Wie man ein Rentensystem zerstört

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Auch wenn es vielen Menschen nicht bewusst ist, das Umlagesystem der Rentenversicherung ist mit Abstand das beste Rentensystem, aber es wird seit vielen Jahren kontinuierlich zerstört. Warum, das habe ich in einem der letzten Beiträge verdeutlicht, Ein Rentensystem ist eine Goldgrube für die Versicherungswirtschaft und deshalb ist eine der Forderungen der WTO mit GATS, dieses System weitgehend zu privatisieren. Entsprechende Verträge mit der WTO werden in Brüssel abgeschlossen, am deutschen Parlament vorbei und für die Wahlbevölkerung absolut intransparent. Was da gekungelt wird, darüber spricht kein Politiker und auch die Presse verhält sich bei solchen Themen, als wüsste sie von nichts.

Welche Maßnahmen mit welcher Verantwortlichkeit erfolgen, um die Deutschen in die private Versicherungswirtschaft zu drängen, werde ich nun versuchen, ein wenig aufzudröseln, denn sie gehen weit über die bekannten Vorgänge hinaus und auch das BVerfG ist maßgeblich an diesem Spiel beteiligt.

Propaganda

Schon merkwürdig, mit der Installation der WTO in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts tauchte plötzlich das Schlagwort vom Generationenvertrag auf. Diesen Begriff hat allerdings auch der so genannte Vater des Umlageverfahrens Wilfrid Schreiber bei der Argumentation für das Umlageverfahren verwendet, wenn auch in einem völlig anderen Zusammenhang. Er kannte das Mackenroth Theorem und deshalb wusste er, dass jede zu zahlende Leistung immer von den in Arbeit befindlichen Generationen getragen werden müssen. Ihm war auch die Demographie nicht unbekannt. Er wusste, dass die arbeitende Gesellschaft sowohl für die junge Generation als auch für die Rente der nicht mehr im Arbeitsprozess befindlichen Alten aufkommen muss. Sein Bestreben war auch, nicht viele unterschiedliche Alterssicherungssysteme aufzubauen, sondern ein möglichst einheitliches System zu installieren. Das wurde von Adenauer und Erhard hintertrieben.

Seine Meinung über den Generationenvertrag war, dass die Beiträge zur Rente nicht, wie bei einer kapitalgedeckten Rente gehortet werden sollten, vor allem im Bewusstsein des Umstandes, dass in der Zeit nach dem Krieg eine relativ hohe Inflationsrate ja ein anderes Rentensystem erst erforderlich machte, weil die zinsfreie Kapitaldecke und eine nicht dynamisch organisierte Rente keine Steigerungen kannte und damit deren Konsumwert durch die Inflation immer geringer werden ließ. Und er wusste auch, dass Währungsschwankungen und Umstellungen des Währungssystems einem kapitalgedeckten Rentensystem unweigerlich den Garaus machen würden. Diese Unwägbarkeiten waren schon lange bekannt und hatten auch in der Weimarer Republik eine entscheidende Rolle gespielt.

Das mittels Umlagesystem zu verhindern war seine Vorstellung. Seine Idee, die arbeitende Generation zahlt Rentenbeiträge und statt dieses Geld festzulegen, wird es vom Staat für die aktuell zu zahlenden Renten verwendet. Durch die Kopplung an die Einkommen der arbeitenden Generationen und die damit verbundene Steigerung der Beitragseinnahmen partizipieren die Rentner an den durch Lohnsteigerungen (als Inflationsausgleich) auch steigenden Beitragsleistungen und ihre Rente steigt daher in relativ gleichen Umfang mit.

Er meinte mit „Generationenvertrag“ nicht einen festgeschrieben Vertrag, sondern die Dynamisierung der Renten und deren Anpassung an die Inflation. So wurde übrigens auch die Änderung des Rentensystems von Adenauer verkauft. Das Ludwig Erhard sich mit diesem Rentensystem nicht anfreunden konnte, ist verständlich. Er war ein Ordo-Liberaler und ihm war klar, dass damit der Versicherungswirtschaft ein ordentliches Geschäft durch die Lappen ging.

