traten aus dem Dienste, so die Marquis von Noailles und Reverseaux, die Botschafter in Berlin und Wien; dagegen rückten Familienangehörige der radikalen Abgeordneten vor; die Enkel zweier Mitglieder des Konvents, die für die Hinrichtung Ludwigs XVI. gestimmt hatten, Barrère und die Brüder Cambon, bekleideten die wichtigsten diplomatischen Posten. Diese drei Männer füllten ihren Platz vollständig aus; im allgemeinen aber änderten sich im Nutzgenusse der Günstlingswirtschaft nur die Personen. Die schmähliche Stellenjagd der Abgeordneten zugunsten ihrer Verwandten und Freunde erregte Erbitterung und bot den Lustspieldichtern, Satirikern und Moralisten unerschöpflichen Stoff. Viele Abgeordnete benutzten das Mandat, um sich zu bereichern; in der Verwaltung waren Günstlingswesen und Bestechlichkeit unausrottbar.“

    Dazu noch die Fußnoten:

    „Zweifelsohne hat der linksstehende Staat mit der Unterstützung der kapitalistischen Massenmedien gesiegt; die Kirche verlor hingegen, weil bei unerhörtem Wohlstand sich kaum noch jemand fand, der eine zölibatäre Arbeit auf sich nehmen wollte.
    D. h. hinter dem linksrepublikanischen Block standen auch die Freimaurer mit ihrem Kampf gegen das Christentum!“

  2. „Straftaten von Mandatsträgern?“

    Es können doch per definitionem keine Straftaten von Mandatsträgern durch Staatsanwälte geahndet werden, wenn diese von der Regierung abhängig sind, die auch die ca. 1000 Strafanzeigen gegen Merkel alle abgebügelt haben. Wer kann denn so naiv sein eine solche Frage überhaupt zu stellen, wo doch der EuGH schon festgestellt hat, daß es bei uns schon per definitionem keine unabhängige Strafverfolgung geben kann? Strafverfolgung gibt es bei uns nur gegen politische Dissidenten und echte Verbrecher wie Diebe und Mörder, aber nicht gegen Politiker, die das Recht brechen, siehe den Bruch des Asylrechts durch Merkel, weswegen der Rundfunk ca. ein halbes Dutzend Spielfilme brachte, um ihren Rechtsbruch zu bemänteln. Für das Corona-Verbrechen werden NIE Politiker bei uns zur Rechenschaft gezogen werden, hätten sie auch noch soviele Selbstmorde und ruinierte Existenzen absolut unnötig auf dem Gewissen, ganz zu Schweigen von gesundheitlichen Schäden, bis zum Tod!

    • Können sich die s.g. Mandatsträger wirklich sicher sein, dass sich der Wind nicht eines Tages drehen könnte? Die Aufarbeitung dieser Plandemie läuft doch schon auf internationaler Ebene. Und es werden immer mehr, die sich damit auseinandersetzen. Noch ist die Justiz nicht unabhängig, aber könnte sich nicht auch das irgendwann mal ändern, wenn sich die Gegebenheiten ändern? Es gibt ganz sicher noch ehrenwerte Richter und Staatsanwälte, welche auf den richtigen Zeitpunkt warten (müssen), weil es momentan die Voraussetzungen noch nicht zulassen.

      • Du meinst also, die große Krise, von der Wolfgang Schäuble sagte, sie sei notwendig, um die Menschheit (für die Zwecke der Freimaurer wie Scholz) gefügig und bereitwillig zu machen, sei jetzt zwar gekommen, aber ganz im Widerspruch zu seinen Hoffnungen? Prof. Dr. G. G. pflegte mir dann immer zu sagen: „Herr K. das ist nicht denkunmöglich!“ Es ist meiner Meinung nach jedoch kaum glaubhaft, daß ein System, das die Welt seit ca. 200 Jahren heimlich beherrscht, aus dem Sattel geworfen werden könnte. Dafür ist es viel zu routiniert, hat viel zu viele gekaufte Handlanger, lebt blendend von Staatsknete wie die Parteien, Politiker, Richter und der Rundfunk. Wie sich der Kampf gegen AH jahrelang hinzog, so jetzt auch gegen Assad und Putin, hört nie auf, bis auch sie untergehen werden, so oder so. Sollte ich ernsthaft glauben, Putin könnte das seit ca. 200 Jahren bestehende „Lügenimperium“ umwerfen können? Allerdings könnte sein Versuch, sollte er es wirklich ernsthaft meinen, für uns kleinen Leute äußerst unangenehm werden, wenn nicht sogar das Leben kosten!

