Selbstverteidigung, aber wie?

Die Einwanderung von mehr als eineinhalb Millionen außereuropäischer Menschen seit 2015 hat in Deutschland zu einem spürbaren Anstieg von Gewalttaten geführt. Messer-Attacken gehören mit zu den häufigsten Angriffen auf Personen. Wer angegriffen wird, hat keine Zeit auf die Polizei zu warten. Im Fall des Siegauen-Vergewaltigers lachten die Beamten die Opfer aus und fragten höhnisch: „Wollen Sie mich verarschen?“. Im Fall der geschächteten Mia war die Polizei nicht am Tatort, konnte also nicht eingreifen, hat aber trotz eindringlicher Warnungen maßgeblich dazu beigetragen, dass der Killer sein Opfer abschlachten durfte. „Vergewaltigung und Mord mit behördlicher Genehmigung“, könnte man in beiden Fällen zynisch formulieren.

Nicht einmal Polizisten haben gegen einen Messerangreifer eine Chance, wenn sie nicht sofort reagieren – auch manchmal nicht, wenn sie zu zweit oder gar zu dritt eingreifen – wie hier nachzulesen ist:

Verteidigung: Bloß ein Messer, oder?

Am Abend des 18. Juli attackiert ein dem Vernehmen nach 17jähriger Afghane unter „Allahu akbar“-Rufen in einem Regionalzug bei Würzburg mehrere Reisende mit einer Axt und einem Messer. Vier Menschen werden dabei schwer verletzt, bevor ein zufällig in der Nähe eingesetztes Spezialeinsatzkommando der Polizei den Täter stoppen kann und ihn dabei tödlich verletzt. In Folge dieses Vorfalles entbrennt durch ein Twitter-Statement der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) eine politische Diskussion über die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, den Täter nur „kampfunfähig“ zu schießen und anschließend vor Gericht zu stellen.

Dabei ist Künasts Frage längst nicht so absurd, wie sie zunächst erscheinen mag. Denn tatsächlich dominieren bei Laien häufig Vorstellungen zu Messerangriffen, die von Hollywood-Kinofilmen und Fernsehserien geprägt worden sind: Messer werden dort als unspektakulär dargestellt, es explodieren eben keine Autos durch einen Einsatz von Stichwaffen und niemand fliegt bei einem Stich meterweit durch die Luft. Als wäre es eben „nur“ ein Messer. Schließlich wendet der Kommissar bei „Tatort“ oder „CSI Wanne-Eickel“ angesichts eines solchen Schneidgeräts schnell ein paar Kampfsporttricks an und schon liegt das Messer am Boden. Wie gesagt: im Film – mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung weiß man, dass realiter so etwas lebensgefährlicher Blödsinn ist. Bloß haben in aller Regel Juristen, Politiker und Journalisten diese Ausbildungen eben gerade nicht und greifen daher auf eben solche Scheinfakten zurück.

Nur ein Messer?

Bernd Pokojewski von Polizeitrainer in Deutschland e.V. erklärt:

„Über Jahrzehnte wurden Messer in der öffentlichen Wahrnehmung gefährlich verharmlost. Teilweise wurden deswegen sogar Angriffe in Tötungsabsicht nur als Körperverletzungsdelikte verfolgt. Ein Umdenken fand erst in den letzten Jahren statt, das hat sich bei Behörden zwar durchgesetzt, kam aber noch nicht bei den Laien an.“

Wer sich also in Lebensgefahr gegen einen Messerangriff mit der Schusswaffe verteidigt, kann sich schnell Vorwürfen ausgesetzt sehen, unverhältnismäßig gehandelt zu haben, weil es beim Gegenüber an der notwendigen Sachkenntnis mangelt. Schadenersatzforderungen, Ermittlungsverfahren, sogar eine negative Presseberichterstattung – und schnell lässt ein solcher Vorfall den einzelnen Beamten zum Politikum werden. Somit ist die Nachbereitung wesentlich, eine solche Situation sachlich und wertneutral als genau das zu kommunizieren, was sie de facto gewesen ist: lebensgefährlich.

Dabei sind Messer sogar deutlich gefährlicher als Schusswaffen. Denn im Gegensatz zu einem Projektil, das eine relativ statische Verletzung verursacht, arbeitet die Klinge in einem Körper weiter. Wird das Messer bereits für einen zweiten Stich aus dem Opfer herausgezogen, verursacht die Klinge bereits dabei eine zweite Verletzung. Mediziner sprechen hier von typischen „Schwalbenschwanz-Verletzungen.“ Militärische Spezialeinheiten lernen, wie sie mit einem Messer schnell und nahezu lautlos einen Gegner töten können. Seit Jahrzehnten werden diese Techniken sogar der schallgedämpften Schusswaffe vorgezogen, eben weil sie deutlich effektiver und präziser für diesen Zweck sind. Und mit entsprechenden Schneidetechniken eingesetzt, können auch an Armen und Beinen mit einer Klinge derart schwere Verletzungen verursacht werden, dass ein Opfer innerhalb von zwei bis drei Minuten am eintretenden Blutverlust unweigerlich stirbt. Geht in einer solchen Notwehrlage also die mühevoll erlernte Kampfsporttechnik schief und das Messer des Angreifers öffnet die Oberarmarterie, hat man so gut wie keine Überlebenschance.

Welch geringe Chance ein pistolenbewaffneter Mann gegen einen Messerangreifer hat, zeigt dieses video:

Plötzlicher Messerangriff in der Selbstverteidigung mit Michael Smolik | KAMPFKUNST LIFESTYLE

Die einzige Lösung heißt im Ernstfall: Kampf um Leben und Tod. Egal wie. Was frau tun kann, erfährt sie hier.

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