Wenn Presse und Politik heute tönen, Generationenvertrag bedeute, dass die Jungen die Renten der Alten zahlen, ist das reine Propaganda, um damit den Abbau der Renten zu begründen. So wie seit Einführung des Umlageverfahrens die Beitragszahler ausschließlich für die eigene Rente ihre Beiträge entrichtet haben, ist das auch heute noch.

Es spielt auch keine Rolle, ob eine Familie 5 Kinder hat und diese Kinder später angeblich die Renten der Kinderlosen zahlen. Diese Argumentation ist derart blöde, dass ich nicht glauben will, dass es wirklich Leute gibt, die so etwas glauben. Eine Familie mit 5 Kindern (um beim Beispiel zu bleiben) hat 5 Alte in die Welt gesetzt, vorausgesetzt, alle 5 Kinder werden nicht durch Krankheit oder Unfall oder durch tödlichen Einsatz beim Militär vorzeitig abberufen. Haben die 5 das Rentenalter erreicht, fordern sie ihre jeweils auf Basis ihrer gezahlten Beiträge eigene Rente. Das bedeutet, die 5 Kinder sind später mal 5 Rentenbezieher, vorausgesetzt, sie steigen nicht in Berufe ein, die nicht in der GRV versichert sind. Dann nämlich zahlen sie niemals Beiträge in die Rentenkasse. Das gilt auch für den Nachwuchs, der auswandert.

Ob Generationenvertrag oder Kindersegen gegen Kinderlose, alles dient der Propaganda, um die Renten zu drücken. Die gesamte Gesellschaft leistet einen Beitrag für die Kinder, aber nur ein Fünftel der Gesellschaft zahlt in die gesetzliche Rente ein und das auch nur, um damit einen späteren Rentenanspruch zu haben. Diesem Fünftel der Gesellschaft wird keine Wahl gelassen, denn selbst wenn sie an die Propaganda der Politiker und der „Experten“ glauben, sie müssen Beiträge in die GRV zahlen, auch wenn sie das nicht wollen. Wenn ich für jede Lüge, die in den letzten 50 Jahren von Experten und Politikern ausgesprochen wurden, einen Cent bekommen hätte, wäre ich heute steinreich und würde in der Forbes-Liste wahrscheinlich noch vor den Aldi-Brüdern stehen.

Dass das alles Propaganda ist, sollte mit einem Blick auf die private Versicherungswirtschaft klar werden. Wovon zahlen die später die Renten und wovon ist die Höhe dieser Renten abhängig? Doch von nichts anderem, als von den eingezahlten Beiträgen. Nur dass diese Renten starr bleiben und ein heute abgeschlossener Versicherungsvertrag lediglich einen fixen Rentenbetrag garantiert. Mit lediglich einem (geringen) Anteil an den Gewinnen, die die Versicherung mit der Investition in oft dubiose Unternehmungen erzielt hat. Welche Kaufkraft die Höhe dieser Renten in 20 bis 50 Jahren haben wird, steht in den Sternen.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich nochmals, dass durch das Umlagesystem die Beitragsleistungen der Arbeitnehmer in Form von Renten sofort zurück in den Wirtschaftskreislauf gelangt und damit im Inland die Wirtschaft ankurbelt und nicht, wie bei den Privaten, irgendwo im Ausland wohlmöglich in Rüstungsbetriebe fließt. Weil die Beitragsleistungen sofort zurück in die Wirtschaft fließen, bekommt der Staat aus den Beiträgen auch sofort wieder Steuereinnahmen und vor allem der Einzelhandel profitiert davon, dass die Rentner damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Deshalb gibt es kein besseres Rentensystem.