        • JürgenII,
          wenn sich der Wind tatsächlich irgendwann drehen sollte, so brauchen wir trotzdem einen sehr langen Atem. Du hast schon recht, dass man 200 Jahre nicht einfach wegwischen kann, dazu ist das Geflecht zu groß und zu dicht. Ich habe nicht behauptet, dass Putin das umwerfen könnte. Den vermag ich im Moment nicht einzuschätzen. Fakt ist aber, dass sich irgendwas dreht, Putin, China, BRICS-Staaten. In welche Richtung auch immer. Zur Zeit schätze ich das eher so ein, dass da oben ein Machtkampf besteht, wer welche NWO einführen wird. Dass es eine neue Ordnung geben wird, ist eigentlich offensichtlich. Nur wie sie dann wirklich aussehen mag, weiß sicher noch niemand. Ich bin immernoch dabei die Hoffnung, dass sich alles noch zu einem guten Ende für die Menscheit wendet, nicht komplett aufzugeben, auch wenn es tatsächlich noch äußerst unangenehm werden könnte. Das Imperium USA ist am sterben und damit hoffentlich die vielen „demokratiebringenden“ Kriege. Was wir Vasallen daraus machen, liegt an uns. Fakt scheint jedenfalls zu sein, dass wir in der Ukraine ganz tief mit drinhängen. Ob Biolabore oder sonstiges. Verbindung des Löffler Instituts auf der geheimnisvollen Insel Riem in der Ostsee. Ich frage mich schon lange, warum diese Kasperfiguren aus der Ukraine, ständig unverschämte Forderungen an uns stellen können und ihre Mäuler uns gegenüber so aufreißen? Ich glaube, der Dreck an unserem Stecken ist größer, als wir erahnen können.

          • „Ich glaube, der Dreck an unserem Stecken ist größer, als wir erahnen können.“

            Das glaube ich auch. Ich hatte der undeutschen Regierung zwar einiges zugetraut, jedoch nicht, daß sie vom ersten Tag der Ukraine-Krise an Waffen gedacht hat, was sicher absolut gegen den Willen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ist. Denn wer will hier, daß wegen der Ukraine, von der man praktisch nichts weiß, an einem Krieg gezündelt wird mit einer Nuklearmacht wie Rußland? Jedenfalls sieht man daran, daß die undeutsche Regierung nicht das mindeste Interesse an unserem Wohlergehen hat, und zwar bei allen Parteien außer AfD. Auch wenn die CDU/CSU noch mit von der Partie wäre, wären Waffen an die Ukraine geliefert worden. Höchst gefährlich und rein ideologisch zum Wohl des Hegemon!

            https://www.mmnews.de/wirtschaft/180155-geheimtreffen-zu-waffenlieferungen-an-ukraine-bekannt-geworden

            Auch die ev. Kirche ist für Waffenlieferungen!!!

            https://www.ekd.de/kurschus-lehnt-waffenlieferungen-nicht-kategorisch-ab-71903.htm

            Es könnte durchaus sein, daß das perfide Albion und der Rest des anglo-zionistischen Westens inzwischen uns schon in die Zwickmühle gebracht hat, daß wir Europäer uns freiwillig im Interesse der USA verheizen lassen. Ich habe da ein ganz gutes Essay gelesen:

            https://de.rt.com/meinung/135259-der-tod-europas-und-die-geburt-einer-neuen-ordnung/

            Alles läuft im Sinne der USA. Die USA wissen, daß sie nicht mehr stark genug sind, es allein mit Rußland-China aufzunehmen. Ergo zwingen sie die Europäer und Japaner aufzurüsten, gegen Rußland und China, die bei dem zukünftigen Krieg die personellen Hauptopfer übernehmen müssen und sich verheizen lassen. Und läuft es nicht schon tatsächlich so? Wir rüsten gewaltig auf, siehe die 100 Milliarden, die Scholz locker machte. Er zündelt auch mit Rußland durch die Waffenlieferungen an die Ukraine, und in Japan ist es Shinzo Abe, der Atombomben haben will, und der pazifische Handlanger, den in Europa Scholz und Macron sind.

            „Zusammenfassend: Seit 2018 arbeiten die USA daran, eine Klammer um Russland und China zu bilden, deren wesentlicher Pfeiler ihre militärischen und politischen Bündnisse sind. Auf diese Weise soll die NATO die Atlantikfront der US-Armee bilden, während die USA mit ihren Verbündeten ‒ allen voran Japan ‒ für die Pazifikfront zuständig sind.“

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