Der ESM hat nichts mit dem Euro und der EU zu tun ?

Die Bundesregierung: ESM und daher Euro haben nichts mit der EU zu tun!?!?

Der ESM ist ein verbrecherischer Vertrag. Zu ihm braucht man Nichts mehr zu sagen. Aber die Information, die uns heute erreichte (Dank an das Bündnis Bürgerwille), ist schon bemerkenswert, denn sie offenbart die völlige Verlogenheit der politischen und juristischen Führung der Bundesrepublik. Aus einer offiziellen Stellungnahme der Bundesregierung zum ESM (Text):

“Die Bundesregierung teilt diese Ansicht (dass der Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren zum ESM beteiligt werden muss, ADD) nicht. Beim ESM handelt es sich nicht um ein EU-Vorhaben gemäß Artikel 23 GG, sondern um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde. Für eine Anwendung des Artikel 23 GG besteht schon deswegen keine Grundlage. Abgesehen davon werden mit dem ESM-Vertrag weder Hoheitsrechte auf die EU übertragen noch erfolgt eine sonstige „Veränderung der textlichen Grundlagen des europäischen Primärrechts“ (Text von Art. 23, Grundgesetz, ganz unten am Ende des Texts)

Man muss sich die Bedeutung dieses Absatzes so richtig klar machen.

Die Bundesregierung erklärt offiziell gegenüber dem Bundesrat, dass der ESM nichts mit der EU zu tun hat: “Beim ESM handelt es sich … um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde.”

Wohlbemerkt, der Euro und die Eurozone wurden im Rahmen der EU-Verträge geschaffen und bestehen im Rahmen der EU.

Der ESM hat den Zweck, den Euro und damit die Eurozone zu retten. Dies ist der einhellige Konsens von allem, was seitens der Regierung, des Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts bisher der Öffentlichkeit erzählt wurde: “Scheitert der Euro, scheitert Europa” – von wem war das noch mal? Der Chefin der Bundesregierung etwa?

Nun erklärt die Bundesregierung, der ESM habe nichts mit der EU zu tun. Also darf er auch nichts mit dem Euro zu tun haben.

Die Haltung der Bundesregierung hat so offensichtlich keinen Bezug zur Realität, dass man nur noch fragen kann, was wirklich hinter dieser Argumentation steckt. Wir glauben: Verzweiflung. Die Bundesregierung und mit ihr die gesamte große Einheitspartei vonCDUbisGrüne hat sich hoffnungslos im Euro-Rettungswahnsinn verrannt. Sie haben Recht gebrochen, das Verfassungsgericht zum Hampelmann degradiert, das Vermögen der Bürger verspekuliert und die Rechte der Bürger ausverkauft.

Und trotzdem stehen sie vor dem Scheitern. Vor Griechenland, Spanien, Italien, die allesamt über kurz oder lang den Euro aufgeben werden.

Weil im Falschen jede Lüge nur zu noch größeren Lügen führt. Weil im Falschen jeder Rechtsbruch nur zu noch größerem Rechtsbruch führt.

Juristisch können wir die Haltung der Bundesregierung übrigens nachvollziehen. Allen, die sich auskannten, war von vorneherein klar, dass eine solch diktatorische Behörde wie der ESM nicht einmal unter EU-Recht zu bringen war. Deshalb wurde der ESM eben nicht zum Teil der EU gemacht – was aber nur ein weiterer Beweis für die völlige Verlogenheit und Unmoral der Einheitspartei vonCDUbisGrüne und ihrer Führer ist.

Unser Vorschlag ist: Nehmen wir die Bundesregierung doch einfach beim Wort: Der ESM darf nichts mit dem Euro und nichts mit der Eurozone zu tun haben! Prima, denn dann braucht es ihn ja gar nicht! Und zu Frau Merkel sagen wir: Scheitert der Euro-Rettungswahnsinn, dann befreit sich Europa!

Ansonsten gilt: Auf zu den Demos! Am 2.6. in München! Am 8.6. in Berlin! Am 16.6. in Karlsruhe!

Info & Kontakt: aktion-direkte-demokratie@email.de.

Text von Art. 23, Grundgesetz:

“(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.”

Quelle: ADD

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