Mathematik

Jedermann kennt die Prognosen über die Altersarmut. Begründet wird das mit der Demographie und den zu niedrigen Geburtenraten. Auch diese Aussagen sind reine Propaganda. Wir haben eine hohe Arbeitslosenrate, das ist Fakt, auch wenn die Politik mit allerlei statistischen Tricks die Arbeitslosenzahl schönrechnet. Wir haben weltweit über 7 Milliarden Menschen auf diesem Planeten, mehr als 7 Milliarden Menschen, die Kleidung, Essen, Wohnung und Energie benötigen. Deutschland gehört dabei zu den dicht besiedelten Gebieten. Während man überall von Überbevölkerung spricht, behauptet man hierzulande, zu wenige Kinder würden geboren. Von der Überbevölkerung sprechen auch unsere Politiker, allerdings nicht im Zusammenhang mit Renten. Eigentlich ist die niedrigere Geburtenrate ein Beispiel, dem alle Länder dieser Erde folgen sollten, denn mehr als 7 Milliarden Menschen auf diesem Planeten, dazu mit überzogenen Ansprüchen bedeuten einen Raubbau mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, der nicht ungestraft so fortgesetzt werden kann, ohne Konsequenzen zu haben. Sogar Sand für die Bauwirtschaft ist inzwischen Mangelware und ein beliebtes Schmuggelgut. Ursache ist, dass der Wüstensand für den Bau nicht verwendbar ist.

Doch das ist ein anderes Thema. Die Zahl der Geburten hat nichts mit den Renten zu tun. Der Staat hat die Rentenbeiträge verwendet um damit fällige Renten zu bezahlen. Das ist der Sinn des Umlageverfahrens. Damit verbunden ist allerdings auch die Verpflichtung des Staates, diese Leihgabe später in Form von Renten zurück zu zahlen. Das ist nichts anderes, als die Pfandbriefe und Staatsanleihen, die der Staat jedes Jahr in Umlauf bringt, mit einer vordefinierten Laufzeit. Er muss die vereinbarten Zinsen und wenn die Papiere fällig werden, das Geld zurück zahlen. Er macht das in Form der Ausgabe neuer Schuldpapiere und weil haushalten noch nie die Stärke der Bundesregierungen war, reicht es nicht, in Höhe der fälligen Zahlungen neue Schuldpapiere in Umlauf zu bringen, also macht der Finanzminister zusätzlich Schulden. Er verweigert nicht die Rückzahlung der Schulden, die er so aufgenommen hat, auch nicht die dafür zugesagte Verzinsung mit der Begründung, die Fertilitätsrate sei gesunken. Das macht er nur bei Beitragszahlern der GRV und den Rentnern der GRV. Der Staat hat das Geld genommen, nicht die Rentner. Dass es dieses Geld gewesen ist, mit dem der Staat seine Verpflichtungen aus dem Umlagesystem erfüllt hat, muss den Beitragszahler nicht wirklich interessieren und tun seinem damit erworbenen Rentenanspruch keinen Abbruch. Er leiht dem Staat das Geld nur und dieses Geld ist Teil seines Brutto-Lohns, wird aber netto von seinem Gehalt einbehalten. Es ist kein Pseudogeld, sondern echter Lohn, der für ihn die Sicherung der späteren Rentenzahlung bedeuten soll. Das war vor 50 Jahren nicht anders als heute. Nun heißt es, dass die Hälfte des Beitrags durch den Arbeitgeber bezahlt wird. Doch in der Kalkulation ist dieser so genannte Arbeitgeberbeitrag auch nur ein Teil der Lohnkosten und wird in der Betriebskostenabrechnung insgesamt unter Lohstückkosten auf das einzelne Stück des produzierten Guts ausgewiesen. Über Lohnnebenkosten lassen sich Politiker und Arbeitgeberverbände gerne aus, aber haben Sie schon mal was von Maschinennebenkosten (Wartung, Reinigung und Reparatur) oder von Kreditnebenkosten gehört? Wenn eine Maschine verschlissen ist, wird sie durch eine neue mit einem erheblichen Kostenaufwand ersetzt, ist ein Arbeitnehmer verschlissen, wird er kostenfrei ausgetauscht.

Nach dem Motto „lerne klagen, ohne zu leiden“ bringen die Arbeitgeberverbände immer wieder die Lohnnebenkosten als Faktor für Störung der Wettbewerbsfähigkeit ins Spiel und in dieser Richtung ist die Politik ja auch bereits aktiv. Bei dem Krankenkassenbeitrag hat sie bereits die Höhe des so genannten Arbeitgeberbeitrags eingefroren und bei dem Rentenbeitrag wird das auch noch kommen. Doch zuvor hat man, mit Hilfe das BVerfG einen anderen Weg der Rentenkürzung eingeschlagen. Galt früher, dass die Rente nicht besteuert wird, bzw. nur ein geringer Teil als so genannter Ertragsanteil, so wurde als Folge einer Klage eines Richters oder eines Staatsanwalts (mal heißt es so, mal heißt es so) ein Urteil erlassen, in welchem das BVerfG eine nachgelagerte Besteuerung der Renten fordert. Die Begründung mag man dem Urteil entnehmen. Nun muss man den Richtern ja zugutehalten, dass sie Jura studiert haben und Mathematik nicht zwangsweise beherrschen müssen, aber ob das reicht, den Verfassungsrichtern Absolution zu erteilen?

Was heißt eigentlich nachgelagerte Besteuerung? Es bedeutet schlicht, dass Rentenbeiträge künftig nicht mehr vom Brutto, sondern vom Netto berechnet werden. Das BVerfG hat zwar in seinem Urteil auch bedeutet, dass das nicht von heute auf morgen passieren dürfte, weil dann eine verbotene Doppelbesteuerung vorläge, aber dieses Verfahren schrittweise eingeführt werden müsse, spätestens ab 2005. Das führte dazu, dass ab 2005 die Rentnerbesteuerung nicht mehr auf Basis des Ertragsanteils erfolgt, was für die meisten Rentner Steuerfreiheit bedeutete, sondern ab 2005 mit 50% zu besteuern sei. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden zu 50 % besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 %-Punkten von 50 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und in Schritten von einem 1 %-Punkt ab dem Jahr 2021 bis 100 % im Jahre 2040 an. Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt somit 50 % bei Rentenbeginn im Jahr 2005, 52 % bei Rentenbeginn 2006 usw. und schließlich 100 % bei Rentenbeginn ab 2040.

Doch dieses Unrechturteil des BVerfG hat noch eine zweite Seite, denn so, wie die Rentenbesteuerung zunimmt, nimmt die Beitragszahlung vom steuerlichen Brutto ab und wird schrittweise immer stärker vom Nettoeinkommen berechnet. Das mag im Arbeitsleben ja sogar von Vorteil sein, weil damit der Auszahlungsbetrag des Gehalts ein wenig steigt, aber wenn das das „mehr netto vom brutto“ des Herrn Westerwelle sein sollte, ist das ein schlechtes Geschäft. Es ist nun mal so, dass das Nettoeinkommen nicht unerheblich niedriger ist, als das Bruttoeinkommen. Mit dieser Regelung sinken dann auch die Beitragszahlungen mit der Folge, dass die Renten kleiner ausfallen und dann auch noch voll versteuert werden müssen. Dass dabei auch die Beiträge der Arbeitgeber zur Rente geringer werden, verdoppelt den Effekt der niedrigeren Beiträge.

Mit diesem Urteil hat das BVerfG einen nicht unerheblichen Beitrag zur Altersarmut geleistet und ich mag einfach nicht glauben, dass den Richtern das nicht bewusst gewesen ist. Ein Verfassungsrechtler soll mal gesagt haben, das BVerfG spreche kein Recht, sondern mache Politik mit anderen Mitteln. Ich glaube ihm und eine ausführliche Ausarbeitung hat der Rentner Dr. Horst Morgan dazu in der TAZ dargelegt.

Demographie

Die Demographie ist eine der dicksten Propaganda-Keulen der Politik. Mit dem Begriff „Demographie-Wandel“ wird eine Panik ausgelöst, die den Politikern zuarbeitet, denn darunter verstehen die meisten Menschen nur die Mär von den immer älteren Generationen (zumindest glaube ich das). Aber Demographie ist die Wissenschaft über Bevölkerungen und ihre Entwicklung und wie alle Wissenschaften sind die Grundtendenzen Annahmen, Theorien. Und Einigkeit herrscht da keineswegs vor. Was aber sind die Theoreme der Demographie?

Da ist zunächst die Fertilität, also die Geburtenrate in einem Land

Danach kommt wohl die Mortalität, wobei eindeutig und unwidersprochen ist, dass die, die mal geboren wurden, auch irgendwann wieder sterben werden. Das Problem dabei ist nur, wann? Wie einfach wäre es, wenn jeder, der mal geboren wurde, pünktlich nach 50, 60 oder 70 Jahren abtreten würde. Aber da gibt es die Spielverderber, die, die direkt oder wenige Tage oder Wochen nach der Geburt wieder diesen Planeten (indirekt) verlassen und andere, die nach 100 Jahren noch immer da sind.

Die dritte Betrachtung der Demographie umfasst die Migration, also die Zuwanderung, aber auch die Abwanderung. Dabei spielt allerdings das Warum weniger eine Rolle, sondern eher das dadurch bedingte An- und Abschwellen der Population.

Eines sollte hierbei schon klargeworden sein. Demographen sind Statistiker, die sich aber darüber hinaus auch mit den Gründen befassen. Und da herrscht wieder der Konkurrenzkampf um die einzig mögliche Wahrheit. Die einen sehen ihr Arbeitsgebiet als Erforschung aus sozialpsychologischer Sicht, andere sind der Ansicht, man müsse die Fragen von der ökonomischen Seite her betrachten.

Kommt dann noch die Politik ins Spiel, dann nutzt sie beide Formen der Betrachtung für ihre apokalyptischen Prognosen. Dabei spielt die Fertilität allerdings nur eine Rolle bei den Aussagen über die zu wenig geborenen Kinder und der damit drohende Untergang der Deutschen und vor allem die damit nicht besetzten Arbeitsplätze als Bedrohung des Rentensystems. Wem fällt schon auf, dass dieses Thema offenbar nur für die abhängig Beschäftigten, also die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung angesprochen wird. Das gilt ebenso für die Mortalität, also die Sterberate. Glaubt man der Politik, dann werden wir immer älter, obwohl dieser Umstand offenbar nur bei den GRV-Versicherten eine Rolle spielt und dafür wiederum Statistiken als Beweis angeführt werden, die die gesamte Gesellschaft umfassen, obwohl das Wann der Mortalität durchaus von etlichen Faktoren abhängt, z. B der Lebensweise, dem Stress, den Gefahren, denen man aufgrund verschiedener Faktoren z. B. im Arbeitsleben stärker ausgesetzt ist als andere, die ein eher beschauliches Leben führen. Auch die recht unterschiedlichen Faktoren der medizinischen Versorgung werden dabei nicht weiter beachtet.

Derzeit schwankt die Fertilitätsrate so bei 1,4 bis 1,5 Kind je gebärfähiger Frau. Aber kann heute schon jemand sagen, was diese Kinder später einmal beruflich machen? Stellen Sie sich vor, 1,1 dieser Kinder würde in Berufe wollen, die zur Pflichtversicherung der GRV gehören. Dann wäre aber Heulen und Zähneklappern angesagt, denn man hätte keine Jobs für sie weil heute Maschinen einen großen Teil der Produktionsarbeiten ausführen. Definitiv kann man sagen, eine höhere Geburtenrate würde die Renten keineswegs sichern, wie die Politik uns weismachen möchte, sondern sie würde die Probleme verschärfen und die Zahl der Arbeitslosen erhöhen. Es gäbe keine Probleme der Rentenkasse und auch keine Probleme der Gesundheitsvorsorge und noch weniger Probleme mit der Arbeitslosigkeit, wenn man verwirklichen würde, was man mit dem technischen Fortschritt so enthusiastisch beteuert hat, dass man dem Menschen mehr Freizeit durch die Arbeit der Maschinen verschafft. Es würde als reichen, die wöchentliche Arbeitszeit um 10 Stunden zu reduzieren, dann hätten alle Arbeit, würden in die Kassen einzahlen und die Konzerne würden immer noch genug verdienen.

Wer von Demographie spricht, sollte nicht vergessen, dass auch die ca. 20 Jahre, die Zeit von der Geburt bis zum Eintritt in das Arbeitsleben von der Gesellschaft zu einem nicht unerheblichen Teil finanziert wird, ohne dass dafür die Eltern Beiträge entrichtet hätten, wie das das andere Ende der Demographie getan hat, denn Rentenanspruch in der GRV hat nur, wer Beiträge gezahlt hat und auf Basis der einbezahlten Beiträge bemisst sich später auch die Höhe der Rente.

Rentenzuschuss des Staates

Gerne kokettieren Politiker mit den Zuschüssen, die aus Steuermitteln vom Staat in die Rentenkasse eingezahlt werden. Verschlossener zeigen sich die Politiker, wenn man sie dann auf die Fremdlasten anspricht, mit denen die GRV als einziges Alterssicherungssystem belastet wird. Fremdlasten sind Zahlungen für Aufwendungen der Rentenkasse der GRV, die eigentlich aus Steuermitteln zu bezahlen wären. Bereits die Kriegsfolgelasten wurden zu mehr als 100% ausschließlich aus dem neu eingerichteten Umlagesystem finanziert. Nun werden sie sagen, mehr als 100% geht ja nicht. Doch, das geht, denn neben den Renten für Kriegerwitwen, Versehrten- und Waisenrenten wurden auch Ausgleichszahlungen für NS-Unrecht aus den Beitragszahlungen der Rentenversicherten der GRV finanziert. Ähnlich verhielt es sich bei der Wiedervereinigung. Die Renten der DDR-Bürger wurden von einem Tag zum anderen voll aus der GRV bezahlt. Argumentiert wurde, dass ja nun auch die ehemaligen DDR-Bürger in die Rentenkasse der GRV einbezahlen. Nun, wer die Machenschaften der Treuhand nach der Wende noch nicht vergessen hat, weiß, dass in der ehemaligen DDR Arbeitslosigkeit durch den Ausverkauf der DDR-Unternehmen in einem unverantwortlichen Ausmaß provoziert wurde. Die wenigen Beitragszahler mehr konnten die Mehrbelastung der GRV nicht ausgleichen und auch nicht die Übernahme der bereits bestehenden Anwartschaften und die Ausgleichzahlungen für DDR-Unrecht.

Ich möchte nicht jede dieser Fremdlasten im Einzelnen ansprechen, sondern lediglich die vom DIW (dem man sicherlich keine linke Gesinnung unterstellen möchte) aufgestellte Aussage:

  • Kriegsfolgelasten (Kriegerwitwen-, Kriegswaisen-, Kriegsversehrtenrenten)
  • Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
  • Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
  • Kindererziehungszeiten
  • Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
  • Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
  • Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
  • Renten für Aussiedler
  • Ausgleich von NS-Unrecht
  • Ausgleich von SED-Unrecht.

Ich finde, vor allem die ältere Generation sollte das bei ihrer Wahlentscheidung am kommenden Sonntag, dem 22.09. 2013 auch mal in Betracht ziehen. Wahlentscheidungen sollten nicht aus Gewohnheit erfolgen und auch nicht auf Versprechungen fußen, von denen jetzt schon klar ist, dass sie gebrochen werden.

 

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